Teil II - Erklärung zur Ernennung des Präsidenten der Kommission
I. Die Staats- und Regierungschefs haben den Rücktritt der Kommission mit Respekt zur Kenntnis genommen und dieser für die Arbeit, die sie für Europa geleistet hat, gedankt.
Sie haben einvernehmlich beschlossen, Herrn Romano Prodi zu bitten, die wichtige Aufgabe des Präsidenten der nächsten Europäischen Kommission zu übernehmen.
Entsprechend den Verfahren des Vertrags von Amsterdam wird dieser Beschluß dem gegenwärtigen Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments sollte Herr Prodi versuchen, so früh wie möglich in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die Ernennung einer neuen Kommission vorzubereiten. Die Regierungen der Mitgliedstaaten werden im Einvernehmen mit Herrn Prodi die übrigen Personen benennen, die sie als Kommissionsmitglieder zu ernennen beabsichtigen. Nach den Wahlen im Juni sollte das neue Europäische Parlament seine Zustimmung in bezug auf den Präsidenten und die designierten Kommissionsmitglieder erteilen. Das neue Europäische Parlament sollte bereits im Juli das Verfahren zur Ernennung der neuen Kommission anlaufen lassen. Nach Zustimmung des neuen Parlaments werden der Präsident und die übrigen Mitglieder der Kommission von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen ernannt. Der Europäische Rat möchte die neue Kommission in die Lage versetzen, ihre Arbeit frühestmöglich zu beginnen und ab Januar 2000 für eine volle fünfjährige Amtszeit fortzuführen.
II. Die Europäische Union braucht so bald wie möglich eine starke, handlungsfähige Kommission, die dem Gebot der Transparenz und der Bürgernähe gerecht wird. Herr Prodi soll gebeten werden, ein Programm auszuarbeiten, in dem die Arbeitsweise der neuen Kommission dargelegt wird. Ein erster Gedankenaustausch zwischen den Staats- und Regierungschefs und Herrn Prodi über dieses Reformprogramm wird in einigen Wochen, jedenfalls vor einer Bestätigung durch das gegenwärtige Europäische Parlament, stattfinden.
Die neue Kommission sollte rasch die erforderlichen Reformen in Gang setzen, besonders hinsichtlich der Verbesserung ihrer Organisation, ihres internen Managements und der Kontrolle ihres Finanzgebarens.
Zu diesem Zweck sollte die neue Kommission dringend und prioritär ein weitreichendes Modernisierungs- und Reformprogramm einleiten. Im besonderensollten alle Mittel eingesetzt werden, um sicherzustellen, daß für die Verwaltung von Gemeinschaftsfonds, -programmen und -projekten durch die Kommission deren Dienststellen angemessen strukturiert sind, so daß ein Höchstmaß an Integrität und Effizienz bei der Verwaltung gewährleistet ist.
Teil III - Erklärung des Europäischen Rates zum Kosovo
Der Europäische Rat betrachtet das Scheitern der Vermittlungsbemühungen, die Botschafter Holbrooke und die drei Verhandler des Rambouillet-Prozesses, die Botschafter Hill, Majorski und Petritsch gegenüber dem Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Miloševic, unternommen haben, mit größter Sorge. Das gemeinsame Ziel dieser Bemühungen war es, die Bundesrepublik Jugoslawien zu einer Waffenruhe im Kosovo und einer politischen Lösung des Kosovo-Konfliktes zu bewegen, um eine humanitäre Katastrophe im Kosovo zu unterbinden.
Aufgrund der Repressionsmaßnahmen der Sicherheitskräfte Belgrads sind mehr als eine viertel Million Kosovaren ohne Obdach. 65000 Personen sind im letzten Monat aus ihren Häusern vertrieben worden; 25000 seit die Friedensgespräche in Paris am letzten Freitag abgebrochen wurden. Während die Kosovo-Albaner das Rambouillet-Abkommen unterzeichnet haben, sind Belgrads Soldaten in den Kosovo vorgedrungen, um eine neue Offensive zu starten. Seit Ausbruch der Feindseligkeiten im Kosovo im März 1998 sind rd. 440000 Menschen, mehr als 1/5 der Bevölkerung des Kosovo, geflohen oder vertrieben worden. Täglich kommen neue Opfer hinzu. Ziel der Kampfhandlungen ist die Zivilbevölkerung.
Die Internationale Gemeinschaft hat ihr möglichstes getan, um für den Kosovo-Konflikt eine friedliche Lösung zu finden. In Rambouillet und zuletzt in Paris sind nach monatelanger Vorbereitung intensive Bemühungen unternommen worden, um ein für beide Konfliktparteien faires Abkommen für die Selbstverwaltung des Kosovo, das eine friedliche Zukunft für die Serben, Albaner und alle anderen nationalen Gemeinschaften im Kosovo sicherstellen würde, auszuhandeln. Der Abkommensentwurf, von den Kosovo-Albanern in Paris unterzeichnet, erfüllt diese Anforderungen: Auf der Basis der Souveränität und territorialen Integrität Jugoslawiens sichert er dem Kosovo ein hohes Maß an Selbstverwaltung, garantiert die individuellen Menschenrechte aller Bürger im Kosovo im Einklang mit den höchsten europäischen Standards, sieht umfassende Rechte für alle im Kosovo ansässigen nationalen Gemeinschaften vor und schafft die Grundlagen für den notwendigen Wiederaufbau des vom Krieg gezeichneten Gebiets.
Die jugoslawische Führung unter Präsident Miloševic hat sich beharrlich geweigert, sich ernsthaft um eine politische Lösung zu bemühen. Der jugoslawischen Bevölkerung hat sie ein Zerrbild von Verhandlungsgegenstand und Verhandlungsverlauf geliefert. Zusätzlich haben serbische Polizei und jugoslawische Bundesarmee in den letzten Wochen ihre Truppen im Kosovo massiv aufgestockt und damit die im Rahmen des Holbrooke-Miloševic-Übereinkommens vom 12. Oktober 1998 vereinbarten Obergrenzen weiter überschritten. Schließlich führen die jugoslawischen Sicherheitskräfte, entgegen den Bestimmungen der Resolution 1199 des VN-Sicherheitsrats, militärische Operationen gegen die Zivilbevölkerung im Kosovo durch.
An der Schwelle zum 21. Jahrhundert darf Europa eine humanitäre Katastrophe in seiner Mitte nicht tolerieren. Inmitten Europas ist es nicht zuzulassen, daß die zahlenmäßig stärkste Volksgruppe im Kosovo kollektiv entrechtet wird und schwere Menschenrechtsverletzungen gegen sie verübt werden. Wir, die Länder der Europäischen Union sind moralisch verpflichtet, sicherzustellen, daß Willkür und Gewalt, greifbar geworden durch das Massaker in Racak im Januar 1999, sich nicht wiederholen. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, daß Hunderttausende von Flüchtlingen und Vertriebenen an ihre Heimatorte zurückkehren können. Aggression darf sich nicht lohnen. Ein Aggressor muß wissen, daß er einen hohen Preis bezahlen muß. Das ist die Lehre des 20. Jahrhunderts.
Die internationale Gemeinschaft wird auch keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinnehmen. Diejenigen, die jetzt als Kriegstreiber im Kosovo-Konflikt auftreten, sollten nicht vergessen, daß das Mandat des Haager Strafgerichtshofs auch den Kosovo einschließt. Sie und ihre Führer werden für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden.
Wir sind letztlich verantwortlich, den Frieden und die Zusammenarbeit in der Region zu sichern. Dadurch werden unsere grundsätzlichen europäischen Werte garantiert, d.h. die Achtung der Menschen- und Minderheitsrechte, des Völkerrechts, der demokratischen Institutionen und die Unverletzlichkeit von Grenzen.
Unsere Politik richtet sich weder gegen die jugoslawische und serbische Bevölkerung, noch gegen die Bundesrepublik Jugoslawien oder die Republik Serbien selbst. Sie richtet sich gegen eine verantwortungslose jugoslawische Führung unter Präsident Miloševic. Sie richtet sich gegen Sicherheitskräfte, die einen zynischen und brutalen Kampf gegen einen Teil der eigenen Bevölkerung führen. Diesem Unwesen wollen wir ein Ende setzen. Präsident Miloševic muß die serbische Aggression im Kosovo stoppen und das Rambouillet-Abkommen unterzeichnen, das eine NATO-geführte Implementierungstruppe einschließt, die für Stabilität sorgen soll.
Wir fordern die jugoslawische Führung unter Präsident Miloševic nachdrücklich auf, in dieser Stunde den Mut zu einem radikalen Wandel der eigenen Politik aufzubringen. Noch ist es nicht zu spät, die Unterdrückung der Bevölkerung im eigenen Land einzustellen und auf die Vermittlungsbemühungen der internationalen Gemeinschaft einzugehen. Deren einziges Ziel ist es, auf der Grundlage der Souveränität und der territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien eine politische Zukunft für den Kosovo zu finden, die den Belangen und Bestrebungen aller Bevölkerungsgruppen im Kosovo gerecht wird.
Die Kosovo-Albaner haben ihre Verpflichtung auf eine friedliche Lösung durch die Unterzeichnung des Rambouillet-Abkommens deutlich gemacht. Es ist von großer Wichtigkeit, daß sie jetzt äußerste Zurückhaltung üben.
Wir unterstreichen, daß es nicht unser Ziel ist, die Bundesrepublik Jugoslawien in ihrer selbstgewählten Isolation in Europa und der Welt zu halten. Im Gegenteil, wir möchten die Isolation der Bundesrepublik Jugoslawien in Europa beenden. Aber damit dies geschehen kann, muß Miloševic den Weg zu einer friedlichen Lösung des Kosovo-Konflikts und den Weg hin zu Reformen und Demokratisierung, einschließlich der Medienfreiheit in ganz Jugoslawien, beschreiten.
Der Europäische Rat hat in seiner heutigen Erklärung dargelegt, welche Anstrengungen die internationale Gemeinschaft unternommen hat, um zu vermeiden, daß eine militärische Intervention nötig wird. Wir haben die jugoslawische Führung unter Präsident Miloševic nachdrücklich aufgefordert, in dieser Stunde den Mut zu einem radikalen Wandel ihrer Politik aufzubringen. Die Nordatlantische Allianz hat jetzt Aktionen gegen militärische Ziele in der Bundesrepublik Jugoslawien durchgeführt, um die humanitäre Katastrophe im Kosovo zu beenden.
Die Bundesrepublik Jugoslawien muß nun die ihr wiederholt angedrohten harten Konsequenzen dafür tragen, daß sie nicht mit der internationalen Gemeinschaft zusammengearbeitet hat, um eine friedliche Lösung der Kosovo-Krise zu erreichen. Für das, was jetzt geschieht, muß Präsident Miloševic die volle Verantwortung übernehmen. Es liegt in seiner Hand, die Militäraktionen zu stoppen, indem er unverzüglich sein gewaltsames Vorgehen im Kosovo einstellt und die Vereinbarungen von Rambouillet akzeptiert.
Teil IV - Sonstige Erklärungen Nahost-Friedensprozess
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union bekräftigen erneut ihre Unterstützung für eine Verhandlungslösung im Nahen Osten, mit der die Grundsätze von "Land für Frieden" widergespiegelt und sowohl die kollektive als auch die individuelle Sicherheit des israelischen und des palästinensischen Volkes gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang begrüßt die Europäische Union die Entscheidung des Palästinensischen Nationalrats und der mit ihm verbundenen Gremien, die Aufhebung der Bestimmungen der PLO-Charta, in denen zur Zerstörung Israels aufgerufen wird, zu bekräftigen, und ihre Verpflichtung zur Anerkennung Israels und ein friedliches Miteinander aufrechtzuerhalten. Die Europäische Union ist jedoch weiterhin besorgt über den gegenwärtigen Stillstand des Friedensprozesses und ruft die Parteien dazu auf, die Vereinbarung von Wye River uneingeschränkt und unverzüglich umzusetzen.
Die Europäische Union ruft die Parteien ferner dazu auf, ihr Engagement für die Grundsätze zu bekräftigen, die im Rahmen der Abkommen von Madrid und Oslo sowie in Folgevereinbarungen festgelegt wurden, in Übereinstimmung mit den Resolutionen 242 und 338 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Sie ruft die Parteien nachdrücklich dazu auf, sich auf eine Verlängerung der in den Vereinbarungen von Oslo festgelegten Übergangsfrist zu verständigen.
Die Europäische Union fordert insbesondere eine baldige Wiederaufnahme der Verhandlungen über den endgültigen Status, die in den kommenden Monaten beschleunigt betrieben, zu einem zügigen Abschluß gebracht und nicht endlos verlängert werden sollen. Nach Auffassung der Europäischen Union sollte es möglich sein, die Verhandlungen innerhalb eines Jahres zum Abschluß zu bringen. Sie erklärt sich bereit, zur Erleichterung eines baldigen Verhandlungsabschlusses beizutragen.
Die Europäische Union ruft beide Parteien nachdrücklich dazu auf, alle Handlungen zu unterlassen, die dem Ergebnis der Verhandlungen über den endgültigen Status vorgreifen, und jede Handlung zu unterlassen, die gegen das Völkerrecht verstößt, einschließlich jeder Siedlungstätigkeit, sowie gegen Aufwiegelung und Gewalt vorzugehen.
Die Europäische Union bekräftigt das dauerhafte und uneingeschränkte Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung einschließlich der Option für einen Staat und sieht einer baldigen Verwirklichung dieses Rechtes erwartungsvoll entgegen. Sie ersucht beide Parteien, sich aufrichtig und unbeschadet dieses Rechtes, das keinem Veto unterliegt, um eine Verhandlungslösung auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarungen zu bemühen. Die Europäische Union ist der Überzeugung, daß die Schaffung eines demokratischen, existenzfähigen und friedlichen souveränen palästinensischen Staates auf der Grundlage bestehender Vereinbarungen und auf dem Verhandlungsweg die beste Garantie für die Sicherheit Israels und für seine Anerkennung als gleichwertiger Partner in der Region ist. Die Europäische Union erklärt sich bereit, die Anerkennung eines palästinensischen Staates im Einklang mit den oben genannten Grundsätzen zu gegebener Zeit in Erwägung zu ziehen.
Die Europäische Union ruft ferner zu einer baldigen Wiederaufnahme von Verhandlungen auf den Syrien und Libanon betreffenden Schienen des Friedensprozesses im Nahen Osten auf, die zur Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 242, 338 und 425 führen sollen.
Südafrika
Der Europäische Rat hat das Handels- und Kooperationsabkommen mit Südafrika gebilligt, über das seit geraumer Zeit verhandelt wurde. Er hat dieses historische Ereignis begrüßt und den Rat beauftragt, zügig die für die förmliche Annahme des Abkommens notwendigen Maßnahmen zu treffen. Dieses Abkommen ist ein wichtiger weiterer Schritt zur Festigung und Stärkung der soliden Partnerschaft, die zwischen der Europäischen Union und Südafrika auf dem Gebiet der Politik, der Wirtschaft und des Handels besteht. Der Europäische Rat betrachtet dieses historische Abkommen als ein Symbol der starken Bande der Freundschaft und Solidarität zwischen den Völkern in Europa und im südlichen Afrika.
Erweiterung
Angesichts des Ergebnisses bezüglich der Agenda 2000 am 24./25. März 1999 möchte der Europäische Rat den derzeit in Beitrittsverhandlungen stehenden Ländern die Botschaft zukommen lassen, daß Grund zur Zuversicht gegeben ist. Die Erweiterung bleibt eine historische Priorität für die Europäische Union. Die Beitrittsverhandlungen werden - für jedes Land im jeweils erreichbaren Tempo - so zügig wie möglich fortgesetzt. Er fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, daß die Dynamik der Verhandlungen dementsprechend aufrechterhalten wird.
1) abzüglich 875 Mio. Euro für das FIAF (siehe Nummer 40)
1) Bei der Berechnung der Beträge zu laufenden Preisen kommt ein Deflationsfaktor von 2 Prozent zur Anwendung.
2) einschließlich Veterenär- und Pflanzenschutzmaßnahmen
1) Die Türkei distanziert sich von der Nennung Zyperns und behält sich ihre Position in dieser Frage vor.