Europäischer Rat in Amsterdam (1) - Tagung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 16. und 17. Juni 1997

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Schlußfolgerungen des Vorsitzes


Einleitung


Auf der Tagung des Europäischen Rates am 16. und 17. Juni 1997 in Amsterdam
hat die Regierungskonferenz mit einer vollständigen Einigung über einen
Vertragsentwurf ihren erfolgreichen Abschluß gefunden. Damit ist der Weg für
die Einleitung des Erweiterungsprozesses gemäß den Schlußfolgerungen des
Europäischen Rates von Madrid geebnet.


Auf der Grundlage der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember
(Dublin) wurde ferner, ganz im Einklang mit dem festgelegten Zeitplan,
Einvernehmen über die erforderlichen Entschließungen des Europäischen Rates
sowie über andere wichtige Texte erzielt, die einen reibungslosen Übergang zur
dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion und deren erfolgreiches
Funktionieren erleichtern.


Der Europäische Rat hat sich besonders eingehend mit der Beschäftigungslage
befaßt und hierzu eine Entschließung über Wachstum und Beschäftigung
angenommen, die zusammen mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt günstige
Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und neue
Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen wird.


Zu Beginn seiner Beratungen führte der Europäische Rat einen
Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, José Maria
Gil-Robles, über die wichtigsten auf der Tagung zu erörternden Themen.




Regierungskonferenz


Die Regierungskonferenz, die auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs
zusammengetreten ist, hat Einvernehmen über den Entwurf des Vertrags von
Amsterdam auf der Grundlage der Texte in Dokument CONF 4001/97 erzielt. Die
notwendige endgültige rechtliche Überarbeitung und Harmonisierung der Texte
wird rechtzeitig abgeschlossen werden, damit der Vertrag im Oktober 1997 in
Amsterdam unterzeichnet werden kann.


Der Europäische Rat ersucht den Rat, auf der Grundlage der vereinbarten Texte
so bald wie möglich geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, daß
der Vertrag ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens in jeder Beziehung greift,
und zwar


- hinsichtlich der zweiten Säule Schaffung der Strategieplanungs- und
Frühwarneinheit gemäß der entsprechenden Erklärung, die der Schlußakte des
Vertrags beigefügt wird, wobei auch andere Fragen im Zusammenhang mit der
Organisation des Generalsekretariats des Rates und die engere Zusammenarbeit
zwischen EU und WEU geregelt werden;


- hinsichtlich des Schengen-Protokolls Erlaß bestimmter Maßnahmen zur
Durchführung des Schengen-Protokolls nach Inkrafttreten des Vertrags und zur
Eingliederung des Schengen-Sekretariats in das Generalsekretariat des Rates.


In diesem Zusammenhang begrüßt es der Europäische Rat, daß die Regelungen des
Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Union
und des Protokolls betreffend Dänemark den Fortbestand der Nordischen Paßunion
im Rahmen einer umfassenderen europäischen Zusammenarbeit in Fragen des freien
Personenverkehrs ermöglichen.


Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Erklärung zu den
öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in Deutschland. Er ersucht die
Kommission, zu prüfen, ob es in den übrigen Mitgliedstaaten vergleichbare
Fälle gibt, in etwaigen vergleichbaren Fällen dieselben Maßstäbe anzulegen und
dem Rat "Wirtschaft und Finanzen" Bericht zu erstatten.



Erweiterung


Der Europäische Rat stellt fest, daß mit dem erfolgreichen Abschluß der
Regierungskonferenz der Weg jetzt dafür frei ist, im Einklang mit den
Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Madrid den Erweiterungsprozeß
einzuleiten.


Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission, Mitte Juli ihre
Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgen sowie eine umfassende Mitteilung
("Agenda 2000") vorzulegen, in der die Entwicklung der Unionspolitiken
einschließlich der Landwirtschafts- und der Strukturpolitik, die horizontalen
Fragen im Zusammenhang mit der Erweiterung und schließlich der Finanzrahmen
für die Zeit nach 1999 behandelt werden.


Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission in ihrer
Mitteilung "Agenda 2000" die wichtigsten Schlußfolgerungen und Empfehlungen
aus den Stellungnahmen ziehen und ihre Auffassung in bezug auf die Einleitung
des Beitrittsprozesses darlegen wird, wobei sie auch Vorschläge zur
Intensivierung der Heranführungsstrategie und zum weiteren Ausbau der Hilfe
vor dem Beitritt auf
der Grundlage der derzeit vorgenommenen Reformen von PHARE unterbreiten wird.


Der Europäische Rat ersucht den Rat "Allgemeine Angelegenheiten", die
Stellungnahmen der Kommission sowie deren Mitteilung "Agenda 2000" eingehend
zu prüfen und dem Europäischen Rat auf seiner Dezembertagung in Luxemburg
einen umfassenden Bericht hierüber vorzulegen.


Damit die Verhandlungen so rasch wie möglich nach dem Dezember 1997
tatsächlich aufgenommen werden können, wird der Europäische Rat auf der
Dezembertagung die erforderlichen Entscheidungen in bezug auf den gesamten
Erweiterungsprozeß treffen, wozu auch die praktischen Vorkehrungen für die
erste Phase der Verhandlungen und die Intensivierung der Heranführungsstrategie
der Union sowie die Ermittlung etwaiger
anderer Möglichkeiten zum Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Union und allen beitrittswilligen Ländern gehören.



Wirtschafts- und Währungsunion


Der Europäische Rat begrüßt die Beiträge des Rates, der Kommission, des
Europäischen Parlaments und des EWI, die weitere konkrete Schritte im Hinblick
auf den Beginn der WWU am 1. Januar 1999 und deren erfolgreiches Funktionieren
ermöglicht haben:


- Der Europäische Rat hat eine Entschließung angenommen, in der die
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, der Kommission und des Rates in bezug auf
die Durchführung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes festgelegt sind. Der
Europäische Rat hat ferner eine Entschließung über Wachstum und Beschäftigung
angenommen; darin wird das entschlossene Engagement der Mitgliedstaaten, der
Kommission und des Rates festgehalten, neue Impulse zu geben, damit die Frage
der Beschäftigung unverrückbar zuoberst auf der politischen Tagesordnung der
Union bleibt. Eine gesunde Gesamtwirtschafts- und Haushaltspolitik geht Hand
in Hand mit starkem und dauerhaftem Anstieg von Produktion und Beschäftigung.
Beide Entschließungen (Anlage I) sind ein Beitrag zu gesamtwirtschaftlicher
Stabilität, Wachstum und Beschäftigung.


- Über die beiden Verordnungen, die Bestandteil des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes zur Gewährleistung der Haushaltsdisziplin in der WWU sind,
wurde Einigkeit erzielt. Diese Verordnungen betreffen auch die Verpflichtungen
der nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten. Der Europäische
Rat fordert den Rat auf, diese Verordnungen unverzüglich anzunehmen.


- Mit diesen Verordnungen wird ein Rahmen für eine wirksame multilaterale
Überwachung geschaffen und das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit näher
geregelt. Der Europäische Rat billigt die in der Verordnung über das Verfahren
bei einem übermäßigen Defizit vorgesehene Regelung, wonach Erträge aus
Sanktionen an Mitgliedstaaten zu verteilen sind, die dem Euro-Währungsgebiet
angehören und kein übermäßiges Defizit haben. Die Haushaltsordnung wird
nötigenfalls vor Ende 1998 geändert. Es wird vereinbart, daß Geldbußen gemäß
Artikel 104c keinen Einfluß auf die in der Finanziellen Vorausschau
enthaltenen Ausgabenplafonds haben werden. Es wird außerdem festgestellt, daß
Ausgaben zur Verteilung der Erträge aus Sanktionen sich nicht auf die
Obergrenze von 1,335 Prozent des BSP für Verpflichtungsermächtigungen nach
Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses über die Eigenmittel auswirken werden.


- Die Prinzipien und Grundbestandteile eines neuen Wechselkursmechanismus
(WKM 2), der am 1. Januar 1999 eingeführt werden soll, sind in einer
Entschließung festgelegt, die der Europäische Rat angenommen hat (Anlage II).
Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Zentralbankpräsidenten den
Text der Entschließung einschließlich der darin vorgesehenen Bandbreiten von
+/- 15 Prozent unterstützen.


- Es besteht jetzt vollständiges Einvernehmen über die beiden Verordnungen,
die den Rechtsrahmen für den Euro bilden und in Kürze gemeinsam veröffentlicht
werden. Die erste Verordnung stützt sich auf Artikel 235 und ist bereits
angenommen worden, die zweite wird vom Rat unmittelbar nach dem Beschluß
angenommen, mit dem 1998 so früh wie möglich die Mitgliedstaaten bestimmt
werden, welche dem Euro-Währungsgebiet angehören werden.


- Der Europäische Rat begrüßt die Entscheidung über die Gestaltung der
Euro-Münzen und billigt die getroffene Wahl uneingeschränkt. Zusammen mit den
Euro-Banknoten ist dies ein sichtbares Zeichen für die Bürger, daß die
Vorbereitungen für den Euro im Gange sind.


Die erzielten Fortschritte machen deutlich, daß die meisten technischen
Vorbereitungen für die WWU nunmehr abgeschlossen sind. Der Europäische Rat
stellt fest, daß die verbleibende Zeit bis zum Beginn der dritten Stufe der
WWU am 1. Januar 1999 von allen Beteiligten einschließlich der öffentlichen
Verwaltungen dazu genutzt werden sollte, die praktischen Bemühungen bei den
Vorbereitungen zur Einführung des Euros zu verstärken.


Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission auf, in Zusammenarbeit
mit dem Europäischen Währungsinstitut effiziente Möglichkeiten zur Anwendung
aller Bestimmungen des Artikels 109 des Vertrags - insbesondere Artikel 109
Absatz 2 über die eventuelle Aufstellung allgemeiner Orientierungen für die
Wechselkurspolitik gegenüber einer oder mehreren Drittlandswährungen, die das
vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken, die
Preisstabilität zu gewährleisten, nicht beeinträchtigen dürfen und die Satzung
der Europäischen Zentralbank uneingeschränkt beachten müssen, und Artikel 109
Absatz 4 über den Standpunkt der Gemeinschaft auf internationaler Ebene zu
Fragen, die von besonderer Bedeutung für die Wirtschafts- und Währungsunion
sind, und über ihre Vertretung unter Einhaltung der in den Artikeln 103 und
105 vorgesehenen Zuständigkeitsverteilung - und des Artikels 109b Absatz 1
über die Stellung des Rates in Sitzungen des EZB-Rates zu prüfen.


Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission ferner auf, zu prüfen
und darzulegen, wie die wirtschaftliche Koordinierung in der dritten Stufe der
Wirtschafts- und Währungsunion im Einklang mit den Grundsätzen und der Praxis
des Vertrags verbessert werden kann. Der Rat wird ersucht, einen
Sachstandsbericht für die Tagung des Europäischen Rates in Luxemburg
auszuarbeiten.


Der Europäische Rat stimmt mit den Empfehlungen des Rates für die Grundzüge
der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vollauf
überein. In der Entschließung über Wachstum und Beschäftigung hat der
Europäische Rat den Rat aufgefordert, die beschäftigungspolitische Ausrichtung
dieser Grundzüge zu verstärken. Der Rat wird mit Nachdruck aufgefordert, dies
so bald wie möglich in die Tat umzusetzen.


Der Europäische Rat stellt fest, daß die insbesondere im Haushaltsbereich
unternommenen energischen Anstrengungen der Mitgliedstaaten, ein hohes Maß an
dauerhafter Konvergenz zu erreichen, zu besseren Aussichten für Wachstum und
Beschäftigung im Jahre 1997 und danach beitragen.


Der Europäische Rat begrüßt die im Rat erzielte Einigung über den Zeitrahmen
für die 1998 möglichst frühzeitig vorzunehmende Durchführung des Verfahrens
nach Artikel 109j Absatz 4. Dieser Zeitrahmen sollte es auch dem Europäischen
Parlament ermöglichen, seine diesbezügliche Rolle in vollem Umfang
wahrzunehmen.


Der Europäische Rat weist darauf hin, daß strenge Haushaltsdisziplin nicht
nur auf einzelstaatlicher Ebene, sondern auch auf Gemeinschaftsebene im Rahmen
des EU-Haushalts wichtig ist.


Er begrüßt die Fortschritte im Rahmen des SEM-2000-Programms (Sound and
Efficient Management - Solides und effizientes Finanzgebaren), weist erneut
auf die Bedeutung dieser Initiative für die Verbesserung des Finanzgebarens
bei den Gemeinschaftsausgaben und für die Betrugsbekämpfung hin und erklärt,
daß die Initiative fortgesetzt werden muß.



Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum


Damit die Dynamik bei der Förderung des Wirtschaftswachstums und der
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erhalten bleibt, werden auf einer Sondertagung
des Europäischen Rates unter luxemburgischem Vorsitz die Fortschritte geprüft
werden, die unter anderem in bezug auf die Initiativen betreffend das
Potential der kleinen und mittleren Unternehmen zur Schaffung von
Arbeitsplätzen, eine neue Beratende Gruppe "Wettbewerb", die Untersuchung
bewährter beschäftigungspolitischer Strategien der Mitgliedstaaten sowie die
Initiativen der EIB zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, wie sie in
der Entschließung des Europäischen Rates über Wachstum und Beschäftigung
vorgesehen sind, erzielt wurden. Der Europäische Rat ersucht die Kommission
und den Rat, für diese Tagung des Europäischen Rates zusammen mit der EIB
einen entsprechenden Sachstandsbericht zu erstellen.


Der Europäische Rat betont erneut, daß er der Förderung der Beschäftigung und
der Verringerung der unannehmbar hohen Arbeitslosigkeit in Europa insbesondere
bei Jugendlichen, Langzeitarbeitslosen und geringqualifizierten Arbeitskräften
große Bedeutung beimißt.


Der Rat bekräftigt, daß ein positives und kohärentes Konzept zur Schaffung
von Arbeitsplätzen, das einen stabilen gesamtwirtschaftlichen Rahmen, die
Vollendung des Binnenmarkts, eine aktive Beschäftigungspolitik und die
Modernisierung der Arbeitsmärkte umfaßt, erforderlich ist, um den
Mitgliedstaaten eine Annäherung an das Ziel der Vollbeschäftigung zu
ermöglichen.


Der Europäische Rat begrüßt den gemeinsamen Zwischenbericht des Rates
"Wirtschaft und Finanzen", des Rates "Arbeit und Soziales" und der Kommission
zur Frage der Beschäftigung sowie den Bericht des Präsidenten der Kommission
über den Stand des Vertrauenspakts für Beschäftigung in Europa.


Der Europäische Rat begrüßt es, daß die Regierungskonferenz übereingekommen
ist, sowohl das Abkommen über die Sozialpolitik als auch einen neuen Titel zur
Beschäftigung in den Vertrag einzufügen. Der Rat sollte sich bemühen, den
einschlägigen Bestimmungen dieses Titels sofort Wirkung zu verleihen.
Hierdurch wird unterstrichen, wie überaus wichtig der Zusammenhang zwischen
Schaffung von Arbeitsplätzen, Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer und sozialem
Zusammenhalt ist.


Die Rückkehr zu einem anhaltend hohen, inflationsfreien Wachstum ist
notwendig, um das Problem der Arbeitslosigkeit in der Gemeinschaft dauerhaft
zu lösen und weitere Fortschritte auf dem Weg zu gesunden öffentlichen
Finanzen zu erzielen. Nach wie vor begrenzen Strukturmängel das Wachstum und
das Ausmaß, in dem Wachstum in mehr Beschäftigung umgesetzt werden kann.


Der Europäische Rat erachtet es als von allergrößter Bedeutung, daß in den
Mitgliedstaaten die Bedingungen für
die Förderung qualifizierter und flexibler Arbeitnehmer sowie
anpassungsfähiger Arbeitsmärkte, die auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen
Wandels reagieren, geschaffen werden. Dies
erfordert, daß die Mitgliedstaaten eine aktive Arbeitsmarktpolitik mit dem
Ziel einer besseren Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer betreiben. Solche
Maßnahmen sind wichtig, damit die Europäische Union global wettbewerbsfähig
bleibt und die Geißel der Arbeitslosigkeit bekämpft werden kann.


In den meisten Mitgliedstaaten ist es wünschenswert, daß die steuerliche
Gesamtbelastung und insbesondere die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit
verringert wird. Ferner ist eine restriktive Umschichtung der öffentlichen
Ausgaben im Hinblick auf die Förderung von Investitionen in Humankapital,
Forschung und Entwicklung, Innovation sowie in die für die
Wettbewerbsfähigkeit unentbehrliche Infrastruktur erforderlich.


Außerdem gilt es, die Beschäftigungswirksamkeit der beruflichen Bildung und
der Fortbildung zu erhöhen, die Steuersysteme und die Systeme der sozialen
Sicherung im Hinblick auf die Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten
gründlicher zu durchleuchten und eine aktivere Arbeitsmarktpolitik zu
betreiben. Mehr Effizienz und soziale Ausgewogenheit müssen erreicht werden,
indem soziale Transferleistungen aktiver eingesetzt und Unterstützungssysteme
in Systeme umgewandelt werden, die auf Eigeninitiative abstellen und die
Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer fördern.


Der Europäische Rat begrüßt die Arbeit betreffend Indikatoren, die ein
Benchmarking der Maßnahmen und der Politik der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer
beschäftigungspolitischen Mehrjahresprogramme gestatten werden. Der
Europäische Rat ersucht den Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt und
den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, die genannten Fragen im Hinblick darauf zu
erörtern, daß die Mitgliedstaaten in die
Lage versetzt werden, besonders erfolgreiche Konzepte und bewährte Methoden zu
erkennen und bei der Formulierung ihrer Politik zu berücksichtigen.


Die Bemühungen der Sozialpartner um maßvolle Lohnabschlüsse werden anerkannt
und sollten fortgesetzt werden. Bei den Lohnabschlüssen sollten außerdem
Unterschiede in der Qualifikation und zwischen einzelnen Regionen stärker
berücksichtigt werden, da dies die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtern
würde. Der Europäische Rat begrüßt nachdrücklich die Vereinbarung über
Teilzeitarbeit, die die Sozialpartner geschlossen haben; er appelliert an die
Sozialpartner, bei ihren Gesprächen zu bedenken, daß ein Gleichgewicht
zwischen Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte und sozialer Sicherung gefunden
werden muß, wenn die Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer erhöht werden soll.


Der Europäische Rat stellt mit Befriedigung fest, daß die Mitgliedstaaten auf
sein in Florenz ausgesprochenes Ersuchen, Regionen oder Städte auszuwählen,
die für Pilotprojekte bezüglich regionaler, kommunaler und lokaler
Beschäftigungsbündnisse in Frage kommen, ausgesprochen positiv reagiert haben.
Inzwischen wurden bereits rund neunzig Beschäftigungsbündnisse geschlossen,
die im November dieses Jahres auf einer Konferenz in Brüssel anlaufen sollen.


* * *


Der Europäische Rat bekräftigt erneut, daß er einem guten Funktionieren des
Binnenmarktes als Kernstück der Gesamtstrategie zur Förderung von
Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der gesamten
Union große Bedeutung beimißt. Er begrüßt den Aktionsplan der Kommission für
den Binnenmarkt, dessen Gesamtzielsetzung er billigt. Die vier strategischen
Ziele des Aktionsplans sollten die Grundlage erneuter politischer
Anstrengungen zur Beseitigung noch bestehender Hemmnisse bilden, so daß
sichergestellt werden kann, daß der potentielle Nutzen des Binnenmarktes in
vollem Umfang verwirklicht wird.


Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß die umfassende Abstimmung der
Maßnahmen im Bereich Binnenmarkt mit der Politik der Union auf anderen
Gebieten, insbesondere in den Bereichen Sozialpolitik, regionaler
Zusammenhalt, Wettbewerbspolitik, Entwicklung von kleinen und mittleren
Unternehmen, Umweltschutz, Gesundheit sowie Verbraucherrechte, von großer
Bedeutung ist.


Der Europäische Rat unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitlichen
Staffelung der verschiedenen Maßnahmengruppen des Aktionsplans. Die
Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten sollten zunächst diejenigen
Bereiche in den Mittelpunkt stellen, in denen sofort Maßnahmen getroffen
werden können oder in denen bereits Vorschläge vorliegen, über die die
Verhandlungen rasch abgeschlossen werden können.


Als einen der Bereiche, in denen sofortige Maßnahmen in Betracht kommen,
stellt der Europäische Rat das erste strategische Ziel des Aktionsplans
heraus, wonach die bestehenden Binnenmarktregeln wirkungsvoller gestaltet
werden sollen.


Der Europäische Rat unterstreicht die entscheidende Bedeutung einer
rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Umsetzung aller vereinbarten
Rechtsvorschriften in einzelstaatliches Recht, die Notwendigkeit einer
umfassenden Information der Bürger und der Wirtschaft über den Binnenmarkt
sowie die Notwendigkeit einer energischen Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts
in den Mitgliedstaaten und der Einführung schnellerer und effektiverer
Problemlösungs- und Beratungsverfahren auf Ratsebene bei Problemen, die immer
wieder auftreten. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf zu prüfen,
auf welche Weise der freie Warenverkehr wirksam gewährleistet werden kann, und
dabei auch der Möglichkeit von Sanktionen gegen die Mitgliedstaaten
nachzugehen. Er ersucht die Kommission, bis zu seiner nächsten Tagung im
Dezember 1997 entsprechende Vorschläge vorzulegen.


Der Europäische Rat bekräftigt sein entschiedenes Bekenntnis zur
Vereinfachung bestehender und neuer Rechts- und Verwaltungsvorschriften im
Hinblick auf eine Verbesserung der Qualität der gemeinschaftlichen
Rechtsvorschriften und die Verringerung des von der europäischen Wirtschaft,
insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, zu tragenden
Verwaltungsaufwands. Die Kommission wird ersucht, hierfür eine spezielle
Arbeitsgruppe einzusetzen. Der Europäische Rat ruft die Kommission ferner auf,
ihr Relaisprogramm zur Vereinfachung im Benehmen mit allen betroffenen
Parteien zu erweitern, und appelliert an die Mitgliedstaaten, auf
einzelstaatlicher Ebene ähnliche Vereinfachungsmaßnahmen durchzuführen.


Der Europäische Rat fordert den Rat und das Europäische Parlament
nachdrücklich auf, sich bald - möglichst noch vor Jahresende - über eine
begrenzte Anzahl der in dem Aktionsplan genannten vorrangigen Maßnahmen zu
einigen und dabei bereits vorliegende Vorschläge zugrunde zu legen. Er ersucht
ferner den Rat, gegebenenfalls auf der Grundlage weiterer Vorschläge der
Kommission die nötigen Schritte zu unternehmen, damit Anfang 1999 möglichst
weitgehendes Einvernehmen in bezug auf die übrigen Kernbereiche des
Binnenmarkts erzielt werden kann.


Der Europäische Rat begrüßt es, daß sich die nächsten drei Präsidentschaften
verpflichtet haben, dem Aktionsplan Priorität einzuräumen. Er ersucht das
Europäische Parlament, den Aktionsplan politisch zu unterstützen, damit die
betreffenden Rechtsvorschriften so rasch wie irgend möglich verabschiedet
werden können. Er ersucht die Kommission, dem Rat und dem Europäischen Rat im
Dezember 1997 über den Stand der Durchführung des Plans Bericht zu erstatten.


Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stellt die Grundlage für
Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Hebung des Lebensstandards
dar; der Europäische Rat begrüßt daher die Schlußfolgerungen des Rates
"Industrie" vom 24. April 1997 zur Gestaltung der Arbeiten über die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, wonach im Rat "Industrie"
anhand eines Benchmarking-Programms der Kommission jährlich eine Aussprache
über die Wettbewerbsfähigkeit stattfinden soll.


Die Kommission wird ferner zur Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Bereich
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Analysen vorlegen und
Initiativen auf den Weg bringen. In diesem Zusammenhang begrüßt der
Europäische Rat die Einsetzung der neuen Beratenden Gruppe "Wettbewerb".


* * *


Die Mitglieder des Europäischen Rates, deren Staaten Vertragsparteien des dem
Protokoll Nr. 14 des Vertrags über die Europäische Union beigefügten Abkommens
über die Sozialpolitik sind, begrüßen aufrichtig die Entscheidung des
Vereinigten Königreichs, den Sozialbestimmungen des neuen Vertrags
beizutreten. Sie nehmen mit großer Genugtuung davon Kenntnis, daß das
Vereinigte Königreich bereit ist, den bereits nach diesem Abkommen
vereinbarten Richtlinien und denen, die vielleicht noch vor dem Inkrafttreten
des neuen Vertrags angenommen werden, zuzustimmen. Der Europäische Rat stellt
fest, daß noch vor der Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam Mittel und
Wege gefunden werden müssen, um diesen Absichten zu Rechtswirksamkeit zu
verhelfen.


In Anbetracht dessen erklären die Mitglieder des Europäischen Rates, deren
Staaten Vertragsparteien des Abkommens über die Sozialpolitik sind, daß das
Vereinigte Königreich nunmehr eingeladen werden wird, seine Standpunkte in den
Beratungen über Rechtsakte zum Ausdruck zu bringen, die auf der Grundlage des
genannten Protokolls angenommen werden sollen, und daß der Vorsitz und die
Mitgliedstaaten unter voller Einhaltung des genannten Protokolls und der
Geschäftsordnung des Rates alles daransetzen werden, zu einer Lösung zu
gelangen, die diesen Standpunkten Rechnung trägt.


Sie bestätigen ferner, daß der Vorsitz im Rat in Angelegenheiten, die unter
das genannte Protokoll fallen, während des britischen Vorsitzes in der ersten
Hälfte des Jahres 1998 von dem Vertreter der Regierung des Vereinigten
Königreichs wahrgenommen wird, auch wenn der Vertrag von Amsterdam am 1.
Januar 1998 noch nicht in Kraft getreten ist.



Umwelt


Der Europäische Rat bekräftigt die Verpflichtungen der Europäischen Union
hinsichtlich des Erdgipfels für Umwelt und Entwicklung vor fünf Jahren. Der
Europäische Rat vertritt die Auffassung, daß der Rio-Prozeß beschleunigt
werden muß, damit eine Stufe erreicht wird, auf der die Entwicklung weltweit
nachhaltig wird. Um dies zu ermöglichen, ist es wesentlich, daß die Politiken
in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Sozialfragen integriert und gut
abgestimmt werden. Zwei Ziele sind hierbei von besonderer Bedeutung: die
Ausmerzung der Armut und der Wandel von Konsum- und Produktionsgewohnheiten.
Die Europäische Union wird auf der Sondertagung der Generalversammlung der
Vereinten Nationen eine Initiativrolle bei dem Versuch übernehmen, Konsens
über konkrete Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu erzielen.


Der Europäische Rat erklärt erneut, daß der Gefahr von Klimaänderungen
energisch begegnet werden muß.


Der Europäische Rat bekräftigt, daß der Verhandlungsprozeß zur Verschärfung
des Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen zu einem in Kyoto im Dezember zu
vereinbarenden Protokoll führen sollte, das rechtsverbindliche Zusagen im
Hinblick auf erhebliche Gesamtverringerungen der Treibhausgasemissionen
gegenüber dem Stand von 1990 nach dem Jahre 2000 sowie gemeinsame und
koordinierte Politiken und Maßnahmen umfaßt.


Die Europäische Union hat vereinbart, in Kyoto als Verhandlungsposition der
Gemeinschaft vorzuschlagen, daß die Höhe der Emissionen der wichtigsten
Treibhausgase bis zum Jahre 2010 um 15 Prozent gegenüber dem Stand dieser
Emissionen im Jahre 1990 verringert werden soll.


Der Europäische Rat hat verschiedene Umweltinitiativen erörtert und erneut
bekräftigt, daß die Union für ein Übereinkommen zum Schutz der Wälder eintritt.


* * *


Der Europäische Rat hat eine Erklärung zum Verbot des Klonens von Menschen
angenommen (Anlage IV).