- Bulletin 144-91
- 19. Dezember 1991
der bundesminister des auswaertigen, hans-dietrich
genscher, gab am 17. dezember 1991 auf einer
pressekonferenz in bonn folgende einleitende erklaerung ab:
meine sehr verehrten damen und herren!
ich wollte sie ueber die entscheidungen, die die europaeische
gemeinschaft gestern und heute - heute heisst, heute
morgen - getroffen hat, informieren.
zunaechst moechte ich die grosse befriedigung der
bundesregierung darueber zum ausdruck bringen, dass gestern
die europa-vertraege mit polen, der tschechoslowakei und
ungarn unterzeichnet werden konnten. diese europa-vertraege
sind assoziierungsvertraege der europaeischen
gemeinschaft mit dem besonderen ziel, die neuen demokratien
mittel- und suedosteuropas an die europaeische gemeinschaft
heranzufuehren und sie auf die volle mitgliedschaft
vorzubereiten.
die europaeische gemeinschaft stellt sich damit der
verantwortung, durch besonders vorteilhafte vertraege fuer diese
staaten den prozess der oekonomischen reformen zu
unterstuetzen und einen beitrag zur stabilitaet und zur
europaeischen einheit zu leisten.
fuer deutschland ist die gestrige unterzeichnung ein anlass
zu besonderer befriedigung deshalb, weil wir uns von
anfang an fuer die entwicklung eines solchen neuen
vertragsinstruments eingesetzt hatten und weil wir wert darauf
legen, dass die vertraege mit polen, der tschechoslowakei
und ungarn ein anfang sind. vertraege sollen folgen mit
rumaenien und bulgarien und auch mit den baltischen
staaten.
wir haben dann - gestern nachmittag beginnend bis heute
morgen 2 uhr - ueber die frage der anerkennung von neuen
staaten in europa gesprochen und sind dabei zu einer
uebereinstimmenden meinung gekommen. die bundesregierung
begruesst es, dass es gelungen ist, wenige tage nach dem
europaeischen rat in maastricht in einer fuer europa so
wichtigen, in der sache komplizierten frage, in der die
mitgliedstaaten von unterschiedlichen ausgangspunkten
kommend zu entscheiden hatten, eine gemeinsame position
zu finden.
das ergebnis der beratungen ist ein ausdruck der
handlungsfaehigkeit der europaeischen gemeinschaft. fuer die
bundesregierung ist diese entscheidung von besonderer
bedeutung. sie hat sich seit monaten dafuer eingesetzt, in
achtung des selbstbestimmungsrechts der voelker diejenigen
republiken jugoslawiens als unabhaengige staaten anzuerkennen,
die das wuenschen und die die voraussetzungen dafuer
erfuellen.
die bundesregierung war dabei immer von dem wunsch
bestimmt, diesen schritt nicht allein zu tun, sondern ihn
mit einer groesstmoeglichen zahl von mitgliedstaaten der
europaeischen gemeinschaft zu tun. sie ist darum um
so mehr befriedigt, dass dieser schritt jetzt mit allen
mitgliedstaaten der europaeischen gemeinschaft getan werden
kann.
nach ersten reaktionen aus europaeischen staaten ausserhalb
der europaeischen gemeinschaft habe ich anlass zu der
annahme, dass eine grosse zahl anderer staaten sich diesem
schritt anschliessen wird. unser angebot zur anerkennung
richtet sich an alle republiken jugoslawiens - ohne
ausnahme -, die das wuenschen und die die voraussetzungen
dafuer erfuellen.
ich lege auf diese feststellung besonderen wert, denn die
bundesregierung hat von anfang an die auffassung
vertreten, dass wir gute und freundschaftliche beziehungen
auch in zukunft mit allen republiken und allen voelkern
jugoslawiens entwickeln wollen.
ich darf an dieser stelle daran erinnern, dass es die
bundesrepublik deutschland war, die sich in den vergangenen
jahrzehnten mit besonderem nachdruck fuer die
heranfuehrung jugoslawiens an die europaeische gemeinschaft
eingesetzt hat - und dies mit erfolg. sie wird diese
anstrengungen fortsetzen auch fuer die republiken, die nunmehr
die anerkennung nach erfuellung der voraussetzungen erlangen
werden.
bei uns in deutschland leben mehr als 700000 staatsangehoerige
des bisherigen jugoslawiens, die hier als geschaetzte
mitbuerger leben und arbeiten. dieses zusammenleben und
die zahlreichen besuche von millionen von deutschen in den
letzten jahrzehnten in jugoslawien sind ausdruck unserer
freundschaftlichen verbundenheit mit allen voelkern und
allen menschen in jugoslawien.
wir erwarten, dass nach der gestrigen entscheidung die
fuehrung der jugoslawischen volksarmee endlich bereit sein
wird, die kampfhandlungen einzustellen und den
friedensprozess der vereinten nationen und der friedenskonferenz
zu unterstuetzen.
wir hoffen auch, dass die serbische fuehrung die chance
erkennt, die fuer das serbische volk in einer engen
zusammenarbeit mit der europaeischen gemeinschaft liegt.
wir begruessen die entscheidung des weltsicherheitsrates
vom sonntag, sich um die entsendung von friedenstruppen
zu bemuehen. diese entscheidung ging auf einen antrag
zurueck, den ich am 2. dezember dieses jahres an den
weltsicherheitsrat gerichtet habe. ich darf ausdruecklich
begruessen, dass der sicherheitsrat in seine entschliessung
keine bestimmungen aufgenommen hat, die den
entscheidungsraum fuer die europaeische gemeinschaft
eingeschraenkt haette.
wir haben gestern folgendes beschlossen:
ausgehend von einem deutsch-franzoesischen kriterienkatalog
ueber die anerkennung neuer staaten in osteuropa und
in der sowjetunion, der grundlage des beschlusses zu
jugoslawien geworden ist, wird die unabhaengigkeit all
derjenigen jugoslawischen republiken anerkannt, die das
wuenschen und die die bedingungen dafuer erfuellen.
es hat sich in der vorbereitung der gestrigen sitzung gezeigt,
dass wiederum eine enge deutsch-franzoesische
zusammenarbeit voraussetzung fuer den erfolgreichen ablauf und
ein gutes ergebnis der beratungen war.
die umsetzung dieser entscheidung wird zum 15. januar
1992 stattfinden. alle jugoslawischen republiken sind
eingeladen, bis zum 23. dezember, also noch vor weihnachten,
zu erklaeren, ob sie bereit sind, die genannten bedingungen
zu erfuellen.
die mitgliedstaaten der europaeischen gemeinschaft
unterstuetzen auch in zukunft die bemuehungen des
weltsicherheitsrates um die entsendung von friedenstruppen. sie
sprachen sich auch fuer die fortsetzung der friedenskonferenz
aus, in der es darum geht, dass die republiken ihr kuenftiges
verhaeltnis untereinander friedlich regeln.
nach absprache mit dem bundeskanzler - sie werden
verstehen, dass ich angesichts der bedeutung dieser
entscheidung gestern und auch in der letzten nacht in engem
kontakt mit dem bundeskanzler stand - wird das
bundeskabinett auf der grundlage des von der eg beschlossenen
verfahrens in der kabinettssitzung am 19. dezember 1991
beschliessen:
die bundesregierung wird diejenigen republiken anerkennen,
die bis spaetestens 23. dezember 1991 ihre bereitschaft
erklaeren, die eg-prinzipien anzunehmen. die umsetzung
dieser entscheidung erfolgt am 15. januar 1992 mit der
aufnahme diplomatischer beziehungen mit diesen
republiken. das auswaertige amt wird unmittelbar nach dem
23. dezember gespraeche mit diesen republiken
aufnehmen, um die aufnahme diplomatischer beziehungen fuer
den 15. januar vorzubereiten.
am 15. januar werden bei erfolgreichem ausgang dieser
gespraeche die vorhandenen generalkonsulate in diesen
republiken in botschaften umgewandelt. soweit
generalkonsulate nicht bestehen, werden entweder botschaften
errichtet oder fuer eine uebergangszeit eine
doppelakkreditierung vorgenommen.
die bundesregierung ist der auffassung, dass die
zusammenarbeit der europaeischen gemeinschaft mit denjenigen
republiken, die anerkannt werden, ausgebaut und vertieft
werden sollte. es kommt jetzt darauf an, bei der
ueberwindung der schaeden hilfe zu leisten, die der krieg
verursacht hat, und durch eine solche enge zusammenarbeit den
wiederaufbau zu foerdern.
die bundesregierung wuerde es begruessen, wenn die
europaeische gemeinschaft diesen neuen staaten europa-vertraege
im rahmen einer assoziierung anbietet, so wie das gestern
durch unterzeichnung mit polen, ungarn und der
tschechoslowakei vollzogen worden ist.
das, meine damen und herren, ist unsere bewertung. es
hat sehr viele spekulationen verstaendlicherweise waehrend
der gestrigen beratungen gegeben, auch vermutungen, die
bundesregierung koenne in dieser frage isoliert sein. sie
koennen aus dem ergebnis erkennen, dass das gegenteil der
fall ist.
ich muss sagen, dass der beschluss die erwartungen der
bundesregierung uebertroffen hat. wir hatten ja gesagt, dass
wir uns um eine groesstmoegliche zahl bemuehen wollten, und
ich muss sagen, es ist ein gutes ergebnis und ganz sicher auch
eine positive auswirkung des europaeischen rates von
maastricht, dass wir uns auf diese entscheidung zu zwoelft
verstaendigen konnten.
das ist wichtig fuer die kuenftige zusammenarbeit und es
zeigt, dass die bundesregierung gut beraten war, in der
vergangenheit keine uebereilten und isolierten schritte zu
vollziehen, sondern geduldig, haeufig sehr geduldig, um
zunehmendes verstaendnis und unterstuetzung bei unseren
nachbarn und bei den mitgliedstaaten zu werben.
dieses werben, diese geduld haben sich ausgezahlt,
und es ist erneut deutlich geworden, dass deutschland
seine verantwortung in europa auch im sinne eines
durch und durch europaeischen, abgestimmten und
uebereinstimmenden verhaltens in der europaeischen
gemeinschaft sieht.