- Bulletin 173-88
- 10. Dezember 1988
bundeskanzler dr. helmut kohl gab in der 117. sitzung
des deutschen bundestages am 9. dezember 1988 zum
40. jahrestag der verabschiedung der allgemeinen
erklaerung der menschenrechte durch die
generalversammlung der vereinten nationen am 10. dezember
1948 folgende erklaerung der bundesregierung ab:
frau praesidentin,
meine sehr verehrten damen und herren!
heute steht aus anlass des 40. jahrestages der allgemeinen
erklaerung der menschenrechte der vereinten nationen der
mensch mit seiner wuerde, mit seinen rechten im
mittelpunkt unserer beratungen.
ich moechte mich jedoch zuvor menschlicher trauer, aber
auch menschlicher hoffnung zuwenden, die in drei
ereignissen unserer tage ganz besonders augenfaellig zum
ausdruck kommen.
gestern ist in remscheid eine amerikanische
militaermaschine brennend abgestuerzt. der absturz hat
menschenleben gefordert. zahlreiche personen wurden
zum teil schwer verletzt, viele haeuser zerstoert.
ich habe dem oberbuergermeister der stadt remscheid
meine tiefempfundene anteilnahme ausgesprochen und ihn
gebeten, diese auch den angehoerigen der opfer zu
uebermitteln.
am mittwoch hat ein verheerendes erdbeben den
kaukasus heimgesucht und insbesondere in armenien
eine erschreckende zahl von menschenleben gefordert und
unermessliche schaeden angerichtet.
uns alle hat die nachricht von dieser tragoedie zutiefst
getroffen. ich habe generalsekretaer gorbatschow und
ministerpraesident ryschkow unser aufrichtiges mitgefuehl
ausgesprochen und sie gebeten, den hinterbliebenen
unsere herzliche anteilnahme zu uebermitteln (s. s. 1539).
die bundesregierung wird - ich bin sicher: mit unterstuetzung
des ganzen hauses - im rahmen ihrer moeglichkeiten
helfen, die not der betroffenen zu lindern.
ebenfalls am mittwoch hat generalsekretaer gorbatschow
vor der generalversammlung der vereinten nationen fuer die
naechsten zwei jahre die militaerisch bedeutsame einseitige
verminderung der sowjetischen streitkraefte
in europa und asien um eine halbe million mann und
erhebliche mengen an waffen und geraet angekuendigt.
ich will diese ankuendigung hier nachdruecklich begruessen.
die ankuendigung generalsekretaers gorbatschows ist ein
wichtiger schritt in eine von uns gemeinsam mit den
verbuendeten seit langem geforderte richtung: den abbau der
drastischen konventionellen ueberlegenheit der sowjetunion
und des warschauer pakts insgesamt.
meine damen und herren, jedermann weiss, dass weder mit
dieser ankuendigung noch mit ihrem spaeteren vollzug diese
ueberlegenheit beseitigt und das von uns immer wieder
geforderte gleichgewicht der konventionellen kraefte
hergestellt sein wird.
der politische wert der angekuendigten sowjetischen
massnahmen liegt fuer uns vor allem darin, dass - getreu
dem grundsatz "wer mehr hat, muss mehr abruesten" - der
prozess der asymmetrischen verminderung der ruestungen
fortgesetzt wird.
gerade hieran knuepfen die menschen ihre hoffnungen. sie
wollen eine welt, in der die sicherheit aller laender und
aller voelker auf einem wesentlich niedrigeren niveau der
ruestungen gewaehrleistet ist. dies ist ein ziel, auf das
wir auch in zukunft konsequent hinarbeiten werden.
meine damen und herren, wir wissen zu wuerdigen, dass
generalsekretaer gorbatschow die angekuendigten
massnahmen einseitig und ohne verknuepfung mit den
bevorstehenden verhandlungen ueber konventionelle stabilitaet
in ganz europa vom atlantik bis zum ural durchfuehren will.
die wiener mandatsgespraeche muessen jetzt zu einem
erfolgreichen abschluss gebracht werden. die
verhandlungen selbst sollten gleich zu anfang des kommenden
jahres beginnen. diese verhandlungen, das hoffen wir,
duerften durch die vorgesehenen sowjetischen massnahmen
zusaetzlichen auftrieb erhalten.
die nato-aussenminister haben gestern in bruessel unser
gemeinsames verhandlungskonzept verabschiedet. ich
stelle mit befriedigung fest, dass dieses konzept noch sehr
viel weitergehende verminderungen von truppen und
waffen vorsieht - mit dem ziel, ein stabiles, ausgewogenes
kraefteverhaeltnis auf niedrigerem niveau herzustellen und
eine lage in europa zu schaffen, in der keine seite ueber
die faehigkeit zur raumgreifenden offensive und zum
ueberraschungsangriff verfuegt, wie das fuer unser buendnis
schon immer der fall war.
i.
frau praesidentin, meine sehr verehrten damen und herren,
morgen jaehrt sich zum 40. mal eines der herausragenden
daten in der geschichte unseres jahrhunderts: am
10. dezember 1948 verabschiedete die
generalversammlung der vereinten nationen die allgemeine
erklaerung der menschenrechte.
die damals noch junge weltorganisation schuf damit ein
manifest menschlicher wuerde und freiheit, ein dokument
der hoffnung, das zugleich fortdauernde mahnung ist.
die allgemeine erklaerung der menschenrechte reiht sich ein
in die tradition der grossen menschenrechtserklaerungen der
geschichte. so knuepft sie an die unabhaengigkeitserklaerung
der vereinigten staaten von amerika 1776 an, ebenso an
die deklaration der menschen- und buergerrechte in
frankreich, deren 200jaehriges jubilaeum wir im naechsten
jahr feiern koennen.
wir erkennen in der erklaerung der vereinten nationen die
geistigen wurzeln unserer eigenen wertvorstellungen
wieder:
- insbesondere die ueberzeugung von der einzigartigkeit
jedes einzelnen menschen,
- eine ueberzeugung, die neben vielem anderen christen
und juden verbindet,
- sowie die idee einer jedem menschen eigenen
individualsphaere, die der staat zu respektieren hat.
all dies zaehlt zu unserem unverwechselbaren europaeischen
kulturerbe. und doch geht die erklaerung von 1948 in
wahrheit darueber hinaus: sie greift grundsaetze auf, die von
den meisten der grossen religionen und philosophien der welt
verfolgt werden.
allerdings vermeidet es die erklaerung, ihre geistigen
grundlagen konkret offenzulegen. ich sehe in diesem verzicht,
auch wenn er gelegentlich kritisiert wird, einen akt
vernuenftiger zurueckhaltung: denn die weltweite akzeptanz
der menschenrechte beruht darauf, dass sie von keinem
kulturkreis ausschliesslich fuer sich reklamiert werden duerfen.
gerade wir in europa sollten uns hier vor herablassung
hueten, etwa vor dem vorurteil, dass man von den
entwicklungslaendern die verwirklichung der menschenrechte
nicht erwarten koenne. auch die notleidenden in den aermsten
regionen der welt brauchen den respekt vor ihrer
menschlichen wuerde so notwendig wie das taegliche brot.
nicht selten findet man gerade unter ihnen ein ganz
besonders ausgepraegtes bewusstsein fuer diese wuerde.
in wirklichkeit sind die menschenrechte das gut der
gesamten menschheit. sie sind weder ein luxus noch ein
privileg noch ein gnadenakt, der von irgendeiner regierung
gewaehrt oder zurueckgenommen werden koennte.
sie sind im eigentlichen sinne des wortes rechte,
erworben mit dem beginn des lebens, erwachsen aus der
unverwechselbaren persoenlichkeit jedes einzelnen und
aus dem unverzichtbaren anspruch auf achtung seiner
wuerde.
ii.
es waren vor allem die barbarischen anschlaege auf diese
wuerde unter der nationalsozialistischen diktatur, die zur
verkuendung der allgemeinen erklaerung der
menschenrechte fuehrten. die schrecklichen erfahrungen hatten
den blick dafuer geschaerft, dass ein effektiver schutz der
einzelperson vor uebergriffen der staatsgewalt allein ueber das
nationale recht nicht zu gewaehrleisten ist - dass es vielmehr
erforderlich ist, der allmacht des staates auch wirkungsvolle
voelkerrechtliche schranken zu setzen.
die allgemeine erklaerung der menschenrechte wird von
dem ziel getragen, den menschenrechtsgedanken
universell zu staerken - im bestreben, gemeinsame grundwerte
zu formulieren, die die voelker ueber alle grenzen und
unterschiede hinweg vereinen.
mit der erklaerung von 1948 wurde von den vereinten
nationen voelkerrechtlich neuland betreten. sie unternahmen
damit den ersten schritt, um die ihnen bereits in der
un-charta uebertragene aufgabe wahrzunehmen. so wurde
zum erstenmal der schutz der menschenrechte aus seinem
bisher ausschliesslich nationalen bezug geloest und zu einer
angelegenheit der gesamten staatengemeinschaft erklaert.
ein entscheidender, mehr noch: ein bahnbrechender
schritt auf dem weg zu einem umfassenden internationalen
menschenrechtsschutz war damit gelungen.
der voelkerbund hatte noch kein umfassendes programm
zum schutz der menschenrechte entwickelt, damals lag der
schwerpunkt bei der internationalen zusammenarbeit mehr
auf dem schutz der minderheiten. mit der erklaerung von
1948 aber wurde die verantwortung der
staatengemeinschaft auch und gerade fuer die menschenrechte
in feierlicher form proklamiert.
seither ist die gewaehrleistung der menschenrechte nicht
mehr die sache des einzelnen staates allein. vielmehr tritt
neben staatliche garantien von menschenrechten nun auch
deren voelkerrechtliche absicherung, die sie gleichzeitig
ueberlagert.
gewiss, meine damen und herren: die allgemeine erklaerung
der menschenrechte ist fuer die un-mitgliedstaaten nicht in
einer formalen weise verbindlich, aber sie versteht sich, wie
es dort ausdruecklich heisst, als "das von allen voelkern und
nationen zu erreichende gemeinsame ideal". damit haben
die mitgliedstaaten der vereinten nationen akzeptiert, von
der voelkergemeinschaft immer wieder an den massstaeben
gemessen zu werden, die in der allgemeinen erklaerung der
menschenrechte so eindringlich und ueberzeugend formuliert
sind.
iii.
wer sich jetzt noch in diesem zusammenhang auf das
prinzip der nichteinmischung in innere angelegenheiten
beruft, verraet nur sein schlechtes gewissen. es hat nichts
mit "einmischung" zu tun, wenn es um die einforderung von
menschenrechten geht.
im gegenteil: wir alle - regierungen, kirchen,
gesellschaftliche gruppen, journalisten, jeder einzelne von
uns - sind ausdruecklich aufgerufen, ueberall dort unsere stimme
zu erheben, wo voelker unterdrueckt, wo menschen verfolgt,
gefoltert oder ermordet werden.
wir haben nicht nur das recht, sondern auch die pflicht,
unsere stimme zu erheben: immer, wenn die wuerde des
menschen verletzt wird:
- wenn in buergerkriegen hunger und entbehrung bewusst
als waffe eingesetzt werden,
- wenn menschen wegen ihrer hautfarbe diskriminiert
werden,
- wenn eine diktatur menschen entwurzelt und aus ihren
heimatdoerfern vertreibt,
- wenn diktatoren ihre politischen gegner foltern lassen,
- wenn jetzt wieder mehr und mehr menschen opfer
religioeser intoleranz werden,
- wenn mitten in europa auf menschen geschossen wird,
deren einziges "verbrechen" es ist, dass sie ihrem staat
den ruecken kehren wollen.
diese wenigen beispiele mahnen uns, in unserem eintreten
fuer die menschrechte nicht nachzulassen. dabei, meine
damen und herren, wollen wir auch die lautlosen mittel der
diplomatie nutzen - aber als ergaenzung, nicht als ersatz
unserer offenen solidaritaet mit den verfolgten und
unterdrueckten.
es ist unser gewissen, das uns bestimmt, offen zu
sprechen. die gefaehrdung des lebens sowie rassische,
religioese und politische diskriminierung duerfen von niemandem
verharmlost oder gar unterstuetzt werden, und sei es durch
schweigen. die gefangenenhilfsorganisation amnesty
international hat recht, wenn sie sagt: wer schweigt, wird
mitschuldig.
ich will diese gelegenheit nutzen, um den mitgliedern von
amnesty international fuer ihr selbstloses engagement zu
danken, ebenso der internationalen gesellschaft fuer
menschenrechte und den vielen anderen, die ueberall auf der
welt fuer die entrechteten und unterdrueckten wirken.
dieser unermuedliche, von idealen getragene einsatz vieler
- vor allem auch junger - menschen, ist beeindruckend und
beispielhaft. er ruettelt uns gleichzeitig immer wieder auf:
wissen wir doch, wie viele hoffnungen verzweifelter
menschen sich damit verbinden.
wir duerfen und werden nicht schweigen. aber, meine
damen und herren, es dient der sache der menschenrechte
nicht, wenn wir uns mit wortgewaltigen erklaerungen oder
wohlfeilen sanktionsforderungen gegenseitig zu uebertreffen
suchen. wer nach boykott ruft, muss sich die frage stellen,
ob er den betroffenen menschen damit wirklich nutzt oder
ob er auf diese weise nur das eigene gewissen beruhigen
will.
auch die unterstuetzung oppositioneller kraefte steht unter
diesem vorbehalt. nicht jede sogenannte "befreiungsbewegung"
traegt diesen namen zu recht.
wir muessen uns davor hueten, bestrebungen zu ermutigen
oder aufzuwerten, die die freiheit mit den gleichen oder gar
schlimmeren mitteln unterjochen wuerden, wie das von ihnen
bekaempfte regime.
wir wollen nicht gewalt und nicht blutvergiessen foerdern,
wir wollen einen friedlichen wandel zum wohle der
menschen.
frau praesidentin, meine damen und herren, fuer uns
darf auch keine rolle spielen, ob menschenrechte von
einem autoritaeren regime in lateinamerika oder von
einem kommunistischen system in europa missachtet
werden.
menschenrechte sind unteilbar, und ebenso unteilbar muss
unser einsatz fuer ihre achtung sein.
ebensowenig darf es einen unterschied machen, ob ein
kleiner staat die freiheit unterdrueckt oder ein maechtiges
land. es gibt zu viele, die in dieser frage auf einem auge
blind sind. aber einseitiges engagement diskreditiert sich
selbst.
unsere aussenpolitik, meine damen und herren, darf weder
von doppelter moral bestimmt werden, noch darf sie wertfrei
sein: wir muessen ueberall auf der welt auf eine staerkere
achtung der menschenrechte hinwirken.
iv.
wahr ist aber, dass wir als deutsche eine besondere
verantwortung fuer unsere landsleute tragen. noch immer wird
in einem teil unseres vaterlandes deutschen die freiheit
vorenthalten. ihnen vor allem gelten unsere sorge und unser
unermuedlicher einsatz. wir werden nicht darauf verzichten,
selbstbestimmung und menschenrechte fuer alle deutschen
immer wieder einzufordern. die freiheit ist und bleibt der
kern der deutschen frage.
auch aus diesem grunde empfinden wir deutsche eine
besondere verpflichtung, fuer freiheit und menschenwuerde
einzutreten - eine verpflichtung, die uns vor allem durch
die eigene geschichte auferlegt ist. unser volk hat die
menschenverachtung des totalitarismus leidvoll erfahren
muessen.
wir duerfen diese erfahrungen - so schmerzlich und
schrecklich sie fuer uns sind - nie vergessen. dieses wissen
lehrt uns dankbarkeit dafuer, dass wir in einer freiheitlichen
demokratie leben duerfen. es mahnt uns aber auch zu nie
ermuedender wachsamkeit gegenueber allem, was totalitaerer
herrschaft den weg ebnen koennte.
die vaeter und muetter unserer verfassung bestimmten im
grundgesetz ganz bewusst die menschenwuerde zum
zentralen begriff unserer politischen ordnung. der artikel 1
unserer verfassung stellt fest:
die wuerde des menschen ist unantastbar. sie zu achten
und zu schuetzen ist verpflichtung aller staatlichen gewalt.
nicht zuletzt diese formulierung ist wesentlich von der
allgemeinen erklaerung der menschenrechte beeinflusst
worden, wie ueberhaupt diese erklaerung den grundrechtsteil
- jenen essentiellen kern unserer verfassung, der fuer uns
deutsche zu einer quelle neuer moralischer kraft geworden
ist - mitgepraegt hat.
v.
die allgemeine erklaerung der menschenrechte spricht in
ihrer praeambel - auch diese formulierung ist mit ins
grundgesetz eingeflossen - von den menschenrechten als der
"grundlage der freiheit, der gerechtigkeit und des friedens
in der welt".
sie macht damit deutlich, dass der schutz der
menschenrechte nicht allein das verhaeltnis zwischen staat
und buerger betrifft. es geht ebenso um das zusammenleben
der staaten untereinander - und beides steht in einem
unaufloesbaren zusammenhang.
auch deshalb ist der schutz der menschenrechte eine
frage, die die voelkergemeinschaft in ihrer gesamtheit
beruehrt. das bewusstsein ueber die enge verbindung
zwischen innerem frieden und beziehungen nach aussen ist
in letzter zeit gewachsen, aber noch immer gibt es - auch
in unserem land - stimmen, die sich dieser einsicht
verschliessen.
es geht um nicht weniger als um eine dauerhafte ordnung
fuer ein friedliches zusammenleben der staaten - eine
ordnung, deren festes fundament die achtung vor der wuerde
des menschen sein muss. die allgemeine erklaerung der
menschenrechte nennt die stichworte: freiheit,
gerechtigkeit und frieden, und der schutz der menschenrechte
bildet den eigentlichen schluessel zur verwirklichung dieser
ideale. die menschenrechte - so, wie sie von den vereinten
nationen niedergelegt und in unserem grundgesetz bekraeftigt
wurden - bezeichnen nicht nur den kern dessen, was wir
unter freiheit verstehen, sie sind auch die voraussetzung
fuer soziale gerechtigkeit innerhalb der staaten wie
zwischen ihnen.
aber wir werden noch lange fechten muessen fuer unsere
idee vom freien menschen, der buergerliche und politische
freiheit geniesst und frei von furcht und not lebt.
ich sage ganz bewusst "frei von furcht und not", denn
diese grossartige vision der allgemeinen erklaerung der
menschenrechte gehoert dazu, wenn wir von menschenrechten
und einem leben in menschlicher wuerde sprechen.
die armut in den laendern der dritten welt, krankheiten,
hunger und elend - sie duerfen uns schon aus mitmenschlicher
solidaritaet nicht gleichgueltig lassen. doch hier steht
auch der frieden - der soziale frieden - der
voelkergemeinschaft auf dem spiel, und der ist letztlich
stets ein werk der gerechtigkeit.
darum werden wir auch in zukunft eine entwicklungspolitik
fortsetzen, die den aermsten und schwaechsten tatkraeftig zur
seite steht. aber wir duerfen notleidende menschen - auch
dies gebietet uns die achtung vor ihrer wuerde - damit nicht
zu almosenempfaengern machen. wir muessen ihnen vor
allem helfen, sich selbst zu helfen.
ich sage auch: ohne die einhaltung der menschenrechte
gibt es keinen wirtschaftlichen und sozialen fortschritt.
menschenrechtsverletzungen - das zeigt uns die
geschichte gerade dieses jahrhunderts - fuehren immer
wieder zu buergerkriegen, zu sozialem elend und not. sie
koennen in kurzer zeit zerstoeren, was jahrelange muehevolle
entwicklungsarbeit aufgebaut hat.
wirtschaftlicher wohlstand und soziale sicherheit koennen
nur dort wachsen, wo buergerfreiheiten und eigentum des
arbeitenden menschen garantiert sind und wo freie
gewerkschaften ungehindert fuer die rechte und interessen
der arbeitnehmer eintreten koennen.
das iii. lome-abkommen zwischen den staaten der
europaeischen gemeinschaft und den sogenannten "akp-
staaten" hat zu recht einen zusammenhang von
entwicklungspolitik und menschenrechten hergestellt. auch
bei den verhandlungen ueber das nachfolgeabkommen wird die
bundesregierung dies stets im auge behalten.
ohne die achtung der menschenrechte gibt es auch keinen
frieden, der diesen namen wirklich verdient. nur dort, wo
grenzen ueberschritten, wo menschen einander begegnen
und wo meinungen frei geaeussert werden duerfen, wachsen
vertrauen und friedfertigkeit. deshalb, meine damen und
herren, muss eine umfassende internationale
friedensordnung immer auch eine freiheitsordnung sein.
vi.
der weg zu einer solchen friedens- und freiheitsordnung
wird schwierig und langwierig sein - in europa und weltweit.
dennoch koennen wir am heutigen tag mit befriedigung
feststellen, dass seit verkuendung der allgemeinen
erklaerung der menschenrechte fortschritte erzielt wurden:
- der nordamerikanische kontinent und ein teil europas
bilden heute - verbunden in der atlantischen
wertegemeinschaft - eine allianz fuer die grundsaetze, wie
es im nato-vertrag heisst, der "demokratie, der freiheit
der person und der herrschaft des rechts". vor allem auch
die europaeische gemeinschaft ist zu einem
kristallisationspunkt fuer das europa der freiheit geworden,
dessen ausstrahlungskraft weit ueber seine grenzen
hinausreicht.
- immer mehr voelker werfen die drueckende last der
willkuerherrschaft ab und bekennen sich zu den grundsaetzen
freiheitlicher demokratie. in letzter zeit ist
erfreulicherweise der demokratisierungsprozess vor allem
in lateinamerika und auch im asiatischen raum weiter
vorangeschritten. wir stehen in der pflicht, den staaten
dort auf ihrem schwierigen weg zwischen buergerkrieg und
gewaltherrschaft nach kraeften zu helfen.
so habe ich am letzten sonntag praesident alfonsin in
einem kritischen augenblick der argentinischen
demokratie unsere besondere solidaritaet bekundet.
- nicht zuletzt in den meisten staaten des warschauer
pakts gibt es heute entwicklungen, die die menschen in
ost und west mit hoffnungen erfuellen. diese hoffnungen
duerfen nicht enttaeuscht werden. fortschritte auf dem
gebiet der menschenrechte bilden den entscheidenden
gradmesser fuer den erfolg der reformpolitik im zeichen
von "glasnost" und "perestroika". wenn immer diese
politik zu solchen fortschritten beitraegt, kann
generalsekretaer gorbatschow dabei auf unsere sympathie
und unsere unterstuetzung rechnen.
vii.
gleichzeitig hat sich auch das internationale system zum
schutz der menschenrechte fortentwickelt. die allgemeine
erklaerung der menschenrechte bedeutete den
entscheidenden ersten schritt in diesem zusammenhang. ihre
volle bedeutung erschliesst sich uns aber erst durch die
abkommen, die spaeter erarbeitet wurden und die dazu beigetragen
haben, die allgemeine erklaerung zu praezisieren und in die
form voelkerrechtlich verbindlicher instrumente zu giessen.
ich wuerdige vor allem die beiden un-pakte von 1966 ueber
buergerliche und politische rechte einerseits sowie ueber
wirtschaftliche, soziale und kulturelle rechte andererseits.
meine damen und herren, gerade wir deutschen haben
allen anlass, an diese wichtigen dokumente zu erinnern. ich
erwaehne nur
- artikel 12 des internationalen paktes ueber buergerliche
und politische rechte, in dem das recht des einzelnen
verankert ist, "jedes land einschliesslich seines eigenen
zu verlassen",
- artikel 27 desselben dokuments, der das recht von
minderheiten garantiert - ich zitiere -, "ihr eigenes
kulturelles leben zu pflegen, ihre eigene religion zu
bekennen und auszuueben oder sich ihrer eigenen sprache zu
bedienen".
im freien teil unseres kontinents ist der internationale
schutz der menschenrechte sogar schon erheblich weiter
vorangekommen. ich will bei dieser gelegenheit vor allem
die unverzichtbare rolle des europarats unterstreichen.
indem er die staaten der europaeischen gemeinschaft mit
den anderen freiheitlichen demokratien unseres kontinents
verbindet, erinnert er uns immer wieder daran - das koennen
wir gar nicht oft genug aussprechen -, dass europa eben
groesser ist als die gemeinschaft der zwoelf, die so oft im
mittelpunkt des interesses steht.
der europarat ist zu einem symbol fuer die geistige einheit
europas ueber alle grenzen hinweg geworden. er traegt dazu
bei, unser gemeinsames kulturelles erbe zu pflegen, und er
bekraeftigt die idee, die der europaeischen einigung zugrunde
liegt - die idee einer friedensordnung auf der grundlage
von freiheit und wahrung der menschenrechte.
frau praesidentin, meine damen und herren, eine
besondere bedeutung kommt der europaeischen
menschenrechtskonvention von 1950 zu. mit dieser konvention -
vor allem auch mit der europaeischen menschenrechtskommission
und dem europaeischen gerichtshof fuer menschenrechte -
wurde ein schutzsystem geschaffen, das in vielfacher
hinsicht vorbildlich ist.
die dauer der verfahren ist allerdings oft zu lang, und
gemeinsam mit den anderen partnerstaaten im europarat
werden wir uns darum bemuehen, sie erheblich zu verkuerzen.
die europaeische menschenrechtskonvention wurde von der
erklaerung der vereinten nationen zweifellos beeinflusst.
aber ich will an dieser stelle auch an ihre eigenen, an ihre
europaeischen wurzeln erinnern: bereits auf dem ersten
kongress der europaeischen bewegung im mai 1948 wurde
der plan entworfen, die menschenrechte mit einer
internationalen garantie zu versehen. schon damals wurde
die forderung erhoben, in europa einen gerichtshof fuer
menschenrechte einzurichten
heute muss es uns darum gehen, das netz fuer einen
umfassenden und wirkungsvollen schutz der menschenrechte
immer enger zu knuepfen.
so ist zum beispiel ein europaeisches uebereinkommen zur
verhuetung von folter geschaffen worden. die
bundesregierung hat an den vorbereitungen dieser europaeischen
antifolter-konvention aktiv mitgewirkt und sie zum
fruehestmoeglichen zeitpunkt - im november 1987 - in strassburg
gezeichnet. auch der entwurf des vertragsgesetzes ist
kuerzlich vom bundeskabinett verabschiedet worden.
mit unserem bekenntnis zu dieser konvention bekraeftigen
wir unsere abscheu gegenueber jeder art der folter. wir
beteiligen uns damit gleichzeitig an der schaffung eines
kontrollsystems, das in anderen regionen der welt als
vorbild dienen soll.
ein aehnliches signal wollen wir auch durch die ratifikation
der anti-folter-konvention der vereinten nationen setzen.
die bundesregierung hat diese konvention bereits gezeichnet.
viii.
all diese fortschritte bilden wichtige bausteine im system
eines internationalen schutzes der menschenrechte.
aber, meine damen und herren, wir wissen auch: wir
kommen noch zu langsam voran. vor allem fehlt ein
wirksames instrumentarium der vereinten nationen, um
die achtung der menschenrechte weltweit durchzusetzen.
die bundesregierung wird sich deshalb dafuer einsetzen,
- die bestehenden kontrollgremien zu staerken, vor allem
den menschenrechtsausschuss und den ausschuss fuer
beseitigung jeder form von rassendiskriminierung,
sowie
- zusaetzliche internationale kontrollinstanzen zu schaffen.
dazu zaehlten insbesondere ein hochkommissar fuer
menschenrechte und ein internationaler gerichtshof fuer
menschenrechte, dessen kompetenzen im idealfall an
diejenigen des europaeischen gerichtshofs fuer
menschenrechte heranreichen sollten.
letztlich werden wir aber auch hier nur vorankommen, wenn
es gelingt, das bewusstsein fuer die bedeutung der
menschenrechte sowie den willen der einzelnen staaten
ueberall zu foerdern, sie als ein besonders kostbares
gut zu achten und zu schuetzen.
so muessen wir zum beispiel dafuer sorgen, dass
menschenrechtsverletzungen an frauen mehr aufmerksamkeit finden
als bisher. die bundesregierung hat erst kuerzlich in der
beantwortung einer grossen anfrage ausfuehrlich zu diesem
thema stellung genommen. ich begruesse es, dass diese
grosse anfrage auf initiative der weiblichen abgeordneten
aller im deutschen bundestag vertretenen parteien
zustande gekommen ist.
ix.
auch in diesem augenblick werden in vielen teilen der welt
menschen willkuerlich verhaftet, erniedrigt, gefoltert oder
gar ermordet. viele werden wegen ihrer rasse, ihrer religion
oder ihrer politischen ueberzeugung verfolgt und verfemt. in
zahlreichen laendern gibt es keine freie presse, und den
menschen ist es dort nicht erlaubt, ihre meinung frei zu
sagen.
all diesen menschen gilt unsere solidaritaet und unser
versprechen, auch weiterhin fuer ihre unveraeusserlichen
rechte einzutreten.
fuer uns in der bundesrepublik deutschland ist die garantie
dieser rechte laengst selbstverstaendlich geworden, fuer
manche vielleicht sogar zu selbstverstaendlich.
ich moechte bei dieser gelegenheit auch einmal an jene
bestimmungen unserer verfassung erinnern, die der
einzelperson fuer gerichtliche verfahren schutz in form von
festen garantien geben. und ich fuege im hinblick auf eine
anhaltende internationale diskussion hinzu: wir wollen, dass
die zahl der laender immer groesser wird, in denen - wie bei
uns seit 1949 im grundgesetz geregelt - die todesstrafe
nicht mehr verhaengt werden darf.
auch in unserem land muss - das schulden wir vor allem der
jungen generation - immer wieder daran erinnert werden:
freiheit ist ein geschenk, das es zu pflegen gilt. sie muss
durch eigene anstrengungen erhalten und jeden tag neu
verdient werden.
dabei geht es nicht nur darum, den anfechtungen totalitaeren
denkens zu widerstehen: uns erwachsen auch neue, bisher
unbekannte gefahren.
der wissenschaftlich-technische fortschritt birgt grosse
chancen, die wir verantwortungsvoll nutzen wollen. aber die
neuen moeglichkeiten bei fortpflanzungsmedizin und
gentechnologie - um zwei beispiele zu nennen - stellen uns
vor neue herausforderungen, die die wuerde des menschen
zutiefst beruehren koennen: sein recht auf leben, auf
unversehrtheit, auf seine unverwechselbare persoenlichkeit.
hier werden wir regelungen finden muessen, die diesen
gefahren wehren und die uns gleichzeitig erlauben, den
fortschritt in den dienst der menschen zu stellen.
der schutz der menschlichen wuerde bleibt - auch unter
veraenderten bedingungen - eine der grossen und
vornehmsten zukunftsaufgaben. wir werden uns dieser
aufgabe auch weiterhin stellen: im bewusstsein unserer
verantwortung, aus der erfahrung gerade unserer geschichte und
im bekenntnis zu dem ideal, das die allgemeine erklaerung
der menschenrechte vor 40 jahren formuliert hat.