- Bulletin 72-92
- 2. Juli 1992
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Theo Wa igel, erklärte zur Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 1993 und des Finanzplans des Bundes 1992 bis 1996 durch das Bundeskabinett am 1. Juli 1992 vor der Bundespressekonferenz in Bonn:
Mi dem Entwurf des Bundeshaushalts 1993 und dem Finanzplan 1992 bis 1996 hat die Bundesregierung noch einmal ihren klaren finanz- und haushaltspolitischen Kurs deutlich gemacht: -
Wir kommen unseren nationalen und internationalen Verpflichtungen nach,
- wir verstärken deutlich die Leistungen des Bundes für den wirtschaftlichen Aufschwung in den jungen Ländern,
- wir verfolgen einen energischen Sparkurs, der durch strikte Begrenzung des Wachstums der öffentlichen Ausgaben die Nettokreditaufnahme deutlich reduziert,
- wir sehen mit diesem Sparhaushalt keinen Sozialabbau vor; trotz mancher Behauptungen sind keine Eingriffe in Leistungsgesetze durch ein Haushaltsstrukturgesetz nötig.
I. Eckwerte
Den Entwurf des Bundeshaushalts 1993 und den Finanzplan des Bundes 1992 bis 1996 bestimmen folgende Eckwerte (Anlage 1): -
Die Ausgaben steigen 1993 gegenüber 1992 (Stand: Nachtragshaushalt 1992) um 2,5 Prozent. Die durchschnittliche Steigerungsrate von 1992 bis 1996 beträgt 2,3 Prozent (Anlage 2).
- Die Nettokreditaufnahme sinkt 1993 gegenüber dem Soll 1992 um 2,5 Mrd. DM auf 38 Mrd. DM. Mittelfristig bis 1996 wird sie weiter kontinuierlich auf deutlich unter 25 Mrd. DM zurückgeführt.
II. Internationaler Rahmen
Die Entscheidungen zum Bundeshaushalt 1993 und zum Finanzplan bis 1996 sind ein wesentlicher Teil des deutschen Beitrags zur Wiedergewinnung eines stetigen, inflationsfreien Wachstums der Weltwirtschaft.
Wir haben im Januar dieses Jahres beim Treffen der G - Finanzminister in New York eine kooperative Wachstumsund Stabilitätsstrategie vereinbart, um der Weltwirtschaft zusätzliche expansive Impulse zu geben. Dabei hat Deutschland zugesagt: -
zur Stärkung der Wachstumsgrundlagen die öffentlichen
- Defizite rasch und kontinuierlich zurückzuführen und
- durch nachfragestärkende Maßnahmen einen Beitrag zur Überwindung der internationalen Wachstumsabschwächung zu leisten.
Mit dem Bundeshaushalt 1993, dem Finanzplan bis 1996, dem Steueränderungsgesetz 1992 und mit dem fristgerechten Auslaufen des Solidaritätszuschlages zum 30. Juni 1992 werden die damaligen Zusagen Punkt für Punkt erfüllt. Bis zum Jahresende 1992 wird die Bundesregierung über die Eckwerte für eine weiteneichende Steuerstrukturreform entscheiden. Unsere Finanz- und Wirtschaftspolitik für ein dauerhaftes, inflationsfreies Wirtschaftswachstum besteht aus drei zentralen Bausteinen: -
Die einigungsbedingt vorübergehend höhere Kreditaufnahme wird in spürbaren Schritten zurückgeführt. Auch die Bundesländer sind aufgerufen, entsprechend der Absprachen im Finanzplanungsrat ihren Beitrag zur Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts zu leisten. Die Kapitalmärkte werden damit kontinuierlich entlastet.
- Durch eine nachhaltige Verbesserung unserer Steuerstruktur schaffen wir günstige Voraussetzungen für Investitionen und Arbeitsplätze.
- Durch ein umfangreiches Deregulierungspaket, die geplanten Reformen für Bahn und Post sowie vor allem auch durch den Wiederaufbau in den jungen Bundesländern stärken wir den Wettbewerb und vergrößern das WachstumspotentiaL Die Wachstumsimpulse aus der deutschen Wiedervereinigung haben schon 1990 und 1991 ausgleichend auf die weltwirtschaftliche Wachstumsabschwächung gewirkt. Allein die EGStaaten haben in diesen beiden Jahren einen halben Wachstumspunkt durch die kräftige wirtschaftliche Expansion in Deutschland gewonnen.
Wir erwarten für 1992 ein reales Wachstum von gut 2 Prozent. Damit kann sich Deutschland im Vergleich mit den anderen Industrieländern erneut gut sehen lassen. Dieses erfreuliche Ergebnis beruht nicht zuletzt auf einer glaubwtirdigen Konsolidierungs- und Stabilitätspolitik, die trotz der gewaltigen Anspannungen der öffentlichen Haushalte einen Rückgang der langfristigen Zinsen bewirkt hat. Der Preisanstieg wird sich im 2. Halbjahr 1992 deutlich verlangsamen. Damit steigen die Chancen auf einen weiteren Rückgang der Zinsen. Die Welt kann uns vertrauen: Deutschland wird auch zukünftig ein verläßlicher Partner für Wachstum und Stabilität in der Weltwirtschaft sein.
III. Finanzpolitische Grundlinie
Die öffentlichen Finanzen in der Bundesrepublik Deutschland sind nach der Vollendung der politischen Einheit geprägt von den gewaltigen Herausforderungen durch den Wiederaufbau in den neuen Bundesländern und durch die Zielsetzung, die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse in ganz Deutschland einander anzugleichen.
Die deutliche Erhöhung der Nettokreditaufnahme des Bundes in den Jahren 1990 auf 47 Mrd. DMund 1991 auf 52 Mrd. DM diente dazu, die unmittelbare Übergangsphase der deutschen Vereinigung zu bewältigen. Die Bundesregierung hatte jedoch bereits im November 1990 mit ihrem damaligen Eckwertebeschluß klare Zielvorstellungen für eine stufenweise Rückführung der Defizite sowohl des Bundes als auch des öffentlichen Gesamthaushalts quantifiziert. Sie hat die Bundesfinanzen seitdem konsequent und erfolgreich auf diese Zielvorgaben ausgerichtet.
Der Eckwertebeschluß vom 13. Mai 1992 hat diese zentrale finanzpolitische Aufgabe erneut unterstrichen. Die erforderliche Konsolidierung knüpft an die erfolgreiche Politik der achtziger Jahre an, Ausgabenzuwächse der öffentlichen Haushalte deutlich niedriger als den Zuwachs des Bruttosozialprodukts zu halten. Über fast ein Jahrzehnt wurden bruchartige Verwerfüngen aus kurzfristigen Sparaktionen vermieden; Steuersenkungen schufen die Grundlagen für ein stetiges Wirtschaftswachstwn.
Die Erwartung der nationalen und internationalen Finanzmärkte beruht darauf, daß die solide deutsche Finanzpolitik den Herausforderungen gewachsen ist. Das Vertrauen findet seinen sichtbaren Ausdruck in der gegenwärtig inversen Zinsstruktur. Die relativ billigen langfristigen Kredite zeigen, daß die Konsolidierungsaufgabe nach Einschätzung der Finanzmärkte erfolgreich bewältigt werden kann und das Defizit im öffentlichen Gesamthaushalt auf ein erträgliches Maß zurückgeführt wird. Eine Enttäuschung der Finanzmärkte hätte erhebliche negative zins- und geldpolitische Auswirkungen. Vor allem ist es für die Bundesrepublik Deutschland entscheidend, auf einer soliden Grundlage der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beizutreten.
Der Entwurf des Bundeshaushalts 1993 und der Finanzplan des Bundes 1992 bis 1996 sind wichtige Bausteine der rforderlichen mittelfristigen Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts.
IV. Fortentwicklung des Gemeinschaftswerks in den neuen Bundesländern
1. Im Zentrum der öffentlichen Anstrengungen für eine dynamische Eigenentwicidung in den jungen Bundesländern stand in den ersten zwei Jahren nach der Vereinigung das Gemeinschaftswerk. Mit einem Volumen von jeweils 12 Mrd. DM Bundesmitteln galt es, eine Anstoßwirkung flir öffentliche und private Investitionen zu schaffen.
Diese Zielsetzung als Katalysator für schnelle Beschäftigungswirksamkeit und Sicherung von Arbeitsplätzen ist in bezug auf schnelle Auftragsvergabe und zügigen Mittelabfluß erfüllt. 1991 sind über 99 Prozent der Mittel abgeflossen. Auch 1992 führt die Auftragsvergabe in einigen Programmbereichen bereits zur fast vollständigen Belegung der Mittel. Das durch das Gemeinschaftswerk angeschobene Volumen öffentlicher und privater Investitionen dürfte das Programmvolumen um ein Vielfaches übersteigen. So sind zum Beispiel die drei Bereiche Regionale Wirtschaftsförderung, Werfthilfen und Sanierung von Fernwärmeeinrichtungen zusammen mit gut einer Milliarde DM ausgestattet, induzieren aber schätzungsweise ein Oesamtinvestitionsvolumen zwischen 15 und 19 Mrd. DM. Andere Programmteile weisen ähnliche Relationen auf.
2. Auch künftig setzt der Bund für die jungen Bundesländer klare Akzente. Die Bundesausgaben für die jungen Länder steigen deutlich an (Anlage 3):
1992 1993 1994
- Mrd. DM
- 86,0 91,9 98,5
+6,9 v.H. +7,2 v.H.
Davon entfallen jährlich rund 25 Mrd. DM auf investive Maßnahmen.
3. Ein Großteil der Bestandteile des Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost wird nach der formalen Integration in die Einzelpläne der Bundesministerien auf insgesamt ansteigendem Niveau weiterentwickelt.
3.1 Aus der Gemeinschaftsaüfgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" werden für die jungen Bundesländer im Haushalt 1993 Barmittel in Höhe von 3,55 Mrd. DM und eine Verpflichtungsermächtigung von 3,3 Mrd. DM durch den Bund zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung verdeutlicht damit ihre vorrangige Zielsetzung, Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen regionalen Infrastruktur zu fördern. Unter Berücksichtigung der hinzukonmienden Ländermittel können damit Investitionen von rund 35 Mrd. DM gefördert werden.
3.2 Die Bundesregierung hat in Aussicht gestellt, die Investitionszulage zu verlängern. Im Finanzplan ist eine Investitionszulage in Höhe von 8 Prozent bei Investitionsbeginn bis Mitte 1994 und Fertigstellung bis 31. Dezember 1996 sowie in Höhe von 5 Prozent bei Bestellung ab Mitte 1994 und Fertigstellung ebenfalls bis 31. Dezember 1996 berücksichtigt. Ausgenommen sind Investitionen in Westberlin. Diese Maßnahme führt in den Jahren 1993 bis 1996 zu Steuermindereinnahmen in Höhe von insgesamt 17,7 Mrd. DM, davon 8,5 Mrd. DM beim Bund.
3.3 Die Zinszuschüsse zum ERP-Programm zur Gewährung zinsgünstiger Kredite besonders für mittelständische Unternehmer belaufen sich 1993 auf insgesamt 1,7 Mrd. DM. Damit steht 1993 das gleiche Kreditvolumen von 14 Mrd. DM zur Verfügung wie 1992.
Das Eigenkapitalhilfeprogramm, mit dem der Aufbau des Mittelstandes in Ostdeutschland gefördert wird, wird 1993 bei unveränderten Konditionen mit rund 3
Milliarden DM fortgeführt. Durch den Ersatz von fehlendem Eigenkapital wird die Existenzgründung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe unterstützt. 3.4 Für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in den jungen Ländern sind 1993 Finanzhllfen des Bundes in Höhe von einer Milliarde DM vorgesehen.
Für 1993 wird das KfW-Wohnraum-Modernisjerungsprogramm um weitere 5 Mrd. DM auf insgesamt 20 Mrd. DM aufgestockt. Damit können bei hoher Beschäftigungswirkung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in rund 1,2 Mill. Wohnungen gefördert werden. Im übrigen kommt diese Maßnahme zu ca. 50 Prozent der Verminderung von CO2-Emissionen zugute.
Die Finanzhilfen des Bundes für die Städtebau fö rd er
u n g werden 1993 um 240 Mill. DM (Verpflichtungsrahmen) erhöht, so daß für 1993 und den Zeitraum des Finanzplans jährlich 620 Mill. DM zur Verfügung stehen. Mit diesen Mitteln können die auch unter wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten wichtigen Maßnahmen der Stadtund Dorferneuerung, des städtebaulichen Denkmalschutzes und städtebauliche Modellvorhaben auf gesicherter Grundlage fortgeführt werden.
3.5 Die im Entwurf des Verkehrshaushaltes 1993 enthaltenen Investitionsansätze führen die im Rahmen des Gemeinschaftswerks begonnenen Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten fort:
- Verkehisprojekte „Deutsche Einheit"
- weitere Verbesserung der Bundesfernstraßen
- Verbesserung der Schienenwege
- Förderung des ÖPNV und des kommunalen Straßenbaus im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. 3.6 Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstens
chutzes" werden 1993 für die Verbesserung der Infrastruktur unter anderem Maßnahmen der Dorferneuerung, der Fluilereinigung, des land- und forstwirtschaftlichen Wegebaus sowie des Küstenschutzes im Umfang von ca. 400 Mill. DM fortgeführt.
3.7 Die finanzielle Unterstützung der Sanierung der Fern wärme in den jungen Bundesländern wird mittelfristig fortgesetzt. Bis 1995 sind dafür Haushaltsmittel des Bundes von jährlich 150 Mill. DM vorgesehen. Die Länder müssen den gleichen Beitrag zur Verfügung stellen.
Als Sonderprogramm „Sanierung zur Energieeinsparung bei Dienstgebäuden des Bundes in den jungen Ländern" stehen darüber hinaus 1993 bis 1995 insgesamt 410 Mill. DM bereit.
3.8 Aus dem Umweithaushalt sind für folgende Bereiche Finanzleistungen zugunsten der jungen Länder vorgesehen: -
Förderung von Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes mit 108 Mill. DM
- Umweltforschung mit 12 Mill. DM
- Fördermaßnahmen im Bereich des Naturschutzes einschließlich Forschung mit 20 Mill. DM
- Maßnahmen im Bereich Reaktorsicherheit und Strahlenschutz mit 35 Mill. DM.
3.9 Im Finanzplan ist ein Angebot des Bundes an die jungen Länder berücksichtigt, sich an einer Fortschreibung und Aufstockung des Hochschulerneuerungsprogramms in Höhe von insgesamt einer Milliarde DM im Finanzplanungszeitraum mit 50 Prozent, das heißt 500 Miii. DM zu beteiligen.
3.10 Im Bereich Bildung und Wissenschaft entfallen außerdem auf den Ausbau der Infrastruktur in den jungen Bundesländern rund 510 Mill. DM: -
Aus- und Neubau von Hochschulen in Höhe von 300 Mill. DM
- Forschungsförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft 86 Mill. DM
- Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten (Bau- und Ausstattung sowie laufender Betrieb für einen begrenzten Zeitraum) 70 Miii. DM.
3.11 Der Aufbau einer leistungsfähigen Forschung in den neuen Bundesländern wird fortgeführt. Hauptelemente sind 1993:
- Neustrukturierung und laufende Mitfinanzierung der außeruniversitären Forschungsinstitute mit rund 750 Mill. DM
- Projektmittel aus den allgemeinen Fachprogranimen sowie für Sonderprogranime von rund 750 Mill. DM
- Förderung der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen mit 100 Mill. DM.
3.12 Bei den bundeseigenen Investitionen belaufen sich allein die Baumaßnahmen des Bundes in den jungen Bundesländern einschließlich der Zuwendungsempfänger (nur Bundesanteil) auf rund 2 bis 2,6 Mrd. DM in den Jahren 1993 bis 1996.
Das Schwergewicht liegt dabei auf großen Baumaßnahmen im Bereich des Bundesministers der Verteidigung (etwa ein Drittel des Gesamtbetrages).
3.13 Um bei der Post in den jungen Bundesländern den Standard der alten Bundesländer möglichst rasch zu erreichen,
werden von den Unternehmen der Deutschen Bundespost außerhalb des Bundeshaushaits Infrastrukturinvestitionen für über 10 Mrd. DM durchgeführt. Dabei entfallen auf die DBP TELEKOM 9 Mrd. DM, auf die DBP Postdienst eine Miiliarde DM und auf die DBP Postbank 250 Mill. DM. Die Bahn wird im Finanzplanungszeitraum bis 1996 rund 31,5 Mrd. DM für Sachinvestitionen in den jungen Bundesländern bereitstellen.
4.Insgesamt werden die Zahlungen des Bundes an die Länderund Gemeindehaushalte unter Einschluß der Sozialleistungen Wohngeld und BAfÖG sowie des Bundeszuschusses an den Fonds „Deutsche Einheit" von 23,1 auf 23,6 Mrd. DM im Jahre 1993 steigen.
In einem weiteren großen Komplex begleitet der Bund mit zunehmenden Leistungen umnittelbar an die Bevölkerung den schwierigen sozialen Wandel in den jungen Ländern. In diesem Bereich, der vor allem die Aufgabenbereiche Rentenversicherung, Arbeitsmarkt (Arbeitslosenhilfe, Vorruhestandsgeld u. a.) und Familienpolitik (Kindergeld, Erziehungsgeld u. a.) umfaßt, steigen die Ausgaben von 28,9 Mrd. DM im Jahr 1992 auf 31,2 Mrd. DM im Jahr 1994 an. Die sonstigen Leistungen für Aufgaben des Bundes, darunter ein breites Spektrum von Wissenschaft und Forschung über Umweltschutz und Werfthilfen bis zu Personalausgaben und Investitionen für den Parlaments-/Regierungssitz Berlin wachsen von rund 34 Mrd. DM auf rund 40 Mrd. DM im Jahr 1993 an.
Den Leistungen des Bundes für die jungen Länder von 91 Mrd. DM im Jahr 1993 stehen Steuer- und Verwaltungseinnahmen aus den jungen Ländern in Höhe von fast 35 Mrd. DM gegenüber. Der Aufwand des Bundes wird also nur zu knapp 40 Prozent durch Mehreinnahmen aus diesem Gebiet gedeckt.
Im Ergebnis wird der Bund seinen Beitrag dazu leisten, daß die Forderung der jungen Länder erfüllt wird: die öffentlichen und privaten Bruttotransfers zwischen West und Ost mittelfristig auf 5 Prozent des Bruttosozialprodukts festzuschreiben.
V. Weitere Haushaltsschwerpunkte 1. Vorsorge für mittelfristige Risiken
Im Finanzplan ist Vorsorge getroffen für die großen mittelfristigen finanzpolitischen Aufgaben, die infolge der Einheit und des Einigungsvertrages noch zu bewältigen sind: Die Zinsleistungen des Kreditabwicklungsfonds werden im Vorgriff auf die abschließende Regelung nach Auflösung des Kreditabwicklungsfonds Ende 1993 mit jährlich 5 Mrd. DM zur Hälfte als Bundesbelastung fortgeschrieben, weil die Treuhand diese Belastungen nicht wie im Einigungsvertrag vorgesehen übernehmen kann.
Der Finanzierung der Altschulden der Treu handanst alt und ihres laufenden Betriebs werden sich mittelfristig die öffentlichen Haushalte stellen müssen. Eine hälftige Beteiligung des Bundes an Zinsleistungen und Betrieb ab 1995 ist mit 13 Mrd. DM jährlich im Finanzplan unterstellt. Der Länderfinanzausgleich wird laut Einigungsvertrag 1995 für Gesamtdeutschland einheitlich eingeführt und die Leistungen des Fonds „Deutsche Einheit" ablösen. Eine Regelung hierfür zu finden, wird Aufgabe der nahen Zukunft sein. Im neuen Finanzplan ist mit 15 Mrd. DM jährlich ab 1995 Vorsorge getroffen.
Die allgemeine Finanzausstattung der jungen Länder ist durch zusätzliche Steuereinnahmen und die Mittel aus dem Fonds „Deutsche Einheit" für 1993 stabilisiert.
Für 1994 und die Folgejahre ist zugesagt, die Finanzsituation der. neuen Bundesländer weiter zu verbessern: -
Die Leistungen aus dem Fonds „Deutsche Einheit" werden weiter verbessert: Im Finanzplan ist für 1994 der Søprozentige Bundesanteil an einer Aufstockung um 7 Mrd. DM veranschlagt. Von den alten Ländern wird der entsprechende Beitrag erwartet.
-
Es wird außerdem geprüft, wie die neuen Bundesländer von den finanziellen Altlasten - Altschulden von Kreditabwicklungsfonds und der Treuhandanstalt - entlastet und der søprozentige Kapitaldienst für diese Schulden auf die Schultern aller Länder verteilt werden kann.
Insgesamt würden damit die jungen Bundesländer 1994 um rund 12 Mrd. DM entlastet.
Bei einer so großzügigen Schuldenentlastung der neuen Bundesländer wird erwartet, daß die neuen Bundesländer ihre Verantwortung für die Altschulden im Wohnungsbau - denen Aktiva gegenüberstehen - nicht mehr in Frage stellen. 2. Internationale Verantwortung
Mit der Vereinigung Deutschlands geht eine wachsende politische internationale Verantwortung einher:
Die Leistungen für Entwicklungshilfe steigen 1993 überproportional um 3 Prozent. Die Bundesrepublik setzt damit ein deutliches Zeichen, daß sie trotz der Belastungen infolge der Deutschen Einheit ihren Beitrag für die weltweiten Probleme, insbesondere in der Dritten Welt, leistet.
Daneben werden die Ausgaben für Gewährleistungen im Außenhandel von 4,6 Mrd. DM 1992 auf 6 Mrd. DM 1993 gesteigert, als Ergebnis unter anderem der Einbindung der Bundesrepublik in die Kreditpolitik der großen Gläubigerstaaten gegenüber den Staaten Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion.
Schließlich werden auch 1993 die Beratungshilfen für die Staaten Mittel- und Osteuropas und die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten zum Aufbau von Demokratie, Rechtsstaat und sozialer Marktwirtschaft fortgesetzt. Aus dem Gesamtvolumen von rund 590 Mill. DM liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Privatisierung, Agrarwirtschaft, Managementtraining und Recht.
Nicht zuletzt steigen auch die Beiträge der Bundesrepublik an Internationale Organisationen 1993 um 110 Millionen auf über eine halbe Milliarde DM an. 3. Bonn/Berlin
Der Schwerpunkt der Ausgaben für die Verlagerung des Parlamentssitzes und von Regierungsfunktionen nach Berlin liegt angesichts des notwendigen Planungsvorlaufs in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre. Im Finanzplanungszeitraum sind rund 2,5 Mrd. DM vorgesehen, die im wesentlichen für den Erwerb von Grundstticken in Berlin bestimmt sind. Als Ausgleichsmal3nahmen für die Region Bonn sind Sofortmittel von rund 213 Miii. DM vorgesehen.
4. Bundesanstalt für Arbeit
Für die Bundesanstalt für Arbeit ist ein Bundeszuschuß nicht erforderlich. Mit dem Kabinettbeschiuß vom 13. Mai 1992 wurde der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beauftragt, gesetzliche und administrative Maßnahmen zur Beschlußfassung der Bundesregierung vorzubereiten mit dem Ziel, den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit ohne Bundeszuschuß auszugleichen. Dieses Ziel ist erreicht. 5. Sozialer Wohnungsbau West
Angesichts der Prioritäten im Wohnungsbau auch in den alten Bundesländern wird die Mittelausstattung im sozialen Wohnungsbau gegenüber dem wohnungspolitischen Konzept 1991 nochmals verbessert. Für den Dritten Förderweg steht 1993 ein zusätzlicher Verpflichtungsrahmen von 240 Mill. DM zur Verfügung.
Anlage 1
Gesamtübersicht Haushaltsentwurf 1993 / Finanzplan 1992 bis 1996
-
in Milliarden DM - Entwurf
1992 1993 1994 1995 1996
1. Ausgaben 425,1 435,7 452,0 452,0 465,0
Steigerung gegenüber Vorjahr (v. II.) (+ 2,5) (+ 3,8) (0) (+ 2,9)
11. Einnahmen
1. Steuereinnahmen 350,2 367,5 394,1 401,0 421,4
2. Sonstige Einnahmen 34,4 30,2 28,6 25,0 21,6
darunter -
Bundesbankgewinn 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0
-
Postablieferung 9,1 6,7 5,7 3,0 1,5
-
Münzeinnahmen 0,8 0,9 0,9 0,9 0,9
3. Nettokreditaufnahme 40,5 38,0 29,3 26,0 22,0
nachrichtlich:
Investive Ausgaben 68,6 63,9 64,8 63,5 2,3
Anlage 2
Entwurf Bundeshaushalt 1993 - Einzeiplanübersicht -
Ausgaben
Einzelplan Soll 1992) Entwurf 1993 VerändmggegenVoijalir
-inMill.DM-- -mv.H.-01 Bundespräsidialamt 29,5 29,6 .i- 0,1
02 Deutscher Bundestag 931,5 906,3 - 2,7
03 Bundesrat 28,7 30,3 + 5,7
04 Bundeskanzleramt 612,8 625,1 + 2,0
05 Auswärtiges Amt 3445,5 3651,7 ~ 6,0
06 Inneres 8 562,9 8560,6 0,0
07 Justiz 713,0 740,1 + 3,8
08 Finanzen 5 784,0 5954,7 + 2,9
09 Wirtschaft 15 681,0 14924,9 - 4,8
10 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13 950,7 14 377$ ~ 3,1
11 Arbeit und Sozialordnung 90 766,8 98 775,6 + 8,8
12 Verkehr 39975,9 44254,8 + 10,7
13 Post und Telekommunikation 540,8 553,2 + 2,3
14 Verteidigung 52 106,8 50 800,0 - 2,5
15 Gesundheit 1 051,3 1 071,4 + 1,9
16 Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 1 339,3 1 291,9 - 3,5
17 Frauen und Jugend 2767,1 2 825,4 + 2,1
18 Familie und Senioren 31 815,6 31 666,7 - 0,5
19 Bundesverfassungsgericht 23,2 22,7 - 1,9
20 Bundesseclmungshof 63,7 68,9 + 8,3
23 Wirtschaftliche Zusammenarbeit 8 317,2 8520,0 + 3,0 **)
25 Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 8 190,6 8 162,7 - 0,3
30 Forschung und Technologie 9 344,0 9602,7 + 3,8 **)
31 Bildung und Wissenschaft 6420,1 6533,3 + 1,8
32 Bundesschuld 57 696,1 58 881,0 + 2,1
33 Versorgung 12039,1 13731,2 + 14,1
35 Verteidigtmgslasten 1 430,9 1 284,9 - 10,2
36 Zivile Verteidigung 937,4 850,0 - 9,3
60 Allgemeine Finanzverwaltung 50534,6 46952,4 - 7,1
Insgesamt 425 100,0 435 650,0 + 2,5
*) einschließlich Nachtragshaushalt **) Steigemngsrate ohne NachEngshaushalt Anlage 3
Ausgaben des Bundes für die jungen Länder
1992*) 1993
-
Mrd. DM -
1. Zahlungen an die Länder-IGemeindehaushalte **)
Gemeinschaftsaufgabe „Wirtschaft" 3,3 3,6
Gemeinschaftsaufgabe „Agrar" 1,2 1,5
kommunaler Straßenbau/ÖPNV 2,9 1,3
Wohngeld 1,4 1,7
sozialer Wohnungsbau 1,6 0,6
Förderung kultureller Infrastruktur 0,6 0,4
BAfÖG 0,8 0,7
Städtebau 0,4 0,3
Hochschulbau 0,8 0,7
Kriegsopferfürsorge 0,2 0,2
Fonds „Deutsche Einheit" (nur Zuschuß Bund) 9,9 12,6
Zwischensumme***) 23,1 23,6
2. Lelstungen an die Bevölkerung **)
Kriegsopferversorgung 2,1 1,6
ArbeitslosenhilfelAßM 4,5 3,1
Vorruhestandsgeld/Altersübergangsgeld 4,8 4,9
Sozialversicherung 10,4 11,9
Erziehungsgeld 0,8 1,6
Kindergeld 6,0 4,8
Ehrenpensionen 0,2 0,2
Jugendpolitik 0,1 0,1
Zwischensumme***) 289 28,2
3. Sonstige Aufgaben des Bundes **)
Bundeswasserstraßen 0,4 0,6
Umweltschutzinvestitionen 0,6 0,1
Straßenbauplan 4,5 3,9
Deutsche Reichsbahn 9,6 10,1
Werfthilfen 0,3 0,2
Bundesvermögens-/Bauangelegenheiten 1,0 0,9
Eigenkapitalhilfeprogramm 0,5 0,8
SDAG Wismut 1,2 0,9
Verteidigung 3,2 5,5
Forschung und Technologie 1,6 1,6
Bundeshilfe Berlin 2,0 1,3
Gasölverbilligung 0,3 0,3
wesentliche Personalausgaben 1,1 1,1
Zivildienstleistende 0,2 0,3
Gewahrleistungen 0,1 3,0
Parlaments-IRegierungssitz Berlin 0,3 1,0
Sonstiges '7,1 8,5
Zwischensumme***) 340 401
S
u mmc ***) 86,0 91,9
)
einschließlich Nachtrag
**) einschließlich Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost 11,6 ***) teilweise Rundungsclifferenzen