- Bulletin 18-96
- 4. März 1996
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Carl-Dieter Spranger, hielt vor Repräsentanten der
privaten deutschen Entwicklungsorganisationen sowie der deutschen
Wirtschaft am 27. Februar 1996 in Bonn folgende Rede:
I.
Ich freue mich, daß unser erster gemeinsamer
entwicklungspolitischer Gedankenaustausch im Januar vergangenen
Jahres so erfolgreich und konstruktiv verlaufen ist. Deshalb war es
mir ein Bedürfnis, an diese Veranstaltung anzuknüpfen und Sie heute
zu einem zweiten Treffen einzuladen. Ich möchte auch in Zukunft den
für die politischen Entscheidungen erforderlichen
Meinungsbildungsprozeß auf eine möglichst breite politische und
gesellschaftliche Grundlage stellen und unsere Zusammenarbeit
weiter intensivieren. Ihr Fachverstand und Ihre Erfahrungen, Ihre
konstruktiven Reformvorschläge und Anregungen sind mir jederzeit
willkommen! In dem einen Jahr, das zwischen unseren beiden
Zusammenkünften liegt, haben sich zwei wesentliche Neuerungen
ergeben. Die erste Veränderung ist augenfällig: Die neuen
Räumlichkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung bieten jetzt ausreichend Platz, um
auch eine so große Teilnehmerzahl wie die heutige zu Gesprächen
und Diskussionen zu empfangen. Ich freue mich daher sehr, Sie
erstmalig zu einem gemeinsamen entwicklungspolitischen
Gedankenaustausch in den vier Wänden unseres Ministeriums
begrüßen zu können. Das zweite Ereignis ist vielleicht auf den ersten
Blick nicht so auffallend, dafür aber um so gewichtiger: Nach
langjährigen, vergeblichen Versuchen konnte im Dezember - zwar
spät, aber nicht zu spät - der "Verband Entwicklungspolitik
deutscher Nichtregierungsorganisationen" (VENRO) gegründet
werden. Damit wurde ein für alle Beteiligten wichtiger Schritt
vollzogen: Die deutschen Nichtregierungsorganisationen besitzen
jetzt ein gemeinsames Sprachrohr, das der gemeinsamen Arbeit noch
größeres Gewicht verleihen kann. Das BMZ hat einen zentralen
Ansprechpartner bei der gemeinsamen, arbeitsteiligen Wahrnehmung
der entwicklungspolitischen Aufgaben. Und schließlich profitieren
auch unsere Partnerländer von VENRO, weil alle diese Vorteile die
Wirksamkeit der internationalen Zusammenarbeit weiter verbessern
können. Schließlich sind die Aufgaben, denen wir uns gemeinsam
stellen müssen, nicht weniger geworden, im Gegenteil. Die heutige
Welt ist wettbewerbsorientierter, dynamischer, aber auch
konfliktreicher als die dreigeteilte hegemonial strukturierte Welt der
Nachkriegszeit. Um so wichtiger und notwendiger wird die
Entwicklungspolitik, die im Interesse aller Menschen an den großen
globalen Herausforderungen ansetzt. Entwicklungszusammenarbeit
heute umfaßt den Kernbereich einer vorausschauenden Politik der
Zukunftssicherung. Die herausragenden Weltkonferenzen der
vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, daß ein weltweiter
Bewußtseinswandel eingetreten ist und der gute Wille besteht, den
globalen Herausforderungen gemeinsam zu begegnen.
Weltkonferenzen sind keine "Palaver", wie ein leider weit verbreitetes
Vorurteil meint. Sie führen durchaus zu konkreten Entscheidungen
und Handlungen. Damit komme ich zum ersten Thema unseres
heutigen Gesprächskreises: Wie sehen die Ergebnisse der
vergangenen Weltkonferenzen im Hinblick auf unsere
Entwicklungspolitik aus? Und welche Konsequenzen haben sich
daraus für unsere gemeinsame Entwicklungszusammenarbeit
ergeben?
II.
Den Ausgangspunkt für eine neue weltweite Zusammenarbeit in der
Umwelt- und Entwicklungspolitik markierte die Konferenz der
Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio. Wir
haben auf die Herausforderungen von Rio mit konkreten
Umsetzungsmaßnahmen reagiert: Mit den Gesetzen zur Ratifizierung
der Klimarahmenkonvention, der Konvention über die biologische
Vielfalt und der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung
haben wir die Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieser
Vertragswerke geschaffen. Das zentrale Strategiedokument ist die in
Rio verabschiedete Agenda 21, die sich in weiten Teilen mit unserer
entwicklungspolitischen Konzeption deckt. Insbesondere der Anteil
der Vorhaben, die dem Umwelt- und Ressourcenschutz dienen, ist in
den letzten Jahren erheblich gesteigert worden: Im vergangenen
Jahr hat er mit 1 Milliarde DM erneut mehr als ein Viertel der
bilateralen Gesamtzusagen erreicht. Deutschland ist der größte
bilaterale Geber im Bereich Tropenwalderhaltung. Darüber hinaus hat
die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen von
Umschuldungen im Pariser Club gegenüber den ärmeren Ländern auf
Forderungen zu verzichten, wenn Mittel in Höhe von 20 bis 50
Prozent des Forderungsverzichts in der jeweiligen Landeswährung
für den Umweltschutz verwendet werden. Zwischen 1993 und 1996
haben wir dafür 440 Millionen DM in den Bundeshaushalt eingestellt.
Auf deutsche und französische Initiative wurde bei der Weltbank die
globale Umweltfazilität eingerichtet. Dieser Fonds finanziert im
globalen Umweltschutzinteresse liegende Maßnahmen der
Entwicklungsländer zum Schutz der Ozonschicht, zur Verminderung
der Treibhausgase, zum Erhalt der Artenvielfalt sowie zum
internationalen Gewässerschutz. Der deutsche Beitrag zur globalen
Umweltschutzfazilität für 3 Jahre (1994 bis 1996) beträgt 350 Millionen
DM.
Darüber hinaus fördert das BMZ auch den Transfer
umweltfreundlicher Technologien. Wir unterstützen beispielsweise
interessierte Partnerländer bei der Entwicklung und Vermarktung
von FCKW-freien Kühl- und Klimageräten. Erste Verträge wurden mit
China und Indien geschlossen und können bereits einen erfreulichen
Erfolg verbuchen: In China hat der größte Kühlschrankhersteller mit
deutscher Unterstützung in nur 10 Monaten seine Serienproduktion
auf umweltfreundliche Kühltechnik umgestellt. Ob Rio weitere Spuren
hinterlassen wird, hängt davon ab, ob man auch in Zukunft in der
Verkehrs-, Landwirtschafts-, Agrar- und Energiepolitik sowohl bei
uns als auch in unseren Partnerländern nachzieht. Unsere deutsche
Entwicklungszusammenarbeit hat mit ihren Maßnahmen eine
Vorreiterrolle übernommen.
Ein weiterer Meilenstein für die Entwicklungspolitik war die Wiener
Menschenrechtskonferenz von 1993. Eines der herausragenden
Ergebnisse in Wien war die Bekräftigung der universellen Gültigkeit
der Menschenrechte, zu der sich auch die Entwicklungsländer
bekannt haben. Die Wiener Erklärung weist darauf hin, daß der
einzelne Bürger gegenüber dem Staat nicht nur Pflichten hat,
sondern auch ein Recht auf Entwicklung geltend machen kann.
Dagegen wurde der Argumentation eine deutliche Absage erteilt, daß
die Erfordernisse des Entwicklungsprozesses die Einschränkung
individueller Freiheiten rechtfertigen oder gar erforderlich machen.
Unsere fünf entwicklungspolitischen Kriterien, nach denen wir seit
1991 Art und Umfang unserer Entwicklungszusammenarbeit
ausrichten, spiegeln diese Erkenntnisse exakt wider. Das
internationale Verständnis dafür, daß eine globale Politik der
Zukunftssicherung auch eine Stabilisierung der Weltbevölkerung
erfordert, ist bei der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo
gewachsen. Wichtigster Grundsatz hierbei ist aber, daß alle
bevölkerungspolitischen Maßnahmen auf dem Prinzip der
Freiwilligkeit beruhen und die Menschenwürde wahren. Gegen den
Widerstand einiger Entwicklungsländer wurde im Kairo-Dokument
auf deutsche Initiative der autonome Status der nichtstaatlichen
Organisationen festgeschrieben. Zudem konnte ein Aktionsprogramm
verabschiedet werden, das die internationale Zusammenarbeit im
Bevölkerungsbereich auf eine neue, umfassende und praktikable
Grundlage stellt. Ziel dieses Aktionsprogramms ist es,
bevölkerungsrelevante Maßnahmen verstärkt in
Entwicklungs-Strategien zu integrieren. Wir haben die Inhalte und
Ziele dieses Programms zügig umgesetzt: Das BMZ stellt in den
nächsten sieben Jahren insgesamt über drei Milliarden DM für
bevölkerungspolitische Maßnahmen in Entwicklungsländern zur
Verfügung. Die Zusagen für bevölkerungspolitische Maßnahmen in
den Bereichen Familienplanung, Gesundheit, Aids-Bekämpfung,
Bildung und Frauenförderung wurden von 350 Millionen DM im Jahre
1994 auf rund 450 Millionen DM im letzten Jahr erhöht, für
Familienplanung allein von 150 Millionen DM auf 200 Millionen DM.
Damit sind wir weltweit drittgrößter Geber bei der Förderung
bevölkerungspolitischer Programme in unseren Partnerländern. Beim
Weltgipfel für soziale Entwicklung im März 1995 in Kopenhagen
wurde festgeschrieben, daß Armutsbekämpfung im Zentrum aller
entwicklungspolitischen Anstrengungen stehen muß. Wir haben
unsere bilateralen Mittel für grundbedürfnisorientierte Projekte im
vergangenen Jahr von 1,6 Milliarden DM (43 Prozent der bilateralen
Zusagen) auf 1,8 Milliarden DM (50 Prozent der bilateralen Zusagen)
erhöht. Besonderes Gewicht legen wir auf die selbsthilfeorientierte
Armutsbekämpfung: Die Mittel hierfür wurden von rund 500 Millionen
DM (rund 13 Prozent der bilateralen Zusagen) im Jahre 1994 um 200
Millionen DM auf nunmehr 700 Millionen DM (rund 18,5 Prozent der
bilateralen Zusagen) im vergangenen Jahr erhöht. Wir haben auch
die Initiative ergriffen, um gegen den Widerstand einiger EU-Länder
das sogenannte 20:20-Ziel voranzutreiben und in der Schuldenfrage
weiterzukommen. Zukünftig können wir Schulden auch dann
erlassen, wenn das Partnerland im Gegenzug bereit ist, den
Gegenwert für die Finanzierung von armutsorientierten Programmen
einzusetzen. Im Rahmen des Weltgipfels wurden alle Staaten
aufgefordert, Kinder- und Zwangsarbeit zu verbieten. Wir werden
deshalb das Sonderprogramm der internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) zur Bekämpfung ausbeuterischer
Kinderarbeit - über den ursprünglich geplanten 5-Jahres-Zeitraum
hinaus - fortführen. Dazu haben wir im Haushalt "96 zusätzlich 50
Millionen DM bereitgestellt. Auch die Weltfrauenkonferenz in Peking
vom September 1995 ist in wichtigen Bereichen über die
vorangegangenen Konferenzen hinausgegangen und hat neue
Perspektiven eröffnet: Niemals zuvor ist das Konzept der sexuellen
Selbstbestimmung der Frau definiert und festgeschrieben worden.
Niemals zuvor ist Gewalt gegen Frauen in einem internationalen
Dokument so umfassend und konkret geschildert und Wege zu ihrer
Beseitigung aufgezeigt worden. Erstmals ist das gleiche Erbrecht in
einem internationalen Dokument festgeschrieben worden. Die in
Peking verabschiedete Aktionsplattform schreibt fest, daß Frauen bei
der Planung und Durchführung von entwicklungspolitischen
Projekten und Programmen umfassend zu beteiligen sind. Wir haben
unsere Planungs- und Prüfverfahren auf diese Zielsetzung
ausgerichtet. Wir haben Kategorien zur Einordnung von Vorhaben
nach ihren Auswirkungen auf Frauen eingeführt, die während des
gesamten Projektverlaufs anzuwenden sind. Anfang diesen Jahres
haben wir mit der kenianischen Regierung ein Pilotprojekt vereinbart.
Es soll Frauen in Kenia alternative Einkommensmöglichkeiten
erschließen und sie vor dem Teufelskreis von Prostitution und Armut
bewahren. Das Vorhaben umfaßt ferner ein breites
Beratungsangebot in Fragen der Familienplanung sowie im
Gesundheitswesen. Hierfür haben wir 1,6 Millionen DM bereitgestellt.
Darüber hinaus haben wir in diesem Jahr mehrere Projekte zur
rechtlichen Stärkung der Rolle der Frau unter anderem in den
Ländern Kamerun, Benin und Namibia vorgesehen. Meine Damen und
Herren, ich denke, meine Ausführungen haben gezeigt, daß wir aus
den vergangenen Weltkonferenzen konkrete entwicklungspolitische
Konsequenzen gezogen haben und auch in unserer zukünftigen
Arbeit weiter ziehen werden. Die UN-Konferenzen der letzten Jahre
haben insbesondere auch durch die Lobby-Arbeit der
Nichtregierungsorganisationen eine neue Qualität erhalten. Beim
Aufbau der Zivilgesellschaft, in den Bereichen Umwelt und
Entwicklung wird ihnen auch international eine zentrale Rolle
zugeschrieben. Ihre Einflußnahme auf internationale Organisationen -
wie Weltbank und EU - hat deutlich zugenommen. Darüber hinaus
leisten sie aber auch bei der so dringend erforderlichen
Bewußtseinsbildung in Deutschland selbst Basisarbeit von großem
Wert. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank
und meine Anerkennung für Ihre Arbeit aussprechen. Für die beiden
nächsten Weltkonferenzen, nämlich HABITAT II in Istanbul im Juni
1996 und den Welternährungsgipfel in Rom im November 1996 sind
wir konzeptionell gut gerüstet und befinden uns derzeit mitten in der
Vorbereitungsphase.
III.
Lassen Sie mich nun zu einem weiteren Schwerpunktthema unserer
heutigen Gesprächsrunde kommen: der Entwicklungszusammenarbeit
mit den MOE- und NUS-Staaten. Die Aufgabe der globalen
Zukunftssicherung verbietet es, Unterschiede zwischen den
"klassischen" Partnerländern und den neu hinzugekommenen MOE-
und NUS-Staaten zu machen. Es gibt keine "Armut erster Klasse"
und eine "Armut zweiter Klasse", denn schließlich ist
Entwicklungszusammenarbeit nicht abhängig von geographischen
Gegebenheiten. Wenn es nicht gelingt zu verhindern, daß der frühere
Ostblock in politische Anarchie, wirtschaftliches Chaos und soziale
Verelendung abgleitet, werden die Folgen für die gesamte
Völkergemeinschaft und auch für uns in Deutschland gravierend sein.
Eine Reparatur der Folgekosten wäre allemal teurer als der Aufwand
zu ihrer Verhinderung. Mit vielen Ländern Osteuropas verbindet uns
eine vielhundertjährige Geschichte. Dennoch kann der Übergang von
Zentralverwaltungwirtschaften in demokratisch-marktwirtschaftliche
Ordnungen nicht allein durch neue Regeln und die schlichte
Übernahme von westlichen Organisationsformen erreicht werden.
Vielmehr sind grundlegende Veränderungen sowohl im Verhalten des
einzelnen als auch in den bestehenden Systemen erforderlich. Wir
müssen unser erprobtes Instrumentarium daher in unterschiedlicher
Mischung und Gewichtung - entsprechend den jeweiligen
Notwendigkeiten - einsetzen. Die MOE-Länder haben eine lange Zeit
staatlicher Bevormundung hinter sich. Folglich müssen in einem
mittel- bis langfristigen Prozeß zunächst vor allem die
Eigenverantwortung der Menschen gestärkt und handlungsfähige
Selbstverwaltungseinrichtungen im politischen Raum wie in
Wirtschaft und Gesellschaft geschaffen werden. Der Zentralstaat muß
durch Deregulierung und Dezentralisierung zurückgedrängt werden
und sich wieder auf seine Hauptfunktion - das Schaffen von
entwicklungsfördernden Rahmenbedingungen - beschränken.
Am weitesten ist die Entwicklung bisher in den EU-nahen Ländern
fortgeschritten. Dort sind bereits kräftige Wachstumsimpulse zu
verzeichnen. Die gesellschaftliche und politische Umgestaltung sowie
die dauerhafte Etablierung von Demokratie und Marktwirtschaft
bedürfen aber in allen MOE-Staaten weiterer Anstrengungen und
stetigen politischen Handelns. Hier sind vor allem auch die
Nichtregierungsorganisationen gefragt: Sie müssen eine
eigenständige und selbstbewußte Rolle gegenüber der staatlichen
Autorität entwickeln und alle Bereiche des öffentlichen und privaten
Lebens durchdringen. Nur so können auch Demokratie und
Marktwirtschaft in den MOE-Ländern fest etabliert werden und ein
wirksames Gegengewicht gegen rückwärtsgewandte Kräfte bilden,
die angesichts der sozialen Not zunehmend an Boden gewinnen.
Auch den Beitrag zum TRANSFORM-Beratungsprogramm der
Bundesregierung haben wir im BMZ ganz bewußt auf
privatwirtschaftliche und auf nichtstaatliche Träger ausgerichtet.
Über 70 Prozent unserer Mittel - das sind in diesem Jahr 65,4
Millionen DM - werden für Aktivitäten von Kammer- und
Sparkassenpartnerschaften, von politischen Stiftungen, Kirchen und
privaten Trägern eingesetzt. Diesen hohen Anteil werden wir auch in
den kommenden Jahren aufrechterhalten. In den übrigen
MOE/NUS-Ländern, die unter Federführung des BMZ stehen, beträgt
der Anteil der Nichtregierungsorganisationen an den Vorhaben der
TZ rund 30 Prozent. Eine wesentliche Steigerung dieses Anteils
dürfte kurzfristig kaum möglich sein, da dort die für
Nichtregierungsorganisationen günstigen Strukturen erst allmählich
aufgebaut werden müssen. Für die gesamte MOE/NUS-Region
zeichnet sich ein deutlicher Differenzierungsprozeß ab: Eine Gruppe,
zu der die drei baltischen Staaten Polen, Tschechien, Ungarn und
Slowenien zählen, hat in den letzten Jahren wieder deutliche
Wachstumsraten erzielt. In einer zweiten Gruppe mit Albanien,
Mazedonien, Rumänien, Bulgarien und Slowakei geht die stagnative
Phase zu Ende und es zeichnen sich positive Tendenzen ab. In der
dritten Gruppe, die aus den GUS-Ländern besteht, geht die
gesamtwirtschaftliche Leistung weiter zurück. Hier machen sich
deshalb auch zunehmend soziale Spannungen bemerkbar. Einen
Sonderfall im Bereich MOE bilden die kriegszerstörten Gebiete des
ehemaligen Jugoslawien. Hier ist zunächst Wiederaufbauhilfe zur
Unterstützung notwendiger Eigenanstrengungen der Regierungen
und der Menschen in der Region erforderlich. Hierzu leisten wir
unseren Beitrag im wesentlichen über die EU. Die Wiederaufbauhilfe
muß sich nicht allein auf die Infrastruktur, sondern auch auf die
gesellschaftliche und politische Neuorganisation erstrecken. In
diesem Bereich ist die Mitarbeit der nichtstaatlichen Träger
unverzichtbar.
IV.
Meine Damen und Herren, eine als "Politik der globalen
Zukunftssicherung" verstandene Entwicklungszusammenarbeit
würde ihre Gestaltungsmöglichkeiten nur unvollkommen und
kurzsichtig wahrnehmen, wenn sie sich auf das Kurieren von
Symptomen beschränken und eine Bekämpfung der Ursachen von
Fehlentwicklungen außer acht lassen würde. Deshalb haben wir zu
Beginn dieser Legislaturperiode die Krisenprävention zu einem
prioritären Aufgabenbereich unserer entwicklungspolitischen Arbeit
in den nächsten Jahren erklärt. Damit komme ich zugleich auf das
dritte und letzte Thema unseres heutigen Gedankenaustauschs zu
sprechen: Friedenssicherung durch Krisenprävention sowie Nothilfe
und Wiederaufbau im Rahmen unserer Entwicklungspolitik. Mit dem
Zusammenbruch des Sowjetsystems und dem Ende der
kommunistischen Bedrohung verband sich die Hoffnung auf
weltweiten Frieden. Begriffe wie "Friedensdividende" brachten die
Erwartung zum Ausdruck, daß auch in den klassischen und neu
hinzugekommenen Entwicklungsländern Ersparnisse aus den
Rüstungshaushalten für soziale und wirtschaftliche Entwicklung
eingesetzt würden. Die Realitäten haben uns jedoch schnell
eingeholt: An die Stelle des Gegensatzes zweier festgefügter Blöcke
ist heute in vielen Teilen der Welt das Auseinanderfallen
überkommener Herrschafts- und Ordnungsstrukturen getreten.
Krisen, Kriege und Vertreibungen haben nicht abgenommen, sondern
sich lediglich verlagert und sogar noch zugenommen. Ethnische und
religiöse Konflikte, die lange unterdrückt waren, brechen wieder auf
und führen zu offenen, gewalttätigen Auseinandersetzungen bis hin
zu Bürgerkriegen. Ebenso lang wie die Liste der Krisen und Konflikte
in der Welt ist die Liste der Menschen, die im Zusammenhang mit
solchen Konflikten aus ihrer Heimat vertrieben werden oder fliehen.
Knapp 30 Millionen Menschen sind derzeit auf der Flucht, die Zahl der
intern Vertriebenen ist annähernd gleich groß. Diese Zahlen und
Entwicklungen bedeuten nicht nur für die Herkunftsländer hohe
volkswirtschaftliche Kosten und ein hohes Maß an sozialer
Instabilität: Die gleichen Gefahren drohen auch den
Aufnahmeländern! Dabei denke ich nicht nur an die Folgekosten, die
Deutschland mit der Unterbringung der rund 320000
Bürgerkriegsflüchtlinge allein aus Bosnien auf sich genommen hat.
Ich denke vor allem auch an die große Last für so kleine Länder wie
Malawi, das während des mehr als 15 Jahre tobenden Bürgerkriegs in
Mosambik über eine Million Flüchtlinge aufnahm und ohne große Hilfe
von außen versorgte. An diesem Beispiel wird ablesbar, in welch
hohem Maße Fürsorgekosten für Flüchtlinge einem Land für die
eigene Entwicklung verloren gehen können. Das Problem macht auch
vor Europa nicht halt, wie wir bereits an der Zuwanderung aus dem
südlichen Mittelmeerraum oder aus den Problemländern in Osteuropa
spüren. Die moralische Verpflichtung der internationalen
Gemeinschaft, in Krisensituationen einzugreifen, die zahllose
Menschen ins Elend stürzen oder vertreiben, darf nicht dazu führen,
daß die Aufwendungen für Not- und Katastrophenhilfe von Jahr zu
Jahr höhere Anteile der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit
verschlingen. 1994 waren es bereits weltweit 10 Prozent der
öffentlichen Leistungen für Entwicklung. Krisenprävention ist daher
mehr denn je gefordert. Der Zustand in vielen Ländern - ich nenne
nur Angola, Ruanda oder Kambodscha - läßt sich mit den Worten
"Nicht mehr Krieg und noch nicht Frieden" beschreiben. Hier kommt
unserer Entwicklungszusammenarbeit eine wichtige Rolle zu, damit
die Nachkriegszeit nicht zu einer neuen Vorkriegszeit wird. Unser
Augenmerk gilt vor allen den gesellschaftlichen Gruppen, die durch
den Konflikt besonders geschädigt wurden oder mit Kriegsende ihre
Beschäftigung und ihr Einkommen verloren. Ich denke dabei vor
allem an die Ex-Soldaten, aber auch an rückkehrende Flüchtlinge und
Vertriebene. Die erfolgreiche wirtschaftliche und soziale
Reintegration dieser Gruppen ist eine wesentliche Voraussetzung,
um bestehende Spannungen abzubauen und ein neues Aufflammen
der Krise zu verhindern. Wir müssen die Eigeninitiative und das
Selbsthilfepotential der Betroffenen stimulieren und damit auch ihre
Abhängigkeit von externer Hilfe verringern. Nur ein eigenes, selbst
verdientes Einkommen eröffnet menschenwürdige
Lebensperspektiven und erleichtert die Reintegration.
Beschäftigungsprogramme, die an Wiederaufbauaktivitäten gekoppelt
sind, Ausbildungsmaßnahmen, aber auch die psychisch-soziale
Betreuung sind hier wichtige Ansätze. Einen besonders schwierigen,
mir aber auch persönlich wichtigen Bereich möchte ich mit einer
Frage ansprechen: Was kann die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit, was können deutsche NRO"s tun, um
die Menschenrechte im Bewußtsein und im Handeln staatlicher
Organe und vor allem auch der einzelnen Bürger neu zu verankern?
Ex-Jugoslawien ist wie Afghanistan, Ruanda oder Mosambik durch
jahrelangen Bürgerkrieg eben nicht nur physisch gezeichnet. Wenn
dort das durch permanente Verletzung der Menschenwürde zutiefst
menschenrechtsfeindliche Klima in Staat und Gesellschaft nicht
gewendet wird, kann die innere Befriedung - und damit auch eine
dauerhafte wirtschaftliche Entwicklung - nicht gelingen. Ein weiteres
Beispiel für Maßnahmen, die den Friedens- und Versöhnungsprozeß
unterstützen und fördern sollen, bieten unsere Programme in den
palästinensischen Gebieten. Seit 1995 fördern wir beispielsweise ein
Programm, das entlassene Gefangene, Jugendliche aus den
Flüchtlingslagern sowie zurückgekehrte Palästinenser durch
kurzfristige Ausbildungsmaßnahmen in den Bereichen Handwerk,
Bau und Verwaltung qualifiziert und somit ihre Chancen auf dem
Arbeitsmarkt erhöht. Ein neu eingerichteter Titel "Nahrungsmittel-,
Not- und Flüchtlingshilfe" erweitert die entwicklungspolitischen
Handlungsmöglichkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung. Daraus können Maßnahmen
finanziert werden, die den Übergang von der humanitären Hilfe zur
längerfristigen Entwicklungszusammenarbeit sicherstellen. Wir
werden hier vor allem solche Maßnahmebündel fördern, die ein
optimales Zusammenspiel der beteiligten Organisationen - GTZ,
internationale Hilfsorganisationen, private Träger und Dienststellen
der Bundesregierung - gewährleisten. Ich möchte Sie deshalb
ausdrücklich dazu ermuntern, die Abstimmung in diesem Bereich zu
vertiefen, so daß sich die einzelnen Maßnahmen in einem Land zu
einem Nothilfeprogramm "aus einem Guß" ergänzen. Dabei kann jede
Organisation ihre spezifischen komparativen Vorteile einbringen.
V.
Meine Damen und Herren, ich sehe in den
Nichtregierungsorganisationen ein wachsendes politisches und
gesellschaftliches Potential zur Intensivierung der
Entwicklungszusammenarbeit, das es noch besser zu nutzen gilt.
Aus den Weltkonferenzen der vergangenen Jahre sind die
Nichtregierungsorganisationen gestärkt hervorgegangen und haben
sich auch in Deutschland als starke Partner und Verbündete
erwiesen. Mit der Gründung von VENRO wird ihr Gewicht im
nationalen wie internationalen Bereich sicherlich noch besser zur
Geltung gebracht werden. Gemeinsam mit VENRO, aber auch mit den
Zusammenschlüssen und Verbänden der Wirtschaft wollen wir die
Spielregeln der Zusammenarbeit zwischen der staatlichen und der
privaten Entwicklungszusammenarbeit überprüfen und
weiterentwickeln. Dabei geht es zum Beispiel um eine stärkere
Mitwirkung der NRO bei der selbsthilfeorientierten
Armutsbekämpfung, die Einbringung Ihrer Erfahrungen in die
Länderprogramme und die Stärkung der privatwirtschaftlichen
Zusammenarbeit. Für das laufende Haushaltsjahr ist es gelungen, den
Haushaltstitel "Vorhaben privater Träger" um 6,7 Prozent auf
nunmehr 32 Millionen DM anzuheben. Auch für 1997 und die nächsten
Jahre werden wir uns für weitere Steigerungen dieses Titels
einsetzen. All diese Schritte gehen in eine gute Richtung: Nur mit
einer besseren Verzahnung von staatlicher und privater
Entwicklungszusammenarbeit können wir unsere gemeinsamen
entwicklungspolitischen Ziele besser durchsetzen und der
Verpflichtung der globalen Zukunftssicherung gerecht werden!