- Bulletin 50-90
- 3. Mai 1990
der chef des bundeskanzleramtes, bundesminister
rudolf seiters, gab am 2. mai 1990 vor der
bundespressekonferenz in bonn folgende erklaerung ab:
die regierungen der ddr und der bundesrepublik
deutschland haben heute morgen einigung erzielt ueber
einen wichtigen kernbereich des von uns angestrebten
staatsvertrags zur waehrungs-, wirtschafts- und
sozialunion, naemlich ueber die entscheidenden punkte der
waehrungsumstellung, die zum 1. juli 1990 erfolgen soll.
wir haben, wie sie wissen, am 23. april unser angebot
unterbreitet. wir haben auch in der debatte des deutschen
bundestages am vergangenen freitag angekuendigt, dass wir
eine einigung ueber die wesentlichen punkte der
waehrungsumstellung bis anfang mai erreichen wollten.
diese ankuendigung halten wir ein. die koalitionsrunde hat
sich gestern abend in bonn mit den vorschlaegen der
expertengespraeche befasst, heute morgen hat das kabinett der
ddr getagt.
ich habe gemeinsam mit herrn dr. tietmeyer die
ergebnisse der verstaendigung vorzutragen.
ich will noch einmal herausstellen: was die ddr und die
bundesrepublik deutschland jetzt vereinbaren, ist getragen
von der verantwortung gegenueber der wirtschaftlichen und
sozialen entwicklung in beiden teilen deutschlands und der
stabilitaet der d-mark. wir haben eine gemeinsame
verantwortung, und wir stimmen in der zielsetzung ueberein, das
will ich nachdruecklich unterstreichen: schnelle einfuehrung
der sozialen marktwirtschaft - das ist die voraussetzung,
dass sich die lebens- und beschaeftigungsbedingungen
der menschen in der ddr verbessern -, stabilitaet der
d-mark, soliditaet der staatsfinanzen und soziale
ausgewogenheit.
wir haben immer davon gesprochen, dass wir eine regelung
anstreben, die fuer beide seiten akzeptabel ist unter
wirtschaftlichen und sozialen gesichtspunkten. und daher ist
auch diese schnelle einigung ueber die punkte der
waehrungsumstellung sehr wichtig, damit die menschen spueren,
dass wir unsere ankuendigungen wahrmachen und das wir
unser wort halten. denn gegenseitiges vertrauen ist ein
entscheidender faktor auch fuer die weiteren schritte auf
dem wege zur deutschen einheit.
wir sind ueberzeugt davon, dass die waehrungs-, wirtschafts-
und sozialunion - bei allen schwierigkeiten, die ohne jede
frage damit verbunden sind, bei einem gigantischen
unternehmen, was die umstellung einer ueber 40 jahre
gewachsenen planwirtschaftlichen sozialistischen zentralwirtschaft
zu einer sozialen marktwirtschaft innerhalb von wenigen
wochen und monaten bedeutet - grosse chancen eroeffnet
fuer die menschen in beiden teilen deutschlands.
in der erklaerung der beiden regierungen heisst es, dass sie
beabsichtigen, in wahrnehmung der gemeinsamen aufgabe
der beiden deutschen staaten und auf dem weg zur
deutschen einheit, den staatsvertrag zu schliessen, der am 1.
juli in kraft treten soll.
erklaerung der regierung der bundesrepublik deutschland
und der regierung der deutschen demokratischen republik
die regierung der deutschen demokratischen republik
und die regierung der bundesrepublik deutschland
beabsichtigen in wahrnehmung der gemeinsamen aufgabe der
beiden deutschen staaten und auf dem weg zur deutschen
einheit, einen staatsvertrag zur einfuehrung der waehrungs-,
wirtschafts- und sozialunion zu schliessen. dieser vertrag
soll am 1. juli 1990 in kraft treten.
teil dieses vertrages ist die umstellung der mark der ddr
auf d-mark. ueber die wesentlichen punkte dieser
waehrungsumstellung haben beide seiten einigkeit erzielt.
sie haben sich dabei von der gemeinsamen zielsetzung
leiten lassen, die lebens- und beschaeftigungsbedingungen
der menschen zu verbessern. dies setzt voraus, dass
- die stabilitaet der d-mark und die soliditaet der
staatsfinanzen gewaehrleistet bleiben, sowie
- die wirtschaft in der deutschen demokratischen republik
durch einfuehrung der sozialen marktwirtschaft rasch
wettbewerbsfaehig gemacht und modernisiert werden
kann.
1.
es ist vorgesehen, die waehrungsumstellung nach
inkrafttreten des staatsvertrages zum 2. juli 1990 vorzunehmen.
2.
loehne, gehaelter, stipendien, mieten, pachten und renten
sowie andere wiederkehrende versorgungszahlungen (z. b.
unterhaltszahlungen) werden im verhaeltnis 1 : 1 umgestellt.
bei loehnen und gehaeltern werden die bruttobetraege vom
1. mai 1990 zugrunde gelegt.
3.
das rentensystem in der ddr wird dem rentensystem in
der bundesrepublik deutschland angepasst. das bedeutet,
dass die meisten renten in d-mark hoeher liegen werden als
heute in mark der ddr. sofern sich in einzelfaellen ein
niedrigerer betrag gegenueber der bisherigen rente in mark
der ddr ergibt, wird sichergestellt, dass der bisherige
rentenbetrag in d-mark gezahlt wird.
4.
durch in der deutschen demokratischen republik zu
schaffende rechtliche regelungen werden sich insbesondere fuer
bezieher niedriger renten und fuer studenten ergebende
soziale haerten ausgeglichen. die ddr wird dies im rahmen
ihrer finanziellen eigenverantwortung und unter beachtung
ihrer gesamten finanzlage regeln.
5.
sonstige forderungen und verbindlichkeiten werden
grundsaetzlich im verhaeltnis 2 : 1 umgestellt.
6.
personen mit staendigem wohnsitz in der deutschen
demokratischen republik koennen im verhaeltnis 1 : 1 folgende
betraege pro kopf (bargeld und bankguthaben) tauschen:
- kinder bis zum vollendeten 14. lebensjahr 2000 mark
- personen im alter von 15 bis zum
vollendeten 59. lebensjahr 4000 mark
- personen ab dem 60. lebensjahr 6000 mark
darueber hinausgehende betraege werden 2 : 1 umgestellt,
vorbehaltlich ziffer 9.
nach einer bestandsaufnahme des volkseigenen
vermoegens und seiner ertragsfaehigkeit sowie nach seiner
vorrangigen nutzung fuer die strukturanpassung der volkseigenen
unternehmen und fuer die sanierung des staatshaushalts
wird die deutsche demokratische republik nach
moeglichkeit vorsehen, dass den sparern zu einem spaeteren
zeitpunkt fuer den bei der umstellung 2 : 1 reduzierten betrag
ein verbrieftes anteilsrecht am volkseigenen vermoegen
eingeraeumt werden kann.
7.
guthaben von natuerlichen oder juristischen personen oder
stellen, deren staendiger wohnsitz oder sitz sich ausserhalb
der deutschen demokratischen republik befinden, werden
3 : 1 umgestellt, soweit die guthaben nach dem 31.
dezember 1989 entstanden sind.
8.
der umtausch ist nur moeglich ueber konten bei
geldinstituten in der deutschen demokratischen republik, auf
die auch die umzustellenden bargeldbetraege einzuzahlen
sind.
9.
es werden geeignete vorkehrungen getroffen, um
umgehungen und missbraeuche zu unterbinden, z. b. durch die
festlegung von stichtagen.
10.
der seit dem 1. januar 1990 geltende umtauschkurs von
d-mark in mark der ddr von 1 : 3 betraegt ab sofort 1 : 2.
11.
die bedingungen der waehrungsumstellung sind vereinbart.
in den folgenden gespraechen werden weitere einzelheiten
des beabsichtigten staatsvertrages geklaert.
12.
verpflichtungen der ddr gegenueber anderen staaten
geniessen vertrauensschutz.