Dr. Helmut Kohl zum Bundeskanzler gewählt

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Nach der konstituierenden Sitzung des 13. Deutschen Bundestages am 10. November 1994 im Reichstagsgebäude in Berlin trat der Deutsche Bundestag am 15. November 1994 in Bonn zu seiner 2. und 3. Sitzung zusammen. Tagesordnungspunkte waren die Wahl des Bundeskanzlers und die Eidesleistung des Bundeskanzlers.

Wahl des Bundeskanzlers

In der 2. Sitzung des Deutschen Bundestages, die um 10.00 Uhr eröffnet wurde, stand der gemäß Artikel 63 Abs. 1 des Grundgesetzes vom Bundesprasidenten vorgeschlagene Kandidat Dr. Helmut Kohl zur Wahl. Nach der Auszahlung der Stimmen gab die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Rita Siissmuth, folgendes Ergebnis bekannt:

Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden insgesamt 671 Stimmen abgegeben. Gültige Stimmen: 671. Ungültige Stimmen: keine. Mit Ja haben gestimmt 338. Mit Nein haben gestimmt 333. Enthaltungen: keine.

Gemäß Art. 63 Abs. 2 des Grundgesetzes ist zum Bundeskanzler gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages - das sind 337 Stimmen - auf sich vereinigt. Ich stelle fest, daß der Abgeordnete Dr. Helmut Kohl mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden ist.

Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Dr. Kohl: Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Helmut Kohl: Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Bundeskanzler, ich gratuliere Ihnen persönlich und im Namen des Hauses ganz herzlich und wünsche Ihnen Kraft und Gottes Segen für das Amt, das Sie jetzt wiederum ausüben werden. Das Ergebnis der Wahl werde ich unverzüglich dem Bundespräsidenten mitteilen.

Wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages zur Vereidigung des Herrn Bundeskanzlers auf heute, 15 Uhr, ein.