bund-laender-vereinbarung ueber unterrichtung bei eg-vorhaben

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der staatsminister beim bundeskanzler, dr. lutz
stavenhagen, erklaerte am 17. dezember 1987
aus anlass der unterzeichnung der bund-laender-
vereinbarung ueber die unterrichtung und beteiligung
des bundesrates und der laender bei eg-vorhaben:

mit der heute von bund und laendern unterzeichneten
vereinbarung wird die beteiligung des bundesrates und der
laender bei eg-vorhaben auf eine neue grundlage gestellt.
die vereinbarung beinhaltet:
1.eine schnellere und vollstaendigere unterrichtung des
bundesrates und der laender ueber die in der
gemeinschaft anstehenden fragen, die fuer die laender von
bedeutung sind,
2.eine umfassendere einbeziehung der anliegen der
laender bei den entscheidungen auf gemeinschaftsebene
und, damit zusammenhaengend,
3.eine verstaerkte beteiligung von laendervertretern an den
verhandlungen vor ort in bruessel.
der durch eine konstruktive verhandlungsfuehrung erzielte
kompromiss erreicht zweierlei:
1.dem berechtigten wunsch der laender nach mehr
mitsprache bei den gemeinschaftsthemen wird
entsprochen,
2.gleichzeitig aber ist die wahrung der einheitlichkeit
unserer aussenvertretung bei den verhandlungen auf
gemeinschaftsebene sichergestellt.
das neue verfahren ist ausdruck unserer gemeinsamen
festen ueberzeugung, dass der integrationsprozess nur im
grundsaetzlichen konsens und in enger zusammenarbeit
zwischen bund und laendern vorangebracht werden kann.
die vereinbarung wird dazu beitragen, uns dem von bund
und laendern gemeinsam angestrebten ziel der wirtschafts-
und waehrungsunion und letztlich der europaeischen union
selbst naeherzubringen.