zum 100. Todestag von Hugo Preuß am 26. September 2025 in Berlin:
- Bulletin 85-2
- 27. September 2025
Wer in den 1970er Jahren in Westdeutschland Jura studiert hat, so wie ich, der hat das Verwaltungsrecht vor allem aus den Lehrbüchern von Ernst Forsthoff gelernt, das Staatsrecht aus den Werken von Theodor Maunz und die Verfassungsgeschichte aus denen von Ernst Rudolf Huber – Männer, die auf unterschiedliche Weise verstrickt waren in das Unrecht der NS-Diktatur.
Von Hugo Preuß dagegen hat man als Student in der Regel nichts erfahren. Dabei war dieser Mann einer der großen Vordenker und Wegbereiter der Demokratie in Deutschland. Viel zu lange war er vergessen, wurde er vergessen gemacht. Jetzt, in einer Zeit, in der die Demokratie neuen Anfechtungen ausgesetzt ist, in der viel zu viele Menschen der autoritären Versuchung erliegen, ist das Denken von Hugo Preuß von ganz neuer Aktualität. Auch deshalb ist es mir wichtig, heute an ihn zu erinnern!
Liebe Gäste, ich begrüße Sie alle herzlich hier in Schloss Bellevue. Ich begrüße und danke Herrn Professor Marcus Llanque, der uns gleich noch etwas ausführlicher in das Werk von Hugo Preuß einführen wird. Herzlich willkommen!
Und es ist mir eine besondere Freude, dass heute viele Nachfahren von Hugo Preuß hier sind. Sie alle sind aus der Schweiz, aus Frankreich nach Berlin gekommen, in die Stadt, in der Hugo Preuß jahrzehntelang gewirkt hat und aus der seine Witwe und die Kinder einst von den Nazis ins Exil getrieben wurden. Liebe Familie Preuß, Ihnen ganz besonders ein herzliches Willkommen!
Hugo Preuß wurde 1860 als einziger Sohn eines vermögenden Unternehmers hier in Berlin geboren. Er lebte auf der anderen Seite des Tiergartens, in etwa dort, wo heute die Philharmonie steht. Seine materielle Unabhängigkeit erlaubte es ihm, sich ganz der Rechtswissenschaft und dem Gemeinwohl zu widmen, und zwar ohne dabei irgendwelche Rücksichten auf den akademischen oder politischen Mainstream seiner Zeit nehmen zu müssen.
Schon seine Habilitation bei Otto von Gierke stellte die damals herrschenden Staatsvorstellungen vom Kopf auf die Füße. „Gemeinde, Staat, Reich als Gebietskörperschaften“, so lautete der Titel der Arbeit. Und sie brach wirklich mit der preußischen Staatsvergötzung und der Souveränitätsfixierung, wie sie bei den damaligen Staatslehrern in der Staatslehre vorherrschend war. Preuß wollte eine Organisation des Staates von unten nach oben, eine Organisation, die getragen war von der Gleichberechtigung ihrer Glieder, die Selbstverwaltung ermöglichte und in der eine Dezentralisation von Macht bestand, um die Freiheit zu sichern. Damit betrieb Preuß nicht weniger als die Weiterentwicklung von Gierkes Genossenschaftsidee hin zu einer – wir würden heute dazu sagen – demokratischen Pluralismustheorie. So wurde Preuß nicht nur zu einem scharfen Kritiker jenes Systems, für das er den Begriff Obrigkeitsstaat prägte, sondern auch merkwürdigerweise zum Vordenker seiner Überwindung. Der Staat ist nichts anderes, sagt er, „als das durch die Verfassung organisierte Volk“. Dem autoritären Obrigkeitsstaat setzte er den demokratischen Volksstaat entgegen.
Aber Preuß beließ es nicht bei einer juristischen Theorie. So unangepasst wie in der Wissenschaft agierte er auch in der Politik. 1895 wurde er erstmals in die Berliner Stadtverordnetenversammlung gewählt und begann sofort, jene Privilegien zu bekämpfen, denen er seine eigene Wahl verdankte. Denn beim preußischen Dreiklassenwahlrecht hing das Stimmgewicht jedes Wählers von der Höhe der gezahlten Steuern ab. Preuß stritt für ein gleiches Wahlrecht, er stritt für die kommunale Selbstverwaltung und vor allem gegen die Gängelung der Gemeinden durch den Staat und die Ministerien. Er wandte sich natürlich gegen die staatliche Diskriminierung von Juden, die es trotz der formalen Gleichberechtigung in Preußen seinerzeit noch immer gab.
Und er propagierte ein neues Verständnis von Verwaltung. Diese sollte nicht nur mit Ge- und Verboten als Eingriffsverwaltung handeln, sondern sich auch um die Versorgung der Bürger, etwa mit öffentlichen Verkehrsmitteln, kümmern. Wasser und Energie sollte den Wechselfällen des Marktes nicht völlig überlassen sein. Auch dies war für Preuß eine öffentliche Aufgabe, in der Regel eine öffentliche Aufgabe der Kommunen – das, was wir Leistungsverwaltung nennen.
In seinem Milieu, im Bürgertum der damaligen Zeit, bekam er für diese Politik nicht nur Beifall. Aber Preuß machte keinerlei Abstriche, wenn es um seine Überzeugungen ging. Er gehörte der kleinen, linksliberalen Fraktion der Sozialfortschrittlichen an und wurde 1910 zum ehrenamtlichen Stadtrat in den Berliner Magistrat gewählt.
Man könnte Hugo Preuß einen politischen Professor nennen, wenn man nicht wüsste, dass er im Kaiserreich an der Berliner Universität niemals Professor werden konnte, sondern stets Privatdozent blieb. Jude und Demokrat, mit dieser Kombination hatte er im wilhelminischen Preußen keine Chance, in den Staatsdienst zu gelangen. Allein die private Berliner Handelshochschule berief Preuß zum Professor.
Hugo Preuß war bereits 58 Jahre alt, als im November 1918 seine größte politische Stunde schlug. Die Revolutionsregierung, der Rat der Volksbeauftragten, machte ihn zu ihrem „Verfassungsminister“ und gab ihm den Auftrag, eine neue Konstitution für die damals junge Republik zu entwerfen. Preuß begrüßte die Revolution und beklagte die „Schlappheit und Servilität“ des deutschen Bürgertums, das aus eigener Kraft die Überwindung des Obrigkeitsstaates niemals zustande gebracht hätte. Dass die neuen Regierenden um Friedrich Ebert ausgerechnet einen bürgerlichen Demokraten wie Preuß beriefen, erstaunt vielleicht, dokumentiert aber den Verfassungskonsens, der bis kurz nach 1918 zwischen Arbeiterbewegung und liberalem Bürgertum mindestens für eine Zeit lang herrschte. Die künftige Republik sollte eine demokratische sein, keine Herrschaft der Räte.
Innerhalb von sechs Wochen und nach intensiven Beratungen formulierte Preuß den ersten Entwurf für jene Konstitution, die als Weimarer Reichsverfassung in die Geschichte eingehen sollte. „Alle Staatsgewalt liegt beim deutschen Volk“, diese Maxime stellte er an den Anfang des Entwurfs. Und weil Preuß eben nicht dem Souveränitätsdogma verhaftet war, das den Staat als geschlossenen Machtapparat nach Innen und Außen verstand, war auch sein Genossenschaftsdenken über den Staat hinaus offen. Deshalb formulierte er als weiteren Absatz – und das klingt sehr modern heute –: „Das Reich erkennt das geltende Völkerrecht als bindenden Bestandteil seines eigenen Rechtes an.“ Preuß sah einen direkt gewählten Präsidenten vor und ein parlamentarisches Regierungssystem; er plädierte für eine vertikal gegliederte Selbstverwaltung, die die bismarcksche Staatsvorstellung ersetzen sollte; und er warb für die Weiterentwicklung des formalen zum sozialen Rechtsstaat: „Der demokratische Rechtsstaat“, so Preuß, „darf sich nicht und kann sich nicht damit genügen lassen, nur eine formale Rechtsgleichheit herzustellen, sondern er muss das formal demokratische Recht mit sozialem Geiste erfüllen.“
Nicht alle seine Ideen wurden damals umgesetzt. So scheiterte etwa sein Vorschlag einer Neugliederung der Länder. Er wollte das übermächtige Preußen ebenso auflösen wie die damals große Zahl der Kleinststaaten und stattdessen annähernd gleich große Einheiten schaffen. Mit dieser Idee hatte Preuß damals keinen Erfolg. Wer allerdings die Pläne von Preuß mit unserer heutigen Ländergliederung vergleicht, der erkennt die Ähnlichkeit und weiß: Preuß war seiner Zeit weit voraus.
Auch wenn Preuß nur für seinen ersten Entwurf die alleinige Verfassungsvaterschaft beanspruchen kann, so ist doch keine andere Verfassung in der deutschen Geschichte, nicht das Werk der Paulskirche und auch nicht das Grundgesetz, so eng mit einer einzigen Person verknüpft, wie die Weimarer Reichsverfassung mit Hugo Preuß es eben war und ist.
Die Verfassungsgebung hat Preuß nur um sechs Jahre überlebt. Als Reichsinnenminister trat er schon im Sommer 1919 gemeinsam mit dem ganzen Kabinett aus Protest gegen den Versailler Vertrag zurück. Obwohl Mitbegründer der Deutschen Demokratischen Partei war ihm eine weitere große politische Karriere verwehrt. Zu eigenständig, zu fortschrittlich vielleicht, zu streitbar war er wohl seinen eigenen Parteifreunden. Allein dem Preußischen Landtag gehörte er bis zu seinem Tod 1925 an.
Hugo Preuß hat die großen Verfassungsdebatten am Ende der Weimarer Republik nicht mehr mitprägen können. Erspart geblieben ist ihm auch mitzuerleben, wie die Nazis ab 1933 seine Verfassung endgültig zerstörten, eine Verfassung, die sie als das angeblich „undeutsche“ Werk eines Juden schmähten. Aber Preuß konnte auch nicht eingreifen, als nach 1945 von Konstruktionsfehlern der Weimarer Verfassung häufig die Rede war, die Verfassung maßgeblich schuld am Untergang der ersten Demokratie gewesen sein sollte. Viele, die als Politiker, als Juristen, aber auch als Wählerinnen und Wähler selbst an der Zerstörung der Weimarer Demokratie beteiligt gewesen waren, entzogen sich mit Hinweis auf die angeblich verfehlte Verfassung der Verantwortung. Wissenschaftliche Schüler, die möglicherweise sein Erbe hätten verteidigen können, besaß Preuß nicht, er hatte keine Universitätsprofessur. Und das Mantra der westdeutschen Nachkriegszeit „Bonn ist nicht Weimar“ bedeutete eben oft zugleich auch: Mit Preuß haben wir nichts zu tun. Auch deshalb blieb dieser bedeutende Mann viel zu lange vergessen.
Heute braucht niemand mehr die Weimarer Verfassung, um von den entscheidenden Ursachen der Zerstörung der ersten deutschen Demokratie abzulenken. Inzwischen werden Hugo Preuß und sein Werk auch objektiver und positiver gewürdigt. Und viele sind heute hier im Saal, die mit ihrer Arbeit dazu beigetragen haben. Die wissenschaftliche Biografie von Hugo Preuß und die Gesammelten Schriften sind eindrucksvolle Ergebnisse einer großen Juristenbiografie. Ich danke Ihnen allen für Ihre Arbeit!
Natürlich hat der Parlamentarische Rat 1949 manches anders gemacht als Hugo Preuß. Die indirekte Wahl des Bundespräsidenten, der Verzicht auf ein Notverordnungsrecht des Präsidenten und die stärkere Verantwortung des Parlaments statt des Staatsoberhaupts für die Regierungsbildung – alles das sind Beispiele dafür. Dennoch: Die Parallelen zwischen dem Grundgesetz und der Weimarer Reichsverfassung sind viel größer, als man es im damaligen Bonn eigentlich wahrhaben wollte. Heute wissen wir, dass es nicht nur auf den Text einer Verfassung ankommt, sondern auch darauf, wie er interpretiert und wie er angewandt wird. Und im Übrigen: Die Demokratie lebt nicht allein von den Artikeln ihrer Verfassung, sondern davon, dass sie von der großen Mehrheit gewollt, gelebt und vor allem verteidigt wird. Heute wissen wir, dass das Werk von Preuß – um mit Christoph Gusy zu sprechen – „eine gute Verfassung in schlechter Zeit“ war.
Wir leben heute gewiss in besseren Zeiten, aber auch jetzt wird die freiheitliche Demokratie wieder angefochten – nicht nur von außen, sondern auch von innen. Für Hugo Preuß waren der wichtigste Garant für die Bewahrung, für den Bestand einer Demokratie die Bürgerinnen und Bürger selbst. „Wenn das Volk nicht die Verfassung des Volksstaates schützt, ist die Verfassung, aber auch das Volk schutzlos“, schrieb er.
Immer wieder müssen wir deshalb daran erinnern, dass die Demokratie nicht selbstverständlich ist und jede und jeder von uns etwas dafür tun muss, um sie zu schützen. Gleichgültigkeit, Lethargie, Rückzug sind keine Haltung. Solche Passivität, solche „Schlappheit“, hätte Preuß gesagt, passt nicht zu einer Demokratie.
Es war ein langer, mühsamer Weg, die Demokratie in Deutschland zur Geltung zu bringen, voller Irrwege, voller furchtbarer Rückschläge. Aber zu jeder Zeit hat es Menschen gegeben, die sich mit Mut und Leidenschaft für sie eingesetzt haben, Menschen wie Hugo Preuß. Sein Beispiel zeigt, was auch ein Einzelner bewegen kann. Und das Leid, das seiner Familie, das so vielen deutschen Familien ab 1933 angetan wurde, erinnert uns daran, was immer wieder auf dem Spiel steht.
Das Beispiel von Hugo Preuß ist deshalb Ansporn, auch heute Haltung zu zeigen und sich für die Demokratie zu engagieren – nicht nur in der Politik oder der Wissenschaft, sondern auch als Bürgerin und Bürger in der eigenen Gemeinde. Deshalb, so meine ich, ist es wichtig, dass Hugo Preuß nicht vergessen bleibt. Deshalb sollte Hugo Preuß ein fester Teil unserer demokratischen Traditionen sein, unserer republikanischen Gedenkkultur – und wenn es nach mir ginge, auch unserer juristischen Ausbildung.