zum Kraftstoffmaßnahmenpaket vor dem Deutschen Bundestag am 19. März 2026 in Berlin:
- Bulletin 29-3
- 19. März 2026
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!
Wir alle schauen mit großem Unbehagen in den Nahen Osten. Ich selbst war in den letzten Monaten sehr oft in der Region. Ich hatte Gelegenheit, mit vielen Menschen zu sprechen – Menschen, die dort arbeiten, ein Unternehmen betreiben, Menschen, die mit großen Hoffnungen dort ihre Kinder großziehen. Ich habe ihren Alltag erlebt, Hoffnungen und Ängste. Solche Begegnungen bleiben – sie bleiben, weil sie aus einer abstrakten Nachricht etwas Erlebtes und etwas Persönliches machen.
Deutschland ist geografisch weit weg, und doch sind wir ganz nah. Wir spüren vor allem die wirtschaftlichen Folgen dieses Krieges. Und die Menschen machen sich Sorgen – das spüren wir, das sehen wir, das lesen wir, das hören wir. Es machen sich diejenigen Sorgen, die jeden Morgen das Auto brauchen: die Pendler, die Pflegekraft, der Handwerker. Sie fragen sich in der Tat: Wie hoch gehen die Preise? Was macht das mit der Energierechnung? Und ja, sie fragen sich auch: Was macht das mit meiner Gasrechnung?
Wir nehmen diese Sorgen ernst. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine Antwort. Und die Antwort lautet: Wir hören nicht nur zu, wir handeln, und wir handeln jetzt. Aber wir handeln mit Augenmaß. Was wir 20 Tage nach Beginn des Krieges nicht brauchen, ist Aktionismus. Ich höre alle Forderungen, die erhoben werden: Benzinpreisbremsen, Tankrabatte, Übergewinnsteuern. Wir müssen überlegen, welche Kosten eine jede Maßnahme verursacht und wo der Nutzen ist.
Dennoch – das hat sich in der Vergangenheit gezeigt –: Die größten Nutznießer dieser Maßnahmen sind in der Regel leider nicht die Adressaten. Was wir jetzt brauchen, sind gezielte steuernde Eingriffe, die Fairness und Transparenz in den Märkten garantieren. Fairness und Transparenz: Das ist das Gebot der Stunde.
Und ja, wir haben Wettbewerbsdefizite. Benzin- und Dieselpreise folgen globalen Trends; das ist wohl richtig. Aber es ist nicht zu übersehen, dass die Benzin- und Dieselpreise in Deutschland höher gestiegen sind als im Rest von Europa – Benzin um 14 Prozent, Diesel um 23 Prozent, und im EU-weiten Durchschnitt sind es 8 und 17 Prozent.
In der Tat ist es so, dass die Mineralölunternehmen dafür keine überzeugende Erklärung hatten. Das ist, freundlich ausgedrückt, unbefriedigend. Deshalb ist unsere Antwort, die wir heute mit unserem Gesetzentwurf geben, die Stärkung von Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten. Zwei Maßnahmen schlagen wir heute vor und bringen wir ein:
Tankstellen dürfen ihre Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel künftig nur noch einmal am Tag anheben. Österreich hat mit dieser Regelung gute Erfahrungen gemacht. Diese Maßnahme ist wichtig, um Preistransparenz herzustellen. Kollege Zorn hat es gesagt: Bei bis zu 50 Preisänderungen pro Tag hilft auch die beste Preistransparenz-App nichts, wenn man genau dann an der Tankstelle ankommt, wenn der Preis schon wieder hoch ist. Es ist wichtig, dass Preistransparenz für die Kunden da ist, um sich entsprechend verhalten zu können.
Es ist richtig, unseren marktwirtschaftlichen Kompass auch in diesen schweren Zeiten zu bewahren. Die freie Preisbildung ist ein wesentliches Fundament der sozialen Marktwirtschaft. Wir wollen sicherstellen, dass Wettbewerb auch wirklich funktioniert – offen, transparent und zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher, ohne den Irrweg staatlicher Preissetzungen.
Ja, wir vertrauen auf den Markt, aber wir sind nicht naiv. Deshalb schärfen wir daneben flankierende Instrumente, und wir ziehen das schärfste Schwert, das wir haben, nämlich das Kartellrecht. Das Kartellrecht und die Missbrauchsaufsicht werden gestärkt. Wir führen den neuen Paragrafen 29a im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ein und stellen damit sicher, dass wir die Beweislast umkehren. In Zukunft müssen die Unternehmen nachweisen, wie sie Preise gestalten, nicht mehr das Kartellamt. Wir erleichtern es damit der Kartellbehörde, missbräuchlich erhöhte Preise zu überprüfen und vor allem rechtssicher zu verfolgen.
Und ebenso vereinfachen wir kartellrechtliche Maßnahmen im Anschluss an die Sektoruntersuchung. Bislang gibt es hier zwei getrennte Verfahren. Diese kosten Zeit; wir führen sie zusammen. Wir beschleunigen damit die Verfahren und verringern Bürokratie. Mit anderen Worten: Wir etablieren ein schlankes und ein schnelles Verfahren, mit dem das Bundeskartellamt Wettbewerb besser durchsetzen kann.
Die Bundesregierung adressiert mit Augenmaß, aber auch mit Konsequenz die Preisschwankungen bei Benzin und Diesel. Wir geben hier eine marktwirtschaftliche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen und ganz offensichtliche Wettbewerbsdefizite. Ludwig Erhard würde sagen: Wettbewerb muss geschützt werden. – Wir schützen diesen Wettbewerb. Wir beschreiten einen Weg, der Marktwirtschaft stärkt und Verwerfungen vermeidet. Und ich bitte für diesen Weg um Ihre Unterstützung.
Wir beschäftigen uns heute mit dem Problem der hohen Spritpreise. Wir beschäftigen uns mit Marktverwerfungen. Und das adressieren wir heute. Alle anderen Fragestellungen besprechen wir später. – Wenn Sie aber über Preise sprechen: Es ist dringend notwendig, dass Energie und Strom in Deutschland bezahlbar bleiben, damit wir Unternehmen in Deutschland halten und sie nicht deinvestieren. Und diesen Weg werden wir weitergehen.