Rede der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, 

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Es sind bewegte Zeiten, in denen wir heute hier zusammenkommen. Wir ringen auf der Welt um Frieden, um die Durchsetzung von Recht, vor allem aber um die Geltung der internationalen Rechtsordnung.

Warum tun wir das? Weil wir gelernt haben, dass Deutschland und Europa mit einer Friedensordnung viel erfolgreicher sein kann als mit Feindschaft und Krieg. Das sind die Lehren aus der Geschichte. Und sie sind und bleiben unendlich wichtig.

Wenn heute versucht wird, den Blick zurück zu verdrängen und zu verwischen, wenn wir im Schulunterricht künftig – ich zitiere – „Weniger Hitler, mehr Bismarck“ thematisieren sollen oder die „deutsche Identität“ von ihrem – Zitat – „ewigen Schuldkomplex“ befreien sollen, dann hat das ebenso einen Grund wie der Umstand, dass der Geschichtsunterricht immer wieder Thema politischer Auseinandersetzungen ist: Denn der Blick in die Vergangenheit offenbart, wie schnell Institutionen ausgehöhlt, wie Demokratien zerstört werden und welch massive Verletzungen von Menschenrechten möglich sind – und wie schnell das Recht dem Unrecht weichen muss.

Auch die Ausstellung, die heute zu Ende geht, zeigt uns das. Der Blick zurück ist wichtig, er ist schlicht unverzichtbar, gerade auch der auf die Zeit des Nationalsozialismus. Denn wer die Vergangenheit verdrängt, verliert die Fähigkeit, Gefahren in der Gegenwart zu erkennen. Ohne Rückblick fehlt uns schlichtweg die Orientierung. Es fehlen uns die Werte. Und es fehlt uns das Wissen darüber, was passiert, wenn Unrecht Recht verdrängt.

Hier setzt das Rosenburg-Projekt an. Wir wollen zeigen, warum die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit nicht nur historisch notwendig, sondern für unsere Gegenwart zentral ist. Nach dem Ende des Nationalsozialismus hat es sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Aufarbeitung ihrer Geschichte schwergetan. Schaut man sich die personellen Kontinuitäten an, sieht man, wie notwendig eine ehrliche Aufarbeitung gewesen wäre – und wie folgenreich es war, dass man es nicht getan hat.

Die Nationalsozialisten – vom überzeugten Parteigänger bis zum opportunistischen Mitläufer – waren mit dem Ende des Dritten Reiches nicht verschwunden. Ehemalige Mitglieder der NSDAP, der SA, der SS, Beteiligte am Holocaust, Täter in der nationalsozialistischen Mordmaschinerie: Sie fanden sich in allen Teilen der bundesrepublikanischen Gesellschaft. Nun sollte man aber meinen, dass man sie zumindest aus den Institutionen hätte heraushalten können, die dazu dienten, diese neue demokratische Gesellschaft aufzubauen.

Aber man konnte es nicht. Und oft genug wollte man es nicht, auch nicht im Bundesministerium der Justiz. Juristen, die sich der nationalsozialistischen Justiz angedient hatten, sie fanden nicht nur Arbeit im Bundesjustizministerium, sondern machten auch noch Karriere: Sie wurden Referatsleiter, Unterabteilungsleiter, Abteilungsleiter.

Lange mussten wir darauf warten und uns dafür einsetzen, dass das Unrecht, welches die NS-Juristen begangen hatten, erforscht wurde. Das gilt noch mehr für die personellen Kontinuitäten zwischen dem NS-Staat und dem frühen Bundesministerium der Justiz. Man wusste zwar von Fällen, aber eine systematische Forschung gab es nicht.

Das änderte sich erst 2012: Eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission sollte die Geschichte des Hauses in den Jahren 1950 bis 1973 erforschen, als das Ministerium seinen Sitz in der Rosenburg in Bonn-Kessenich hatte. Das war der Beginn des „Rosenburg-Projektes“, dessen Fortschritte ich in meiner Zeit als Staatssekretärin begleiten durfte.

Die Erkenntnisse wurden vor zehn Jahren in der Studie „Die Akte Rosenburg“ publiziert. Seit 2017 werden sie in einer Wanderausstellung präsentiert, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Israel, den USA und Polen.

Die Ergebnisse der Studie waren erschütternd. Von den 170 Juristen, die von 1949 bis 1973 Leitungspositionen im Ministerium bekleideten, hatten 90 der NSDAP und 34 der SA angehört. Mehr als 15 Prozent waren im nationalsozialistischen Reichsjustizministerium tätig gewesen. 1953 waren im Bundesjustizministerium und seinem Geschäftsbereich über die Hälfte der Stellen mit Beamten besetzt, die bereits im Nationalsozialismus Staatsdiener gewesen waren.

Einer von ihnen war Eduard Dreher – der Herausgeber des bekannten Strafrechtskommentars, der heute der Fischer-Kommentar ist. Während des Nationalsozialismus hatte er als Staatsanwalt an zahlreichen Todesurteilen mitgewirkt. In den 50er und 60er Jahren war er im Bundesministerium der Justiz tätig, zuletzt als Ministerialdirigent. Mit dieser Karriere wäre er, man muss es leider sagen, noch keine Ausnahmeerscheinung gewesen.

Aber in seine Verantwortung fiel ein Gesetz – das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz –, welches der Deutsche Bundestag 1968 ohne Weiteres verabschiedet hat. Darin versteckt waren Regelungen, die dazu führten, dass zahlreiche Beihilfetaten zu Morden während des Nationalsozialismus mit einem Schlag verjährt waren. Das war gewiss kein Zufall. Dreher selbst profitierte davon.

An Eduard Dreher sieht man exemplarisch, wie die personellen Kontinuitäten zwischen NS-Justiz und Bundesjustizministerium nicht nur dafür sorgten, dass die Täter ungesühnt ihre Berufe weiter ausüben konnten; sondern eben diese Täter konnten auf diese Weise Positionen bekleiden, in denen sie großen Einfluss auf die Rechtspolitik in der Bundesrepublik Deutschland nahmen. Es wundert dann eben auch nicht, dass die Strafverfolgung der NS-Verbrechen lange ausblieb, dem Leid der Opfer wenig Beachtung geschenkt wurde und sich die Diskriminierung vieler Menschen – etwa Homosexueller, Sinti und Roma – lange Zeit bis in die Bundesrepublik fortsetzte.

Vergangenheitsforschung betreibt man nicht um ihrer selbst willen. Es geht darum, aus der Vergangenheit Schlüsse für die Gegenwart zu ziehen. Die Pervertierung des Rechts während der NS-Zeit, aber auch das Versagen der jungen Bundesrepublik, die eigene Vergangenheit aufzuarbeiten, zeigen: Auch wer das Recht studiert hat, ist nicht gefeit dagegen, Unrecht zu tun, wenn sie die Gesetze bloß anwenden.

Bei aller grundsätzlichen Notwendigkeit, den Gesetzen zu folgen, müssen Juristinnen und Juristen in der Lage sein, „gesetzliches Unrecht“ – wie Gustav Radbruch es nannte – zu erkennen, und den Mut haben, sich ihm zu widersetzen. Eine direkte Folge aus den Erkenntnissen des Rosenburg-Projekts war, die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem SED-Unrecht als Pflichtstoff im Jurastudium zu verankern. Angehende Juristinnen und Juristen sollen lernen, das Recht kritisch zu reflektieren. Sie sollen Verantwortung übernehmen für ihr Handeln, Gesetze nicht bloß anwenden, sondern auch kritisch hinterfragen.

Letzte Woche haben wir auf der Konferenz der Justizministerinnen und -minister auch über die Zukunft der volljuristischen Ausbildung gesprochen. Eine Empfehlung des Ausschussberichts ist es, mehr Methodenkompetenz zu vermitteln. Dazu gehört für mich auch die kritische Reflexion von Recht.

In meinem Ministerium bieten wir auch regelmäßige Fortbildungen zu dem Rosenburg-Projekt an. Unsere Mitarbeitenden sollen immer wieder die Möglichkeit erhalten, zu reflektieren, dass sie als Beamte nicht nur „Techniker des Rechts“ sind, die jedem beliebigen System dienen könnten, sondern dass ihre tägliche Arbeit von einem Berufsethos getragen wird, das sich auch aus der Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus formt und das auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Der Blick zurück ist für uns kein Selbstzweck. Er ist für uns bleibende Verpflichtung, für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte einzutreten. Mit der „Rosenburg“-Ausstellung wollen wir Ähnliches bewirken: Wir wollen den Sinn für Verantwortung schärfen und die Besucherinnen und Besucher dazu ermuntern, für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung das Wort zu ergreifen.

Demokratien scheitern nicht daran, dass autoritäre Kräfte an Zuspruch gewinnen. Sie scheitern dann, wenn es keine Demokratinnen und Demokraten mehr gibt, die für sie einstehen, die Haltung zeigen und die widersprechen, wenn demokratische Institutionen ins Lächerliche gezogen werden, wenn Politiker angefeindet, die Zivilgesellschaft bedroht und Menschen mit Migrationshintergrund angegriffen werden. Wir leben in Zeiten, in denen es dieses Einstehen mehr denn je braucht. Die Demokratie braucht uns – jede und jeden Einzelnen.

Wir alle sind dazu aufgerufen, unser politisches Gemeinwesen zu verteidigen. Ja, viele sind unzufrieden, wie es in der Politik gerade läuft. Und es gibt genug zu kritisieren. Wir sollten trotzdem froh sein, dass es Menschen gibt, die Verantwortung übernehmen. Gemeinsam mit ihnen sollten wir alle daran arbeiten, das Leben aller einfacher, gerechter und bezahlbarer zu machen.

Und gemeinsam können wir ein Zeichen setzen für Demokratie. An Polen und Ungarn sehen wir, wie erfolgreich Menschen sein können, wenn sie gemeinsam für Demokratie und Rechtsstaat kämpfen. Ich wünsche mir für Deutschland, dass auch wir das tun – dass wir rechtzeitig ein Zeichen setzen für unsere Demokratie, für unseren Rechtsstaat, hier in Sachsen-Anhalt und auch in ganz Deutschland.

So zeigen wir: Wir haben aus unserer Geschichte gelernt!