Rede der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig,

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bulletin

  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Ich denke, ich muss hier im Raum niemanden davon überzeugen, dass wir unsere Justiz weiter digitalisieren müssen. Davon sind Sie bereits überzeugt, mehr als viele andere!

Worüber sich, glaube ich, mittlerweile alle – oder fast alle – einig sind: Die Digitalisierung hilft uns, unser Rechtssystem entscheidend zu verbessern. Wir können es effizienter, transparenter und zugänglicher machen. Denn in einer Welt, in der Informationstechnologie immer mehr Lebensbereiche durchdringt, in der ich meine Bankgeschäfte per App erledige und meine Heizung das Internet nutzt, kann der Rechtsstaat nicht bei Word und PDF stehen bleiben – auch wenn das schon ein Fortschritt zu den früheren Aktenbergen und den viel zitierten Faxgeräten ist. Auch der Rechtsstaat muss neue Möglichkeiten nutzen, um Verfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die Justiz weiter zu modernisieren. Wir müssen die Digitalisierung aber auch sinnvoll einsetzen. Und wie ich mir die Digitalisierung der Justiz vorstelle, darüber möchte ich heute sprechen.

Was soll kommen? Ein digitaler Rechtsstaat, der klar, verständlich und nah an den Menschen ist. Man reicht eine Klage online ein – ohne Papierkram, ohne lange Wartezeiten. Alle Beteiligten – Gerichte, Anwälte, Verwaltung und Bürgerinnen – arbeiten über gemeinsame Schnittstellen zusammen. Entscheidungen basieren auf klaren Datenstrukturen statt auf unübersichtlichen Dokumenten. Das gilt für alle Ebenen – von der Justiz über die Verwaltung bis hin zur Rechtsberatung.

Nun, ich nenne es meine Vision, aber manches davon ist bereits Realität. Das ist erfreulich. Digitale Rechtsdienstleister bieten an, Schriftsätze automatisiert zu erstellen. In großen Massenverfahren – zum Beispiel bei den VW-Diesel-Verfahren – liest künstliche Intelligenz (KI) die Fahrgestellnummern aus Kaufverträgen aus. Tausende gleichgelagerte Fälle werden erkannt, gebündelt und effizient bearbeitet. Was früher Wochen und Monate dauerte, kann heute in Stunden passieren.

Diese Entwicklung, diese Dynamik erhöht natürlich auch die Erwartungen an die Justiz: Denn wenn die Justiz auf Augenhöhe mit Anwältinnen und Anwälten und Unternehmen bleiben will, muss sie auch ihre digitalen Potenziale nutzen. Das bedeutet konkret:

Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Rechte niedrigschwellig, verständlich und digital wahrnehmen können. Alle Verfahrensbeteiligten brauchen einfache und sichere digitale Kommunikationswege. Wir brauchen also gemeinsame technische Standards, damit wir systemübergreifend arbeiten können.

Das dokumentenbasierte Arbeiten wollen wir umstellen auf ein zeitgemäßes datenbasiertes Arbeiten. Die Justiz muss mit strukturierten Datensätzen arbeiten, nicht mit bloßen PDF-Dokumenten. Sie muss digitale Anwendungen nutzen und selbstverständlich auch künstliche Intelligenz sinnvoll einsetzen – zum Beispiel bei der Analyse großer Akten und dem Erkennen von Mustern. Medienbrüche gehören endgültig der Vergangenheit an.

So viel zur Vision und Wirklichkeit. Nun die Frage: Wie soll all das möglich gemacht werden? Fest steht: Bund und Länder sind gefordert, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Justiz fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Und genau das tun wir – Bund und Länder.

Der neue Pakt für den Rechtsstaat basiert auf drei Säulen: verbesserte Digitalisierung, beschleunigte Verfahren und personelle Stärkung. Für die Digitalisierung der Justiz werden wir in dieser Legislaturperiode insgesamt bis zu 210 Millionen Euro bereitstellen. Damit setzen wir unser Engagement aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz fort. Das sind und waren in den Jahren 2023 bis 2026 bereits 200 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln werden wir zukunftsweisende Vorhaben für die gesamte Justiz gemeinsam mit den Ländern vorantreiben.

Ein zentraler Baustein ist die bundeseinheitliche Justizcloud – eines unserer Kernvorhaben dieser Legislaturperiode im Bereich der Justizdigitalisierung. Damit wollen wir eine tragfähige IT-Infrastruktur für die Justiz in Bund und Ländern schaffen. Und das Gute daran ist: Nicht nur der Bund will das, auch die Länder. Unser gemeinsames Ziel ist es, innerhalb der nächsten zwei Jahre eine lauffähige Version aufzubauen.

Drei weitere Themen sind in diesem Zusammenhang relevant: Online-Verfahren, Kommunikationsplattform und KI. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit beschlossen. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem durchgängig digitalen Zivilverfahren. Wir ändern also die Regeln für Zahlungsklagen zum Beispiel bei mietrechtlichen Streitigkeiten oder bei Streit über einen Autokaufvertrag. Das Online-Verfahren soll als neue Verfahrensart in der Zivilprozessordnung verankert werden. Zunächst soll es im Rahmen von Pilotprojekten erprobt werden – in enger Projektpartnerschaft mit den Ländern.

Mit dem Online-Verfahren wird der Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie noch nie. Wer vor dem Amtsgericht zum Beispiel einen Kaufpreis für ein Auto einklagen will, wird dabei durch bundeseinheitlich bereitgestellte digitale Eingabesysteme unterstützt. Informationsangebote und Abfragedialoge helfen der Person bei der Erstellung der Klage. Neue prozessuale Regeln sollen dann dazu führen, dass im Gerichtsverfahren selbst öfter digital kommuniziert wird, zum Beispiel per Video. 13 Amtsgerichte nehmen teil. Und wir werden die Ergebnisse der Erprobung bei der weiteren Gesetzgebung berücksichtigen. Ich freue mich besonders darüber, dass wir letzte Woche für unsere Projekte zum Zugang zum Recht einen Preis beim Open Source Wettbewerb erhalten haben. Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Im Rahmen des neuen Online-Verfahrens wollen wir außerdem schauen, wie die Kommunikation im Zivilprozess künftig über eine Kommunikationsplattform erfolgen kann. Wir wollen testen, welche Vorteile sich daraus ergeben für die Gerichte und die Verfahrensbeteiligten. Dokumente und auch Urteile werden dann nicht mehr hin und her gesandt, sondern sind über die Plattform abrufbar. In einem ersten Schritt ist geplant, die Plattform für die Kommunikation zwischen Amtsgerichten und Anwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Das Ziel besteht darin, für die Kommunikation im Verfahren möglichst weitgehend strukturierte Datensätze in einem einheitlichen Format zu verwenden. Damit wollen wir weitergehende Automatisierungen ermöglichen.

Beide Vorhaben setzen auch Handlungsempfehlungen der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ um. Wir freuen uns darüber, diese Vorhaben gemeinsam mit interessierten Ländern, Gerichten und der Anwaltschaft umzusetzen. Das zeigt auch: Die Innovationsfreude im Recht ist da.

Eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung einer digitalen Justiz kommt selbstverständlich auch dem Einsatz von künstlicher Intelligenz zu. In der Justiz kann KI vor allem Geschäftsprozesse optimieren. Auch hierzu laufen in mehreren Bundesländern bereits Projekte – etwa dazu, wie man automatisch Dokumente analysieren oder Gerichtsentscheidungen anonymisieren kann. Gerade Letzteres kann dazu beitragen, Entscheidungen breiter verfügbar zu machen, weil man sie dann leichter veröffentlichen kann. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Wissenstransfer.

KI schafft auch Freiräume, wenn sie Justizbeschäftigte bei zeitaufwendigen Tätigkeiten unterstützt – wie dem Herausfiltern von wichtigen Fristen oder dem Auffinden von Vergleichsfällen. So können die Beschäftigten sich wieder stärker auf ihre eigentlichen Kernaufgaben konzentrieren. Diese Chance gilt es zu nutzen.

Klar ist aber auch: Am Ende entscheidet ein Mensch. Zudem müssen wir wissen, wie die KI zu ihren Ergebnissen kommt. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Justiz müssen wir sicherstellen, dass KI so gestaltet und eingesetzt wird, dass sie gerecht, transparent und nachvollziehbar bleibt.

Bund und Länder gehen dabei gemeinsam vor, damit nicht jedes Bundesland und dazu auch noch der Bund eigene Systeme entwickelt. Zugleich wollen wir eine einheitliche und effektive Anwendung der europäischen KI-Verordnung in der Justiz sicherstellen. Dafür wollen wir etwa einheitliche Prozesse und Standards für Risikomanagement und Dokumentationspflichten etablieren.

Die KI-Strategie sieht außerdem den Aufbau einer gemeinsamen KI-Plattform vor. Ziel ist es, den Einsatz von KI-Anwendungen in der gesamten Justiz zu ermöglichen. So können Bund und Länder die entwickelten KI-Systeme zur gegenseitigen Mit- und Nachnutzung anbieten. Die Plattform soll Schnittstellen bereitstellen, die einheitlich und öffentlich dokumentiert sind. So soll es möglich sein, verschiedene KI-Systeme unkompliziert einzubinden und mit den jeweiligen E-Akten-Systemen zu verknüpfen. Denkbar ist hier etwa eine Anwendung zur Anonymisierung von Urteilen, die direkt aus der E-Akte nutzbar ist. Damit schaffen wir die technische Grundlage, um Innovationen in der Justiz effektiv und nachhaltig zu fördern. Sie soll auch eine echte Vernetzung über alle Ebenen hinweg gewährleisten.

Mit den angesprochenen Projekten gehen wir die Digitalisierung von Justiz und Rechtsmarkt gemeinsam und mutig an. Doch es liegt noch viel Arbeit vor uns. Dabei müssen wir uns immer wieder bewusst machen: Es geht nicht nur um Technologie, es geht um unser Rechtssystem. Es geht darum, es gerecht, effizient und bürgernah zu verwirklichen – für eine rechtssichere, transparente und bürgernahe Justiz im digitalen Zeitalter.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen anregende Diskussionen.