beim Deutschen Immobilienkongress des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) am 5. März 2026 in Berlin:
- Bulletin 26-2
- 12. März 2026
Sehr geehrter Herr Präsident Salweski,
sehr geehrter Herr Senator Gaebler,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Bundestages und der Länder,
sehr geehrte Staatssekretärinnen und Staatssekretäre,
sehr geehrte Verbandspräsidentinnen und -präsidenten,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
heute ist der 5. März – ein historischer Tag. Er steht für Zerstörung und für Wiederaufbau. Am 5. März 1933 fand die letzte Reichstagswahl mit mehr als einer Partei statt. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSDAP erhielt die meisten Stimmen. Wir alle wissen, wozu die Wahl einer nationalsozialistisch-rechtsextremen Partei geführt hat: Krieg und Zerstörung. Nach dem Krieg fehlten über fünf Millionen Wohnungen in Deutschland. Viele Millionen Menschen lebten in Ruinen. Wohnen war über viele Jahre eine Überlebensfrage.
Doch der 5. März steht auch für Neubeginn und Verantwortung. Am 5. März 1950 wurde in Neumünster der Grundstein für die Böcklersiedlung gelegt – und damit für den sozialen Wohnungsbau in Deutschland. Es war mehr als ein Bauprojekt: Es war ein Signal, dass dieser neue demokratische Staat Verantwortung für seine Bürgerinnen und Bürger übernimmt.
Mit der Zerstörung und dem Neubeginn war auch die Geburtsstunde Ihres Verbands verbunden. Ein Vorläufer, der Verband freier Wohnungsunternehmen – kurz „VFW“ –, gründete sich im Juni 1946. Erlauben Sie mir also schon jetzt, Ihnen zu Ihrem 80. Jubiläumsjahr herzlich zu gratulieren.
In der damaligen Wohnungsnot handelte der Staat: Er verbot faktisch Mietkündigungen und legte das Mietniveau fest. Das war die eine Seite. Die andere Seite war der Neubau – auch der soziale Wohnungsbau, der am 5. März 1950 in Neumünster begann. Dort entstand auch die Kock-Siedlung – benannt nach Werner Kock, einem Ihrer Gründungsväter.
Wir haben den sozialen Wohnungsbau in der Vergangenheit nicht immer wertgeschätzt. Er war nicht prunkvoll und prächtig. Aber er war notwendig, vielleicht lebensnotwendig. Und wir sehen jetzt, wie sehr er an vielen Orten fehlt. Nach dem Mauerfall wurden in West und Ost sogar manche der Gebäudekomplexe abgerissen. Dabei brauchen wir dringend Wohnraum – nicht den schönen, luxuriösen, sondern gerade auch den einfachen, ordentlichen, aber bezahlbaren Standard. Im Rückblick halfen Werner Kock, Hans Böckler und der soziale Wohnungsbau, in zehn Jahren circa sechs Millionen Wohnungen zu bauen. Die Wohnungsnot war überwunden.
Lassen Sie uns in die Gegenwart springen. Heute, sozusagen 76 Jahre nach der Grundsteinlegung für den sozialen Wohnungsbau, fehlen wieder Wohnungen, und zwar ungefähr 1,4 Millionen. Und Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Als 1972 Ihr Gründungsvater Werner Kock als Vorsitzender des VFW sagte: „Die Mietentwicklung ist ein Skandal“, hatte er recht. Und er hätte heute wieder recht:
Die Neuvertragsmieten in Deutschland sind letztes Jahr stellenweise um fast acht Prozent gestiegen. In München zahlt man für den Quadratmeter im Schnitt mittlerweile fast 25 Euro Miete. Und wer in Berlin als Geringverdiener auf Wohnungssuche war, konnte sich letztes Jahr nur jede 20. angebotene Wohnung überhaupt leisten.
Wegen solcher Zahlen und wegen ihrer Auswirkungen hat die Koalition im Koalitionsvertrag klare Aussagen zum Mietrecht getroffen. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, die Mietpreisbremse zu verlängern. Deswegen hat meine Kollegin Verena Hubertz aus dem Bauministerium den Bauturbo gezündet. Und deswegen haben wir als Justiz- und Verbraucherschutzministerium (BMJV) jetzt das Reformpaket zum Mietrecht vorgelegt. Lassen Sie mich dazu ein wenig ausführen.
Auch ich habe letztes Jahr eine Wohnung in Berlin gesucht. Ich bin in einer privilegierten Situation, aber auch ich habe erlebt, was viele andere schildern: Online wurden mir überteuerte teilmöblierte Wohnungen angeboten, in die man zwei Stühle gestellt hatte. Und dafür wurde ein Aufschlag von ein paar Hundert Euro pro Monat veranschlagt. Das kann niemand wollen – und ich bin sicher: Sie auch nicht. Aber wenn eine Wohnung angemessen möbliert vermietet wird, dann ist dagegen nichts einzuwenden.
Deswegen sollen die neuen Regeln einerseits mehr Transparenz erreichen, und zwar durch Ausweisung des Möblierungszuschlags. Andererseits sollen sie klarstellen, dass Vermieterinnen und Vermieter für Möbel nur einen angemessenen Zuschlag nehmen können, keine Fantasiesummen. Damit es einfach bleibt – und zwar für alle Seiten –, können sie auf eine Möblierungspauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete zurückgreifen. Der Möblierungszuschlag kann bei guter Ausstattung natürlich auch höher sein. Anders als zu lesen war, handelt es sich hierbei also keinesfalls um eine „Deckelung“ des Möblierungszuschlags.
Wir wollen den Indexmietvertrag beibehalten. Er hat sich bewährt – für Vermieterinnen und Vermieter genauso wie für Mieterinnen und Mieter. Aber gerade Indexmieten sind in der Zeit der Energiekrise stark gestiegen. Mieterhöhungen von sieben Prozent in einem Jahr sind für viele kaum zu stemmen – vor allem, wenn gleichzeitig alle anderen Kosten, insbesondere auch die Heizkosten, steigen.
Deshalb schlägt der Entwurf vor, Mieterhöhungen grundsätzlich bei 3,5 Prozent zu deckeln. Das soll aber lediglich in Ausnahmesituationen die absoluten Spitzen abschneiden, wie der Verbraucherpreisindex in den vergangenen Jahrzehnten zeigt. Der lag in den Jahren 2000 bis 2020 nämlich bei rund 1,5 Prozent im jährlichen Durchschnitt.
Dagegen wird argumentiert, den Vermieterinnen und Vermietern fehle dann das Geld etwa zur Modernisierung. Genau das soll natürlich nicht passieren! Deswegen sollen Vermieterinnen und Vermieter Modernisierungskosten über die Modernisierungsumlage bis 20.000 Euro leichter umlegen können – doppelt so viel wie vorher. Die einfacheren Regeln helfen – und zwar ganz unabhängig von Indexmietverträgen – besonders Kleinvermieterinnen und -vermietern.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch etwas zum Gebäudemodernisierungsgesetz sagen: Die Regierungsfraktionen haben letzte Woche Eckpunkte dafür vorgestellt. Es ist gut, dass die Fraktionen sich geeinigt haben. Alle Beteiligten brauchen Planungssicherheit – Vermieter, aber auch Mieter. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt zur Miete. Und viele haben Sorge vor steigenden Heizkosten. In den letzten Tagen ist die Sorge gewiss noch einmal gestiegen. Die Eckpunkte respektieren die Entscheidungsfreiheit der Eigentümerinnen und Eigentümer. Zugleich setzen sie Anreize, damit kostengünstige und gleichzeitig klimafreundliche Heizungen eingebaut werden.
Dass ich den Mieterschutz im Blick behalten werde, wird Sie nicht verwundern. Wenn sich also ein Vermieter für eine unwirtschaftliche Heizung entscheidet, dann darf das nicht einseitig zulasten des Mieters gehen. Es kann nicht Teil der Lösung sein, dass Mieterinnen und Mieter steigende Nebenkosten allein stemmen müssen. Die Eckpunkte bekennen sich daher neben der notwendigen Freiheit für Vermieter und Eigentümer zu Recht ausdrücklich zum Mieterschutz. Das ist eine gute Diskussionsgrundlage für den weiteren Prozess. So viel als kleiner Exkurs zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Als letzten Punkt des Reformpakets zum Mietrecht möchte ich noch die Kurzzeitmietverträge ansprechen. Mittlerweile werden über 30 Prozent aller Wohnungen in Großstädten möbliert oder kurzzeitig vermietet. Dafür kann es gute Gründe geben – etwa, wenn man eine Wohnung für ein paar Monate Praktikum sucht. Das will niemand antasten.
Aber es gibt auch andere Gründe. Kurzzeit darf nicht genutzt werden, die Mietpreisbremse zu umgehen. Derzeit gibt es bei Kurzzeitmietverträgen keine zeitlichen Obergrenzen. Deshalb urteilen die Gerichte zum Teil schon heute, dass auch die, die länger als ein halbes Jahr eine Wohnung mieten, durch die Mietpreisbremse geschützt sind. Wir wollen künftig für Klarheit sorgen. Wir sehen, dass es ein Interesse an zeitlich begrenzten Mietverträgen geben kann – für beide Seiten. Deshalb lassen wir das Recht zur Befristung von Mietverträgen unangetastet. Aber es gibt hierfür künftig eben klare Regeln.
Nun, zu jedem Vorschlag gehört Lob und Kritik – gerade und vor allem im Mietrecht. Natürlich wird sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz insbesondere mit der vorgebrachten Kritik ernsthaft befassen. Manche wünschen sich noch mehr Schutz der Mieter. Andere finden, ich würde den Mieterschutz übertreiben – ich meine, gerade das ein oder andere Nicken gesehen zu haben. Mir ist wichtig, beide Seiten zu berücksichtigen und die Interessen auszugleichen. So viel Mieterschutz wie nötig und für Vermieterinnen und Vermieter so wenig Regulierung wie möglich – dahinter steht die gesamte Koalition.
Und ich sage Ihnen ganz klar: Wir brauchen die Vermieterinnen und Vermieter. Wir brauchen Sie! Natürlich muss Vermieten attraktiv bleiben. Viele Wohnungen werden von Privatleuten vermietet. Und die allermeisten verhalten sich fair. Doch bei den Kurzzeitmieten und vor allem den hohen Preisen für möblierte Wohnungen muss etwas geschehen. Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland brauchen dringend bezahlbaren Wohnraum und weniger – vermeintliche oder echte – Luxusapartments. Ich bin absolut überzeugt: Es braucht Regelungen, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und daraus entstehende Schlupflöcher zu schließen. Und es braucht den Kompromiss – gerade in einem Rechtsstaat.
Interessen ausgleichen und Kompromisse finden soll auch die Mietrechtskommission, die das BMJV eingesetzt hat. Kompromisse sind auf den ersten Blick zwar nicht so attraktiv wie Maximalforderungen, aber wir brauchen sie, um weiterzukommen. Und deshalb bin ich dankbar, dass die Kommission um Lösungen ringt.
Und ich bin auch dankbar, dass Sie gesprächsbereit sind, dass auch Sie sich konstruktiv in das Ringen um beste Lösungen einbringen. Lassen Sie uns gemeinsam an einem vernünftigen Interessenausgleich arbeiten!
Und lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen. Ich lese es immer wieder: „Mietrechtsänderungen bauen keine einzige Wohnung.“ Natürlich nicht. Können sie auch nicht, denn Mietrecht ist nur die eine Seite. Auf einer einzelnen Mauer kann kein Dach ruhen – weder vor 76 Jahren noch heute. Wir müssen das soziale Mietrecht stärken und gleichzeitig mehr Wohnungen bauen. Deswegen gehören Mietpreisbremse – die übrigens nicht für Neubauten gilt – und Bauturbo zusammen; er wurde schon als „Gamechanger“ bezeichnet. Deswegen gehören auch Mietrecht-II-Paket und Gebäudetyp-E zusammen; er ist ein „Hoffnungsträger“.
Denn Bauen ist zu teuer. Dazu tragen auch die derzeit hohen Baustandards bei. Ein „hoher Standard“ klingt erst einmal gut, er bildet aber nicht ab, was zwingend erforderlich ist. Mehrere Pilotprojekte belegen, dass auch unterhalb des „Goldstandards“ vernünftig gebaut werden kann, weil nicht jeder beispielsweise den höchsten Schallschutz braucht. Altbauwohnungen sind seit jeher begehrt, obwohl man bekanntermaßen den Nachbarn oft beim Telefonieren oder Klavierspielen zuhören kann. Viele sind daher gern bereit, auf den „Goldstandard“ zu verzichten – gerade, wenn es dafür günstiger ist.
Trotzdem ist die Praxis zurückhaltend, weil Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken bestehen. Das verstehe ich. Für innovatives, einfaches Bauen ist das aber ein Hindernis. Die Immobilienwirtschaft braucht Rechtssicherheit. Die Bauministerin und ich wollen das erreichen durch den Gebäudetyp-E – „E“ wie einfach. Das heißt: Die Vertragsparteien können einen Standard vereinbaren, der zu ihnen passt. Wir vertrauen ihnen. Das ist wie Baupreisbremse und Bauturbo in einem.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das BMJV haben am 10. Dezember ein Eckpunktepapier veröffentlicht und den Stakeholder-Prozess gestartet. Die ersten Arbeitsgruppen haben bereits getagt. Die Beiträge der Praxis sind für das BMJV sehr wichtig, und wir freuen uns über die rege Beteiligung. Der Stakeholder Prozess ist der richtige Ort für Diskussionen und für gemeinsame Kompromisse.
Danach werden wir möglichst bis zum Sommer einen Referentenentwurf erarbeiten, denn auch wir wollen, dass es schnell geht. Und vielleicht schaffen wir es sogar pünktlich zu Ihrem 80. Jubiläum. Das wäre doch noch ein Grund, zu feiern.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.