zum Gewaltschutzgesetz vor dem Deutschen Bundestag am 8. Mai 2026 in Berlin:
- Bulletin 45-1
- 8. Mai 2026
Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!
Vor zwei Wochen hat das Landgericht Kassel einen Mann verurteilt. Der Richter sprach von einem typischen Femizid. Weil sich die Frau einige Tage zuvor getrennt hatte, wurde sie von ihrem Ehemann in seiner Wohnung erstochen. Ein weiterer furchtbarer Fall häuslicher Gewalt. Diese Gewalt trifft überwiegend Frauen, und zwar dort, wo sie sich eigentlich sicher fühlen sollen. Das kann niemanden kaltlassen. Hier muss unser Rechtsstaat handeln; denn es ist seine Kernaufgabe, Menschen vor Gewalt zu schützen. Wir handeln, und wir werden weiter handeln.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zwei Bausteine vor. Er stärkt den Schutz von Betroffenen durch die elektronische Fußfessel und die Arbeit mit den Tätern. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit mit der CDU/CSU-Fraktion und mit der SPD-Fraktion bedanken. Dieser Gesetzentwurf ist durch Ihre Arbeit im Verfahren noch mal besser geworden. Er berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht der Frau – das ist richtig und gut –, aber er berücksichtigt eben auch die Notsituationen, in denen sich Frauen befinden.
Die elektronische Fußfessel soll Frauen schützen, und sie wird Frauen schützen. Kommt der Täter trotz Verbots zu nahe, wird sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekommen in Echtzeit ein Signal. Wirksamer Schutz muss schnell sein. In Spanien schützt die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen. Jetzt kommt sie endlich auch hier.
Der zweite Baustein ist die Täterarbeit. Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben. Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht. Die Gewaltspirale muss enden. Deshalb setzen wir auf verpflichtende Arbeit mit den Tätern.
Klar ist auch: Mit zwei Bausteinen ist kein Haus gebaut. Deshalb geht unsere Arbeit für einen besseren Schutz vor Gewalt weiter. Die Bundesregierung plant zusammen mit den Regierungsfraktionen weitere Maßnahmen für Frauen, die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden. Schutz vor digitaler Gewalt wie Deepfakes, Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte im Strafverfahren bei häuslicher Gewalt, damit man sich sicher fühlen kann, und Berücksichtigung von häuslicher Gewalt durch einen Partner im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder – das sind nur einige von vielen weiteren Bausteinen, die wir in dieser Legislaturperiode umsetzen werden.
Wir sind entschlossen, den Schutz vor Gewalt zu einem Gesamtkonzept auszubauen. Ich bin froh, dass wir das zusammen tun. Das ist unsere Aufgabe im Rechtsstaat, und dieser Aufgabe kommen wir nach.
Von Spanien lernen, dazu gehören auch eine umfassende Risikoanalyse und ein Risikomanagement, das Antworten gibt. Wie lässt sich im Vorfeld beurteilen, ob ein Täter gefährlich ist, bevor es zu spät ist? Wie können sich Behörden untereinander schneller informieren, bevor es zu spät ist? Und wie erhalten Familiengerichte die Risikoanalysen anderer Behörden? Ich verspreche Ihnen, das wollen wir auch in Deutschland. Ich bin froh, dass ich gemeinsam mit Karin Prien und ihrem Haus, mit Alexander Dobrindt und mit den Ländern bei der Frage „Wie können wir eine bessere Gefährdungsanalyse erstellen?“ weiterkommen werde, damit wir Risiken besser abschätzen und mit ihnen umgehen können.
Ich bin froh, dass der Deutsche Bundestag diesen Gesetzentwurf heute verabschieden wird. Aber die Frage ist: Reicht das? Und ich sage Ihnen: Nein, es reicht nie. Jeder Fall ist einer zu viel, und jeder Fall ist ein Einzelschicksal. Deshalb müssen wir heute gemeinsam ein klares Signal aussenden. Wir als Gesellschaft müssen Gewalt ächten, und wir müssen sie sanktionieren. Wir müssen Frauen helfen, wenn ihnen Gewalt angetan worden ist, und wir müssen Schutzräume für Frauen weiter ausbauen. Ich bin froh, dass wir hier viel Übereinstimmung in diesem Punkt haben.
Vielen Dank.