- Bulletin 75-89
- 13. Juli 1989
der parlamentarische staatssekretaer beim
bundesminister der finanzen, dr. friedrich voss, hielt vor der
fachschaft jura der universitaet passau am 11. juli 1989
folgenden vortrag:
mit der am 1. januar 1990 wirksam werdenden dritten stufe
der steuerreform 1986/88/90 verwirklicht die
bundesregierung eines ihrer bedeutendsten reformvorhaben dieser
legislaturperiode. die bundesregierung verfolgt mit ihrer
steuerpolitik das ziel, die investitions- und
leistungshemmende steuerlast wirksam und nachhaltig zu senken
sowie zu einem gerechteren und einfacheren steuerrecht
beizutragen.
bereits mit ihrer regierungserklaerung im mai 1983 hat die
bundesregierung angekuendigt, dass die steuerpolitik in das
zentrum einer offensiven wirtschafts- und finanzpolitik fuer
mehr wachstum und beschaeftigung gestellt und das
steuersystem schritt fuer schritt umgestaltet werden soll.
zwei ziele wurden dabei als vorrangig angesehen: die
steuerbelastung sollte fuer alle buerger deutlich und mit
dauerhafter wirkung gesenkt werden, um die leistung von
arbeitnehmern, freien berufen und unternehmern wieder
staerker zu honorieren. die struktur des steuersystems sollte
nachhaltig verbessert werden, um das steuerrecht wieder in
sich schluessiger, ueberschaubarer und damit gerechter zu
machen.
die wichtigste voraussetzung fuer eine solche
zukunftsorientierte umgestaltung des steuersystems bestand
darin, den waehrend der siebziger jahre zu stark angestiegenen
staatsanteil durch eine konsequente begrenzung des
ausgabenwachstums wieder zurueckzufuehren und die oeffentlichen
defizite deutlich zu verringern.
die rueckfuehrung des staatsanteils durch konsequente
ausgabenbegrenzung bei den oeffentlichen haushalten ist
sichtbarer ausdruck einer ordnungspolitischen konzeption, die
schritt fuer schritt den spielraum fuer mehr wettbewerb
erweitern will. von 1982 bis 1988 betrug der ausgabenanstieg
beim bund im durchschnitt nur 2 prozent. bei ebenfalls
insgesamt erfolgreicher ausgabenbegrenzung durch
laender und gemeinden konnte die staatsquote bis ende 1989
auf 45 1/2 prozent - gegenueber 50 prozent 1982 - gesenkt
werden.
mit den erfolgen bei der haushaltskonsolidierung wurde der
notwendige spielraum fuer eine offensive finanzpolitik
zurueckgewonnen. in ihren mittelpunkt hat die
bundesregierung die steuerpolitik gestellt, der wirtschaftliche
erfolg unseres landes seit 1982 gibt ihr recht.
steuerpolitische massnahmen 1982 bis 1985
trotz der konzentration auf das ziel der haushaltskonsolidierung
hatte die bundesregierung nach ihrem amtsantritt
bereits erste schritte zur verbesserung der steuerlichen
rahmenbedingungen eingeleitet. im zeitraum 1982 bis
1985 wurden wichtige steuerpolitische entscheidungen
getroffen, die eine weichenstellung fuer die weitere
steuerpolitik bedeuteten.
dies betrifft zum einen den bereich des familienlastenausgleichs.
die wiedereinfuehrung des kinderfreibetrags in
hoehe von 432 dm im rahmen des haushaltsbegleitgesetzes
1983 zeigte die neuorientierung der familienpolitik hin
zum dualen system des kinderlastenausgleichs. einerseits
werden weiterhin direkte transferzahlungen zum ausgleich
der kinderlasten geleistet, zum anderen wird dem gebot der
besteuerung nach der leistungsfaehigkeit rechnung
getragen, indem durch die einfuehrung des kinderfreibetrags
die besondere belastung durch den unterhalt von kindern im
einkommensteuerrecht beruecksichtigt wird.
diese familienfreundliche komponente der steuerpolitik der
bundesregierung ist in der folgezeit konsequent
ausgeweitet worden und wird auch bei den zukuenftigen
steuerpolitischen entscheidungen eine wesentliche rolle spielen.
die zweite weichenstellung betrifft die verbesserung der
rahmenbedingungen fuer unternehmen. schon damals war
es ein wichtiges ziel der bundesregierung, die investitions-
und innovationsfaehigkeit der unternehmen zu staerken, um
die wettbewerbsposition zu verbessern, damit neue
arbeitsplaetze geschaffen und bestehende gesichert werden
konnten. der bundesregierung ging es vordringlich darum, die
uebermaessige belastung der betriebe durch ertragsunabhaengige
steuern zu reduzieren. zu den wichtigsten
entlastungsmassnahmen zaehlen insbesondere
- der wegfall von 40 v. h. (1983) bzw. 50 v. h. (1983) der
hinzurechnung der dauerschulden und
dauerschuldzinsen zur besteuerungsgrundlage der gewerbesteuer
(haushaltsbegleitgesetz 1983),
- die entlastung bei der betrieblichen vermoegensteuer
durch einfuehrung eines freibetrags von 125000 dm,
verminderung des ansatzes des betriebsvermoegens auf
75 v. h. seines steuerlichen wertes, senkung der
vermoegensteuersaetze fuer koerperschaften von 0,7 v. h. auf
0,6 v. h. (steuerentlastungsgesetz 1984).
daneben wurden erhebliche verbesserungen bei den
abschreibungen vorgenommen. dazu gehoeren
- die einfuehrung von sonderabschreibungsmoeglichkeiten
fuer kleine und mittlere unternehmen (paragraph 7g estg)
(steuerentlastungsgesetz 1984),
- die verkuerzung der abschreibungsdauer fuer neue
wirtschaftsgebaeude von 50 auf 25 jahre (gesetz vom
15. dezember 1985).
addiert man die damit verbundenen steuerausfaelle, so
kommt man fuer den zeitraum von 1982 bis 1986, ohne
beruecksichtigung der wirkung der absenkung der
einkommen- und koerperschaftsteuersaetze in der 1. stufe der
steuerreform 1986/88/90, zu einem entlastungsvolumen fuer die
gewerbliche wirtschaft in hoehe von etwa 11 mrd. dm.
die steuerreform 1986/88/90
die konsolidierungserfolge in den anfangsjahren bildeten
die voraussetzung dafuer, dass 1985 die vorbereitung der
grossen, umfassenden steuerreform begonnen werden
konnte, fuer die der begriff "steuerreform 1986/88/90" steht.
diese steuerreform weist ein volumen von insgesamt
beinahe 50 mrd. dm an nettoentlastung auf und senkt die
steuerquote auf 22 1/2 prozent - das ist der niedrigste stand
seit den sechziger jahren.
grundidee der steuerreform ist es, ueber eine verbesserung
der steuerstruktur und eine allgemeine senkung der
steuerbelastung die volkswirtschaftlichen rahmenbedingungen
fuer private initiative guenstiger zu gestalten. dauerhaftes
wachstum ist vor allem ergebnis der leistungs- und
risikobereitschaft des einzelnen menschen, seiner
eigeninitiative und der freude am erfolg.
es ist deshalb vorrangige aufgabe, den buergern und
unternehmen durch den abbau laehmender staatlicher
einflussnahmen und durch niedrige steuern und abgaben neue
spielraeume zu verschaffen. ihr dienen die drei stufen der
steuerreform 1986, 1988 und 1990, die als einheit zu
verstehen sind.
die erste stufe 1986 ist vorrangig den familien sowie
den beziehern kleinerer einkommen zugute gekommen.
zugleich konnte eine erste senkung der progression der
einkommensteuer verwirklicht werden. insgesamt umfasste
fasste diese erste stufe ein entlastungsvolumen von zirka
11 mrd. dm, wobei etwa die haelfte auf familienpolitische
massnahmen, insbesondere auf die deutliche erhoehung des
kinderfreibetrags auf 2484 dm, entfaellt.
die zweite stufe 1988 fuehrte zu einer weiteren abflachung
der steuerprogression bei der einkommensteuer. zugleich
wurden der grundfreibetrag und die ausbildungsfreibetraege
erhoeht sowie die sonderabschreibungsmoeglichkeiten fuer
kleinere und mittlere betriebe erheblich verbessert. das
entlastungsvolumen war, im vorgriff auf die neunziger
stufe, um ueber 5 mrd. dm aufgestockt worden und betrug
damit fast 14 mrd. dm. mit dieser aufstockung erfuellte die
bundesregierung ihre internationalen verpflichtungen, die
sie im sogenannten louvre-abkommen vom 22. februar
1987 in paris eingegangen war und mit der sie einen
wichtigen beitrag zu einer ausgewogenen internationalen
wirtschaftsentwicklung leistete.
mit der dritten stufe 1990 wird der entscheidende schritt
zur verwirklichung eines zukunftsorientierten
steuersystems getan. wichtigstes element ist die einfuehrung
des linear-progressiven einkommensteuertarifs, mit einem
jeweils um 3 prozentpunkte abgesenkten eingangs- und
hoechststeuersatz. parallel dazu wird der
koerperschaftsteuersatz auf einbehaltene gewinne auf 50 prozent
gesenkt. der neue linear-progressive tarif kann mit recht als
herzstueck der steuerreform bezeichnet werden. seine
wesentlichen vorteile sind nicht nur in der augenblicklichen
entlastung der buerger durch die senkung der steuersaetze zu
sehen. die vorteile des steuertarifs werden sich vor allem in
der laengerfristigen perspektive zeigen: nahm wegen
des schnellen progressionsanstiegs des alten tarifs die
steuerbelastung des buergers bei beruflichem aufstieg und
tarifvertraglichen einkommensverbesserungen rasch zu,
sorgt der neue tarif mit seinen sanft ansteigenden
grenzsteuersaetzen fuer eine dauerhafte entlastung bei den
einkommen.
die entlastungswirkungen der steuerreform werden, anders
als bei frueheren entlastungsmassnahmen, nicht schon nach
wenigen jahren bei allgemeinen einkommenssteigerungen
aufgezehrt werden. ergaenzt wurde die abflachung der
progression um eine anhebung des grundfreibetrags und eine
nochmalige erhoehung des kinderfreibetrags auf 3024 dm.
das schwergewicht der entlastungen liegt bei den unteren
und mittleren einkommen sowie bei der entlastung der
familien. gerade die unteren einkommen werden im
vergleich zu ihrem beitrag zum steueraufkommen
ueberproportional entlastet. eine halbe million steuerpflichtige
fallen voellig aus der besteuerung heraus.
mit der nachhaltigen senkung der steuersaetze ging auch
eine verbreiterung der bemessungsgrundlage durch einen
abbau von verguenstigungen und sondertatbestaenden
einher. damit wird ein schritt zu einer gleichmaessigeren
besteuerung der einkommen und mehr steuerlicher
gerechtigkeit getan.
als ausgleich fuer die dauerhaften einnahmeverluste des
bundes durch erhoehte abfuehrungen von steuern an die eg
und hoehere ausgabenlasten zugunsten strukturschwacher
laender und der bundesanstalt fuer arbeit war 1989 eine
massvolle anhebung einiger indirekter steuern notwendig.
der anteil des bundes an den gesamten steuereinnahmen
von bund, laender, gemeinden und europaeischer gemeinschaft
war seit jahren ruecklaeufig. zugleich fuehrte dies dazu,
dass der ueberhoehte anteil der direkten steuern an den
gesamten steuereinnahmen ein stueck weit zurueckgefuehrt
und das verhaeltnis von direkter zu indirekter besteuerung
wachstumsfreundlicher ausgestaltet wird. ein zu hoher
anteil der direkten steuern am gesamtsteueraufkommen ist
nach dem urteil fast aller sachverstaendigen eine der
ursachen verlangsamten wachstums.
die vorteile der steuerreform bleiben auch nach den
massvollen anhebungen einiger indirekter steuern einschliesslich
der einfuehrung einer erdgassteuer weitgehend erhalten. die
direkten steuern auf einkommen aus arbeit und
unternehmerischer taetigkeit werden durch die entlastungen im
rahmen der dreistufigen steuerreform 1990 um insgesamt
48 mrd. dm niedriger sein. dem steht eine erhoehung
indirekter steuern bis zu rund 8 milliarden dm jaehrlich
gegenueber. die ueberwiegende mehrzahl der steuerzahler wird
dennoch durch die steuerreform deutlich und dauerhaft
entlastet.
mit dem jetzt verabschiedeten gesetz wird zum 1. juli 1989
die durch das steuerreformgesetz 1990 eingefuehrte kleine
kapitalertragsteuer abgeschafft und die grenze fuer
steuerbeguenstigte veraeusserungsgewinne nach paragraph 34
einkommensteuergesetz angehoben.
durch den verzicht auf die kleine kapitalertragsteuer
werden buerger, steuerverwaltung und kreditinstitute von
erheblichem buerokratischem aufwand entlastet. insbesondere
entfallen die umstaendlichen nichtveranlagungs- bzw.
erstattungsverfahren fuer diejenigen buerger, die mit ihren
kapitaleinkuenften ueberhaupt nicht steuerpflichtig sind. durch
die verdoppelung der sparerfreibetraege werden darueber hinaus
in zukunft eine grosse zahl kleiner sparguthaben zusaetzlich
von der steuerpflicht freigestellt.
die in den letzten eineinhalb jahren nach ankuendigung der
kleinen kapitalertragsteuer aufgetretenen erheblichen
kapitalverlagerungen ins ausland sind auch ausdruck einer
allgemeinen verunsicherung der anleger. dem wirkt der
verzicht auf diese besondere erhebungsform entgegen.
nach feststellungen der deutschen bundesbank hat sich
die "zinsschere" zwischen inlands- und auslandsanleihen
bereits gegen ende april dieses jahres geschlossen. der
langfristige nettokapitalexport ist schon im april
zurueckgegangen. zinseinkommen bleiben aber auch in zukunft
steuerpflichtig. die kreditinstitute werden weiterhin auf
diese tatsache hinweisen. auch an den uebrigen
massnahmen zur besseren erfassung von zinseinkommen wird
festgehalten.
die dreistufige steuerreform hat massgeblich zu der
anhaltenden wirtschaftlichen aufwaertsentwicklung beigetragen.
nicht kreditfinanzierte staatsnachfrage, sondern
wachstumswirksame reformen und verlaessliche haushaltspolitik
erweisen sich als die wirkliche grundlage wirtschaftlicher
expansion. der anteil des finanzierungsdefizits aller
oeffentlichen haushalte am bruttosozialprodukt wird in diesem
jahr auf unter 2 prozent zurueckgehen, nachdem es 1988
noch 2 1/2 prozent waren.
eine bestaetigung fuer die richtigkeit unseres
steuerpolitischen kurses liefert das fruehjahrsgutachten der
wirtschaftswissenschaftlichen forschungsinstitute. sie haben die
bedeutung der steuerreform besonders hervorgehoben:
"mit der steuerreform sind konjunktur- und
wachstumsimpulse betraechtlichen ausmasses verbunden . . . die
steuerreform traegt in dieser situation wesentlich zur
verstetigung des wachstums der inlandsnachfrage bei."
die forschungsinstitute prognostizieren einen etwas
erhoehten anstieg der verbraucherpreise. die gefahr eines
moeglichen preisauftriebs muessen wir sehr ernst nehmen.
allerdings ist der in den ersten monaten dieses jahres erhoehte
preisanstieg noch kein zeichen eines konjunkturbedingten
kostenanstiegs, er ist vielmehr auf - zum teil
voruebergehende - sonderfaktoren zurueckzufuehren. die anhebung
einiger verbrauchsteuern hat mit einem einmaligen effekt
zu beginn des jahres dazu beigetragen.
es spricht deshalb viel dafuer, dass 1990 wieder mit einer
geringeren preissteigerungsrate, als von den
forschungsinstituten mit 3 prozent unterstellt, gerechnet werden
kann. jetzt kommt es darauf an, dass keine lohn-preisspirale
entsteht. gefragt ist ein weiterhin verantwortliches handeln
der tarifparteien. die steuerentlastung 1990 kann hierzu
einen beitrag leisten, weil sie die verfuegbaren einkommen
- auch der arbeitnehmer - betraechtlich erhoeht.
im zusammenhang mit der umfassenden steuersenkung im
kommenden jahr von nahezu 20 mrd. dm wird zwar der
kreditfinanzierungsbedarf der oeffentlichen haushalte wieder
zunehmen. wirksame steuerentlastungen sind jedoch die
grundlage fuer verstaerktes wachstum und damit auch fuer die
dauerhafte finanzierung der oeffentlichen aufgaben.
wenn wir steuern senken, investieren wir in die
wirtschaftliche kraft unseres landes. steuersenkungen
rechtfertigen deshalb einen voruebergehenden anstieg
staatlicher kreditaufnahme.
zukuenftige anforderungen an die steuerpolitik
die steuerpolitik steht jetzt vor der aufgabe, die erreichten
erfolge zu konsolidieren und auszubauen. dabei geht es
darum, bei beibehaltung der erfolgreichen
grundausrichtung neue schwerpunkte zu setzen.
der naechste schritt der steuerpolitik muss darin bestehen,
durch eine weitere staerkung der investitions- und
innovationskraft der unternehmen die wettbewerbsfaehigkeit und
attraktivitaet des produktionsstandorts bundesrepublik
deutschland auch in den neunziger jahren zu erhalten und
damit die arbeitsplaetze von morgen zu sichern. mit der
zunehmenden weltweiten integration der volkswirtschaften
wird auch eine noch staerkere internationale ausrichtung der
deutschen steuerpolitik unumgaenglich.
eine wichtige rolle fuer die beurteilung des steuerlich
notwendigen spielen internationale belastungsvergleiche.
obwohl diese immer mit einer vielzahl von problemen
behaftet sind, und somit vor einer allzu schnellen
schlussfolgerung aus solchen vergleichen gewarnt werden muss,
geben sie doch bei sorgfaeltiger interpretation des
datenmaterials wichtige anhaltspunkte, wo ein reformerischer
handlungsbedarf besteht.
die ergebnisse von internationalen vergleichen sind dabei
unterschiedlich: waehrend untersuchungen, die die
belastung des gewinns in der abgrenzung des steuerrechts
betrachten, zu dem ergebnis kommen, dass die
steuerbelastung der unternehmen in der bundesrepublik
deutschland mit am hoechsten sei, kommt ein neues im auftrag
des bundesministers fuer wirtschaft erstelltes gutachten des
diw zu differenzierten ergebnissen. das gutachten
bestaetigt, dass die bundesrepublik bei betrachtung der
steuerbelastung des gewinns in abgrenzung des steuerrechts
zur spitzengruppe gehoert. beruecksichtigt man jedoch die
unterschiede bei der abgrenzung der steuerlichen
bemessungsgrundlage, insbesondere abschreibungen und
rueckstellungsmoeglichkeiten, und bezieht man das
ausschuettungsverhalten von unternehmen in die analyse ein,
nimmt die bundesrepublik deutschland eher eine mittlere
position ein. das gutachten zeigt auch, dass die belastung
mit ertragsunabhaengigen steuern in der bundesrepublik
relativ hoch ist.
aus dem diw-gutachten ist in der oeffentlichkeit vorschnell
der schluss gezogen worden, es gaebe keine notwendigkeit
fuer eine "pauschale entlastung der unternehmen". tatsaechlich
sind die ergebnisse des gutachtens jedoch wesentlich
differenzierter zu sehen. das diw-gutachten weist die
bundesrepublik, selbst bei der fuer sie guenstigsten
berechnungsweise, nicht als niedrigsteuerland aus. zugleich
zeigt es, wo handlungsbedarf besteht.
vorteilhaft fuer die bundesrepublik wirken sich das
vollanrechnungssystem bei der koerperschaftsteuer sowie die
abschreibungs- und rueckstellungsmoeglichkeiten aus, auch
wenn die unterschiede bei den abschreibungen im internationalen
vergleich relativ gering sind. erhebliche nachteile
fuer die bundesrepublik deutschland ergeben sich auf dem
gebiet der ertragsunabhaengigen besteuerung, die im
internationalen vergleich relativ hoch ist, und bei den nominal
immer noch sehr hohen steuersaetzen bei der koerperschaft-
und einkommensteuer.
bei der wuerdigung dieser tatbestaende zeigt sich, dass die
schwerpunkte, die die bisherige steuerpolitik der
bundesrepublik kennzeichnen, richtig gesetzt waren.
handlungsbedarf besteht vor allem bei den ertragsunabhaengigen
steuern und im bereich der hohen grenzsteuersaetze.
bei der koerperschaft- und einkommensteuer ist somit zu
pruefen, inwieweit eine weitere absenkung der steuersaetze
moeglich ist, ohne die konsolidierungserfolge der
bundesregierung zu gefaehrden.
ueber die notwendigkeit einer reform der gewerbesteuer
sind sich alle beteiligten einig. reformbestrebungen auf
dem gebiet der gewerbesteuer haben jedoch auch die
frage zu beantworten, auf welche weise den gemeinden
ein ersatz fuer die weggefallenen einnahmen aus der
gewerbesteuer gewaehrt werden soll. dabei gilt es, die
investitionskraft der gemeinden zu staerken, ihre steuerautonomie
zu wahren und einen vernuenftigen interessenausgleich
zwischen gemeinden und wirtschaft zu gewaehrleisten.
reformueberlegungen auf dem gebiet der gewerbesteuer
muessen daher mit praktikablen vorschlaegen zur
neuordnung der gemeindefinanzen verbunden sein.
die reform der gewerbesteuer ist nicht nur unter dem
gesichtspunkt einer verminderung der grenzsteuerbelastung
zu sehen, sondern steht auch im zusammenhang mit
einer reduzierung der ertragsunabhaengigen belastung.
unter diesem aspekt ist auch die besteuerung des
betriebsvermoegens im rahmen der vermoegensteuer zu betrachten.
die vermoegensteuer belastet die eigenkapitalbildung der
unternehmen und damit deren faehigkeit und bereitschaft
zur risikobehafteten investition. gerade in wirtschaftlichen
perioden, die einen hohen anpassungsbedarf erfordern,
koennen sich ertragsunabhaengige steuern daher
krisenverschaerfend auswirken.
zu beachten ist allerdings, dass ertragsunabhaengige steuern
den erfolgreichen und erfolglosen unternehmer
gleichermassen belasten, waehrend ertragsabhaengige steuern
das erfolgreiche gegenueber dem weniger erfolgreichen
unternehmen diskriminieren. wenn die bereitschaft zu mehr
leistung, zu innovation und investition erhoeht werden soll,
so muesste in erster linie ein schwerpunkt bei der senkung
der gewinnabhaengigen steuern gesetzt werden.
auch die boersenumsatzsteuer und die gesellschaftsteuer
sind in diesem zusammenhang zu ueberpruefen. die
gesellschaftsteuer verteuert die beteiligungsfinanzierung. die
boersenumsatzsteuer ist eine belastung fuer den finanzplatz
bundesrepublik deutschland.
inzwischen liegen einige vorschlaege fuer die kuenftige
gestaltung der steuerpolitik vor. dazu gehoert auch der
vorschlag der bayerischen staatsregierung. er sieht u. a. eine
parallele senkung des spitzensteuersatzes bei der
einkommensteuer und des koerperschaftsteuersatzes, die erhoehung
des grundfreibetrags und des kinderfreibetrags, den wegfall
der gewerbekapitalsteuer und weitere erleichterungen auf
dem gebiet der gewerbe-, der betrieblichen vermoegen- und
der erbschaftsteuer vor.
das bayerische konzept ist sicherlich ein guter ausgangspunkt
fuer die weiteren ueberlegungen, fuer die in der naechsten
legislaturperiode anstehenden entscheidungen. die
bundesregierung wird diesen vorschlag, wie auch die
zahlreichen anregungen aus reihen der parteien und von
verbaenden, sorgfaeltig pruefen. zur vorbereitung der
notwendigen entscheidungen wird eine sachverstaendigenkommission
berufen werden. aufgrund ihrer vorarbeiten wird die
bundesregierung zu beginn der naechsten legislaturperiode die
entscheidungen treffen. eine festlegung auf
einzelmassnahmen oder umfang der reformmassnahmen kann erst
erfolgen, wenn alle problembereiche ausreichend analysiert
und aufeinander abgestimmt sind.
in diesem sinne wird die bundesregierung das
steuersystem so weitergestalten, dass es sozial ausgewogen
bleibt, die leistungsbereitschaft belohnt, die
innovationsfaehigkeit von unternehmen erhaelt, die bereitschaft
zur uebernahme von risiken foerdert und insgesamt zur schaffung
neuer arbeitsplaetze beitraegt.