- Bulletin 133-91
- 25. November 1991
der praesident der russischen sozialistischen foederativen
sowjetrepublik, boris n. jelzin, stattete vom 21. bis
23. november 1991 der bundesrepublik deutschland
einen besuch ab.
gemeinsame erklaerung
bundeskanzler dr. helmut kohl und der praesident der
russischen sozialistischen foederativen sowjetrepublik,
boris n. jelzin, haben am 21. november 1991
im bundeskanzleramt in bonn folgende gemeinsame
erklaerung unterzeichnet:
1.
die bundesrepublik deutschland und die russische
sozialistische foederative sowjetrepublik stimmen im bewusstsein
ihrer jahrhundertelangen kulturellen, wirtschaftlichen,
wissenschaftlichen und menschlichen verbindungen, der langen
perioden fruchtbarer zusammenarbeit und vielfaeltigen
austausches ihrer voelker, aber auch eingedenk der unheilvollen
abschnitte ihrer gemeinsamen geschichte darin ueberein,
dass sie zum wohle ihrer voelker kuenftig aufs engste
zusammenarbeiten wollen und damit zum frieden in europa und
der welt beitragen wollen.
dies entspricht den interessen und dem tiefen verlangen des
deutschen volkes und des russischen volkes.
die ueberwindung des gegensatzes zwischen ost und west
hat es dem deutschen volk ermoeglicht, in freier
selbstbestimmung seine einheit wiederzuerlangen und hat eine neue
perspektive fuer die traditionelle freundschaft zwischen dem
deutschen und dem russischen volk geschaffen.
deutschland und russland lassen sich leiten von dem
wunsch, die beziehungen der freundschaft, guten
nachbarschaft und zusammenarbeit allseitig zu entwickeln.
sie bekraeftigen ihr bekenntnis zu den grundsaetzen der
charta der vereinten nationen, den bestimmungen der
schlussakte von helsinki vom 1. august 1975, der charta
von paris fuer ein neues europa sowie der anderen
dokumente der konferenz fuer sicherheit und zusammenarbeit in
europa.
sie sind ueberzeugt von der notwendigkeit der errichtung
eines neuen, durch gemeinsame werte geeinten europa und
seiner umwandlung in einen kontinent des friedens, der
sicherheit und zusammenarbeit.
sie bekraeftigen, dass die achtung der menschenrechte und
grundfreiheiten sowie der grundsaetze der humanitaet, der
demokratie und der rechtsstaatlichkeit eine wichtige
voraussetzung fuer eine qualitativ neue europaeische ordnung
sind.
sie beruecksichtigen, dass die tiefgehenden demokratischen
veraenderungen im politischen und wirtschaftlichen system
russlands neue moeglichkeiten fuer das zusammenwirken
beider staaten auf verschiedenen ebenen eroeffnen.
sie lassen sich tragen von dem wunsch, ihren beziehungen
eine neue qualitaet zu verleihen.
2.
deutschland und russland werden ihre beziehungen im
einklang mit dem voelkerrecht, der achtung der grundsaetze der
souveraenitaet und territorialen integritaet, der unzulaessigkeit
jeglicher drohung mit und anwendung von gewalt, der
gleichheit sowie der achtung der menschen- und
minderheitenrechte gestalten.
beide seiten bekraeftigen das recht aller voelker, frei
und ohne einmischung von aussen ihr schicksal zu
bestimmen und ihre politische, wirtschaftliche, soziale und
kulturelle entwicklung nach eigenem wunsch zu gestalten.
3.
beide seiten erklaeren, dass sie gegeneinander keine
gebietsansprueche haben und solche ansprueche auch in zukunft
nicht erheben werden.
4.
beide seiten wollen europa als einen gemeinsamen raum,
gegruendet auf gemeinsame werte und verankert im
bewusstsein der voelker.
deutschland und russland bekraeftigen die sich aus den
ksze-dokumenten ergebenden verpflichtungen. beide
seiten treten fuer die staerkung des ksze-prozesses ein.
die begonnene institutionalisierung muss erweitert und
ausgebaut werden. sie erklaeren die uneingeschraenkte
anerkennung der prinzipien und bestimmungen der schlussakte von
helsinki sowie der charta von paris fuer ein neues europa.
sie bekraeftigen ihr bekenntnis zur demokratie als einziger
legitimer herrschaftsform.
beide seiten wuerdigen die ergebnisse des kuerzlichen
moskauer treffens der konferenz ueber die menschliche
dimension der ksze.
5.
beide seiten unterstreichen die notwendigkeit, den prozess
von abruestung und ruestungskontrolle sowohl im nuklearen
als auch im konventionellen bereich energisch
voranzutreiben. sie begruessen die bisher getroffenen
vereinbarungen und treten fuer deren schnelle implementierung ein.
sie stimmen darin ueberein, dass eine moeglichst baldige
ratifizierung des vertrags ueber konventionelle streitkraefte in
europa fuer die verbesserung der sicherheitslage der voelker
europas von zentraler bedeutung ist.
sie halten einen erfolgreichen abschluss der verhandlungen
ueber die begrenzung von personalstaerken im rahmen der
kse i a-verhandlungen rechtzeitig zum ksze-folgetreffen
in helsinki fuer einen wichtigen beitrag zur gestaltung einer
friedlichen zukunft in europa.
sie erklaeren ihre ueberzeugung, dass die fortsetzung der
konventionellen ruestungskontrollverhandlungen nach dem
ksze-folgetreffen in helsinki im rahmen aller
kszemitgliedstaaten ein wichtiges bauelement einer neuen,
kooperativen sicherheitsordnung auf dem europaeischen
kontinent sein wird, in der frieden mit weniger waffen
gesichert ist.
beide seiten sprechen sich fuer einschraenkung und wirksame
internationale ueberwachung des waffenhandels aus.
6.
beide seiten werden konsultationen zu fragen ihrer
bilateralen beziehungen pflegen. sie sind bereit, im rahmen
der internationalen organisationen zusammenzuwirken, deren
mitglieder sie sind oder sein werden und internationale
probleme von gegenseitigem interesse miteinander zu
eroertern.
beide seiten beabsichtigen, unmittelbare kontakte auf allen
ebenen, einschliesslich der kommunalen, zu foerdern.
besondere aufmerksamkeit werden beide seiten auf die
entwicklung der beziehungen und des austausches zwischen den
parlamenten richten.
in ihren beziehungen werden beide seiten die positiven
erfahrungen und ergebnisse der traditionellen langjaehrigen
beziehungen zwischen laendern und staedten deutschlands
sowie einzelnen regionen und staedten russlands in breitem
masse nutzen.
7.
beide seiten beabsichtigen, bei der entwicklung
verschiedener formen der regionalen und subregionalen
zusammenarbeit, unter anderem auch im ostseeraum,
zusammenzuwirken.
beide seiten stimmen ueberein, dass zur schaffung des einen,
gemeinsamen europa fortschritte bei der gesamteuropaeischen
infrastruktur (strassen, kommunikation, energie)
notwendig sind. in zusammenarbeit mit europaeischen
institutionen und nachbarlaendern werden sie moeglichkeiten zur
vertiefung der infrastrukturellen verbindungen pruefen.
den traditionell engen verbindungen im bereich des
verkehrs (strassen-, eisenbahn-, luft-, see- und
binnenschiffahrtsverkehr) kommt dabei naturgemaess besondere
bedeutung zu.
8.
zum zweck der ausweitung und festigung der
freundschaftlichen beziehungen und der zusammenarbeit
zwischen deutschland und russland werden beide seiten die
entwicklung freier kontakte zwischen ihren buergern sowie
den gesellschaftlichen und politischen organisationen der
beiden laender unterstuetzen. sie beabsichtigen, die
verwaltungsverfahren und die praxis der durchfuehrung solcher
kontakte zu vereinfachen, was besondere bedeutung fuer das
gegenseitige kennenlernen und die festigung des
gegenseitigen verstaendnisses der voelker beider staaten hat.
9.
beide seiten messen der entwicklung einer gegenseitig
vorteilhaften wirtschaftlichen zusammenarbeit besondere
bedeutung bei. sie sind sich der bedeutung der schaffung
von rahmenbedingungen fuer die entwicklung von industrie,
landwirtschaft und dienstleistungssektor in russland nach
marktwirtschaftlichen regeln bewusst.
beide seiten streben umfassende wirtschaftliche und
industrielle zusammenarbeit an. sie raeumen den unternehmen
im rahmen der jeweils geltenden gesetze die moeglichkeit
zu freier betaetigung ein. beide seiten setzen sich fuer
vielfaeltige und enge kontakte zwischen den unternehmen ein. der
intensivierung der wirtschaftsbeziehungen dient auch die
errichtung von delegiertenbueros der deutschen wirtschaft
in russland. ein erstes solches buero wird noch im jahre 1991
seine arbeit in st. petersburg aufnehmen, weitere bueros
sollen folgen.
in anbetracht des sich in russland vollziehenden
umgestaltungsprozesses ist die deutsche seite bereit, russland
bei der gestaltung seiner marktwirtschaftlich orientierten
zukunft mit rat und tat zur seite zu stehen.
beide seiten sind sich darueber einig, dass die aufnahme und
der ausbau von finanziellen beziehungen zwischen
deutschland und russland voraussetzen, dass russland aktiv und
unmittelbar an der erarbeitung und umsetzung einer
rechtlich verbindlichen struktur zur bedienung der
aussenschulden der udssr mitwirkt und unter allen umstaenden
die in dem von der union und den republiken am 28. oktober
1991 unterzeichneten "memorandum of understanding ueber
die schulden der udssr und ihrer rechtsnachfolger
gegenueber auslaendischen glaeubigern" eingegangenen
verpflichtungen einhalten wird.
beide seiten unterstreichen die bedeutung der sozialen
flankierung des reformprozesses. deutschland bietet seine
erfahrungen auf dem gebiet der arbeitsfoerderung, der
sozialen sicherung und der sozialpartnerschaft russland an,
um damit einen beitrag zum erfolg des russischen
reformprozesses zu leisten.
beide seiten messen dem zusammenwirken bei der aus-
und fortbildung von fach- und fuehrungskraeften der
wirtschaft grosse bedeutung bei und sind bereit, diese
zusammenarbeit qualitativ zu vertiefen und auszuweiten.
10.
beide seiten beabsichtigen, auf der grundlage des
gegenseitigen interesses eine breit angelegte zusammenarbeit
auf dem gebiet des umweltschutzes und der rationellen
nutzung natuerlicher ressourcen durchzufuehren. zu diesem
zweck haben sie den beginn von verhandlungen ueber den
abschluss eines entsprechenden abkommens vereinbart.
deutschland und russland bekunden ihr starkes interesse an
enger zusammenarbeit in den bereichen kerntechnische
sicherheit und strahlenschutz.
11.
beide seiten erklaeren ihr bestreben, die kulturelle
zusammenarbeit in allen bereichen, einschliesslich bildung
und wissenschaft, weiterzuentwickeln.
beide seiten bekraeftigen ihre bereitschaft, allen
interessierten personen den freien zugang zu sprache und kultur
der jeweils anderen seite sicherzustellen und entsprechende
staatliche, gesellschaftliche und andere initiativen zu
unterstuetzen.
pflege und erhalt der kulturgueter der jeweils anderen seite
sind selbstverstaendlicher ausdruck des neuen miteinanders
zwischen deutschland und russland. sie stimmen darin
ueberein, dass unrechtmaessig verbrachte kunstschaetze, die
sich auf ihrem territorium befinden, an den eigentuemer
oder seinen rechtsnachfolger zurueckgegeben werden.
12.
deutschland und russland stimmen darin ueberein, dass den
staendig auf ihren territorien lebenden staatsangehoerigen,
die aus russland stammen oder deutscher abstammung sind,
gemaess ihrer freien entscheidung die pflege der sprache,
kultur, nationalen traditionen sowie die freie
religionsausuebung ermoeglicht wird.
beide seiten bekraeftigen, dass die erhaltung der kulturellen
identitaet und der lebensrechte dieser buerger eine
bedeutende funktion beim aufbau freundschaftlicher
beziehungen einnimmt. dementsprechend ermoeglichen und
erleichtern sie im rahmen der geltenden gesetze der anderen
seite foerderungsmassnahmen zugunsten dieser personen und ihrer
organisationen. unabhaengig davon werden beide seiten die
interessen dieser buerger im rahmen der eigenen
allgemeinen foerderprogramme angemessen beruecksichtigen.
deutschland nimmt mit befriedigung zur kenntnis, dass
russland zur wiederbegruendung der republik der
deutschen in den traditionellen siedlungsgebieten ihrer
vorfahren an der wolga entschlossen ist, wobei die interessen
der dort lebenden bevoelkerung nicht eingeschraenkt werden. im
zuge des fortschreitenden aufbaus der republik der
deutschen an der wolga wird deutschland im rahmen seiner
moeglichkeiten vielfaeltige hilfe auf kulturellem, sozialem,
wirtschaftlichem, landwirtschaftlichem und
regionalplanerischem gebiet, wie auch bei der staerkung der
zwischennationalen und ethnischen gemeinschaft leisten.
beide seiten sind sich einig, dass neben der bildung der
republik der deutschen an der wolga die schaffung und die
foerderung der entwicklung nationaler bezirke fuer die
deutschen, die in ihren gegenwaertigen siedlungsgebieten bleiben
wollen, fortgesetzt wird. dabei lassen sich beide seiten von
dem ziel leiten, den deutschen - unbeschadet ihres rechts
auf ausreise - zu helfen, fuer sich und ihre kinder eine
zukunftsperspektive zu sichern und ihre heimat in russland
zu erhalten.
13.
beide seiten sind sich einig, die frage diplomatischer und
konsularischer vertretung praktisch zu regeln.
14.
beide seiten stimmen darin ueberein, die bestehenden
vertraege zwischen der bundesrepublik deutschland und der
union der sozialistischen sowjetrepubliken nach massgabe
der neuen verfassungsmaessigen zustaendigkeiten der
russischen sozialistischen foederativen sowjetrepublik und im
interesse sowie im einklang mit der entwicklung der
beziehungen im verhaeltnis zwischen deutschland und russland
anzuwenden.
deutschland und russland bekraeftigen, dass diese erklaerung
ihre verpflichtungen aus vertraegen und buendnissen nicht
beruehrt.
bonn, den 21. november 1991