beschluss des bundeskabinetts zur anerkennung der jugoslawischen republiken - entscheidung auf der grundlage der eg-beschluesse

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der sprecher der bundesregierung, staatssekretaer dieter
vogel, teilte am 19. dezember 1991 mit:

das bundeskabinett hat am 19. dezember 1991 der
voelkerrechtlichen anerkennung der jugoslawischen republiken
zugestimmt, die bis zum 23. dezember 1991 erklaeren, dass
sie als unabhaengige staaten anerkannt werden wollen und
dass sie die in der erklaerung der aussenminister der
gemeinschaft ueber jugoslawien vom 16. dezember 1991
ausgefuehrten bedingungen erfuellen, naemlich:

- die verpflichtungen akzeptieren, die in den richtlinien
der eg-aussenminister vom 16. dezember 1991 enthalten
sind,

- die bestimmungen akzeptieren, die in dem abkommensentwurf
enthalten sind, der der jugoslawien-konferenz
vorliegt, insbesondere die bestimmungen in kapitel ii
ueber menschenrechte und rechte nationaler oder
ethnischer gruppen,

- weiterhin die bemuehungen des vn-generalsekretaers und
des vn-sicherheitsrates und die fortsetzung der
jugoslawien-konferenz unterstuetzen.

der bundesminister des auswaertigen wird unmittelbar nach
dem 23. dezember 1991 mit den republiken, die die oben
genannten voraussetzungen fuer die anerkennung erfuellen,
in gespraeche ueber die vorbereitung der aufnahme
diplomatischer beziehungen eintreten, die am 15. januar 1992
erfolgen soll.
bei erfolgreichem verlauf dieser gespraeche werden die
bereits vorhandenen deutschen generalkonsulate in
botschaften umgewandelt. soweit deutsche generalkonsulate
nicht vorhanden sind, werden botschaften errichtet, fuer eine
uebergangszeit wird eine doppelakkreditierung
vorgenommen.
diese entscheidung des bundeskabinetts entspricht den
am 16. dezember 1991 in bruessel getroffenen beschluessen
der aussenminister der europaeischen gemeinschaft (vgl.
bulletin nr. 144 vom 19. dezember 1991).
mit diesen beschluessen wird dem umstand rechnung getragen,
dass eine reihe jugoslawischer republiken sich in freier
selbstbestimmung auf demokratischer und rechtsstaatlicher
grundlage fuer die unabhaengigkeit ausgesprochen haben.
im falle sloweniens und kroatiens wird, sobald die eingangs
genannten voraussetzungen vorliegen, die anerkennung,
wie von bundeskanzler dr. helmut kohl am 27. november
1991 angekuendigt, noch vor weihnachten foermlich
ausgesprochen werden koennen.
gleichzeitig wird die bundesregierung sich fuer eine
fortfuehrung und den erfolgreichen abschluss der
friedenskonferenz in jugoslawien einsetzen.
unsere bereitschaft zur anerkennung gilt fuer alle
republiken in jugoslawien, die dies wuenschen und die
voraussetzung hierfuer erfuellen.
die bundesregierung hat von anfang an betont, dass wir
gute und freundschaftliche beziehungen zu allen republiken
und voelkern jugoslawiens entwickeln wollen.
die bundesregierung ist der auffassung, dass die
zusammenarbeit der europaeischen gemeinschaft mit denjenigen
republiken, die anerkannt werden, ausgebaut und vertieft
werden sollen.
es kommt jetzt darauf an, hilfe bei der ueberwindung der
schaeden zu leisten, die der krieg hinterlassen hat, und den
wiederaufbau zu foerdern.