- Bulletin 14-92
- 7. Februar 1992
er Bundesminister der Justiz, Dr. Klaus Kink ei, hielt an der Universität Leipzig am 4. Februar 1992 folgende Rede:
Herr Dekan,
meine Damen und Herren,
liebe Studentinnen und Studenten!
Ich freue mich, daß ich hier in Leipzig mit Ihnen zusammensein kann. Bisher hatte ich zu selten Gelegenheit, mit Ihnen, den jungen Juristen, zu sprechen. Meine Partner waren bisher zwangsläufig eher die Juristen, die jetzt den Rechtsstaat aufbauen. Genauso wichtig aber sind Sie - denn zukünftig liegt das Recht in Ihren Händen.
Leider konnte ich zu Ihrem Gründungsakt nicht kommen. Auch ein Minister ist kaum noch Herr seines Terminkalenders. Durch meinen heutigen Besuch will ich die Bedeutung, die ich der Ausbildung der jungen Juristen gerade in den neuen Ländern zumesse, unterstreichen.
Die Probleme beim Aufbau der neuen Länder haben klar gezeigt: Ohne Juristen geht es nicht. Nicht nur bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, sondern in der gesamten öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft ist der Staat auf gut ausgebildete Juristen angewiesen. Der Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen ist hier in Sachsen schon sehr weit fortgeschritten. Justizminister Steffen Heitmann - den ich sehr schätze - hat viel erreicht. Die Überprüfung der Richter und Staatsanwälte ist abgeschlossen, viele neue junge Richter und Staatsanwälte wurden eingestellt und die Ausbildung „eigener" Juristen hat begonnen. Natürlich ist noch lange nicht das Ende der Durststrecke erreicht.
Nach den Maßstäben der alten westlichen Bundesländer gibt es immer noch zu wenig Richter und Staatsanwälte, zuwenig Rechtspfleger und auch die Anwaltsdichte entspricht bei weitem nicht dem Standard der alten Länder. Aber Sachsen ist auf dem besten Weg.
Ist so ein Bundesjustizminister nicht von den jungen Studenten und von ihrer Situation viel zu weit weg? Meine Antwort: Ich glaube nicht. Gerade weil ich die deutsche Einigung so hautnah erlebt habe - beim Einigungsvertrag, bei der Bewältigung des SED-Unrechts, beim Aufbau des Rechtsstaats -‚
kann ich Ihnen, so glaube ich, einiges sagen.
Außerdem studiert meine Tochter im fünften Semester Jura in Heidelberg - ich kenne also ein bißchen Ihre Sorgen. Die Universität Leipzig ist dabei, vierzig Jahre SED-Vergangenheit zu überwinden. Die frühere Karl-Marx-Universität war eine Kaderschmiede - wie alle DDR-Universitäten. 1968 wurde sie von der SED endgültig auf Linie gebracht. Die alte Universitätskirche und das angrenzende Augusteum mit dem durch Hans Mayer berühmt gewordenen Hörsaal 40 wurden gesprengt.
Der Architekt legte im Rektorat den Grundriß der neuen Universität vor. Paul Fröhlich, allmächtiger Bezirksleiter der SED und Mitglied des Politbüros, war natürlich anwesend. Seine einzige Frage war: „Wie können die Panzer in den Innenhof fahren?" Der Architekt wollte die Skizzen erläutern. Fröhlich unterbrach ungeduldig: „Die Panzer. . . die Panzer . . ." Eine verbürgte Geschichte. Hans Mayer berichtet sie in seinem neuesten Buch: „Der Turm von Babel - Erinnerung an eine Deutsche Demokratische Republik." Die vermeintliche Hochschul-Reform des Jahres 1968 trug die Freiheit von Forschung und Lehre endgültig zu Grabe. Ein nachdenklich stimmendes Datum. Denn 1968 begann auch in der damaligen Bundesrepublik die große Hochschul-Reform. Nicht vom Staat verordnet, nicht geplant, sondern durch die Studentenbewegung, durch die Basis. Eine Zeit großer Unruhe und harter Auseinandersetzungen. Am Ende stand eine erneuerte Universität, standen mehr Freiheit, mehr Demokratie, mehr Selbstbestimmung.
Hier dagegen begann das große Aufräumen. Die Universität wurde immer mehr zum Befehlsempfänger der Staatspartei. Über allem stand die reine, alles beherrschende Lehre des Marxismus-Leninjsmus. Der Bereich „Wissenschaftlicher Kommunismus" wurde aufgebläht und erzog die Jugend zum Nachbeten, nicht zur Auseinandersetzung. Die SED-Kreisleitung der KMU war wichtiger als der Rektor. Von eigenständiger Forschung und Lehre war keine Rede mehr. „Gleichschaltung" nannten Kritiker diese Ausrichtung der Universität auf die Partei. Der Begriff war gut
gewählt. Er zieht nicht nur die hier richtige Parallele zum Nationalsozialismus; er bringt das Wesen totalitärer Systeme auf den Punkt.
Wie kaum ein anderes Fach war das rechtswissenschaftliche Studium auf das Wertesystem des sozialistischen Staates fixiert und für Zwecke dieses Staates und der alles beherrschenden Partei instrumentalisiert. Einige Punkte, die den Unterschied von Früher und Jetzt besonders markieren, will ich nennen:
Bereits der Zugang zum Studium wurde reguliert. Der gesellschaftliche Bedarf an Juristen wurde planwirtschaftlich ermittelt. Die Zahl der Studienanfänger lag bei jährlich ungefähr 600 einschließlich der Fernstudenten. Zum Vergleich: In den Altländern gab es 1989 bei einer zirka viermal größeren Bevölkerung 12 300 Studienanfänger im Fach Jura. Bei der Auswahl der Studienbewerber in der DDR war neben den schulischen Leistungen und der sozialen Herkunft die politische Zuverlässigkeit das entscheidende Kriterium. Systemkritische Personen und diejenigen, die dafür gehalten wurden, hatten keine Chance.
Die Ausbildung war stark verschult. Die Vorlesungen orientierten sich an Einheitslehrbüchern. Die für die Rechtswissenschaft so charakteristische Pluralität der Lehrmeinungen fehlte.
Die Zuweisung des Studenten an eine bestimmte Universität gab regelmäßig bereits die Richtung der späteren beruflichen Verwendung vor. Leipzig und Halle waren auf die Ausbildung von Wirtschaftsjuristen spezialisiert; zukünftige Richter, Rechtsanwälte und Notare wurden an der Humboldt-Universität Berlin, zukünftige Staatsanwälte in Jena ausgebildet. Nach den festgelegten vier Studienjahren bestanden fast alle Studenten das Examen. Nach der Ausbildung war jedem ein Arbeitsplatz sicher; ein Risiko, arbeitslos zu werden, gab es nicht.
Ich kann verstehen, daß viele sich in diesem System geborgen fühlten. Man wußte immer, woran man war. Diese Sicherheit hatte einen hohen Preis - die Freiheit. Jetzt haben die Menschen die Freiheit - und manche fühlen sich unsicher, hilflos, überfordert. Aber: Gerade der demokratische Rechtsstaat bietet Sicherheit, die Sicherheit des Rechts. Wir leben in einer Sozialen Marktwirtschaft. Zwar kann sie keine Arbeitsplatzgarantien geben - aber die Marktwirtschaft bringt mehr Wohlstand und soziale Sicherheit als jedes andere Gesellschaftssystem.
Man muß sich doch einmal ehrlich fragen, wie lange die DDR es noch geschafft hätte, diese - scheinbare - Sicherheit zu geben. Die DDR stand vor dem wirtschaftlichen Ruin - sie war in vieler Hinsicht ein Potemkinsches Dorf. Nicht nur für einige wenige, sondern für fast alle wären die Arbeitsplätze verlorengegangen.
Ich kann aber dennoch Ihre Unruhe gut verstehen: Julius von Kirchmann hat gesagt: „Ein Federstrich des Gesetzgebers läßt ganze Bibliotheken rechtsgelehrter Literatur zu Makulatur werden." Als im Rahmen der Vereinigung in den neuen Ländern weitgehend das bundesdeutsche Recht eingeführt wurde, ging es nicht um einen Federstrich des Gesetzgebers, sondern um die von den Menschen gewollte und einverständlich verhandelte Änderung einer ganzen Rechtsordnung. Das ändert aber nichts daran: Die in der DDR erworbenen Kenntnisse des positiven Rechts waren mit einem Sehlag nahezu wertlos.
Der Einigungsvertrag schrieb zwar die Weitergeltung der in der DDR erworbenen juristischen Studienabschlüsse und Berufszugangsberechtigungen fest. Übergangsvorschriften gewährleisten, daß Studenten und in der Assistentenausbildung stehende Personen die begonnene Ausbildung abschließen können. Das entbindet die Betroffenen aber nicht von der Notwendigkeit, ihr juristisches Wissen auf die neue Rechtsordnung umzustellen. Studenten, die bereits vor der Vereinigung Rechtswissenschaft studiert haben, müssen in vielen Bereichen mit ihrem Studium praktisch neu beginnen.
An die Stelle des verschulten Lehrbetriebs tritt jetzt die Freiheit der individuellen Gestaltung des Studiums. Im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können Sie die Studieninhalte und die Art und Weise des Lernens selbst bestimmen. Ein wichtiges Stück der neuen Freiheit ist auch die Möglichkeit, den Studienort zu wechseln. Demoskopen haben ermittelt, daß in den neuen Ländern jeder vierte Abiturient des Jahrgangs 1990 einen Studienabschluß in den westlichen Bundesländern anstrebt. Viele ostdeutsche Studenten wollen ihre Ausbildung an westdeutschen Hochschulen fortsetzen. Ich meine, niemand sollte eine solche Entscheidung vorschnell treffen.
Sie können sicher sein, an allen Universitäten der neuen Länder eine gute Ausbildung zu bekommen. Ich glaube, daß hier sogar ganz besondere Chancen und Möglichkeiten liegen. Sie beginnen mit hochmotivierten, besonders engagierten Lehrkräften. Wer hierhergekommen ist, will etwas bewegen, will etwas aufbauen.
Mein besonderer Dank gilt allen, die an diesem Aufbau mitwirken, die zusätzliche Lehrverpfiichtung übernommen haben, die mit Rat und Tat helfen. Gut ausgestattete Institute werden Sie alle - Lehrer wie Lernende - vorläufig noch entbehren müssen. Doch dafür wird Sie die aufregende Erfahrung entschädigen, bei der Geburt von etwas Neuem, beim Aufbau einer freien Universität mitzuwirken. Sie alle haben hier die Chance, neue Wege des juristischen Studiums zu gehen. Gerade im Fach Rechtswissenschaft ist in den alten Ländern die Studienreform ein Dauerthema. Große Erfolge haben wir, das muß man offen sagen, in den letzten Jahren nicht erzielt. Machen Sie es also besser! Mit dieser Freiheit korrespondiert aber für Sie als Studenten ein großes Maß an Verantwortung, das Sie für Ihren Studien- und späteren Berufsweg übernehmen müssen. Die von früher gewohnte, schulmäßige Betreuung - in der DDR lag das Verhältnis zwischen Lehrenden und Jura-Studenten bei 1:7, in den Altländern liegt es bei 1:40 bis 50- wird es schon wegen der zunehmenden Zahl der Studenten nicht länger geben. Die Studenten werden sich Prüfungen stellen müssen, die möglicherweise strenger sind als früher. Nach der Ausbildung werden Sie sich der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt stellen müssen.
Hier stehen Ihre Chancen aber gut. In den neuen Ländern gibt es überall einen Mangel an Juristen: Es fehlen Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen, qualifizierte Wirtschaftsjuristen, und auch die Rechtsanwaltschaft ist mit zirka 2650 Rechtsanwälten, gemessen an den zirka 60 000 Rechtsanwälten im Westen, massiv unterbesetzt. Dieser Bedarf an Juristen und Juristinnen(!) wird mit dem wirtschaftlichen Aufschwung noch wachsen.
Der.Systemwandel in Mittel- und Osteuropa eröffnet weitere Perspektiven. Sie kennen das alte System der DDR und werden jetzt ausgebildet im neuen, demokratischen Recht. Mit diesen Kenntnissen können Sie den neuen Staaten im Osten Europas den Übergang von der Planwirtschaft in die Marktwirtschaft, den Übergang von der Diktatur zur Demokratie, erleichtern.
Ich habe vorhin gesagt, wie wichtig die Juristen für das
Funktionieren eines Staatswesens sind. Juristen halten nicht nur die Rechtsprechung oder die Verwaltung am Laufen. Juristen prägen durch die Gesetze, an denen sie mitarbeiten und die sie umsetzen, den gesamten Staat und die Menschen. Juristen haben damit nicht nur wichtige Positionen, sondern auch eine große Verantwortung.
Nicht immer sind sie dieser Verantwortung gerecht geworden. Wir haben es in der DDR erlebt, fünfzig Jahre vorher sahen wir es im Dritten Reich. Der Jurist ist immer systemnah, staatsnah. Wird das System selbst zu einem Unrechts-System, ist die Gefahr groß, daß der Jurist auch daran mitwirkt. In der NS-Zeit und während der SED-Herrschaft war es so. Die Justiz war beiden Regimen eine feste Stütze. In der NS-Zeit verstanden sich viele Richter als Vollstrecker des Führerwillmis. Justizjuristen waren an der Formulierung von Unrechtsgesetzen beteiligt, wandten Unrechtsgesetze an, überstellten Juden, Polen und - wie es damals hieß - „asoziale Elemente der Vernichtung durch Arbeit". Der Weg in den Holocaust war mit Rechtsnormen gepflastert. Dieses Maß der Verstrickung haben die Juristen während der Herrschaft der SED nicht erreicht. Dennoch: Willig wandten Richter und Staatsanwälte Straftatbestände an, die klar gegen die Menschenrechte verstoßen haben. Politische Urteile wurden gefällt und Scheinverfahren durchgeführt. Oft stand das Urteil schon von Anfang an fest. In der Bewältigung der Nazi-Hinterlassenschaft hat die deutsche Justiz versagt. Richter und Staatsanwälte, die wilifährig dem NS-Regi4ne gehorcht haben, waren schon bald nach 1945 wieder in Amt und Würden. Diesmal versuchen wir, es besser zu machen. Die Verfahren zur Überprüfung der Richter und Staatsanwälte sind der richtige Weg, um auf rechtsstaatliche Weise die Spreu vom Weizen zu trennen. Hierher gehört auch, daß Steigbügelhalter des SED-Regimes nicht zur Rechtsanwaitschaft zugelassen werden dürfen. Die Anwaltschaft ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Sie darf nicht zum Auffangbecken für stark belastete Juristen werden. Die Berufsfreiheit des Artikel 12 Grundgesetz ist nicht grenzenlos.
In mehreren tausend Fällen wird gegen frühere DDRJuristen wegen vermuteter Rechtsbeugung ermittelt. Notwendige Verfahren, um die Unantastbarkeit des Rechts zu sichern und ins Bewußtsein der Juristen einzuprägen. Ich weiß dabei sehr wohl, daß nach dem Ende des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik kein einziger Richter oder Staatsanwalt der Sondergerichte oder des Volksgerichtshofs für eines der zahllosen Unrechtsurteile zur Rechenschaft gezogen wurde. Ein beschämendes Versagen der Justiz, das nicht hätte passieren dürfen.
Diese Tatsache wird heute von einigen mißbraucht und zu einem hinterhältigen Argument gewendet. Weil man die NSRichter nicht zur Verantwortung gezogen habe, dürften auch die SED-Richter nicht wegen Rechtsbeugung verfolgt werden. Dazu ganz klar: Der Rechtsstaat kennt keine Gleichheit im Unrecht. Es kann doch nicht wahr sein, daß wir das Versagen von damals wiederholen müssen, nur um formale Gleichheit zu gewährleisten!
Wir müssen aus der Vergangenheit eine weitere Lehre ziehen: Die Justiz ist nicht gegen den Mißbrauch durch den Staat gefeit. Wir dürfen die Widerstandskraft eines Rechtssystems an sich nicht überschätzen. Es kommt immer auf die Menschen an. Richter, Staatsanwälte, Justiz- und Verwaltungsjuristen sind nicht mehr mutig und nicht mehr feige als wir alle, als jeder Mensch.
Was tun? Es gibt keine Patentlösung. Ich meine, daß junge Juristen lernen müssen, kritisch zu sein. Juristische Lehrmei nungen sind nicht immer der Weisheit letzter Schluß. Denken Sie mit, üben Sie Kritik. Entwickeln Sie ein eigenes, selbständiges Rechtsbewußtsein, setzen Sie sich mit der Vergangenheit auseinander. Nötig ist vor allem, auch wenn es altmodisch klingt, eines: Moral.
Diese ethische Forderung darf aber nicht dazu führen, dogmatische Präzision geringzuachten. Oberflächlichkeit und Schlampigkeit untergräbt die Achtung vor dem Recht. Neben Kreativität verlangt daher das Studium der Rechtswissenschaften exakte, manchmal sogar pedantisch anmutende Arbeit. Eine solche Verläßlichkeit im guten Sinn festigt die Akzeptanz des Rechts bei den Bürgern. Liebe Studentinnen und Studenten, der erste Mauerschützen-Prozeß hat die Menschen aufgewühlt. Viele fragen: Warum werden zuerst die Kleinen verurteilt? Herr Honecker dagegen sitzt in Moskau, die Herren Schalck und Wolf wandern sich spreizend durch die Talkshows, andere machen sich in Verwaltung und Unternehmen wieder breit und tyrannisieren zum Teil wie früher die Menschen. Soll sich wieder bewahrheiten: Je höher ich in einem Unrechtsregime steige, desto weniger kann mir hinterher passieren? So hatten sich die Menschen den Rechtsstaat nicht vorgestellt. Nicht wenige beginnen deshalb, an ihm zu verzweifeln.
Dieser Enttäuschung müssen wir mit aller Kraft und Überzeugungskraft entgegenwirken! Wir müssen die Idee des Rechtsstaats vermitteln, müssen für seine Akzeptanz werben. Müssen deutlich machen, wie und wann der Rechtsstaat überhaupt nur Gerechtigkeit herstellen kann. Der Rechtsstaat ist kompliziert, manchmal zu kompliziert. Er enthält viele Sicherungen. Die Gesetze werden langsam und sorgfältig beraten. Die Verfahren sind öffentlich, kennen viele Beteiligte. Die Durchsetzung liegt dann bei den Gerichten. Sie sind unparteiisch; dürfen den Angeklagten nur zur Last legen, was in einem sorgfältig durchgeführten Verfahren auch wirklich bewiesen wurde.
Das alles dauert seine Zeit; in normalen Zeiten verkraftbar. In außergewöhnlichen - und in solchen befinden wir uns - nur schwer. Da dauert es, bis alle Täter angeklagt, vor Gericht gestellt und verurteilt sind. Und da kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß so mancher Täter durch die Maschen des Rechts schlüpft.
Aber das ist die Entscheidung des Rechtsstaats: Lieber einen Schuldigen entkommen lassen, als unschuldige Bürger mit Schnüffelei und Ausspähung zu überziehen, ihnen die verfahrensmäßigen Rechte zu beschränken, sie zum Objekt statt zum Subjekt des Rechts zu machen.
Ein weiteres kommt hinzu: Wir betreten mit diesen Prozessen Neuland. Der Blick in die Geschichte zeigt, daß der Prozeß der Bewältigung von staatlichem Unrecht deshalb häufig mißlungen oder gar nicht erst unternommen worden ist. Entweder gab es eine allumfassende Anmestie, die jede strafrechtliche Verantwortlichkeit löschte - so in den meisten lateinamerikanischen Staaten nach dem Ende der Miiitärdiktaturen. Oder aber die Gesellschaft verdrängte die Problematik kollektiv und betrachtete sie, ohne daß darüber überhaupt gesprochen wurde, als nicht existent. Der brutale Weg war, nach einer Revolution die Repräsentanten des alten Systems kollektiv zu liquidieren.
Solche Wege sind dem Rechtsstaat verschlossen. Die Gewalt sowieso, denn Rache verträgt sich nicht mit der Idee des Rechts. Aber auch Verdrängen ist kein Weg, denn die
Spätfolgen für die Gesellschaft sind verheerend. Eine Amnestie findet vor allem bei den Opfern keine Akzeptanz. Das müssen wir respektieren. Ohne Akzeptanz bei den Menschen verliert die Amnestie ihre friedensstiftende Wirkung. Wir müssen also - alternativios - den Weg des Rechtsstaats gehen.
Für das eigentliche Kernproblem halte ich aber die Frage: Ist unser Strafrecht zur Bewältigung dieser Art Kriminalität überhaupt geeignet?
Im Strafrecht geht es immer um die individuelle Auflehnung gegen die bestehende Rechtsordnung. Recht setzt sich sozusagen selbst voraus. Nur wenn das Recht den Rahmen gibt, ist Unrecht als aus dem Rahmen fallend konkretisierbar. In der DDR lagen die Dinge ganz anders: Ein ganzer Staat hatte sich in Bereichen vom Recht abgekoppelt. Dem Primat einer häufig gewissenlosen, menschenverachtenden Politik war das Recht zum Opfer gefallen. In der DDR war die Abweichung vom Recht nicht der konkretisierbare Einzelfall, sondern vielfach gerade die politisch gewünschte Normalität. Das ganze System ist vom Rechtsstaat in unserem Sinn abgewichen. Wie in anderen Diktaturen auch war das Recht zur bloßen Form geworden. Urteile und Gesetze dienten nicht mehr dazu, Unrecht auszuschließen, sondern dazu, Unrecht formal zu legitimieren.
Dieser Unterschied in den Wertsystemen scheint mir der entscheidende Punkt zu sein. Das Recht als Maßstab für die Kennzeichnung von Unrecht hatte in der DDR keine Wertigkeit, im Westen dagegen ist es einer der Grundpfeiler unseres Staates.
Es gibt geschichtliche Parallelen. Sehr plastisch sprach der amerikanische Hauptankläger in Nürnberg, Jackson, von der „Überraschung" der Angeklagten, „daß da überhaupt so ein Ding wie Recht ist".
Trotzdem: Wir brauchen das Strafrecht. Es geht nicht ohne das Strafrecht. Wo den Regierenden Unrecht und Schuld individuell nachzuweisen ist, müssen und werden wir sie bestrafen.
Auch hier können wir auf historische Parallelen zurückgreifen. Auch nach dem Ende des Dritten Reichs sind einige sehr schnell der Suggestion erlegen, kollektive Verbrechen als verselbständigtes Handeln von Systemen, Apparaten und organisierten Großgruppen zu interpretieren, das für persönlich motiviertes Handeln keinen Raum gelassen habe. Die geführten Prozesse und ihre intensive Diskussion -
publizistisch, kriminologisch, wissenschaftlich - haben diese vereinfachende Vorstellung als Täuschung entlarvt. Es ist das historische Verdienst der Nachkriegsprozesse, einen genaueren Einblick in die Funktionsweise totalitärer Herrschaft vermittelt zu haben. Diese Prozesse haben gezeigt, daß das Leben vieler Menschen von ganz konkreten Verhaltensweisen einzelner Täter abhing.
Sehr klug hat die Publizistin Hannah Arendt vor einem Radikalismus gewarnt, der durch Parallelen, bei denen sich irgendein gemeinsamer Generalnenner anbiete, vieles Partikulare unter ein Allgemeines subsumiere. Dabei werde „das konkret Sich-Ereignende als Fall unter Fällen verharmlost"! So gering, wie es uns die Täter glauben machen wollen, ist der individuelle Verhaltensspielraum auch in einer Diktatur nicht.
Die Bestrafung der Täter ist die eine Seite, die Rehabilitierung der Opfer die andere.
Ihre Universität, liebe Studentinnen und Studenten, geht hier einen vorbildlichen Weg. In Leipzig wurde ein Rehabilitationsausschuß eingerichtet, der den Opfern der SED wenigstens zu einer ideellen Wiedergutmachung verhelfen soll. Die Berufung eines politisch unbeugsamen Wissenschaftlers zum Professor ehrenhalber ist die symbolische Anerkennung eines akademischen Lebens, das sich nicht entfalten durfte.
Diese moralische Wiedergutmachung darf nicht gering geschätzt werden. Vielen Opfern geht es nicht ums Geld, es geht ihnen um ihre Ehre, ihre Würde. Der Rechtsstaat hilft aber natürlich auch materiell. Am Anfang muß die Rehabilitierung der strafrechtlichen Opfer stehen. Sie haben am schwersten gelitten.
Ich habe mir die Erarbeitung des Ersten Unrechtsbereinigungsgesetzes nicht einfach gemacht; ganz im Gegenteil. Manche halten die Entschädigungssätze, auf die wir uns verständigt haben, für zu niedrig. Aber unsere finanziellen Kapazitäten sind begrenzt. Wir können nicht 40 Jahre Unrecht ausgleichen.
Als nächstes werden wir das Berufs- und Verwaltungsunrecht in Angriff nehmen. Wir suchen hier noch nach dem richtigen Weg. Die Materie ist schwierig; die Tatbestände müssen sorgfältig ermittelt werden. Nur dann werden wir zu gerechten Lösungen kommen.
Diese ganz neue Rechtsmaterie wird auch Ihr Berufsleben nachhaltig prägen. Eine Welle von Verfahren kommt auf uns zu. Sie werden daran mitwirken, als Richter, als Rechtsanwälte, als Verwaltungsjuristen. Eine verantwortungsvolle, spannende Aufgabe!
Gleiches gilt für die ungeklärten Eigentumsverhältnisse. Da liegt noch eine Durststrecke vor uns. Wir arbeiten daran, die Verwaltungsverfahren zu verbessern, wirken auf die Verantwortlichen ein und versuchen, aufgetretene Stolpersteine als Gesetzgeber aus dem Weg zu räumen.
Schwierige, die Lebensverhältnisse der Menschen stark berührende Vorhaben werden im Bundesministerium der Justiz zur Zeit vorbereitet. Die Bereinigung des Sachenrechts gehört dazu. Schwierig nicht nur in der Bewertung der Tatbestände, sondern auch dogmatisch höchst kompliziert und verwickelt.
Verfolgen Sie diese Vorhaben, beteiligen Sie sich an der rechtspolitischen Diskussion. Das ist der Stoff des künftigen Rechts!
Das Herzstück des freiheitlichen Rechtsstaats aber ist die Verfassung. Nach der Wiedervereinigung ist eine Verfassungsdiskussion entbrannt. Das große Interesse, gerade der Menschen aus den neuen Bundesländern, kann ich gut verstehen. Nach Jahren der Unfreiheit und Unterdrückung haben sie auf eine freiheitliche Verfassung gehofft, nehmen diese Verfassung jetzt ganz wichtig.
Die gemeinsame Verfassung aller Deutschen ist seit dem 3. Oktober 1990, dem Tag der Deutschen Einheit, das Grundgesetz. Dazu ist es durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und durch den Einigungsvertrag geworden. Wir haben also bereits eine gesamtdeutsche Verfassung und brauchen sie nicht erst zu schaffen. Die Wiedervereinigung war und ist aber Anlaß, über unsere Verfassung nachzudenken. In den Einigungsvertrag selbst sind nur einige unverzichtbare Verfassungsänderungen aufgenommen worden. Die Vertragsparteien des Einigungsvertrages haben Bundestag und Bundesrat den Auftrag erteilt, sich innerhalb von zwei Jahren mit den aufgeworfenen Verfassungsfragen zu befassen. Die Gemeinsame Verfassungskommission hat am 16. Januar ihre Arbeit aufgenommen. Unsere Haltung sollte sein, daß das Grundgesetz ein G'ücksfall war, um den uns das Ausland beneidet. Daß eine Totalrevision dieses Grundgesetzes nicht notwendig und angebracht ist, wohl Einzelkorrekturen.
Als erstes ist hier die Aufnahme des Staatsziels Umweltschutz zu nennen. Die Erkenntnis, daß ohne Umweltschutz eine moderne, freiheitliche Gesellschaft keine Zukunft hat, gehört zu den wichtigsten Erkenntnissen der letzten Jahre. Sie muß sich deshalb im Grundgesetz widerspiegeln. Weiter plädiere ich für:
-eine Regelung für den UNO-Einsatz der Bundeswehr,
-das ABC-Waffen-Herstellungs- und Lagerungsverbot,
-eine neue Staatshaftungsregelung,
-eine Änderung des Artikel 87d zum Zweck der Privatisierung der fluglotsen und von Bahn und Post. Eher warnen möchte ich vor der Aufnahme sozialer Grundrechte wie etwa eines „Rechts auf Arbeit" oder eines „Rechts auf Wohnung". In der Sozialen Marktwirtschaft hat der Staat zwar die Aufgabe, im Rahmen seiner Möglichkeiten für Vollbeschäftigung und ausreichenden Wohnraum zu sorgen. Der Staat kann aber nicht dem einzelnen Bürger einen einklagbaren Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder eine bestimmte Wohnung gewährleisten. Gerade in diesen Bereichen darf die Verfassung dem Bürger nicht etwas versprechen, was der Staat nicht unmittelbar halten kann. So überzeugend und eindrucksvoll in der politischen Diskussion manche Forderung klingen mag - das Grundgesetz ist kein Platz für bloße Programmsätze und „Verfassungslyrik".
Wenn die Arbeiten der Verfassungskommission zum Abschluß gekommen sind, sollte die Geltung des Grundgesetzes als Verfassung aller Deutschen durch ein Plebiszit bekräftigt werden.
Ich bin aber strikt gegen die allgemeine Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene. Derartige Plebiszite führen zu einer Schwächung des parlamentarischen Systems und damit zu einer wesentlichen Veränderung unserer repräsentativen Demokratie. Ein moderner Industriestaat wie die Bundesrepublik Deutschland braucht ein flexibles politisches Entscheidungsverfahren, das gerade in komplexen Sachfragen auch Kompromisse ermöglicht. Solche Kompromisse können aber nur im Parlament gefunden werden und nicht bei einer Volksabstimmung, wo nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann.
Eine Vorschrift des Grundgesetzes sollte in keinem Fall geändert werden: Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 - „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht".
Es ist schlimm, in welcher Form bei uns in letzter Zeit die Asyldiskussion teilweise geführt wurde, und es ist noch schlimmer, was an rechtsradikalen, ausländerfeindlichen Ausschreitungen unter anderem Folge dieser unglückseligen Geister-Diskussion war. Ausgerechnet das wiedervereinigte Deutschland darf nicht in den Verdacht von Ausländerfeindlichkeit kommen. Wir Deutschen haben auf Grund unserer Vergangenheit eine ganz besondere Verpflichtung, mit Ausländern fair und human umzugehen und dumpfen, dummen Nationalismus und Chauvinismus zu vermeiden. Natürlich können wir nicht alle Not und alles Elend der Welt allein auf unseren Schultern tragen. Aber es ist schon des Nachdenkens wert, daß ein großer Teil der Menschheit von Geburt an keinerlei Chancen hat, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Daß Millionen von Menschen weltweit hungern und sonstige Not leiden.
Die Armutsflüchtlinge, die bei uns anklopfen und nicht Asylbewerber im Sinne des Artikel 16 des Grundgesetzes sind, kommen ja nicht zu uns aus Übermut, sondern aus echter Not, und weil sie sich bei uns zu Recht ein besseres Leben erhoffen. Ist das eigentlich nicht verständlich? Was würden wir wohl tun, wenn wir in derselben Lage wären?
Flüchtlingsströme und eine Völkerwanderung des Elends bedrücken die Welt. Allein in Afrika sind rund 13 Millionen Menschen vorn Hunger bedroht. Die erste Hilfe müßte also grundsätzlich dort einsetzen, wo die Ursachen für die Armutsflüchtlinge liegen. Aber auch dafür sind wir allein zu schwach, und es fehlen uns auch die Mittel, die nötig wären, um wirklich helfen zu können.
Sicher ist aber, daß wir den Menschen, die zu uns kommen und um Asyl bitten - gerade im Hinblick auf unsere Geschichte im Dritten Reich -‚ wenigstens human und
rechtsstaatlich ermöglichen sollten, bei uns sagen zu können, warum sie sich politisch verfolgt fühlen. Diesen Menschen dürfen wir nicht über Nichtverfolgerstaatenlisten brutal in Rasenmähermanier die Tür weisen.
Richtig ist: die zweifellos bestehenden Asylprobleme und die vor allem die Gemeinden so sehr bedrückende Situation müssen gemeistert werden, und zwar in erster Linie durch praktische Maßnahmen. Am 24. Januar hat sich die Koalition mit der SPD auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Asylverfahren verständigt. Diese Vorschläge und die notwendigen gesetzlichen Änderungen unterhalb der Grundgesetzänderung müssen jetzt endlich schnell umgesetzt werden. Im übrigen müssen wir uns gemeinsam um eine europäische Lösung bemühen. Nochmals: nein, Ausländerfeindlichkeit steht und bekommt uns Deutschen nicht. Millionen von Menschen mußten im Dritten Reich dieses Land verlassen, um ihr Leben zu retten. Sie fanden Aufnahme in anderen Ländern. Wir sollten das nie vergessen und uns der Dinge schämen, die geschehen sind. Von deutschem Boden darf nie mehr Krieg, aber auch nie mehr Ausländerfeindlichkeit ausgehen.
Dazu noch ein deutliches Wort: Was in Hoyerswerda geschehen ist, war schlimm. Aber ähnliches ist an vielen Orten passiert. Nicht nur in den neuen Ländern, sondern mehr noch in den alten. Die Statistik ist unbestechlich. Für gegenseitige Schuldzuweisung ist kein Platz. Die Linie verläuft nicht zwischen „Westen" und „Osten". Die Trennungslinie verläuft zwischen der ausländerfreundlichen Mehrheit unseres Volkes und einer kleinen, ausländerfeindlichen Minderheit. Wir müssen gemeinsam dafür kämpfen, daß diese Minderheit sich zu einer richtigen, menschlichen Position bekehrt.
Meine Damen und Herren, ich wünsche der Universität Leipzig, daß sie schnell wieder zu ihrem früheren Ruhm und Ansehen zurückfindet. Lehrer von europäischem Rang haben den Ruf der juristischen Fakultät begründet. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war eine Glanzzeit. Bernhard Windscheid, Otto Mayer und Karl Binding lehrten hier. Immer hat die juristische Fakultät die Kraft gehabt, schwierige Zeiten und auch Niedergang zu überstehen. Das mag zusammenhängen mit einer Begabung für die Rechtswissenschaft, die den Sachsen nachgesagt wird.
Sicherlich erwarten Sie jetzt auch eine Bemerkung zum Sitz des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts. Meiner Meinung nach sollten beide Gerichte in Karlsruhe bleiben. Karlsruhe hat sich als „Residenz des Rechts" im Bewußtsein der Menschen verfestigt. Ich habe allerdings auch Verständnis für den Wunsch Sachsens, ein Bundesgericht wieder hier in Leipzig zu haben. Wir werden sehen, was sich machen läßt.
Ihnen allen, die hier in Leipzig studieren, wünsche ich Energie, Zuversicht und Mut. Packen Sie Ihr „neues Leben" an. Die Zukunft bringt Ihnen große Chancen. Ich freue mich auf den ersten Absolventen der juristischen Fakultät Leipzig, der seinen Dienst im Bundesministerium der Justiz antritt.