- Bulletin 02-96
- 11. Januar 1996
Das Bundesministerium des Innern teilt mit:
Im gesamten Jahr 1995 haben 127 937 Personen beim Bundesamt für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Asyl beantragt. Dies
entspricht in etwa der Vorjahreszahl (1994: 127 210). Im Monat
Dezember 1995 waren es 10 400 Personen (Vormonat November
1995: 13 153). Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber dem
Vormonat um 2 753 Personen (20,9 Prozent).
Die Monatsentwicklung im Zweijahresvergleich verlief wie folgt:
1994 1995 Januar 13 154 12 139
Personen Februar 10 487 9 212 Personen März 12 181 10 991 Personen
April 8 789 8 500 Personen Mai 9 287 9 396 Personen Juni 8 904 9 130
Personen Juli 8 730 10 223 Personen August 10 332 11 919 Personen
September 10 867 12 065 Personen Oktober 10 237 12 389 Personen
November 12 056 13 153 Personen Dezember 12 186 10 400 Personen
Hauptherkunftsländer im Zweijahresvergleich 1994/95 waren:
1994
1. BRep. Jugoslawien 30 404 Personen 2. Türkei 19 118 Personen 3.
Rumänien 9 581 Personen 4. Bosnien-Herzegowina 7 297 Personen 5.
Afghanistan 5 642 Personen 6. Sri Lanka 4 813 Personen 7. Togo 3 488
Personen 8. Iran 3 445 Personen 9. Vietnam 3 427 Personen 10.
Bulgarien 3 367 Personen
1995 1. BRep. Jugoslawien 26 227 Personen 2. Türkei 25 514
Personen 3. Afghanistan 7 515 Personen 4. Irak 6 880 Personen 5. Sri
Lanka 6 048 Personen 6. Bosnien-Herzegowina 4 932 Personen 7.
Iran 3 908 Personen 8. Rumänien 3 522 Personen 9. Armenien 3 383
Personen 10. Pakistan 3 116 Personen
Der Zugang von Asylbewerbern aus den Nachfolgestaaten des
ehemaligen Jugoslawien ist gegenüber 1994 um 16,7 Prozent (6 570
Personen) gesunken, während die Zahl der Personen aus der Türkei
um 33,5 Prozent (6 396 Personen) zugenommen hat. Die erhebliche
Steigerung von Asylbewerbern aus der Türkei dürfte auch auf die
Diskussion über Abschiebestoppregelungen im Frühjahr 1995
zurückzuführen sein. Aus den Staaten Ost- und Südosteuropas
kamen 1995 insgesamt 41 894 Asylbewerber (32,7 Prozent aller
Asylbewerber). Der Anteil der Europäer an der Gesamtzahl der
Asylbewerber betrug 1995 52,7 Prozent (67 411 Personen). 32 711
Asylbewerber stammten 1995 aus dem ehemaligen Jugoslawien
(Vorjahr: 39 281). Davon kamen 1 051 aus Makedonien (Vorjahr: 1
038), 487 aus Kroatien (Vorjahr: 539), 14 aus Slowenien (Vorjahr: 4),
4 932 aus Bosnien-Herzegowina (Vorjahr: 7 296) und 26 227 aus der
BRep. Jugoslawien (Vorjahr: 30 404). Das Bundesamt hat 1995 über
die Anträge von 200 188 Personen entschieden. Als Asylberechtigte
anerkannt wurden 18 100 Personen (9 Prozent). Abschiebeschutz
nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes erhielten 5 368 Personen
(2,7 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 117 939 Personen
(58,9 Prozent). Sonstwie erledigt wurden die Anträge von 58 781
Personen (29,4 Prozent). Für die Hauptherkunftsländer im Jahre 1995
ergaben sich folgende Anerkennungsquoten:
BRep. Jugoslawien 5,2 Prozent Türkei 21,5 Prozent Afghanistan 11,6
Prozent Irak 45,2 Prozent Sri Lanka 14,6 Prozent
Bosnien-Herzegowina 0,4 Prozent Iran 37,7 Prozent Rumänien 0,03
Prozent Armenien 2,1 Prozent Pakistan 4,5 Prozent
Die Zahl der Personen, über deren Anträge das Bundesamt noch
nicht entschieden hat, betrug Ende 1995 82 642. Bei den Gerichten
waren Ende August 1995 (neuere Angaben liegen noch nicht vor)
noch rund 190 000 Asylstreitigkeiten anhängig, von denen rund 277
000 Personen betroffen waren.
Entwicklung bei einzelnen Herkunftsländern
Der Anteil der Asylbewerber aus den Staaten Ost-
und Südosteuropas hat 1995 im Vergleich zu den Vorjahren
abgenommen. 1993 kamen noch 66,2 Prozent (213 558 Personen)
aller Asylbewerber aus diesen Staaten. 1994 waren es immerhin noch
45,6 Prozent (58 043 Personen). 1995 ist der Anteil auf 32,7 Prozent
(41 894 Personen) gesunken. Wie schon in den Jahren zuvor,
bildeten die Asylbewerber aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen
Jugoslawien auch 1995 die stärkste Gruppe. Insgesamt kamen 32 711
Asylbewerber aus diesen Staaten. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der
Asylbewerber beträgt 25,6 Prozent. Im Vergleich mit den Vorjahren
ergibt sich folgendes Bild:
1992:122 666 Personen(28 Prozent aller Asylbewerber). 1993:96 625
Personen(30 Prozent aller Asylbewerber). 1994:39 281 Personen(30,9
Prozent aller Asylbewerber). 1995:32 711 Personen(25,6 Prozent aller
Asylbewerber).
Die Zahl der Asylbewerber aus der Türkei bewegt sich nach wie vor
auf hohem Niveau:
1992:28 327 Personen 1993:19 104 Personen 1994:19 118 Personen
1995:25 514 Personen
Nachdem die Zahl der türkischen Asylbewerber
infolge der Asylrechtsänderung zum 1. Juli 1993 von 1992 auf 1993
um 9 223 Personen (32,6 Prozent) zurückgegangen war und sich
1994 auf diesem Stand hielt, nahm sie 1995 wieder um 6 396
Personen (33,5 Prozent) zu und näherte sich dem Stand vor der
Asylrechtsänderung wieder an. Die Zahl der Asylbewerber aus
Bulgarien und Rumänien (beide sogenannte sichere
Herkunftsstaaten) ist 1995 weiter gesunken. Für die Zeit vor und
nach der Asylrechtsänderung zum 1. Juli 1993 ergibt sich folgendes
Bild:
Asylbewerberzugang Anerkennungsquote
Bulgarien 1992: 31540 0,15 Prozent 1993: 22547 0,04 Prozent 1994: 3367 0,01 Prozent 1995: 1152 0 Prozent
Rumänien 1992: 103787 0,14 Prozent 1993: 73717 0,08 Prozent 1994: 9581 0,02 Prozent 1995: 3522 0,03 Prozent
Abschiebungen und freiwillige Ausreisen
Die Länder haben bisher
rund 18 500 Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber im Jahr 1995
gemeldet. Die Meldungen sind allerdings noch unvollständig. Für
Dezember liegen noch keine und für November nur vereinzelte
Angaben vor. Manche Länder müssen noch für mehrere Monate
nachmelden. Daher wird sich die Zahl der Abschiebungen noch
deutlich erhöhen. Die Zahlen von 1994 (36 183) und 1993 (36 165)
dürften indes kaum erreicht werden. Auch hier zeigen sich die
unerfreulichen Auswirkungen fortdauernder Auseinandersetzungen
um die konsequente Anwendung des neuen Asylrechts. Zur Zahl der
kontrollierten freiwilligen Ausreisen ehemaliger Asylbewerber liegen
bisher nur wenige Angaben der Länder vor. Erfahrungsgemäß
entspricht diese Zahl in etwa der Zahl der Abschiebungen. Hinzu
kommt noch eine unbekannte Zahl ehemaliger Asylbewerber, die
ohne staatliche Kontrolle ausgereist sein können, so daß für die
Behörden unklar ist, ob sie Deutschland verlassen haben oder
untergetaucht sind. Für eine zuverlässige Schätzung dieser Zahl
liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor.
Der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, erklärte
dazu am 9. Januar 1996:
Die Asylbewerberzahlen für das Jahr 1995 verdeutlichen, daß sich die
seit dem 1. Juli 1993 geltende Neuregelung des Asylrechts bewährt
und zu einer positiven Entwicklung geführt hat. Der Zustrom von
Asylbewerbern ist damit nach 438 191 Asyl-bewerbern im Jahre 1992,
1993, 322 599, 1994 127 210 auf 127 937 im Jahre 1995 um zwei Drittel
zurückgegangen. Die drei Eckpfeiler des Asylkompromisses -
Drittstaatenregelung, Herkunftsstaatenregelung und
Flughafenregelung - haben sich als wirksam erwiesen. Im
Zusammenwirken mit effizienten Grenzkontrollen sichern sie die
Wirksamkeit der Asylrechtsneuregelung. Insbesondere das Konzept
der sicheren Drittstaaten ist überzeugend und muß erhalten bleiben.
Dieses Konzept entspricht europäischem Standard und wird von
mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union angewandt. Allein
schon durch ihre Existenz hat die Drittstaatenregelung mit der
Möglichkeit der Grenzabweisung maßgeblich zu dem festgestellten
Rückgang der Asylbewerberzahlen beigetragen. Trotz starker
Verringerung ist die Zahl derjenigen, die Monat für Monat in
Deutschland Asyl beantragen, noch immer zu hoch. Es muß alles
getan werden, um sie weiter zu verringern. Verglichen mit den Zahlen
der Nachbarländer trägt Deutschland nach wie vor bei weitem die
Hauptlast. Es bleibt eine wichtige Aufgabe, in gutem Einvernehmen
mit allen Mitgliedstaaten der EU eine für alle annehmbare Lösung zu
finden, die zu einer gerechten Lastenverteilung führt. Das
Schlepperunwesen hat nach wie vor eine beunruhigende
Größenordnung und einen hohen Anteil am Zustrom unberechtigter
Asylbewerber. Schlepperorganisationen müssen weiterhin
unnachsichtig bekämpft werden. Am wirksamsten geschieht das,
wenn auch in den Herkunftsländern deutlich sichtbar wird, daß es
schwierig ist, unerkannt über die Grenze nach Deutschland zu
gelangen, daß ein unberechtigter Aufenthalt ein schnelles Ende findet
und deshalb Schlepperlöhne die getäuschten Menschen nur ärmer
machen. Eine zügige Abwicklung der anhängigen Asylverfahren ist
dabei besonders wichtig. Intensive Bemühungen des Bundesamts,
die Dauer anhängiger Asylverfahren zu verkürzen, werden dazu
beitragen, nach einem negativen Abschluß eine schnelle
Aufenthaltsbeendigung zu ermöglichen und den Anreiz für eine
illegale Zuwanderung nach Deutschland weiter zu verringern. Die
tatsächliche Aufenhaltsbeendigung muß konsequent durchgeführt
werden. Zu diesem Zweck gibt es bereits Rückübernahmeabkommen
mit einer Vielzahl von Staaten, so mit Polen, der Schweiz, der
Tschechischen Republik, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und
Vietnam. Die Bundesregierung strebt Vereinbarungen mit weiteren
Staaten an, aber die Durchführung ist allein Aufgabe der
Bundesländer.