- Bulletin 47-90
- 24. April 1990
der stellvertretende sprecher der bundesregierung,
dieter vogel, teilte am 23. april 1990 mit:
bundesregierung und koalition haben sich nach intensiven
gespraechen, an denen auch die deutsche bundesbank
beteiligt war, am 22. und 23. april ueber die grundzuege eines
angebots fuer den staatsvertrag mit der ddr zur gruendung
einer waehrungsunion mit wirtschafts- und
sozialgemeinschaft verstaendigt.
bundesregierung und koalition haben ihre entschlossenheit
unterstrichen, gemeinsam mit der ddr die waehrungsunion
mit wirtschafts- und sozialgemeinschaft zum juli 1990 zu
verwirklichen. das angebot der bundesregierung ist
getragen von der verantwortung gegenueber der wirtschaftlichen
und sozialen entwicklung in beiden teilen deutschlands
und der stabilitaet der deutschen mark.
das angebot umfasst folgende punkte:
1.
loehne und gehaelter sollen grundsaetzlich im verhaeltnis 1 : 1
gegenueber dem heutigen stand (ohne ausgleichszahlungen
fuer subventionsabbau und bei durchfuehrung der
preisreform in der ddr) umgestellt werden. bundesregierung und
koalition sind sich dabei einig, dass der kuenftigen lohnpolitik
eine grosse bedeutung fuer die wettbewerbsfaehigkeit der
betriebe in der ddr zukommt.
2.
das rentensystem der ddr soll dem rentensystem in der
bundesrepublik deutschland angepasst werden, das heisst:
70 prozent des durchschnittlichen nettoarbeitsverdienstes
bei 45 versicherungsjahren. eine solche regelung
bedeutet, dass die meisten renten in d-mark hoeher liegen werden
als heute in mark der ddr. soweit in einzelfaellen sich ein
niedrigerer betrag in d-mark gegenueber der bisherigen
hoehe in mark der ddr ergibt, wird sichergestellt, dass die
bisherige rentenhoehe in d-mark gezahlt wird.
3.
die geld- und kreditbestaende der in der ddr lebenden
deutschen sollen grundsaetzlich im verhaeltnis 2 : 1
umgestellt werden. pro person soll jedoch ein betrag von bis zu
4 000 mark der ddr im verhaeltnis 1 : 1 umgetauscht werden
koennen (bargeld und sparkonten zusammengenommen).
bei der darueber hinausgehenden umstellung von 2 : 1
sollen missbrauchsmoeglichkeiten ausgeschlossen werden.
4.
fuer nicht in der ddr ansaessige sollen angemessene
regelungen vereinbart werden. diese regelungen sollen u. a.
dem seit dem 1. januar 1990 geltenden umtauschkurs von
3 : 1 rechnung tragen.