Im Kabinett beschlossen
Bewaffnete Streitkräfte der Bundeswehr werden sich auch künftig an der maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN der NATO im Mittelmeer beteiligen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Mandat bis zum 30. November 2027 zu verlängern.
Die Seeraumüberwachung ist ein wichtiger Beitrag zur maritimen Sicherheit.
Foto: Bundeswehr / Tom Twardy
Die Bundesregierung hat die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN beschlossen. Die Mission wird bis zum 30. November 2027 verlängert. Die personelle Höchstgrenze der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten wird von 550 auf 400 reduziert. Der Bundestag muss dem Beschluss noch zustimmen.
Was sind die Ziele des Einsatzes im Mittelmeerraum?
Die Sicherheit in Deutschland ist eng verbunden mit der Sicherheit und Stabilität anderer Weltregionen. Deshalb ist die Bundesregierung entschlossen, sich für die Freiheit der internationalen Seeverbindungslinien aktiv einzusetzen. SEA GUARDIAN stärkt die Sicherheit im Mittelmeer.
Das Engagement innerhalb von SEA GUARDIAN erfolgt ganz im Sinne des 360-Grad-Ansatzes des Strategischen Konzepts der NATO: Bedrohungen soll aus allen Richtungen und aus allen Dimensionen entgegengetreten werden. Dem Mittelmeer kommt aufgrund seiner Lage eine entscheidende Bedeutung zu: Zum einen bildet es die südliche Außengrenze der Europäischen Union, zum anderen eröffnet es den Zugang zur südlichen Nachbarschaft der NATO.
Weiterhin bedroht zudem der völkerrechtswidrige Angriffskrieg durch Russland gegen die Ukraine die Sicherheit im Mittelmeer. Auch Flucht- und Migrationsbewegungen beeinflussen die politische Stabilität und Sicherheitslage der Anrainerstaaten und wirken sich bis nach Kontinentaleuropa aus.
Welcher deutsche Beitrag wird durch SEA GUARDIAN geleistet?
SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag zur maritimen Sicherheit im Mittelmeerraum durch die Seeraumüberwachung und den Lagebildaustausch. Die Mission kann Schiffe im gesamten Einsatzgebiet anhalten, kontrollieren und durchsuchen, wenn es einen Verdacht auf eine Verbindung zu terroristischen Organisationen gibt.
Zudem wirkt die Operation durch die Präsenz der Einsatzkräfte präventiv und abschreckend. Dadurch kann die Gefahr des Terrorismus und des Waffenschmuggels verringert werden.
Rechtliche Grundlage: Der deutsche Einsatz im Mittelmeer basiert auf den Beschlüssen des Nordatlantikrates. Zusätzlich beruht die Bekämpfung des Terrorismus und des Waffenschmuggels im Mittelmeer auf den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, welche das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt beinhalten.
Der Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten erfolgt nach den Regeln eines Systems gegenseitiger Sicherheit gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Außerdem sind die Einheiten völkerrechtlich verpflichtet, Hilfe bei Personen in Seenot zu leisten.