Im Bundesrat beschlossen
Die private Altersvorsorge wird grundlegend reformiert. Sie bietet höhere Flexibilität und bessere Renditechancen – und löst die Riester-Rente ab. Welche Änderungen vorgesehen sind und was dies für Sparerinnen und Sparer bedeutet. Die Fragen und Antworten im Überblick.
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Eine private Altersvorsorge kann dabei helfen, mögliche Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen.
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Die Gesellschaft braucht ein Rentensystem, das zukunftssicher und finanzierbar ist – für eine verlässliche Alterssicherung aller Generationen. Neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge ist die private Altersvorsorge deshalb ein wichtiger Baustein, um mögliche Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Damit es wieder attraktiv wird, auch privat für das Alter vorzusorgen, ist jetzt eine grundlegende Reform vorgesehen.
Das Bundeskabinett hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 17. Dezember 2025 verabschiedet. Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform inklusive einiger Änderungen beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu.
Was ändert sich durch die Reform der privaten Altersvorsorge?
Die Riester-Rente wird durch neue, flexiblere, renditenstärkere und kostengünstigere Produkte ersetzt. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So können Bürgerinnen und Bürger von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren, zum Beispiel durch global gestreute Aktien, sogenannte ETF. Für Menschen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, wird weiterhin auch der Abschluss von Garantieprodukten möglich sein.
Für mehr Orientierung bei der Anlageentscheidung wird ein kostengünstiges Standardprodukt geschaffen, das bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein wird. Zudem erhalten Bürgerinnen und Bürger künftig in der Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge mehr Flexibilität. Hier sollen neben lebenslangen Renten auch Zeitrenten angeboten werden.
Die Kosten beim Standarddepot werden auf 1,0 Prozent begrenzt.
Warum ist die private Altersvorsorge so wichtig?
Die gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge reichen in manchen Fällen nicht aus, um mögliche Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Wer also privat vorsorgt, kann dem entgegenwirken und somit seinen persönlichen Lebensstandard im Alter besser absichern.
Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?
Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren.
Wie sieht es konkret mit der Zulagenförderung aus?
Die Zulagenförderung wird grundlegend reformiert, um höhere Anreize zur Vorsorge zu setzen. Für jeden Spar-Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr, darüber hinaus bis 1800 Euro sind es 25 Cent. Damit erhöht sich die Grundzulage auf 540 Euro. Darüber hinausgehende Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag bis 6.840 Euro sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Familien sollen besonders stark profitieren: Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden.
Bleiben Riester-Renten-Verträge bestehen?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter: Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.
Ist ein Wechsel möglich?
Bürgerinnen und Bürger können freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln. Der Anbieter-Wechsel soll künftig zudem erleichtert werden.
Ab wann wird es die neuen Produkte der privaten Altersvorsorge geben?
Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.