sicherung des weltfriedens durch die vereinten nationen - erklaerung des bundesministers des auswaertigen

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der bundesminister des auswaertigen, hans-dietrich
genscher, gab am 2. august 1987 in bonn anlaesslich
der uebernahme des vorsitzes der bundesrepublik
deutschland im weltsicherheitsrat folgende erklaerung ab:

die sicherung des weltfriedens ist die zentrale aufgabe der
vereinten nationen. dieses ziel bestimmt auch die mitarbeit
der bundesrepublik deutschland in der weltorganisation,
die fuer die periode 1987/88 als nichtstaendiges mitglied dem
sicherheitsrat angehoert. sie hat am 1. august fuer einen
monat den vorsitz uebernommen.
der sicherheitsrat traegt nach der vn-charta die
hauptverantwortung fuer den internationalen frieden und die
sicherheit. die charta sieht zur erfuellung dieser aufgabe ein
sicherheitssystem vor, das einen weitgespannten bogen
von moeglichkeiten umfasst.
es ist oft kritisiert worden, dass der sicherheitsrat bei der
erfuellung seiner hauptaufgabe weit hinter den erwartungen
der gruendungsvaeter zurueckgeblieben ist. diese kritik ist nur
zum teil begruendet. zutreffend ist, dass der sicherheitsrat
das repertoire der in der charta vorgesehenen
massnahmen sowohl zur friedlichen als auch zur erzwungenen
streitbeilegung nicht annaehernd ausgeschoepft hat.
mit einigen konflikten, bei denen die interessen von
grossmaechten unmittelbar beruehrt waren, hat sich der
sicherheitsrat nicht befasst. seine entscheidungen werden oft nur
unzureichend beachtet. haeufig beschaeftigte sich der
sicherheitsrat erst dann mit konflikten, wenn sie schon ein
stadium erreicht hatten, in dem loesungen kaum noch
erreichbar schienen. die vorbeugung von konflikten ist
bislang weitgehend vernachlaessigt worden. wir werden
weiterhin darauf hinwirken, dass sich die vereinten nationen
noch staerker um die konfliktpraevention bemuehen.
manche leiten aus diesen schwaechen die schlussfolgerung
ab, das sicherheitssystem der vn-charta sei von
vornherein zu ehrgeizig und unrealistisch angelegt worden. ein
solches urteil wird der wirklichkeit nicht gerecht. eine
genauere betrachtung muss positive und negative faktoren
einbeziehen:
-die universalitaet der vereinten nationen ist heute fast
vollstaendig erreicht. im unterschied zum voelkerbund sind
alle grossen maechte mitglied.
-die charta bietet einen klaren rechtlichen rahmen. es
besteht ein eindeutiges gewaltverbot. art und ausmass
der notfalls durchzufuehrenden zwangsmassnahmen sind
genau bestimmt.
-gewaltverbot und zwangsmassnahmen werden ergaenzt
durch umfassende mechanismen zur friedlichen
streitbeilegung.
diesen positiven elementen stehen jedoch faktoren
gegenueber, die die wirksamkeit des in der charta vorgesehenen
sicherheitssystems begrenzen:
-die fuenf staendigen mitglieder des sicherheitsrates, denen
die charta besondere rechte und pflichten einraeumt,
aben ihre verantwortung wegen tiefgreifender
gegensaetze untereinander nur selten gemeinsam
wahrgenommen.
-der sicherheitsrat, insbesondere seine staendigen
mitglieder, haben wenig bereitschaft gezeigt, ihre beschluesse
auch tatsaechlich mittels zwangsmassnahmen
durchzusetzen.
-auch die uebrigen mitgliedsstaaten sind zumeist vor den
mit solchen zwangsmassnahmen verbundenen politischen
und wirtschaftlichen auswirkungen zurueckgescheut.
trotz dieser probleme kann der sicherheitsrat auf eine
reihe bedeutender leistungen verweisen. der
generalsekretaer hat in seinem bericht an die 41.
generalversammlung hierzu wichtige ausfuehrungen gemacht:
-der sicherheitsrat hat oft sich ueberstuerzende ereignisse
gebremst, das gespraech an die stelle von
gewalthandlungen gesetzt und gesichtswahrende mechanismen fuer
die streitparteien geschaffen,
-er hat waffenstillstaende und feuereinstellungen bewirkt,
-er hat wichtige richtlinien fuer die loesung vielschichtiger
probleme entwickelt,
-er hat regionale konflikte begrenzt und aus einer
konfrontation der grossmaechte herausgehalten,
-im sicherheitsrat konnten in vielen faellen bilaterale und
multilaterale bemuehungen um konfliktregelung
koordiniert und in ihrer wirksamkeit verstaerkt werden.
schon heute wird die entschliessung 598 des sicherheitsrates
vom 20. juli 1987, die voelkerrechtlich verbindlich iran
und irak zu einem waffenstillstand und truppenrueckzug
auffordert, als "historisch" bezeichnet. fest steht jedenfalls,
dass sich diese entschliessung in zweierlei hinsicht von der
fuelle anderer entschliessungen des sicherheitsrates
unterscheidet. zum einen zaehlt sie zu den wenigen rechtlich
verbindlichen resolutionen. erst zum dritten mal wird vom
sicherheitsrat auf diese weise ein waffenstillstand und
truppenrueckzug mandatorisch angeordnet.
zum anderen ist diese entschliessung in einer ungewoehnlich
engen zusammenarbeit der fuenf staendigen mitglieder des
sicherheitsrates vorbereitet worden.
in diesem zusammenwirken sehen wir eine ermutigende
entwicklung, die es dem sicherheitsrat ermoeglichen kann,
seine verantwortung fuer den weltfrieden noch wirksamer als
bisher wahrzunehmen. wir sehen in dieser
zusammenarbeit zugleich einen wichtigen gemeinsamen schritt von
west und ost, unter einbeziehung der blockfreien staaten,
der sich positiv auf die loesung auch anderer regionaler
konflikte auswirken kann. wir sind am zustandekommen
der entschliessung 598 massgeblich beteiligt gewesen und
haben damit unterstrichen, dass wir unsere verantwortung
als derzeitiges nichtstaendiges mitglied des sicherheitsrates
sehr ernst nehmen und sie voll ausschoepfen. in besonderer
weise gilt dies fuer den monat august, wenn die
bundesrepublik deutschland turnusgemaess den vorsitz im
sicherheitsrat innehat.
angesichts der hochgespannten lage in der golfregion
stellen sich schwierige aufgaben. wir standen in den letzten
tagen in engem kontakt mit dem generalsekretaer der
vereinten nationen, perez de cuellar, den staendigen
mitgliedern des sicherheitsrates und den konfliktparteien iran und
irak. wir werden uns weiter intensiv um die durchfuehrung
der entschliessung 598 bemuehen. insbesondere muss der
generalsekretaer der vereinten nationen alle erdenkliche
unterstuetzung erhalten, damit er auf eine verwirklichung der
entschliessung 598 hinwirken kann. seine wichtigste
aufgabe ist es, auf eine "umfassende, gerechte und ehrenhafte
loesung" des konflikts hinzuarbeiten.
die resolution des sicherheitsrats sieht vor, dass die
verantwortlichkeit fuer den krieg von einer unabhaengigen
kommission untersucht werden soll, die der generalsekretaer der
vereinten nationen einsetzt.
die bundesrepublik deutschland, die zu dieser frage bisher
nicht stellung genommen hat, wird die entscheidung eines
solchen gremiums abwarten und respektieren.
im interesse der erfuellung der friedensaufgabe des
generalsekretaers sind jetzt maessigung und zurueckhaltung
notwendig. dazu gehoert in erster linie die einstellung der
kampfhandlungen und die respektierung der freien schiffahrt im
golf. es geht jetzt um gemeinsames handeln fuer den
frieden, es geht darum, der welt ein beispiel des neuen
verstaendnisses fuer weltweite friedensverantwortung zu geben
und dabei die rolle der vereinten nationen und ihres
generalsekretaers zu staerken.