rentenanpassungsgesetz 1988 und rentenanpassungsbericht - beschluss des bundeskabinetts

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das bundesministerium fuer arbeit und sozialordnung
teilt mit:

das bundeskabinett hat am 8. dezember 1987, auf
vorschlag von bundesarbeitsminister norbert bluem, den
entwurf des rentenanpassungsgesetzes 1988 beschlossen.
danach sollen die renten der gesetzlichen
rentenversicherung zum 1. juli 1988 um voraussichtlich 3,1 prozent
erhoeht werden. damit steigt die rente eines
durchschnittsverdieners mit 45 versicherungsjahren von 1 628,20 dm
um 50,50 dm auf 1 678,70 dm.
die rentenerhoehung des jahres 1988 wird den rentnern in
vollem umfang zugute kommen, da die beteiligung der
rentner an den beitraegen fuer ihre krankenversicherung die
gesetzlich vorgesehene haelfte erreicht hat und deshalb
nicht weiter steigt.
das netto-rentenniveau (verhaeltnis der rente nach
45 versicherungsjahren zum netto-einkommen eines
vergleichbaren arbeitnehmers) wird voraussichtlich im
jahre 1988 ebenso wie im jahre 1987 bei etwa 72 prozent
liegen. damit kann das erreichte hohe rentenniveau, das
nur in wenigen jahren geringfuegig hoeher lag, weiter
gehalten werden.
fuer die rentner ist aber noch wichtiger, dass sie dank der
erreichten preisstabilitaet im dritten jahr hintereinander mit
einem realen kaufkraftzuwachs rechnen koennen.
das ausmass der vorgeschlagenen rentenanpassung
richtet sich nach dem durchschnittlichen lohnanstieg im jahr
1987. nach dem derzeitigen stand der statistischen
erhebungen betraegt er rund 3,1 prozent. um diesen prozentsatz,
der sich im laufe des gesetzgebungsverfahrens auf grund
neuerer statistischer daten noch geringfuegig aendern kann,
sollen die rund 14,3 millionen renten der gesetzlichen
rentenversicherung zum 1. juli 188 angepasst werden.

mit dem rentenanpassungsgesetz werden auch knapp
1 million renten der gesetzlichen unfallversicherung sowie
rund 0,6 millionen altersgelder und landabgaberenten der
altershilfe fuer landwirte um 3,1 prozent erhoeht.
die 1,5 millionen kriegsopferrenten werden zum 1. juli 1988
ebenfalls so stark wie die renten aus der gesetzlichen
rentenversicherung steigen. hierzu wird ein
entsprechender gesetzentwurf zu beginn des kommenden jahres
vorgelegt.
die rentenerhoehung verursacht mehraufwendungen von
rund 5,6 milliarden mark. die finanzierung dieser
mehraufwendungen ist, wie der heute von der bundesregierung
ebenfalls beschlossene rentenanpassungsbericht 1987
ausweist, gesichert. der sozialbeirat hat in seinem
anpassungsgutachten dem anpassungsvorschlag zugestimmt. er
sei "sowohl unter verteilungspolitischen aspekten als auch
im hinblick auf die finanzentwicklung der gesetzlichen
rentenversicherung sachgerecht".
der bericht weist aus, dass sich die schwankungsreserve in
diesem jahr um gut 3 milliarden mark auf nahezu 21
milliarden mark erhoehen wird. auf der grundlage der annahmen
der bundesregierung ueber die entgelt- und
beschaeftigungsentwicklung wird sie bis 1989 weiter auf |25 millarden
mark steigen. damit wird sie das doppelte der
gesetzlich vorgeschriebenen mindestruecklage betragen. zwar
uebersteigen ab 1990 die ausgaben die einnahmen, der bis dahin
erfolgte vermoegensaufbau reicht aber zum ausgleich dieser
entwicklung dafuer aus, dass die schwankungsreserve ende
1991 immer noch 22,9 milliarden mark betragen und mit
1,7 monatsausgaben das ruecklagesoll von einer
monatsausgabe deutlich ueberschreiten wird.
die bundesregierung geht dabei von einer
entgeltsteigerung von 3 prozent im jahre 1988 und von jeweils 3,5
prozent in den jahren 1989 bis 1991 aus. die zahl der
beschaeftigten steigt nach diesen annahmen 1988 um 0,5 prozent,
danach um 1,0 prozent jaehrlich. der
rentenanpassungsbericht erhaelt zum zweck einer vorsichtigeren
einschaetzung der finanzentwicklung auch eine modellrechnung, die von
einer entgeltsteigerung in den jahren 1988 bis 1991 um
jeweils 3 prozent und einer zunahme der beschaeftigten um
jaehrlich 0,5 prozent ausgeht. auch bei diesen annahmen
zur entgelt- und beschaeftigungsentwicklung wird die
schwankungsreserve bis 1989 weiter auf rund 23,6
milliarden mark (1,7 monatsausgaben) ansteigen und mit
1,1 monatsausgaben ende 1991 das ruecklagesoll noch
uebertreffen.
mit dem vermoegensaufbau ist eine entsprechende
aufstockung der liquiden mittel verbunden. mittelfristig werden sie
zwischen 18 und 21 milliarden mark liegen und damit etwa
das dreifache des sollwertes in hoehe von einer halben
monatsausgabe betragen. selbst unter den vorsichtigeren
annahmen der modellrechnung ueberschreiten die liquiden
mittel ende 1991 den sollbetrag um ueber 70 prozent.
liquiditaetsprobleme sind daher mittelfristig nicht zu erwarten.
die entwicklung der finanzlage in der rentenversicherung
in den naechsten 15 jahren wird in verschiedenen varianten
simuliert. in diesen berechnungen werden alternative
entgelt- und beschaeftigungsentwicklungen unterstellt. nach
allen varianten ist bis 1991 eine ausreichende
schwankungsreserve vorhanden. danach wuerde in allen varianten
unter den bedingungen des geltenden rechts ein sich
beschleunigender vermoegensabbau einsetzen, der in erster
linie demographisch bedingt ist.
die ergebnisse der berechnungen des diesjaehrigen
rentenanpassungsberichts bestaetigen, dass die bundesregierung
die rentenfinanzen mittelfristig konsolidiert hat und dass
nach geltendem recht und unter den getroffenen
annahmen bis 1991 keine liquiditaetsprobleme zu erwarten sind.
die berechnungen zeigen aber auch, dass die mit den
haushaltsbegleitgesetzen 1983 und 1984 eingeleitete
strukturreform weitergefuehrt werden muss. die bundesregierung
wird die massnahmen so rechtzeitig ergreifen, dass eine
stabile finanzentwicklung auch ueber den mittelfristigen
zeitraum hinaus gewaehrleistet ist.

zum kabinettbeschluss erklaerte der bundesminister fuer
arbeit und sozialordnung, dr. norbert bluem, am
8. dezember 1987 in bonn:
"es gibt drei gute nachrichten fuer die rentner:
1.die renten steigen zuverlaessig.
2.das bringt den rentnern dank unserer politik der stabilen
preise zum dritten mal hintereinander einen realen
kaufkraftgewinn.
3.die ruecklagen der rentenversicherung wachsen. ende
1987 sind 3 milliarden mark mehr in der rentenkasse als
ende 1986.
die bundesregierung hat damit die voraussetzungen
geschaffen, ohne einsturzgefahr das haus der rentenversicherung
dem veraenderten altersaufbau unserer
bevoelkerung anzupassen. die bundesregierung wird im
kommenden jahr einen gesetzentwurf zur strukturreform
der gesetzlichen rentenversicherung vorlegen,
der unser bewaehrtes system der lohn- und
beitragsbezogenen rente weiterentwickelt."