auf dem Jahreskongress des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) am 12. Juni 2013 in Berlin:
- Bulletin 71-1
- 15. Juni 2013
Sehr geehrter Herr Woste,
liebe Hildegard Müller,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedensten Parlamenten,
Exzellenzen,
meine Damen und Herren,
ich wollte es mir in der Tat nicht nehmen lassen, in diesem Jahr bei Ihrem Kongress dabei zu sein, nachdem ich im letzten Jahr schon absagen musste. Ich bedanke mich auch für die Flexibilität bei der Umstellung Ihres Programms, da ich im Anschluss nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen fahren werde. Den Einsatzkräften, den Kommunalpolitikern, den Versorgungsunternehmern, die im Augenblick Tag und Nacht in weiten Teilen Deutschlands im Einsatz sind, werde ich gerne die Grüße übermitteln. Wir erleben eine große Flutwelle, die viele, viele betrifft. Allein in Sachsen-Anhalt, wie der dortige Ministerpräsident heute gesagt hat, befinden sich im Moment 40.000 Menschen in Notunterkünften. Wir erleben aber auch eine große Welle der Solidarität. Gerade auch in Umspannwerken, dort, wo es um lokale Energieversorgung geht, wird Herausragendes geleistet. Dafür allen, die daran mitwirken, mein herzliches Dankeschön. Ich übermittle heute bei meinen Besuchen sehr gerne auch Ihre guten Wünsche.
Bevor ich auf die Energiewende zu sprechen komme, möchte ich gern ein paar Dinge zur Wasserwirtschaft sagen, denn hier ist ja auch eine europäische Diskussion im Gange. Die sogenannte EU-Konzessionsrichtlinie bewegt die Gemüter. Wenn man sich einmal überlegt, welch zentrales Gut Wasser ist, dann kann man das ja auch gut verstehen. Ich glaube aber, wir müssen jetzt genau hinschauen: Was steht zur Diskussion und was steht nicht zur Diskussion? Bei der EU-Konzessionsrichtlinie geht es nicht um eine Privatisierung der Wasserversorgung. Eine entsprechende Verpflichtung ist in den EU-Texten ausdrücklich nicht vorgesehen. Es geht auch nicht um die Qualität des Wassers. Qualität ist und bleibt hoheitlich geregelt. Vergabeverfahren können an den Qualitätsaspekten nichts ändern.
Ziel der Richtlinie ist vielmehr, für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei Konzessionsvergaben zu sorgen. Diese Zielvorgabe kommt nicht von ungefähr. Denn in den vergangenen Jahren hat es schon eine Reihe von Gerichtsentscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene gegeben. Das hat die Rechtslage bei der Konzessionsvergabe nicht gerade übersichtlicher gemacht – im Gegenteil: das hat sie unübersichtlicher gemacht. Deshalb soll ein einheitlicher Text die relevanten Regelungen zusammenführen und damit den Unternehmen und den öffentlichen Vergabestellen die Arbeit erleichtern. Insofern ist das Ziel von uns zu begrüßen.
Vor diesem Hintergrund sagen wir auch: Die Wasserversorgung einfach ganz davon auszunehmen, wäre nicht sachgemäß. Wir treten aber dafür ein, dass wir die spezifischen und bewährten Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland bewahren. Diese sind bei den Arbeiten an der Konzessionsrichtlinie zu berücksichtigen. Wir haben dazu umfassende Gespräche mit der Kommission und mit unseren Kollegen im Europäischen Parlament geführt.
Die Wasserversorgung zu organisieren, obliegt in Deutschland der Selbstverwaltung der Kommunen. Es gibt Städte und Gemeinden, die dabei erfolgreich zusammenzuarbeiten. Dies muss auch in Zukunft möglich bleiben. Genau auf diesen Punkt haben wir als Bundesregierung hingewirkt. Bei aller Vorsicht, die man immer haben muss, bevor nicht alles in trockenen Tüchern ist – um in einer Wassersprache zu bleiben –, stimmen uns die Signale aus Brüssel zuversichtlich. Wir stehen auch parteiübergreifend in einem intensiven Dialog mit unseren Kollegen im Europäischen Parlament. Ich glaube, wir können eine Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Ich danke dem BDEW dafür, dass er seinen Sachverstand in diesen Prozess eingebracht hat. Uns hat das als Bundesregierung sehr geholfen. Deshalb möchte ich das hier auch ausdrücklich würdigen.
Das zeigt exemplarisch, dass der Bundesverband BDEW, der ja noch kein an vielen Jahren reicher Bundesverband ist, immer am Puls der Zeit ist und die Themen, die wichtig sind, im Blick hat. Ihr Motto des Jahreskongresses – „Märkte und Systeme im Umbruch“ – deutet ja auch darauf hin, was in den Versorgungsbereichen auf der Tagesordnung steht. Da ist natürlich das Thema Energiewende ein zentrales Thema. Umbruch und Aufbruch, aber zum Teil auch noch Verunsicherung und Unklarheit kennzeichnen im Augenblick im Energiebereich die Stimmung.
Es ist richtig, Herr Woste: Diese Legislaturperiode hat es in sich. Allerdings sind wir jetzt im Grunde zu einer Entscheidungssituation zurückgekehrt, die wir schon eine Zeit lang hatten. Das heißt, wir wollen bis zum Jahr 2022 aus der Kernenergie aussteigen. Die Tatsache, dass wir dies parteiübergreifend geregelt haben, ist eine gute Grundlage für eine gemeinsame Arbeit. Das ist im Lichte der Reaktorkatastrophe von Fukushima gelungen. Wir bemühen uns jetzt, auch die Endlagerfragen gemeinsam zu klären. Auch das wäre ein ganz wichtiger Schritt.
Aber was uns im Augenblick beschäftigt, ist weniger der absehbare Ausstieg aus der Kernenergie. Dieser beschäftigt uns zwar auch, aber was uns jetzt vor allem beschäftigt, ist der sehr schnelle Zubau an erneuerbaren Energien. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit seinem Einspeisevorrang hat im Grunde zu einer großen Erfolgsgeschichte geführt, was den Umfang des Ausbaus der erneuerbaren Energien anbelangt, hat damit aber für das System auch riesige Probleme geschaffen, die noch nicht gelöst sind – ich komme darauf gleich noch einmal zu sprechen.
Wir müssen, wenn wir die Energiewende erfolgreich absolvieren wollen, auch das Thema Energieeffizienz ganz vorne mit auf der Tagesordnung haben. Je effizienter unsere Strukturen sind, je weniger Energie wir brauchen, umso einfacher ist es dann natürlich auch, bestimmte Fragen der Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltfreundlichkeit zu lösen. Dazu muss ich sagen: Es ist enttäuschend, dass es nicht gelungen ist, ein Gebäudesanierungsprogramm aufzulegen, das auch steuerliche Anreize ermöglicht. Ich weiß, dass Sie zusammen mit den Umweltverbänden, den Wirtschaftsverbänden und vielen anderen wie den Verbraucherschützern sehr dafür geworben haben. Die Bundesländer aber haben sich nicht davon überzeugen lassen, dass die Steuermindereinnahmen durch die Aufträge, die dann in Gang gekommen wären, durch die Mehrwertsteuermehreinnahmen überkompensiert worden wären. Insofern musste die Bundesregierung dann alleine handeln. Das haben wir mit einem neuen Zuschussprogramm mit einem Gesamtvolumen von 2,4 Milliarden Euro getan. Das ist auch etwas wert, aber der andere Weg wäre noch erfolgreicher gewesen. Wenn Vertreter anderer Parteien hier bei Ihnen sein sollten, dann könnte man ja vielleicht noch einmal den zarten Hinweis geben, dass wir in diesem Bereich sehr viel mehr schaffen könnten.
Es zeigt sich, dass wir im Bereich der Effizienztechnologien etwas machen können, das den deutschen Wirtschaftsstandort voranbringt. Deutschland ist bereits in vielen Marktbereichen führend, was Baustoffe und Effizienztechnologien anbelangt. Natürlich hat die Energieeffizienz auch sehr stark etwas mit dem Thema Klimaschutz zu tun. Wir hatten 2012 in Deutschland 25,5 Prozent weniger Treibhausgasemissionen als 1990. Damit haben wir unser Kyoto-Ziel von 21 Prozent übertroffen. Wir wollen diesen Weg auch weiter beschreiten. Allein die Tatsache, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung stark gestiegen ist, ist ein Beitrag zum Klimaschutz. Dennoch müssen wir im gesamten Bereich der Energieversorgung auch die Einheit der drei Begriffe Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltfreundlichkeit im Blick haben. Da haben wir seit dem Beschluss zur Energiewende einiges erreicht, aber entscheidende Bausteine stehen noch aus.
Was ich hervorheben möchte, ist, dass wir zusammen mit den Ministerpräsidenten eine Arbeitsstruktur gefunden haben, nämlich zwei Sonder-Ministerpräsidentenkon-ferenzen mit der Bundesregierung pro Jahr, auf denen wir die jeweils nächsten Schritte besprechen. Damit sind wir dem, was ein strategisches gemeinsames Vorgehen anbelangt, sehr viel näher gekommen. Denn etliche der Fragen kann die Bundesregierung nicht allein entscheiden, manche Fragen kann sie überhaupt nicht entscheiden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Bund und Länder hierbei sehr eng zusammenarbeiten.
Die Länder haben aber teils sehr unterschiedliche Interessenlagen. Es gibt Länder, die eher nördlich liegen, die, was den Ausbau der erneuerbaren Energien anbelangt, vorne dran sind, weil sie auch am effizientesten erneuerbare Energien produzieren können – insbesondere im Windbereich. Und es gibt süddeutsche Länder, die große industrielle Strukturen beheimaten und für die das Thema Versorgungssicherheit natürlich von allergrößter Bedeutung ist.
Was uns in den nächsten Jahren gelingen muss, ist, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen, um unsere langfristigen Ziele zu erreichen, aber auch, dass wir das besser mit dem Netzausbau harmonisieren. Außerdem führt das Thema Versorgungssicherheit dazu, dass das Kapazitätsmanagement massiv an Bedeutung gewinnt. Das alles unter dem Oberbegriff der Bezahlbarkeit zu schaffen, ist eine erhebliche Herausforderung – noch dazu in einem internationalen Umfeld, in dem die Erdgaspreise in den Vereinigten Staaten von Amerika im Augenblick durch Fracking etwa halb so hoch sind wie in Europa. Das ist für mich auch ein Beweggrund dafür, zu sagen: Wir müssen unsere nationale Energiepolitik unbedingt noch besser in eine europäische Energiepolitik einpassen.
Beim Europäischen Rat vor wenigen Wochen haben wir Staats- und Regierungschefs auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission zum ersten Mal darüber beraten, wie wir den Energiebinnenmarkt in Europa vervollständigen können. Wir werden mittelfristig sicherlich auch zu mehr Koordinierung bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Europa kommen. Es ist so, dass die Kommission – ich finde, das ist eine gute Nachricht – jetzt noch einmal sehr intensiv untersuchen wird, inwieweit in den einzelnen Mitgliedstaaten Subventionstatbestände greifen – insbesondere auch, was die Industriestrompreise anbelangt. Ich habe den Eindruck, dass auch unser deutscher Kommissar mit sehr viel Nachdruck Wert darauf legt, dass nicht nur einzelne Länder genau unter die Lupe genommen werden – gegen Deutschland ist ja gerade ein Verfahren wegen der Netzentgelte und der Umlage anhängig –, sondern alle. Darauf drängen auch wir.
Wir haben, was das Erneuerbare-Energien-Gesetz anbelangt, als Bundesregierung eine Novellierung vorgeschlagen. Der Bundesumweltminister hat viel Kritik einstecken müssen, obwohl eigentlich jeder sagt: Natürlich brauchen wir eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wir sind in der Diskussion zu der Überzeugung gekommen, dass wir rückwirkende Beiträge vermeiden sollten. Das ist eine schwierige Entscheidung, denn die EEG-Umlage beträgt heute bereits 18 Milliarden Euro. Aber die Verunsicherung der Betroffenen, wenn im Nachhinein eingegriffen wird, ist so hoch, dass wir uns entschlossen haben, auf diesen Teil der EEG-Novelle nicht zurückzukommen. Das ist so auch mit den Ländern besprochen worden. Aber es bleibt die Notwendigkeit bestehen, etwas am EEG zu verändern.
Wir haben bei der Sonnenenergie, bei der Photovoltaik, glücklicherweise eine Obergrenze in die Förderung eingebaut. Diese liegt allerdings bei 50 Gigawatt. Wir werden jetzt am Ende des Jahres wahrscheinlich bei etwa 30 Gigawatt liegen. Sie alle hier im Raum wissen, dass wir in Deutschland an normalen Tagen zwischen 60 Gigawatt und 70 Gigawatt verfügbar haben müssen. Wenn wir jetzt noch die 25 Gigawatt oder 28 Gigawatt aus der Windenergie zur Sonnenenergie hinzurechnen, dann gibt es Stunden und Tage, an denen schon fast der gesamte Energiebedarf Deutschlands durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann. Aber es gibt natürlich viele, viele Stunden, in denen das noch nicht der Fall ist.
Was heißt das? Ich möchte bei einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht den Einspeisevorrang aufgeben, weil das schon ein Incentive ist, um die Dinge voranzutreiben. Aber es wird notwendig werden, dass diejenigen, die eine Förderung für erneuerbare Energien bekommen, auch mehr am Netzausbau, an der Gesamtversorgung, an der Speicherentwicklung und anderen Dingen partizipieren. Das heißt, wir müssen eine Verzahnung der einzelnen Elemente des Energiesystems erreichen, wenn die erneuerbaren Energien ein relevanter Beitrag zu unserer gesamten Energieversorgung sind – und das sind sie heute mit fast 25 Prozent. Das heißt, dass wir nicht mehr in getrennten Schubladen denken können – hier die Förderung der erneuerbaren Energien, hier der Netzausbau und hier die Grundlastversorgung –, sondern dass wir das alles mehr und mehr miteinander verzahnen müssen. Das heißt, es muss gelingen, das Tempo des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Tempo des Ausbaus der Netze zu harmonisieren. Das ist zurzeit noch nicht der Fall, aber wir sind hierbei wichtige Schritte vorangekommen.
Der erste Schritt war, dass wir ein Bundesbedarfsplangesetz verabschiedet haben, das auch vom Bundesrat akzeptiert worden ist. Dieses Bundesbedarfsplangesetz wird natürlich im Lichte der EEG-Entwicklung auch immer wieder angepasst werden – das ist klar. Aber wir haben jetzt erst einmal einen Grundstein gelegt. Das Bemerkenswerte daran ist, dass es gelungen ist, die Länder davon zu überzeugen, dass der Bund nicht nur bei der Raumordnung, sondern auch bei den Planfeststellungsverfahren neue Zuständigkeiten erhält, natürlich in Absprache mit den Ländern. Das ist eine Garantie dafür, dass es schneller gehen wird.
Unsere Erfahrungen mit dem EnLAG, dem Energieleitungsausbaugesetz, sind, dass wir bei vielen Projekten im Verzug sind. Allerdings haben wir uns eine regelmäßige Berichterstattung in den Staatssekretärsrunden gemeinsam mit dem Chef des Kanzleramts vorgenommen. Wir können erste Erfolge vermelden. Die sogenannte Nordleitung, die Windsammelschiene, konnte zwischen Schwerin und Krümmel in Betrieb genommen werden. Außerdem wird mit Nachdruck von Bayern und Thüringen daran gearbeitet, dass die Strombrücke Thüringen schnellstmöglich gebaut wird, sodass diese Strombrücke bei der Abschaltung des betreffenden Kernkraftwerks zur Verfügung steht und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.
Wenn aber die EnLAG-Projekte nicht fertiggestellt werden, dann können auch die großen Übertragungsleitungen nach dem Bundesbedarfsplangesetz nicht gebaut werden, weil sie zum Teil an die EnLAG-Projekte anknüpfen Deshalb wird es sehr wichtig sein, dass die EnLAG-Projekte nicht nur im Norden und nicht nur im Süden, sondern auch in den dazwischen liegenden Bundesländern vorankommen, sonst haben wir ein Problem. Aber darauf achten wir.
Ich möchte allen danken, die sich für den Leitungsausbau einsetzen. Natürlich müssen wir versuchen, die Bevölkerung mitzunehmen. Natürlich müssen wir immer wieder werben. Ich weiß, dass gerade auch die Vertreter des BDEW dies tun. Wir wollen nicht über die Köpfe der Menschen hinweg entscheiden, aber wer eine Energiewende will und wer die Energieversorgung der Zukunft auf die Basis erneuerbarer Energien stellen will, der muss auch bereit sein, die dafür notwendige Infrastruktur zu akzeptieren. Daran führt kein Weg vorbei.
Ein Letztes zum Ausbau der erneuerbaren Energien: Wir brauchen ein Gesamtverständnis. Das heißt, wir brauchen ein Verständnis dafür, dass nicht jedes Bundesland seine eigene Energiepolitik verfolgt. Wir brauchen auch eine Akzeptanz, wenn es darum geht, mit Blick auf die Kosten alles daranzusetzen, die Förderung der erneuerbaren Energien möglichst so zu gestalten, dass dort, wo die Marktnähe am größten ist, zum Beispiel die Windenergie besonders schnell ausgebaut wird – und nicht flächendeckend über ganz Deutschland; unabhängig davon, wie stark der Wind bläst und wie hoch die Subventionskosten sind. Ein gemeinsames Verständnis von Kosteneffizienz führt dazu, Windkraftanlagen stärker im Norden auszubauen und zugleich den süddeutschen Bundesländern zuzusagen, dass wir uns um ihre Versorgungssicherheit und den Netzausbau kümmern.
Das führt mich zu einem dritten Punkt, bei dem es um das zukünftige Marktdesign geht. In die Diskussion darüber hat sich der BDEW sehr stark eingebracht und hat immer wieder gemahnt, dass der Prozess der Grundlastsicherung, also der Versorgungssicherheit, ein transparenter Prozess, ein durchschaubarer Prozess sein muss. Deshalb ist die Begeisterung über die von uns heute im Kabinett beschlossene Verordnung für Reservekraftwerke noch nicht so ausgeprägt, wie ich mir das wünschen würde. Lassen Sie mich dazu sagen: Die Verordnung ist ein erster Schritt. Sie muss im Laufe der Zeit durch transparentere Mechanismen, durch ein vollständiges Marktdesign und Kapazitätsmechanismen, die gut ineinandergreifen, ersetzt werden. Wir müssen hierbei aufpassen, dass wir nicht zu schnell Entscheidungen fällen, die wir dann später bereuen. Insofern brauchen wir noch ein bisschen Zeit. Die heute verabschiedete Verordnung hat eine Gültigkeitsbegrenzung bis 2017. Das heißt, darauf können wir uns nicht einfach ausruhen, sondern wir müssen weiterarbeiten.
Damit ist sozusagen die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes – die sogenannte Reservekraftwerksverordnung, die für die Länder sehr wichtig ist – mit dem heutigen Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht worden. Wir hatten auch schon das Kraftwärmekopplungsgesetz verändert. Damit sind Investitionen in moderne Anlagen leichter möglich.
Ich weiß allerdings, dass es angesichts aktueller Entwicklungen Situationen gibt, die wir auf Dauer nicht aufrechterhalten können: neu gebaute kommunale Gaskraftwerke, die eine Auslastung haben, die weit unter der Rentabilität liegen. Deshalb müssen wir im Zusammenhang mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes noch einmal darauf schauen, wie die Mechanismen der CO2-Zertifikateverteilung in Europa funktionieren. Die deutsche Wirtschaft hat mehrheitlich zu verstehen gegeben, dass sie keine Verknappung der Zertifikate möchte – kein Backloading, wie das heutzutage so schön heißt.
Wenn wir aber zu viele CO2-Zertifikate in einer Menge im Raum haben, die nicht mehr adäquat zur gegebenen wirtschaftlichen Situation sind – diese CO2-Zertifikatemengen beruhen auf Annahmen zu Wirtschaftswachstumsraten, die wir bei Weitem nicht haben –, dann gibt es Verzerrungen an der Strombörse, die dazu führen, dass Kohlekraftwerke sehr viel besser als neu gebaute Gaskraftwerke dastehen. Das kann auf Dauer nicht richtig sein. Deshalb müssen wir darauf achten, dass wir im Zusammenhang mit einer EEG-Novelle auch zu mehr Synergieeffekten kommen. Aber ich verstehe auch diejenigen, die sagen: Der Kernpunkt ist erst einmal die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; solange ihr uns an dieser Stelle nichts liefert, fangt bitte nicht auch noch an, an den Zertifikatepreisen zu drehen, weil ansonsten die Wirkungen völlig unübersichtlich werden.
Es wird immer nach einem Masterplan gerufen, um eine klare Vorstellung davon zu haben, in welchen Schritten wir die Dinge abarbeiten müssen. Aber der Schlüssel ist – das gilt für Bund und Länder gleichermaßen; und ich bitte gerade die Vertreter der kommunalen Ebene, da Druck zu machen – die Bereitschaft zu einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wenn die EEG-Umlage in gleicher Weise steigt, wie sie in den letzten Jahren gestiegen ist, weil die Zahl derer, die von den Subventionierungen der Förderung der erneuerbaren Energien profitieren, so groß ist, dass nie eine Mehrheit dagegen zustande kommt, dann haben wir in Deutschland bei der Energieversorgung ein Problem. Die Bundesregierung wird zur Lösung klare Vorschläge machen. Wir sind auch bereit, weitere Vorschläge zu machen.
Was aber nicht geht, ist, dass die einen immer sagen, dass sie neue Ausnahmetatbestände brauchen, und die anderen sagen, dass der Preis nicht steigen darf, während die Dritten überhaupt nichts verändern wollen. Das heißt, die Wahrheit ist an dieser Stelle wirklich konkret, wenn wir darüber reden. Es müssen substantielle Veränderungen vorgenommen werden.
Ich bedanke mich bei all denen, die dafür Vorschläge machen. Ich weiß, dass die Energieversorger sehr intensiv darüber nachdenken, wie wir die verschiedenen Bereiche der Energiewende besser miteinander verzahnen können. Ich setze auch bei den weiteren Arbeiten auf Ihren Sachverstand. Aber wir müssen dann auch wirklich zum Handeln kommen, denn das Thema Förderung der erneuerbaren Energien ist aus meiner Sicht das notleidendste unter den Themen der Energiewende.
Die Netzbelastungen sind in den letzten Jahren durch den Ausbau von erneuerbaren Energien und durch die Abschaltung von acht Kernkraftwerken erheblich anders gewesen als man das früher voraussehen konnte. Dass wir die Versorgungssicherheit über all die Monate auch in schwierigsten Witterungslagen immer sichern konnten, ist einem sehr, sehr guten Miteinander all derer, die in der Branche arbeiten, und der Bundesnetzagentur zu verdanken.
Dankeschön dafür, dass Sie nicht geklagt haben, sondern dass Sie einfach gesagt haben: Das Projekt Energiewende wird von uns im Grundsatz mitgetragen. Deshalb auf weitere gute gemeinsame Zusammenarbeit – was sowohl die Wasserwirtschaft als auch die Energiewirtschaft anbelangt. Deutschland ist ein Land mit höchster Qualität, was die Daseinsvorsorge anbelangt. Da vertritt dieser Verband zwei sehr wichtige Bereiche. Deshalb freue ich mich auch auf die weitere Zusammenarbeit.