Rede des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel,

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Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren!

Das Thema, das uns heute beschäftigt, ist in der Tat ebenso schwierig zu lösen, wie es umstritten ist. Um bei Frau Brunkhorst anzufangen: Wissen Sie, es kommt immer darauf an, wie man fragt. Wenn man jemanden fragt: "Bist du einverstanden damit, dass man bei dir zu Hause nach einem Endlagerstandort sucht?", sagen in der Regel hundert Prozent der Betroffenen: Nein.

Wenn man dagegen fragt: "Bist du der Auffassung, dass man den geeignetsten Standort für ein Endlager suchen muss?", sagen der letzten Umfrage zufolge mehr als zwei Drittel der Befragten: Ja, natürlich müsst ihr Alternativen vergleichen.

Eigentlich sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass man sich nicht auf einen Standort verlassen kann. Ich sage gleich etwas dazu, was die internationale Gemeinschaft in dieser Frage denkt. Überlegen Sie einmal: Da wird in den 70er Jahren angefangen, einen Standort auf Eignung zu prüfen – mit Wissenschaft und Technik auf dem Stand der 70er Jahre –, einen Standort, an dem hoch gefährliche Stoffe für 500.000 bis eine Million Jahre, jedenfalls für einen unvorstellbar langen Zeitraum, sicher abgeschlossen werden sollen. Gerade haben Sie gesagt: Es gibt kein Wirtsgestein, das besonders gut geeignet ist. Dann ist es doch nur logisch, verschiedene Wirtsgesteine zu prüfen, um sagen zu können, welches nach menschlichem Ermessen der sicherste Ort ist, um radioaktive Abfälle einzulagern. Das ist eine Frage der Logik, mehr nicht.

Wissen Sie, wer das auch logisch findet? Die Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien aus Baden-Württemberg – auch der FDP –, die uns, die Bundesregierung, auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Schweiz, die ein Endlager an der Grenze zu Baden-Württemberg plant, sich ja nicht auf den ins Auge gefassten Standort festlegt, bevor sie alternative Standorte daraufhin geprüft hat, ob sie nicht besser geeignet sind.

Ich glaube, dass die Recht haben. Ich glaube, dass die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf haben, dass wir uns dafür einsetzen. Ich habe gehört, die Schweizer wollen das auch so machen. Doch warum soll das nur für die Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger gelten? Das muss doch für alle Deutschen gelten. Man muss einen Standort nach bestem Wissen und Gewissen wählen, es sei denn, man hat einen Geheimplan, Frau Brunkhorst, der lautet: Ich will nicht mit diesem Problem belastet werden. Denn natürlich ist es ganz schwierig, jemandem zu erklären, dass bei ihm vor der Tür nach einem geeigneten Standort gesucht wird. Das ist für jeden, der in der Politik ist, für jeden Kommunalpolitiker ganz schwierig, und zwar überall.

Wenn man dem entgehen und das Problem sozusagen loswerden will, dann kann man nach dem so genannten Sankt-Florians-Prinzip handeln: Heiliger Sankt Florian, verschon’ mein Haus, zünd’ andere an. Wenn das ausgerechnet diejenigen tun, die sich für den Ausbau der Kernenergie einsetzen, dann wird es schwierig. Ich glaube, deswegen müssen wir uns etwas redlicher mit der Frage auseinander setzen.

Frau Kollegin Künast, bei aller inhaltlichen Sympathie für das, was Rot-Grün dort diskutiert hat: Ich fand es ein bisschen mutig, als Sie vorhin gesagt haben, dass wir immer noch kein Endlagerkonzept vorgelegt haben. 1998 haben Sie dem AK End einen Auftrag erteilt. 2002 wurde Ihnen der Bericht übergeben. Auch nach drei weiteren Jahren haben Sie sich noch nicht in der Lage gesehen, ein solches vorzulegen. Ich mache Ihnen das übrigens nicht zum Vorwurf. In Ihrer Rede sagten Sie vorhin, dass das an der Koalition lag, weil es mit den Sozialdemokraten so schwierig gewesen sei. Wenn es aber in Ihrer Koalition drei Jahre lang schwierig war, dann darf es in der Koalition von SPD und CDU/CSU mindestens elf Monate lang schwierig sein. Ich finde, Sie müssen die Elle bei allen gleich anlegen.

Sie wissen, dass das ein schwieriges Thema ist. Wir versuchen, das so schnell wie möglich inhaltlich zu klären. Um nur einmal etwas zur Zeitdauer zu sagen: Ich hoffe, dass alle wissen, dass wir vor 2030 auch wegen der notwendigen Abklingphase von Brennelementen selbst dann nicht zur Einlagerung von hoch radioaktiven Stoffen kommen könnten, wenn wir vorher ein Endlager hätten.

Frau Kollegin Flachsbarth, an Ihrer Argumentation ist eine Sache nicht ganz logisch. Darüber müssten Sie noch einmal diskutieren. Sie sagen, dass Sie Gorleben zu Ende erkunden und dann zehn Jahre lang eine Langzeituntersuchung durchführen wollen. Wenn Sie dann feststellen, dass Gorleben nicht geeignet ist, wollen Sie damit beginnen, einen alternativen Standort zu suchen. Hierdurch ist eines sichergestellt: Bis 2030 schaffen Sie das mit Ihrem Konzept niemals. Wir sind da auf der sichereren Seite. Hier ist ein Bruch in der Logik.

Wie weit sind wir?

Erstens, insbesondere an die Kollegin Künast gerichtet: Wie von mir angekündigt, hat das Bundesumweltministerium den Spitzen der Koalition in diesem Sommer – jedenfalls dann, wenn man den September noch zum Sommer zählt – ein Konzept zur Umsetzung eines Endlagers in Deutschland zugeleitet. Die Tatsache, dass Sie das noch nicht haben, spricht für die Qualität der vertrauensvollen Zusammenarbeit in der großen Koalition und nicht gegen sie. Das wollte ich vorsichtshalber nur einmal anmerken.

Zweitens: Dieses Konzept wird jetzt durch die Koalitionsspitzen beraten.

Drittens: Das Konzept wurde übrigens unabhängig von der aktuellen Laufzeitdebatte geschrieben, formuliert und diskutiert. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich darauf Wert lege.

Eine Randbemerkung zu Schacht Konrad, bevor ich noch etwas zur Kontroverse um Gorleben sage. Sie wissen, dass ich auch aufgrund meiner Biografie nicht gerade der Vorsitzende des Fanclubs von Schacht Konrad bin. Ich finde es allerdings ein bisschen problematisch, wenn sich ein Mitglied der früheren Regierung, der Regierung, die Schacht Konrad nach bestem Wissen und Gewissen über die zuständige Behörde vorangetrieben und uns mit Weisungen dazu gebracht hat, dass wir den Planfeststellungsbeschluss am Ende gefasst haben, jetzt hier hinstellt und sagt, der Beschluss hinsichtlich Schacht Konrad sei auf problematische Weise zustande gekommen. Das würde ich nicht tun.

Ich muss Schacht Konrad weniger verteidigen als Sie. Jetzt gilt aber eines – darauf hat Frau Dr. Flachsbarth hingewiesen –: Es gibt einen Gerichtsbeschluss und eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen. Wenn darüber entschieden ist, dann wird sich die Bundesregierung ohne weitere Verzögerung exakt so verhalten, wie uns das dann durch den Gerichtsbeschluss vorgeschrieben wird. Das könnten Sie auch nicht anders tun.

Zu Gorleben. Im Jahre 1974 wurde von der Bundesregierung das Konzept eines nuklearen Entsorgungszentrums vorgestellt. An einem Ort sollten Wiederaufbereitung, Brennelementefabrik, Konditionierungsanlagen und Endlager konzentriert werden. In mehreren Auswahlverfahren wurden unter Zugrundelegung nach heutigen Maßstäben sehr einfacher Kriterien – das ist die Antwort auf Ihre Frage, Frau Brunkhorst – verschiedene Standorte geprüft. Die Standortauswahl bezog sich dabei eben nicht auf ein Endlager, sondern auf ein Gelände für das geplante nationale Entsorgungszentrum in der Größe von circa zwölf Quadratkilometern.

Im Jahre 1976 wurde vorgeschlagen, die Standorte Weesen-Lutterloh, Lichtenhorst und Wahn im Auftrag des Bundes gleichzeitig und gleichrangig zu untersuchen. Damals war man der Meinung, man müsse Standorte gleichzeitig gegeneinander abgleichen. Das war die Position der Bundesregierung. Gorleben war damals nicht dabei. Nachdem es an allen drei Standorten zu Protesten gegen die Erkundung kam, wurden noch 1976 die Arbeiten aufgrund von Bedenken der niedersächsischen Landesregierung eingestellt. Niedersachsen benannte dann später Gorleben als Standort. Schon damals war Gorleben nicht erste Wahl.

Der Entscheidung für Gorleben liefen Entscheidungen mit Standortalternativen voraus, die nicht transparent waren und sich nur, Frau Brunkhorst, auf ganz wenige sicherheitsbezogene Kriterien stützten und nicht aufgrund von vorher systematisch festgelegten Auswahl- und Sicherheitskriterien erfolgten. Bei der Auswahl Gorlebens kommt hinzu, dass nicht allein ein Standort für ein Endlager gesucht wurde, sondern die Suche ging, wie gesagt, weit darüber hinaus.

Ich sage Ihnen: Mit den damals angelegten Kriterien für die Auswahl von Gorleben wäre heute das Prozessrisiko enorm hoch, wenn wir versuchen würden, Gorleben auf Teufel komm raus durchzusetzen. Wer 2030 ein Endlager haben will, der muss bereit sein, die Konsequenzen zu ziehen und – jetzt kommt es – internationale Standards für die Auswahl eines Endlagerstandorts zugrunde zu legen. Das ist mein Vorschlag.

Frau Brunkhorst, es geht darum, dass vor der Auswahl des Standortes die Auswahl- und Sicherheitskriterien sowie das Verfahren, nach dem geprüft wird, festgelegt werden müssen. Auch die internationalen Standards, die heute gelten, müssen berücksichtigt werden. All das ist damals nicht passiert.

Als Antwort auf Ihre Frage möchte ich auf die Aufforderung der Internationalen Atomenergiebehörde zu sprechen kommen. Deutschland hat die so genannten "Safety Requirements: Geological Disposal of Radioactive Waste" unterschrieben. Im Mai des Jahres 2006 haben wir von der IAEO einen Bericht bekommen, in dem wir aufgefordert werden, entsprechend der Konvention, der wir beigetreten sind, in einem so genannten zweiten Überprüfungsbericht zu diesem Übereinkommen klare und transparente Kriterien für die Standortauswahl und ein Standortauswahlverfahren entsprechend der Praxis in anderen Ländern mit fortgeschrittenem Endlagerprogramm festzulegen.

Dies interpretiere ich so: Die IAEO ist der Auffassung, dass wir den internationalen Kriterien mit dem, was wir 1976 für Gorleben getan und bis dahin entwickelt haben, nicht gerecht geworden sind. Wir haben aber dazu einen Vertrag unterschrieben. In dieser Situation befinden wir uns und das ist meine Antwort auf Ihre Frage.

Ich bin bereit, im Umweltausschuss detailliert darzulegen, was noch an Kriterien fehlt und wo wir die Schwierigkeiten sehen. Ich sage Ihnen noch etwas: Ich bin nicht dagegen, Gorleben nicht weiter zu erkunden. Allerdings muss dies unter der Voraussetzung geschehen, dass wir zeitgleich die alternative Standortsuche nach gemeinsamen und internationalen Kriterien beginnen. Ich bin dafür, dass die weitere Erkundung von internationalen Experten durchgeführt wird. Ich sage Ihnen auch, warum. In Deutschland sind meines Erachtens inzwischen viel zu viele entweder auf ein Ja oder Nein zu Gorleben festgelegt.

Ich bin sogar dann bereit, Gorleben in Betrieb zu nehmen, wenn es auch nur gleich gute Endlager an anderer Stelle gibt, weil in Gorleben das meiste Geld investiert worden ist. Aber ich finde es fahrlässig, sich in einer Frage, bei der es um eine Million Jahre geht, auf einen 1977 ausgewählten Standort zu beschränken. Das halte ich – das sage ich offen und von Herzen; es ist kein politischer Trick – für unverantwortlich. Sie werden keinen niedersächsischen Sozialdemokraten finden, der sich in der Vergangenheit bereit erklärt hätte, Gorleben selbst dann, wenn andere Standorte nur gleich gut geeignet sind, in Betrieb zu nehmen. Bisher sind wir immer vom Burden-Sharing ausgegangen oder wie der Bauer sagt: Der Mist gehört auf den Bauernhof, auf dem die Kühe stehen. Deswegen waren wir in der Vergangenheit dafür, dass auch andernorts ein Endlagerprojekt betrieben wird.

Wenn wir gleich geartete Standorte finden, wird Gorleben ausgewählt. Aber wir müssen die Standorte untersuchen. Die Frage ist in der Koalition strittig. Frau Professor Dr. Flachsbarth hat die Lage völlig richtig geschildert.

Ich weiß, dass die Frage strittig ist, Frau Dr. Flachsbarth. Ich wollte versuchen zu erläutern, warum wir glauben, dass wir so vorgehen müssen.

Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung. Kaum ein Land der Erde verzichtet bei der Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort für radioaktive Abfälle auf ein Standortauswahlverfahren und einen Standortvergleich. Das ist internationaler Standard. Ich finde, dass sich das Land, das technologisch auf dem höchsten Stand ist und die entsprechende Verantwortung empfindet, dem internationalen Standard beugen sollte.