Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas,

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Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Seit nunmehr zwei Jahren findet in Deutschland eine außerordentlich intensiv und auch eine außerordentlich kontrovers geführte Debatte darüber statt, wie wir der Hasskriminalität im Netz begegnen können. Es ist eine schwierige Debatte, es ist eine wichtige Debatte, aber es ist eine Debatte, die wir führen müssen; denn das Schlechteste, was wir tun können, ist, nichts zu tun angesichts dessen, was sich dort zurzeit abspielt.

Wie groß das Problem ist, zeigt die aktuelle Statistik des Bundeskriminalamtes. In den letzten beiden Jahren ist die Hasskriminalität in Deutschland um über 300 Prozent gestiegen.

Deshalb geht es heute nicht nur um ein bisschen Regulierung und ein paar neue Compliance-Vorschriften. Es geht um eine Grundsatzentscheidung für das digitale Zeitalter. Damit das Internet nicht länger ein rechtsfreier Raum bleibt, müssen wir Recht und Gesetz endlich auch im Netz durchsetzen.

Ja, die Grundwerte, die hier auf dem Spiel stehen, sind keine geringeren als Freiheit und Gleichheit. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. In einer offenen Gesellschaft, in einer Demokratie sind Streit und Debatte völlig unverzichtbar. Zur Meinungsfreiheit gehören auch hässliche Äußerungen. Das muss in einem freien Land jeder ertragen können. Aber die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Deshalb ist die Einhaltung von Recht und Gesetz kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern die Garantie der Meinungsfreiheit. Genau darum geht es in diesem Gesetz.

Ich frage deshalb: Wo bleibt diese Freiheit, wenn Andersdenkende im Netz ohne Konsequenzen beleidigt, bedroht oder mit Mordaufrufen attackiert werden? Mit kriminellen Hasspostings sollen Andersdenkende eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Solche Hasspostings sind die wahren Angriffe auf die Meinungsfreiheit.

Mit diesem Gesetz beenden wir das verbale Faustrecht im Netz und schützen die Meinungsfreiheit aller, die im Netz unterwegs sind und sich dort auch äußern wollen. Wir stellen sicher, dass jeder seine Meinung äußern kann, ohne deswegen beleidigt und bedroht zu werden. Das ist keine Einschränkung, sondern es ist eine Voraussetzung für die Ausübung der Meinungsfreiheit.

Der zweite Grundwert, der hier auf dem Spiel steht, ist die Gleichheit. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", so steht es im Grundgesetz. Aber die Realität sah gerade in diesem Punkt etwas anders aus. Jeder Journalist, der eine Zeitung macht, jeder Verleger, der ein Buch herausgibt, jeder Mensch, der sich auf dem Marktplatz auf eine Holzkiste stellt und eine Rede hält, muss sich an unsere Gesetze und auch an das Strafrecht halten. Ich sehe keinen Grund, warum das gleiche Recht nicht auch für die großen Internetkonzerne gelten sollte. Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht Facebook und Twitter.

Facebook hat allein in Deutschland rund 30 Millionen Nutzer. Weltweit hat es allein im ersten Quartal des Jahres einen Rekordgewinn von drei Milliarden Euro gemacht. Diese Zahlen zeigen, dass es hier noch um einen dritten Grundwert unseres Zusammenlebens geht. Auch dieser steht im Grundgesetz, nämlich "Eigentum verpflichtet". Die Erfahrung hat gezeigt: Ohne politischen Druck werden die großen Plattformbetreiber ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Wir haben es 14 Monate mit Gesprächen versucht. Deshalb ist es richtig, jetzt mit einem Gesetz tätig zu werden.

Die Beratungen im Ausschuss haben zu vielen und sinnvollen Klarstellungen im Gesetz geführt. Das Ziel bleibt aber völlig unverändert. Trotzdem – auch das sage ich – werden wir mit diesem Gesetz nicht alle Probleme lösen können. Wir bleiben auch künftig gefordert: die Plattformbetreiber, die Zivilgesellschaft und natürlich auch und vor allem die Justiz. Und wir werden auch auf europäischer Ebene für gemeinsame Lösungen streiten. Wir werden weiter gegen die sprachliche Verrohung im Netz streiten. Zum Schutz der Meinungsfreiheit müssen wir verhindern, dass ein Klima der Angst und der Einschüchterung entsteht. Deshalb müssen strafbare Inhalte, strafbarer Hass, künftig schneller aus dem Netz gelöscht werden. Mit diesem Gesetz kommen wir dem einen ganz wesentlichen Schritt näher.