- Bulletin 29-96
- 17. April 1996
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, hielt anläßlich der 52.
Sitzung der Menschenrechtskommission am 16. April 1996 in Genf folgende Rede:
Vor fünfzig Jahren, am 21. Juni 1946, wurde die Menschenrechtskommission
gegründet. Ihr Auftrag läßt sich in einem einzigen Satz zusammenfassen: "Alle
Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Weil jeder von
uns diese unveräußerlichen Menschenrechte besitzt, hat er aber auch die
Pflicht, für die Menschenrechte einzutreten und denen zu helfen, deren Rechte
bedroht und unterdrückt werden.
Die Weltkonferenzen von Wien, Kairo, Kopenhagen und Peking haben für die
Menschenrechte nicht nur die Berufungsgrundlagen festgeschrieben und
erweitert. Sie haben vor allem deutlich gemacht, daß es ohne Achtung der
Menschenrechte für unseren Planeten keine lebenswerte Zukunft gibt. Niemand in
dieser Welt kann den Anspruch erheben, das allgemeingültige
Menschenrechtsverständnis zu besitzen. Einigkeit besteht heute aber auch
darin, daß unterschiedliche Traditionen und Kulturen nicht gegen die
Universalität der Menschenrechte ausgespielt werden dürfen.
1993, in meiner letzten Rede vor der Menschenrechtskommission, habe ich mich
mit besonderem Nachdruck für einen Hochkommissar für Menschenrechte
eingesetzt. Die Erfahrungen der letzten fünfzig Jahre haben immer wieder
gezeigt: Die Bewahrung der Menschenrechte verlangt Institutionen, Instrumente,
finanzielle Mittel. Der gute Wille allein reicht nicht.
Der Hochkommissar hat die Arbeit aufgenommen, und seine ersten Erfolge
beweisen, wie wichtig er ist. Der Hochkommissar kontrolliert, gibt Anregungen,
lenkt über Menschenrechtsbeobachter das Interesse der Öffentlichkeit auf
aktuelle Brennpunkte. Er ist Multiplikator im besten Sinn. Sein persönliches
Ansehen, seine Vorschläge und das von ihm geschulte Personal wirken in andere
Organisationen und in die Mitgliedsländer hinein.
Der Hochkommissar muß sich auf ein leistungsfähiges Menschenrechtszentrum
stützen können. Die dafür nötigen Reformen schreiten voran. Aber knapp zwei
Prozent des ordentlichen VN-Haushalts für Menschenrechte sind zu wenig. Wir
müssen zusätzliche finanzielle und personelle Mittel bereitstellen. Ich weiß,
wie knapp heutzutage überall die Mittel sind. Aber präventive
Menschenrechtspolitik ist erheblich "kostengünstiger" als die Lösung voll
entbrannter Konflikte. Menschenrechtsschutz muß möglichst früh einsetzen,
insbesondere durch Beratung und Feldoperationen in Krisengebieten. Das ist
nicht nur eine Frage der Moral und des humanitären Mitempfindens für die
leidenden Menschen, sondern ein Gebot der Vernunft!
Die bedrückendste Erfahrung der letzten Jahre ist, was ich die
"Großkatastrophen" der Menschenrechtspolitik nennen möchte. Grausame Kriege,
die alle Dämme brechen lassen und in denen die Menschenrechte in einem
unfaßbaren Ausmaß mißachtet werden. Krieg ist heute vor allem Bürgerkrieg,
Krieg zwischen ethnischer Mehrheit und Minderheit, bestimmt von Haß und
Intoleranz. Liberia ist das jüngste Beispiel. Religiöse Überzeugungen, die
doch dem Frieden dienen sollen, fachen die Konflikte häufig an, statt sie zu
lindern. Wo Krieg ist, werden die Menschenrechte mehr als überall sonst
verletzt. Und Krieg ist heute vor allem da, wo zuvor die Menschenrechte
mißachtet wurden.
Was ich in Ruanda gesehen und erlebt habe, werde ich mein Lebtag nicht
vergessen. Es waren erschütternde Bilder unfaßbaren Schreckens und
menschlichen Leidens. Nach dem grausamen Morden jetzt wieder neues Vertrauen
über Gerechtigkeit zu schaffen, ist unsagbar schwer. Aber es ist der einzige
Weg zum Frieden und zu neuer Hoffnung.
In Burundi ist die Situation äußerst kritisch. Aber alle Verantwortlichen
wissen, daß es gelingen muß, dieses Land vor dem Schicksal Ruandas zu
bewahren. Die großen Konflikte unserer Zeit, auch dieser, gehen die ganze
Völkergemeinschaft an. Aber in erster Linie sind die Nachbarn, ist die Region
gefordert. Der Sondertag der Menschenrechtskommission zu Burundi hat
Lösungsansätze sichtbar gemacht. Sie kamen aus dem Kreis der afrikanischen
Gruppe. Und dies ist gut so.
Die Krisenbewältigung im Gebiet der Großen Seen, bei der der
Menschenrechtsschutz eine wichtige Rolle spielt, ist ein gutes Beispiel dafür,
daß die verschiedenen Organe der Vereinten Nationen, insbesondere
Sicherheitsrat und Hochkommissar, ständig und eng zusammenarbeiten müssen. Sie
ist auch ein Beispiel dafür, daß die Staatengemeinschaft mehr Mut aufbringen
und mehr Mittel bereitstellen muß.
Sechzehn Monate dauert nun schon der schreckliche Krieg in Tschetschenien.
Eine politische Lösung ist überfällig. Mit dem Beitritt zum Europarat hat sich
Rußland verpflichtet, innere und äußere Konflikte mit friedlichen Mitteln und
unter strikter Einhaltung des humanitären Völkerrechts beizulegen. Präsident
Jelzin hat einen Friedensplan vorgelegt. Er muß jetzt aber auch umgesetzt
werden. Präsident Jelzin muß sich gegenüber den Militärs durchsetzen. Erste
Voraussetzung ist, daß endlich Schluß ist mit dem Schießen und Zerstören! Die
Menschenrechte müssen wieder geachtet werden. Die OSZE kann dabei helfen. Ich
appelliere an beide Seiten, die Chancen für den Frieden jetzt zu nutzen.
Mit dem Daytoner Abkommen sind im ehemaligen Jugoslawien die Voraussetzungen
für Frieden geschaffen worden. Über 250000 Menschen haben diesen schrecklichen
Krieg mit dem Leben bezahlt. Die wirtschaftliche und menschliche Infrastruktur
des Landes ist weitgehend zerstört. Bei der zivilen Implementierung von Dayton
ist unendlich viel zu tun, insbesondere auch im Hinblick auf die
Menschenrechte.
Menschenrechte schaffen Vertrauen! Die Menschen müssen wieder Sicherheit
spüren. Sie haben über Jahre erlebt, daß ihre Menschenrechte mit Füßen
getreten wurden. Aber sie konnten sich nicht wehren. Für sie haben der
Sonderbeauftragte der Menschenrechtskommission, Herr Masowiecki, seine
Nachfolgerin, Frau Rehn, und der Hochkommissar ihre Stimme erhoben. Jetzt
arbeitet die Menschenrechtskommission am moralisch-rechtlichen Wiederaufbau
des Landes mit. Sehr wichtig sind die im Herbst anstehenden Wahlen, mit deren
Durchführung die OSZE beauftragt ist.
Um in Bosnien zu einem wirklichen Frieden zu kommen, müssen die
Kriegsverbrecher bestraft werde. Das Verlangen der Opfer nach Gerechtigkeit
muß erfüllt werden. Die Verantwortlichen für die "ethnischen Säuberungen", das
Morden und die Massenvergewaltigungen müssen vor das Haager Tribunal gestellt
und bestraft werden. Ich erneuere meine Forderung nach einem ständigen
Internationalen Strafgerichtshof.
Was ist die Lehre aus diesen Konflikten? Im Zentrum der gesamten Politik
müssen die Menschenrechte stehen. Deshalb müssen auch alle verfügbaren Mittel
eingesetzt werden, um den bedrohten Menschen zu helfen. Dazu gehört
beispielsweise der IFOR-Einsatz im ehemaligen Jugoslawien. Nur weil wir mit
militärischen Mitteln den Frieden sichern, hat konkrete Menschenrechtspolitik
vor Ort überhaupt eine Chance.
Der ganz individuelle Kampf um den einzelnen bleibt wichtig. Vergessen wir
über den großen Konflikten und über der notwendigen Arbeit an Deklarationen
und Vereinbarungen niemals: Jeder einzelne, den wir aus Not, Demütigung, Lager
und Kerker befreien, ist ein Sieg. Jeder, den wir nicht retten können,
bedeutet einen Rückschlag.
Das Drängen auf Achtung der Menschenrechte ist keine Einmischung in innere
Angelegenheiten. Deutschland und die Europäische Union haben sich in diesem
Jahr in einem ausführlichen Dialog sehr bemüht, die chinesische Regierung zu
weiteren konkreten Schritten zur Verbesserung der Menschenrechtssituation zu
veranlassen. Die Ergebnisse dieses Dialogs waren leider nicht substantiell und
verbindlich genug. Deswegen haben die Europäische Union und die USA einen
Resolutionsentwurf zur Menschenrechtslage in China vorgelegt. Er ist
ausschließlich von unserer Sorge um die weltweite Beachtung der Menschenrechte
geleitet. "Der Wunsch nach Freiheit sitzt tief im Herzen der Chinesen." Harry
Wu hat mit diesen Worten die Grundlage unserer Arbeit auf den Punkt gebracht:
die Universalität der Menschenrechte.
Die Beachtung der Menschenrechte ist keine Frage von arm oder reich.
Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit kosten keinen Pfennig. Die mangelnde
Beachtung dieser Grundrechte kann nicht mit Armut und Unterentwicklung
entschuldigt werden. Aber kein Zweifel: Unterentwicklung gefährdet den
Frieden. Sie nimmt den Menschen ihre Lebenschancen; ist der Nährboden für
Gewalt, radikale Ideologien, einfache Lösungen, Fundamentalismen. Der Einsatz
der deutschen Außenpolitik für den Frieden und unser Engagement für
Entwicklung bedingen einander.
Trotz beachtlicher Anstrengungen: Der Armutsgraben zwischen Nord und Süd droht
breiter zu werden. Hunger und Unterernährung sind immer noch weit verbreitet.
Die Weltbevölkerung wächst zu schnell. Immer mehr Land droht zur Wüste zu
werden oder zu versteppen. Umweltgerechte Energie wird immer knapper. Die Zahl
der Flüchtlinge steigt. 125 Millionen waren es 1995. Sie haben ein Recht auf
Leben, Würde, Nahrung und Obdach.
Ich bin dennoch optimistisch. Der Grund sind weniger Einzelerfolge wie das
Sinken der Säuglingssterblichkeit, das Zurückdrängen der absoluten Armut und
die deutlich bessere Schulversorgung der Kinder. Entscheidend ist das Ende der
Ost-West-Konfrontation und damit der ideologischen Auseinandersetzungen, unter
denen die Entwicklungsländer besonders gelitten haben. Industrie- und
Entwicklungsländer sind sich heute darin einig, daß globale Probleme nur durch
partnerschaftliches Handeln gelöst werden können.
Menschenrechte und Entwicklungspolitik sind kein Gegensatz. Sie verfolgen
dasselbe Ziel, ergänzen sich gegenseitig. Im Mittelpunkt muß immer der
einzelne Mensch stehen mit seinen Ängsten, Sorgen und Nöten. Das Recht auf
Entwicklung ist wie jedes Menschenrecht ein individuelles Recht. Es kann aber
nur innerhalb der Gemeinschaft verwirklicht werden. Entwicklung bedeutet, daß
alle Rechte des Menschen gleichermaßen zu fördern sind: bürgerliche,
politische, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte. Jeder Mensch hat
Anspruch darauf, in Freiheit zu leben, gesellschaftlich integriert, mit
politischer Partizipationsmöglichkeit, in kultureller Vielfalt, mit Teilhabe
am wirtschaftlichen Wachstum und in sozialer Absicherung. Es ist ein
besonderer Erfolg dieser Konferenz, daß zu diesem vordringlichen Problemkreis,
der ein wichtiges Anliegen unserer Delegation ist, Konsens erzielt werden
konnte. Darauf können wir jetzt gemeinsam aufbauen.
Der Menschenrechte sind nicht der Luxus einer entwickelten Gesellschaft. Wir
müssen die begriffliche Trias "Menschenrechte, Demokratie und Entwicklung" mit
Leben erfüllen. Menschenrechte und Demokratisierung tragen zur Entwicklung des
einzelnen und der Gemeinschaft bei. Die Beachtung der Menschenrechte ist eine
stimulierende Kraft für Kreativität und Innovation. Die Menschenrechte sind
nicht nur ein moralischer Imperativ, sondern ein wichtiger Entwicklungsfaktor.
Die besten Voraussetzungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sind
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft.
In diesem Sinne verstehen wir auch das Recht auf Entwicklung. Es ist ein
Menschenrecht, das weitestgehende Beteiligung am wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklungsprozeß ermöglichen soll. Jeder Staat ist aufgerufen, seinen
Bürgern die besten Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Daneben wollen wir
mit partnerschaftlicher Entwicklungszusammenarbeit und durch eine Verbesserung
internationaler Rahmenbedingungen die Eigenanstrengungen der Staaten nach
Kräften unterstützen.
Entwicklungsprozesse brauchen einen handlungsfähigen Staat, vor allem einen
sicheren rechtsstaatlichen Rahmen, in dem sie sich entfalten können. Wo die
ordnungspolitischen Bedingungen nicht stimmen, läuft das beste
Entwicklungshilfe-Konzept ins Leere. Die Förderung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit ist noch immer das überzeugendste Entwicklungsprogramm.
Demokratien führen keine Angriffskriege. In ihnen sind die Bürger sicher, denn
es herrscht nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts.
Das Kostbarste, was der Mensch hat, ist seine Würde. Noch immer werden an
vielen Orten Frauen und die Schwächsten der Gesellschaft, Kinder, die Schutz
und Fürsorge am nötigsten brauchen, als Objekt behandelt. Ihr Wille, ihre
Rechte, ihre Freiheit gelten nichts. Sie sind spezifischer Gewalt und
Diskriminierung ausgesetzt. Der Bewußtseinswandel, den die Universalität der
Menschenrechte verlangt, ist noch lange nicht vollendet. Die
Menschenrechtskommission darf gerade hier keine Ruhe geben.
Die Nicht-Regierungsorganisationen haben beim Kampf für die Menschenrechte
eine große Aufgabe. Sie sind so etwas wie ein kollektives Weltgewissen, haben
für die praktische Verwirklichung der Menschenrechte viel bewirkt, sind ein
unverzichtbarer Teil der internationalen Menschenrechtspolitik. Ich danke all
denen, die in schwierigen Situationen, häufig mit persönlicher Gefährdung, für
die Menschenrechte arbeiten. Wir müssen uns für sie einsetzen. Nach zehn
Jahren ergebnisloser Beratung über ein entsprechendes Instrumentarium müssen
wir spätestens im nächsten Jahr zu einem Ergebnis kommen.
Nur glaubwürdige Menschenrechtspolitik ist erfolgreich. Ausländerfeindliche
Ausschreitungen irregeleiteter Randalierer in Deutschland sind schlimm. Sie
haben aber auch die überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung wachgerüttelt.
Politik, Polizei und Justiz tun alles in ihrer Macht Stehende, um diese
Ausschreitungen abzustellen. Der Sonderberichterstatter der
Menschenrechtskommission hat dies bei seinem Deutschlandbesuch bestätigt.
Nicht zuletzt der entschlossenen Gegenwehr unserer Bürger ist es zu danken,
daß die Gewaltakte gegen Ausländer zurückgegangen sind.
Wir sind kein fremdenfeindliches Land. Wir haben, worauf wir stolz sind, ein
liberales Ausländerrecht. Etwa sieben Millionen Ausländer leben in der
Bundesrepublik Deutschland, integriert, anerkannt und gern gesehen.
Deutschland hatte über 400000 Flüchtlinge aus dem früheren Jugoslawien
aufgenommen. Wir liegen mit der Zahl der Asylbewerber an der Spitze. Das alles
hat uns von der Dimension her viel abverlangt. Aber es ist uns auch und gerade
im Hinblick auf das, was war, eine Verpflichtung.
Nach Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg haben wir im Grundgesetz unsere
staatliche Neuordnung unter das Gebot gestellt: "Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt!" Während der deutschen Teilung haben wir über vierzig Jahre noch
einmal erlebt, was es für einen Staat und seine Menschen bedeutet, wenn die
Menschenrechte nicht gewahrt sind. Für mich folgt daraus die Verpflichtung,
mich mit ganzer Kraft für diejenigen einzusetzen, die heute noch unter Gewalt,
Unterdrückung und Verfolgung leiden.
Ein nicht unwesentlicher Teil der Menschheit hat von der ersten Sekunde seines
Lebens an nicht die geringste Chance, ein auch nur einigermaßen
menschenwürdiges Leben zu führen. Daran sollten wir, die wir aus Ländern
kommen, wo das Gott sei Dank anders ist, bei unserem politischen Handeln,
Denken und Tun immer denken. Staatliche Willkür, Folter, willkürliche
Verhaftungen und Hinrichtungen müssen aus der Welt verschwinden, wenn wir zu
einer besseren Zukunft finden wollen. Wer die Menschenrechte verletzt, bedroht
den Frieden in der Welt. Wir Deutsche sind gebrannte Kinder. Wir wissen
deshalb auch in besonderer Weise um den Wert der Menschenrechte. Ich
wiederhole auch heute mein Credo: Wer foltert soll nicht ruhig schlafen.
Ich möchte meine Rede mit einer Mahnung von Immanuel Kant beschließen, dem
großen deutschen Philosophen: "Der Friedenszustand unter den Menschen, die
nebeneinander leben, ist kein Naturzustand. Er muß gestiftet werden." Diese
Erkenntnis ist 200 Jahre alt und zugleich aktueller denn je. Machen wir sie
zur Richtschnur unserer Arbeit!