notenwechsel zur vereinbarung ueber die stiftung des adenauer-de-gaulle-preises

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der bundesminister des auswaertigen, hans-dietrich
genscher, uebermittelte dem minister der auswaertigen
angelegenheiten der franzoesischen republik, jean-
bernard raimond, folgende antwortnote:

herr minister,

ich beehre mich, den empfang ihrer note vom heutigen
tage zu bestaetigen, die in vereinbarter deutscher fassung
wie folgt lautet:
"ich beehre mich, ihnen im namen der regierung der
franzoesischen republik folgende vereinbarung ueber die
stiftung des adenauer-de-gaulle-preises vorzuschlagen.
zweck dieses preises ist die foerderung des wirkens und die
wuerdigung der verdienste einer franzoesischen oder
deutschen persoenlichkeit oder institution, die fuer die
deutschfranzoesische zusammenarbeit herausragende leistungen
erbracht hat.
der adenauer-de-gaulle-preis wird jaehrlich verliehen. die
zusammensetzung der jury sowie die kriterien der
zuerkennung werden zu einem spaeteren zeitpunkt im
einzelnen festgelegt.
diese vereinbarung gilt auch fuer das land berlin, sofern
nicht die regierung der bundesrepublik deutschland
gegenueber der regierung der franzoesischen republik
innerhalb von drei monaten nach inkrafttreten der
vereinbarung eine gegenteilige erklaerung abgibt.
falls sich die regierung der bundesrepublik deutschland
mit dem vorstehenden vorschlag einverstanden erklaert,
werden diese note und ihre dieses einverstaendnis zum
ausdruck bringende antwortnote eine vereinbarung
zwischen unseren beiden regierungen bilden, die mit dem
datum ihrer antwortnote in kraft tritt."
ich beehre mich, ihnen mitzuteilen, dass die regierung der
bundesrepublik deutschland mit den in ihrer note
enthaltenen vorschlaegen einverstanden ist. ihre note und diese
antwortnote bilden somit eine vereinbarung zwischen
unseren beiden regierungen, die mit dem datum dieser note in
kraft tritt.
genehmigen sie, herr minister, die versicherung meiner
ausgezeichnetsten hochachtung.