massnahmen der bundesregierung fuer aus- und uebersiedler - erklaerung des bundesministers des innern

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der bundesminister des innern, dr. wolfgang schaeuble,
erklaerte am 17. januar 1990 zu den aktuellen fragen im
zusammenhang mit aus- und uebersiedlern:

die bundesregierung sieht mit sorge, dass die diskussion
der letzten tage zu einer verunsicherung der aus- und
uebersiedler fuehren kann. deshalb erklaert die
bundesregierung: das tor zur bundesrepublik bleibt offen.
es bleibt aber das ziel der bundesregierung, dass sich alle
deutschen, wo immer sie leben, nicht veranlasst sehen, zu
hunderttausenden ihre heimat verlassen. solche
wanderungsbewegungen wirken sich auf dauer negativ auf die
stabilitaet in deutschland und europa aus.
es wird deshalb alles unternommen, dass die menschen in
ihrer heimat perspektiven fuer die zukunft erhalten.
fuer alle diejenigen, die dennoch zu uns kommen, bleibt das
tor zur bundesrepublik offen.
wegen der grossen probleme, die sich aus den hohen
zugangszahlen fuer die eingliederung dieser deutschen
ergeben, hat die bundesregierung schon bisher notwendige
massnahmen getroffen.
ich nenne vor allem das am 1. januar diesen jahres in kraft
getretene eingliederungsanpassungsgesetz, dem im
bundestag alle fraktionen bis auf die gruenen und im bundesrat
alle laender zugestimmt haben.
danach sind vor allem folgende massnahmen getroffen
worden:

- das arbeitslosengeld ist durch ein pauschaliertes
eingliederungsgeld ersetzt worden.

- das kranken- und mutterschaftsgeld ist auf die hoehe des
eingliederungsgeldes begrenzt worden.

- die bevorzugung bei der vergabe oeffentlicher auftraege ist
eingeschraenkt worden.

- die vererbbarkeit von anspruechen nach dem
kriegsgefangenenentschaedigungsgesetz und nach dem
haeftlingshilfegesetz wurde begrenzt.
- beguenstigungen beim wohngeld und im steuerrecht sind
weggefallen.

zu nennen ist auch das gesetz zur festlegung eines
vorlaeufigen wohnortes fuer aus- und uebersiedler vom juli
vorigen jahres, das den laendern eine bessere verteilung
ermoeglicht. ebenso hat der bund fuer eine reibungslose
erstaufnahme gesorgt und den laendern bei der vorlaeufigen
unterbringung geholfen.
angesichts der entwicklung wird die bundesregierung
weitere, notwendige massnahmen ergreifen. die probleme
koennen nur gemeinsam von bund und laendern geloest werden.
es sind probleme, die bund, laender und gemeinden in
gleichem masse belasten.
ich habe die absicht, den laendern folgendes weitere
vorgehen vorzuschlagen:
im hinblick auf die hohen uebersiedlerzahlen koennen
wir gegenwaertig noch nicht auf das aufnahmeverfahren
verzichten. es gewaehrleistet die ordnungsgemaesse
verteilung in die laender. mit dem aufnahmeverfahren wird auf
den uebersiedlerstrom reagiert. eine normalisierung, das heisst
der wegfall des aufnahmeverfahrens, ist jedoch so bald wie
moeglich anzustreben.
was an leistungen zur eingliederung notwendig ist, wird
auch weiterhin gewaehrt. dabei wird den geaenderten
politischen und tatsaechlichen verhaeltnissen rechnung
getragen. nach der neuen entwicklung sind leistungen
im rahmen des lastenausgleiches entfallen, die einen
schaden in der ddr voraussetzen.
es handelt sich dabei insbesondere um die einrichtungshilfe
und vermoegensentschaedigungen. im uebrigen spricht alles
dafuer, dass die als starthilfe gewaehrten
eingliederungsleistungen nicht die ursache fuer die
uebersiedlung in die bundesrepublik deutschland sind.
die aussiedler haben als deutsche staatsangehoerige
oder deutsche volkszugehoerige das recht, in die
bundesrepublik zu kommen. es ist deshalb nicht beabsichtigt,
bei den fragen der staatsangehoerigkeit und der statusfragen
nach dem bundesvertriebenengesetz etwas zu aendern.

bei den aussiedlern ist aber folgendes problem zu sehen:
die grosse zahl der aussiedler setzt ein geordnetes
verfahren der aussiedlung voraus. ein solches verfahren gibt
es bisher bei den aussiedlungen aus der sowjetunion und
rumaenien. bei den aussiedlern aus polen kommen jedoch
etwa 80 prozent, ohne ein solches verfahren zu
durchlaufen, sondern mit einem touristenvisum. auch diese
aussiedler muessen kuenftig in das geordnete verfahren
einbezogen werden.
ein geregeltes und geordnetes aufnahmeverfahren fuer alle
aussiedler ist kuenftig unabdingbar. es soll deshalb
vorgesehen werden, dass eingliederungsleistungen nur gewaehrt
werden, wenn die aussiedler das aufnahmeverfahren
ordnungsgemaess durchlaufen haben. dazu muessen im rahmen
des notwendigen die rechtlichen vorschriften angepasst
werden.
im uebrigen wird der bund die laender auch kuenftig weiter
verstaerkt bei der unterbringung der aus- und uebersiedler
unterstuetzen.