Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs zum 50. der Nato am 23. und 24. April 1999 in Washington - Strategisches Konzept (I)

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Das Strategische Konzept des Bündnisses

Einleitung

1. Auf ihrem Gipfeltreffen im April 1999 in Washington billigten die Staats- und Regierungschefs der Nato das neue Strategische Konzept des Bündnisses.

2. Die Nato hat während der vierzig Jahre des Kalten Krieges die Freiheit ihrer Mitgliedstaaten erfolgreich gesichert und einen Krieg in Europa verhindert. Durch die Verbindung von Verteidigungsbereitschaft mit Dialog spielte sie eine unverzichtbare Rolle bei der friedlichen Überwindung des Ost-West-Gegensatzes. Die dramatischen Veränderungen in der euro-atlantischen strategischen Landschaft nach dem Ende des Kalten Krieges spiegelten sich im Strategischen Konzept des Bündnisses von 1991 wider. Seither haben sich jedoch weitere tiefgreifende politische und sicherheitspolitische Entwicklungen vollzogen.

3. Die Gefahren des Kalten Krieges sind vielversprechenderen, aber auch herausfordernden Perspektiven, neuen Chancen und Risiken gewichen. Ein neues, stärker integriertes Europa ist im Entstehen begriffen, und es bildet sich eine euro-atlantische Sicherheitsstruktur heraus, in der die Nato eine zentrale Rolle spielt. Das Bündnis steht im Mittelpunkt der Bemühungen um die Etablierung neuer Muster der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Verständigung überall in der euro-atlantischen Region und bekennt sich zu wesentlichen neuen Aktivitäten im Interesse breiter angelegter Stabilität. Wie tief dieses Bekenntnis reicht, zeigen die Bemühungen des Bündnisses, dem durch Konflikte auf dem Balkan verursachten unsäglichen menschlichen Leid ein Ende zu setzen. In den Jahren seit dem Ende des Kalten Krieges haben sich auch wichtige Entwicklungen in der Rüstungskontrolle vollzogen, ein Prozeß, zu dem sich die Nato uneingeschränkt bekennt. Die Rolle des Bündnisses in diesen positiven Entwicklungen wird untermauert durch die umfassende Anpassung seines sicherheitspolitischen Ansatzes sowie seiner Verfahren und Strukturen. In den letzten zehn Jahren sind jedoch auch komplexe neue Risiken für euro-atlantischen Frieden und Stabilität aufgetreten, einschließlich Unterdrückung, ethnischer Konflikte, wirtschaftlicher Not, des Zusammenbruchs politischer Ordnungen sowie der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.

4. Dem Bündnis kommt eine unverzichtbare Rolle bei der Konsolidierung und Wahrung der positiven Veränderungen der jüngeren Vergangenheit sowie bei der Bewältigung gegenwärtiger und künftiger sicherheitspolitischer Herausforderungen zu. Seine Agenda ist daher anspruchsvoll. Es muß gemeinsame Sicherheitsinteressen in einem von weiteren, oft nicht vorhersagbaren Veränderungen geprägten Umfeld wahren. Es muß die kollektive Verteidigung aufrechterhalten und das transatlantische Band stärken sowie ein Gleichgewicht gewährleisten, das es den europäischen Verbündeten erlaubt, größere Verantwortung zu übernehmen. Es muß seine Beziehungen zu seinen Partnern vertiefen und sich auf den Beitritt neuer Mitglieder vorbereiten. Vor allem aber muß es den politischen Willen und die militärischen Mittel aufrechterhalten, die für das Gesamtspektrum seiner Aufgaben erforderlich sind.

5. Dieses neue Strategische Konzept wird das Bündnis bei der Verfolgung dieser Agenda leiten. Es bringt Zweck und Wesen des Bündnisses, die unverändert bleiben, sowie dessen grundlegende Sicherheitsaufgaben zum Ausdruck, zeigt die zentralen Merkmale des neuen Sicherheitsumfelds auf, konkretisiert die Elemente des breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes des Bündnisses und gibt Richtlinien für die weitere Anpassung seiner Streitkräfte vor.

Teil I – Zweck und Aufgaben des Bündnisses

6. Der wesentliche und fortdauernde Zweck der Nato, der im Vertrag von Washington niedergelegt ist, besteht darin, die Freiheit und Sicherheit aller ihrer Mitglieder mit politischen und militärischen Mitteln zu gewährleisten. Auf der Grundlage der gemeinsamen Werte Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit strebt das Bündnis seit seiner Gründung eine gerechte und dauerhafte Friedensordnung in Europa an. Dies wird es auch weiterhin tun. Die Verwirklichung dieses Ziels kann durch Krisen und Konflikte, die die Sicherheit des euro-atlantischen Raums berühren, gefährdet werden. Das Bündnis gewährleistet daher nicht nur die Verteidigung seiner Mitglieder, sondern trägt auch zu Frieden und Stabilität in dieser Region bei.

7. Das Bündnis verkörpert die transatlantische Bindung, die die Sicherheit Nordamerikas und die Sicherheit Europas auf Dauer verknüpft. Es ist der konkrete Ausdruck wirksamen kollektiven Bemühens seiner Mitglieder um Förderung ihrer gemeinsamen Interessen.

8. Grundlegendes Leitprinzip, nach dem das Bündnis arbeitet, sind gemeinsames Eintreten und allseitige Zusammenarbeit unter souveränen Staaten zur Festigung der Unteilbarkeit der Sicherheit aller seiner Mitglieder. Solidarität und Zusammenhalt im Bündnis durch die tägliche Zusammenarbeit im politischen wie im militärischen Bereich bieten die Gewähr, daß kein einziger Verbündeter darauf angewiesen ist, sich bei der Bewältigung elementarer sicherheitspolitischer Herausforderungen allein auf seine eigenen nationalen Anstrengungen zu verlassen. Ohne den Mitgliedstaaten ihr Recht und ihre Pflicht abzusprechen, ihre souveräne Verantwortung im Verteidigungsbereich wahrzunehmen, ermöglicht ihnen das Bündnis durch kollektives Bemühen, ihre entscheidenden nationalen sicherheitspolitischen Ziele zu verwirklichen.

9. Daraus erwächst, ungeachtet jeweils unterschiedlicher Gegebenheiten und nationaler militärischer Fähigkeiten, ein Gefühl gleicher Sicherheit der Bündnismitglieder. Dieses Gefühl trägt zur Stabilität im euro-atlantischen Raum bei. Das Bündnis strebt diese Vorteile nicht alleine für seine Mitglieder an, sondern es bekennt sich zur Schaffung von Bedingungen, die einem Ausbau von Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog mit anderen, die seine breiten politischen Ziele teilen, förderlich sind.

10. Um sein wesentliches Ziel zu erreichen, nimmt das Bündnis als eine Allianz von Nationen, die dem Washingtoner Vertrag und der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet ist, die folgenden grundlegenden Sicherheitsaufgaben wahr:

Sicherheit: Es bietet eines der unverzichtbaren Fundamente für ein stabiles euro-atlantisches Sicherheitsumfeld, gegründet auf dem Wachsen demokratischer Einrichtungen und auf dem Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, in dem kein Staat in der Lage ist, einen anderen Staat durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt einzuschüchtern oder einem Zwang auszusetzen.

Konsultation: Es dient gemäß Artikel 4 des Washingtoner Vertrags als ein wesentliches transatlantisches Forum für Konsultationen unter den Verbündeten über alle Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich möglicher Entwicklungen berühren, die Risiken für die Sicherheit der Bündnismitglieder mit sich bringen, und als Forum für sachgerechte Koordinierung ihrer Bemühungen in Bereichen, die sie gemeinsam angehen.

Abschreckung und Verteidigung: Es schreckt von jeder Aggressionsdrohung und wehrt jeden Angriff gegen einen Nato -Mitgliedstaat ab, wie es in den Artikeln 5 und 6 des Washingtoner Vertrags vorgesehen ist.

Und es stärkt Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums durch:

  • Krisenbewältigung: Es steht bereit, von Fall zu Fall und im Konsens, im Einklang mit Artikel 7 des Washingtoner Vertrags zu wirksamer Konfliktverhütung beizutragen und sich bei der Krisenbewältigung aktiv einzusetzen, einschließlich durch Krisenreaktionseinsätze.
  • Partnerschaft: Es fördert eine breit angelegte Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten im euro-atlantischen Raum mit dem Ziel, Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und die Fähigkeit zu gemeinsamem Handeln mit dem Bündnis zu erhöhen.

11. Das Bündnis wird bei der Erfüllung seines Ziels und seiner grundlegenden Sicherheitsaufgaben auch weiterhin die legitimen Sicherheitsinteressen anderer Staaten achten und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen anstreben. Das Bündnis wird friedliche und freundschaftliche internationale Beziehungen fördern und demokratische Institutionen unterstützen. Das Bündnis betrachtet sich nicht als Gegner irgendeines anderen Staates.

Teil II – Strategische Perspektiven

Das sich entwickelnde strategische Umfeld

12. Das Bündnis wirkt in einem Umfeld, das stetem Wandel unterworfen ist. Die Entwicklungen der letzten Jahre waren im allgemeinen positiv, aber Unsicherheiten und Risiken, die sich zu akuten Krisen entwickeln können, bleiben bestehen. Innerhalb dieses sich entwickelnden Kontextes hat die Nato wesentlichen Anteil an der Stärkung der euro-atlantischen Sicherheit seit Ende des Kalten Krieges. Ihre wachsende politische Rolle, ihre verstärkte politische und militärische Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten, einschließlich Rußlands, der Ukraine und der Staaten des Mittelmeerdialogs, die fortdauernde Offenheit für den Beitritt neuer Mitglieder, ihre Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, ihr auf dem Balkan gezeigtes Eintreten für Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich durch friedensunterstützende Operationen: All dies spiegelt die Entschlossenheit des Bündnisses wider, sein Sicherheitsumfeld zu gestalten sowie Frieden und Stabilität des euro-atlantischen Raums zu erhöhen.

13. Parallel dazu hat sich die Nato erfolgreich angepaßt, um ihre Fähigkeit zu verbessern, zu euro-atlantischem Frieden und Stabilität beizutragen. Zu den inneren Reformen gehören eine neue Kommandostruktur einschließlich des Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos (CJTF), die Schaffung von Vorkehrungen, die die rasche Dislozierung von Streitkräften für das gesamte Spektrum von Bündnisaufgaben erlauben, sowie der Aufbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des Bündnisses.

14. Die Vereinten Nationen (VN), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU) und die Westeuropäische Union (WEU) leisten ausgeprägte Beiträge zur euro-atlantischen Sicherheit und Stabilität. Sich gegenseitig verstärkende Organisationen sind zu einem zentralen Merkmal des Sicherheitsumfelds geworden.

15. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen trägt die primäre Verantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und leistet in dieser Eigenschaft einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum.

16. Die OSZE als regionale Abmachung ist diejenige Sicherheitsorganisation in Europa, die die meisten Staaten umfaßt und auch Kanada und die Vereinigten Staaten einschließt; sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Frieden und Stabilität, der Erhöhung der kooperativen Sicherheit und der Förderung von Demokratie und Menschenrechten in Europa. Die OSZE ist besonders aktiv auf den Gebieten vorbeugende Diplomatie, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Wiederaufbau nach Konflikten. Die Nato und die OSZE haben eine enge praktische Zusammenarbeit entwickelt, insbesondere im Hinblick auf die internationalen Bemühungen, dem ehemaligen Jugoslawien Frieden zu bringen.

17. Die Europäische Union hat wichtige Beschlüsse gefaßt und ihren Bemühungen um die Stärkung ihrer sicherheits- und verteidigungspolitischen Dimension einen weiteren Impuls verliehen. Dieser Prozeß wird Auswirkungen auf das gesamte Bündnis haben, und alle europäischen Verbündeten sollten, aufbauend auf von der Nato und der WEU entwickelten Vorkehrungen, in ihn einbezogen werden. Die Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfaßt die fortschreitende Gestaltung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Eine solche Politik, wie sie im Vertrag von Amsterdam gefordert wird, wäre mit der gemeinsamen Sicherheits- und Vereidigungspolitik im Rahmen des Washingtoner Vertrags vereinbar. Wichtige in diesem Zusammenhang unternommene Schritte umfassen die Einbeziehung der Petersberg-Aufgaben der WEU in den Vertrag über die Europäische Union und die Herstellung engerer institutioneller Beziehungen zur WEU.

18. Wie in der Gipfelerklärung von 1994 zum Ausdruck gekommen und 1996 in Berlin bekräftigt, unterstützt das Bündnis uneingeschränkt die Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses, indem sie ihre Mittel und Fähigkeiten für WEU-geführte Operationen zur Verfügung stellt. Zu diesem Zweck haben das Bündnis und die WEU enge Beziehungen hergestellt und Schlüsselelemente der ESVI in Kraft gesetzt, wie in Berlin vereinbart. Zur Verbesserung von Frieden und Stabilität in Europa und darüber hinaus stärken die europäischen Verbündeten ihre Handlungsfähigkeit, auch durch eine Verstärkung ihrer militärischen Fähigkeiten. Der Zuwachs an Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten der europäischen Verbündeten hinsichtlich Sicherheit und Verteidigung verbessert das Sicherheitsumfeld des Bündnisses.

19. Stabilität, Transparenz, Berechenbarkeit, ein niedrigeres Rüstungsniveau sowie Verifikation, wie durch Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsübereinkommen erreicht werden können, unterstützen die politischen und militärischen Anstrengungen der Nato zur Verwirklichung ihrer strategischen Ziele. Die Verbündeten haben an den wichtigen Erfolgen in diesem Bereich großen Anteil. Dazu gehören die aus dem KSE-Vertrag resultierende verbesserte Stabilität, die tiefen Einschnitte bei Kernwaffen, wie sie in den START-Verträgen vorgesehen sind, die Unterzeichnung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, die unbegrenzte und unkonditionierte Verlängerung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, der Beitritt von Belarus, Kasachstan und der Ukraine zu diesem Vertrag als Nichtkernwaffenstaaten sowie das Inkrafttreten des Chemiewaffenübereinkommens. Das Übereinkommen von Ottawa über die Ächtung von Antipersonenminen sowie ähnliche Übereinkünfte leisten einen wichtigen Beitrag zur Linderung menschlichen Leids. Die Aussichten für weitere Fortschritte der Rüstungskontrolle bei konventionellen sowie atomaren, chemischen und biologischen (ABC) Waffen sind günstig.

Sicherheitspolitische Herausforderungen und Risiken

20. Ungeachtet positiver Entwicklungen im strategischen Umfeld sowie der Tatsache, daß ein großangelegter konventioneller Angriff gegen das Bündnis höchst unwahrscheinlich ist, besteht die Möglichkeit, daß sich eine solche Bedrohung längerfristig entwickelt. Die Sicherheit des Bündnisses bleibt einem breiten Spektrum militärischer und nichtmilitärischer Risiken unterworfen, die aus vielen Richtungen kommen und oft schwer vorherzusagen sind. Zu diesen Risiken gehören Ungewißheit und Instabilität im und um den euro-atlantischen Raum sowie die mögliche Entstehung regionaler Krisen an der Peripherie des Bündnisses, die sich rasch entwickeln könnten. Einige Länder im und um den euro-atlantischen Raum sehen sich ernsten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Schwierigkeiten gegenüber. Ethnische und religiöse Rivalitäten, Gebietsstreitigkeiten, unzureichende oder fehlgeschlagene Reformbemühungen, die Verletzung von Menschenrechten und die Auflösung von Staaten können zu lokaler und selbst regionaler Instabilität führen. Die daraus resultierenden Spannungen könnten zu Krisen führen, die die euro-atlantische Stabilität berühren, sowie zu menschlichem Leid und bewaffneten Konflikten. Solche Konflikte könnten, indem sie auf benachbarte Staaten einschließlich Nato -Staaten übergreifen oder in anderer Weise, auch die Sicherheit des Bündnisses oder anderer Staaten berühren.

21. Das Vorhandensein starker Nuklearstreitkräfte außerhalb des Bündnisses stellt ebenfalls einen bedeutsamen Faktor dar, dem das Bündnis Rechnung tragen muß, wenn Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum aufrechterhalten werden sollen.

22. Die Verbreitung von ABC-Waffen und ihrer Trägermittel gibt weiter Anlaß zu großer Sorge. Trotz willkommener Fortschritte bei der Stärkung internationaler Nichtverbreitungsregime bleiben große Herausforderungen in bezug auf die Verbreitung bestehen. Das Bündnis weiß, daß es zur Weiterverbreitung solcher Waffen trotz der Bemühungen, sie zu verhindern, kommen kann und daß dies eine direkte militärische Bedrohung der Bevölkerung, Hoheitsgebiete und Streitkräfte des Bündnisses darstellen kann. Einige Staaten, darunter solche an der Peripherie des Bündnisses und in anderen Regionen, verkaufen oder verschaffen sich ABC-Waffen und Trägermittel bzw. versuchen sie sich zu verschaffen. Güter und Technologien, die zur Herstellung dieser Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel genutzt werden könnten, werden gängiger, während die Aufdeckung und Verhinderung des illegalen Handels mit diesen Materialien und dem dazugehörigen Know-how weiterhin schwierig ist. Nichtstaatliche Akteure haben sich als fähig erwiesen, einige dieser Waffen herzustellen und zu einzusetzen.

23. Die weltweite Verbreitung von Technologien, die zur Herstellung von Waffen genutzt werden können, kann zur größeren Verfügbarkeit von hochentwickelten militärischen Fähigkeiten führen und es Gegnern erlauben, sich hochwirksame luft-, land- und seegestützte Offensiv- und Defensivsysteme, Marschflugkörper und andere fortgeschrittene Waffensysteme zu verschaffen. Darüber hinaus könnten staatliche und nichtstaatliche Gegner versuchen, die zunehmende Abstützung des Bündnisses auf Informationssysteme durch Informationsoperationen zur Untauglichmachung solcher Systeme auszunutzen. Sie könnten versuchen, Strategien dieser Art einzusetzen, um die Überlegenheit der Nato bei traditionellen Waffen auszugleichen.

24. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Gebiet der Bündnispartner, aus welcher Richtung auch immer, finden Artikel 5 und 6 des Vertrags von Washington Anwendung. Die Sicherheit des Bündnisses muß jedoch auch den globalen Kontext berücksichtigen. Sicherheitsinteressen des Bündnisses können von anderen Risiken umfassenderer Natur berührt werden, einschließlich Akte des Terrorismus, der Sabotage und des organisierten Verbrechens sowie der Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen. Die unkontrollierte Bewegung einer großen Zahl von Menschen, insbesondere als Folge bewaffneter Konflikte, kann ebenfalls Probleme für die Sicherheit und Stabilität des Bündnisses aufwerfen. Im Bündnis gibt es Mechanismen für Konsultationen nach Artikel 4 des Washingtoner Vertrags sowie gegebenenfalls zur Koordinierung der Maßnahmen der Bündnispartner einschließlich ihrer Reaktionen auf derartige Risiken.

Teil III – Der Sicherheitsansatz im 21. Jahrhundert

25. Das Bündnis ist einem breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz verpflichtet, der die Bedeutung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und umweltpolitischer Faktoren neben der unverzichtbaren Verteidigungsdimension anerkennt. Dieser breite Ansatz bildet für das Bündnis die Grundlage für die wirksame Erfüllung seiner grundlegenden Sicherheitsaufgaben sowie für die Verstärkung seiner Bemühungen um die Entwicklung einer wirksamen Zusammenarbeit mit anderen europäischen und euro-atlantischen Organisationen sowie den Vereinten Nationen. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine europäische Sicherheitsarchitektur aufzubauen, in deren Rahmen der Beitrag des Bündnisses zu Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums und der Beitrag dieser anderen internationalen Organisationen einander ergänzen und gegenseitig verstärken, sowohl bei der Vertiefung der Beziehungen zwischen den euro-atlantischen Staaten als auch bei der Bewältigung von Krisen. Die Nato bleibt das wesentliche Forum für Konsultationen unter den Verbündeten und für die Vereinbarung von politischen Maßnahmen, die sich auf die Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen ihrer Mitgliedstaaten nach dem Washingtoner Vertrag auswirken.

26. Das Bündnis strebt nach Bewahrung des Friedens und Stärkung der euro-atlantischen Sicherheit und Stabilität durch die Erhaltung der transatlantischen Bindung, durch die Aufrechterhaltung wirksamer militärischer Fähigkeiten, die für die Abschreckung und Verteidigung und die Erfüllung des ganzen Spektrums seiner Aufgaben ausreichend sind, durch die Herausbildung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses, durch eine umfassende Fähigkeit, Krisen erfolgreich zu bewältigen, durch seine fortdauernde Offenheit für neue Mitglieder und die Fortsetzung von Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten als Teil seines kooperativen Ansatzes in der euro-atlantischen Sicherheit, einschließlich im Bereich der Rüstungskontrolle und Abrüstung.

Die Transatlantische Bindung

27. Die Nato bekennt sich zu einer starken und dynamischen Partnerschaft zwischen Europa und Nordamerika zur Unterstützung der Werte und Interessen, die sie miteinander teilen. Die Sicherheit Europas und diejenige Nordamerikas sind unteilbar. Daher ist das Bekenntnis zur unverzichtbaren transatlantischen Bindung und zur kollektiven Verteidigung der Mitglieder des Bündnisses von grundlegender Bedeutung für seine Glaubwürdigkeit und für die Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums.

Die Aufrechterhaltung der militärischen Fähigkeiten des Bündnisses

28. Die Aufrechterhaltung einer angemessenen militärischen Fähigkeit und die eindeutige Bereitschaft, gemeinsam zur kollektiver Verteidigung zu handeln, haben für die sicherheitspolitischen Ziele der Allianz weiterhin zentrale Bedeutung. Eine derartige Fähigkeit ist zusammen mit politischer Solidarität unverändert eine Schlüsselvoraussetzung für die Fähigkeit des Bündnisses, jeglichen Versuch von Zwang oder Einschüchterung zu verhindern und zu gewährleisten, daß ein militärischer Angriff gegen das Bündnis niemals als eine auch nur im geringsten erfolgversprechende Option in Betracht gezogen werden kann.

29. Militärische Fähigkeiten, die für das gesamte Spektrum vorhersehbarer Umstände wirksam sind, stellen auch die Grundlage für die Fähigkeit des Bündnisses dar, durch nicht unter Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung beizutragen. Diese Einsätze können höchste Anforderungen stellen und in hohem Maße von den gleichen politischen und militärischen Qualitäten wie Zusammenhalt, multinationale Ausbildung und umfassende vorherige Planung abhängen, die auch in einer unter Artikel 5 fallenden Lage von ausschlaggebender Bedeutung wären. Daher werden sie, auch wenn sie besondere Anforderungen stellen können, mit Hilfe eines gemeinsamen Instrumentariums an Strukturen und Verfahren des Bündnisses gehandhabt werden.

Die europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität

30. Das Bündnis, das die Grundlage der kollektiven Verteidigung seiner Mitglieder bildet und durch welches gemeinsame sicherheitspolitische Ziele verfolgt werden, wo immer dies möglich ist, bekennt sich unverändert zu einer ausgewogenen und dynamischen transatlantischen Partnerschaft. Die europäischen Verbündeten haben Beschlüsse gefaßt, die sie in die Lage versetzen sollen, im sicherheits- und verteidigungspolitischen Bereich mehr Verantwortung zu übernehmen, um Frieden und Stabilität des euro-atlantischen Raums und damit die Sicherheit aller Verbündeten zu verbessern. Auf der Grundlage der vom Bündnis in Berlin 1996 und danach gefaßten Beschlüsse wird die Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der Nato fortgesetzt. Dieser Prozeß wird eine enge Zusammenarbeit zwischen der Nato, der WEU und, falls und soweit angebracht, der Europäischen Union erfordern. Sie wird es allen europäischen Verbündeten ermöglichen, einen kohärenteren und wirksameren Beitrag zu den Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses als Ausdruck unserer gemeinsamen Verantwortlichkeiten zu leisten, sie wird die transatlantische Partnerschaft verstärken und den europäischen Verbündeten dabei helfen, erforderlichenfalls eigenständig zu handeln durch die Bereitschaft des Bündnisses, von Fall zu Fall und im Konsens seine Mittel und Fähigkeiten für Operationen, in denen das Bündnis nicht militärisch engagiert ist, unter der politischen Kontrolle und strategischen Leitung entweder der WEU oder wie anderweitig vereinbart zur Verfügung zu stellen, und zwar unter Berücksichtigung der vollen Beteiligung aller europäischen Verbündeten, falls diese dies wünschen.

Konfliktverhütung und Krisenbewältigung

31. Im Zuge ihrer Politik der Friedenserhaltung, der Kriegsverhütung und der Stärkung von Sicherheit und Stabilität und - wie in den grundlegenden Sicherheitsaufgaben dargelegt - wird die Nato in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen darum bemüht sein, Konflikte zu verhüten oder, sollte eine Krise auftreten, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu deren wirksamer Bewältigung beitragen, einschließlich durch die Möglichkeit der Durchführung von nicht unter Artikel 5 fallenden Krisenreaktionseinsätzen. Die Bereitschaft des Bündnisses, solche Einsätze durchzuführen, unterstützt das übergeordnete Ziel der Stärkung und Erweiterung von Stabilität und beinhaltet oft die Beteiligung der Partner der Nato. Die Nato erinnert an ihr 1994 in Brüssel gemachtes Angebot, von Fall zu Fall in Übereinstimmung mit ihren eigenen Verfahren friedenswahrende und andere Operationen unter der Autorität des VN-Sicherheitsrats oder der Verantwortung der OSZE zu unterstützen, unter anderem auch durch die Bereitstellung von Ressourcen und Fachwissen der Allianz. In diesem Zusammenhang erinnert das Bündnis an seine späteren Beschlüsse in bezug auf Krisenreaktionseinsätze auf dem Balkan. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit von Bündnissolidarität und -zusammenhalt bleibt die Beteiligung an einer solchen Operation oder einem solchen Einsatz den Beschlüssen der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen Verfassungen vorbehalten.

32. Die Nato wird von Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog sowie von ihren Beziehungen zu anderen Organisationen vollen Gebrauch machen, um zur Verhinderung von Krisen und, sollten diese dennoch entstehen, zu ihrer Entschärfung in einem frühen Zeitpunkt beizutragen. Ein kohärenter Ansatz zur Krisenbewältigung wird, wie bei jeder Gewaltanwendung durch das Bündnis, die Auswahl und Koordinierung geeigneter Reaktionen durch die politischen Stellen des Bündnisses aus einem Spektrum sowohl politischer als auch militärischer Maßnahmen und deren genaue politische Kontrolle in jedem Stadium erforderlich machen.

Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog

33. Durch sein aktives Streben nach Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog stellt das Bündnis eine positive Kraft bei der Förderung von Sicherheit und Stabilität überall im euro-atlantischen Raum dar. Durch das Zugehen auf andere und durch Offenheit bemüht sich das Bündnis, den Frieden zu erhalten, Demokratie zu unterstützen und zu fördern, zu Wohlstand und Fortschritt beizutragen und eine echte Partnerschaft mit und unter allen demokratischen euro-atlantischen Staaten zu pflegen. Dies zielt auf eine Erhöhung der Sicherheit für alle ab, schließt niemanden aus und trägt dazu bei, Spaltungen und Meinungsverschiedenheiten zu überwinden, die zu Instabilität und Konflikten führen könnten.

34. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) bleibt der übergeordnete Rahmen für alle Aspekte der Zusammenarbeit der Nato mit ihren Partnern. Er bietet eine erweiterte politische Dimension sowohl für Konsultation als auch für Zusammenarbeit. EAPR-Konsultationen schaffen mehr Transparenz und Vertrauen zwischen ihren Mitgliedern in Sicherheitsfragen, tragen zu Konfliktverhütung und Krisenbewältigung bei und entwickeln praktische kooperative Aktivitäten, auch auf dem Gebiet der Zivilschutzplanung und bei Wissenschafts- und Umweltfragen.

35. Die Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist der Hauptmechanismus für den Aufbau praktischer Sicherheitsbeziehungen zwischen der Allianz und ihren Partnern sowie für die Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Partnern und der Nato. Durch detaillierte Programme, die die Fähigkeiten und Interessen der individuellen Partner widerspiegeln, arbeiten die Verbündeten und die Partner auf Transparenz in der nationalen Verteidigungsplanung und in den nationalen Verteidigungshaushalten, auf die demokratische Kontrolle der Streitkräfte, auf die Vorbereitung auf zivile Katastrophen und andere Notlagen und die Herausbildung der Fähigkeit zum Zusammenwirken hin, auch bei Nato-geführten PfP-Operationen. Das Bündnis bekennt sich zur Stärkung der Rolle der Partner in den Entscheidungs- und Planungsprozessen der PfP und bei der stärkeren Operationalisierung der PfP. Die Nato hat sich verpflichtet, mit jedem aktiven Teilnehmer an der Partnerschaft Konsultationen zu führen, falls dieser Partner eine direkte Bedrohung seiner territorialen Unversehrtheit, politischen Unabhängigkeit oder Sicherheit sieht.

36. Rußland spielt eine einzigartige Rolle in der euro-atlantischen Sicherheit. Im Rahmen der Nato-Rußland-Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit haben sich die Nato und Rußland verpflichtet, ihre Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamen Interesses, der Gegenseitigkeit und der Transparenz auszubauen, um einen dauerhaften und alle einschließenden Frieden im euro-atlantischen Raum zu erreichen, gestützt auf die Prinzipien der Demokratie und der kooperativen Sicherheit. Die Nato und Rußland haben vereinbart, ihr gemeinsames Bekenntnis zum Aufbau eines stabilen, friedlichen und ungeteilten Europas mit Leben zu erfüllen. Eine starke, stabile und dauerhafte Partnerschaft zwischen der Nato und Rußland ist von wesentlicher Bedeutung für die Schaffung anhaltender Stabilität im euro-atlantischen Raum.

37. Die Ukraine nimmt einen besonderen Platz im euro-atlantischen Sicherheitsumfeld ein und ist bei der Förderung von Stabilität und gemeinsamen demokratischen Werten ein wichtiger und wertvoller Partner. Die Nato bekennt sich zur weiteren Stärkung ihrer ausgeprägten Partnerschaft mit der Ukraine auf der Grundlage der Charta zwischen der Nato und der Ukraine, darunter durch politische Konsultationen über Fragen, die beide betreffen, und ein breites Spektrum von Maßnahmen der praktischen Zusammenarbeit. Das Bündnis unterstützt auch weiterhin die Souveränität und Unabhängigkeit, territoriale Unversehrtheit, demokratische Entwicklung und wirtschaftliche Prosperität sowie den Status dieses Landes als Nichtkernwaffenstaat als Schlüsselfaktoren der Stabilität und Sicherheit in Mittel- und Osteuropa und in Europa insgesamt.

38. Die Mittelmeerregion ist ein Raum von besonderem Interesse für das Bündnis. Die Sicherheit in Europa ist mit der Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum eng verknüpft. Der Mittelmeerdialog-Prozeß der Nato ist integraler Bestandteil des kooperativen Sicherheitsansatzes der Nato. Er schafft einen Rahmen für Vertrauensbildung, fördert Transparenz und Zusammenarbeit in der Region, stärkt und wird seinerseits gestärkt durch andere internationale Bemühungen. Das Bündnis bekennt sich zur stetigen Weiterentwicklung der politischen, zivilen und militärischen Aspekte des Dialogs mit dem Ziel, eine engere Zusammenarbeit und aktivere Einbeziehung der Staaten zu erreichen, die Partner in diesem Dialog sind.

Erweiterung

39. Das Bündnis bleibt nach Artikel 10 des Washingtoner Vertrags für neue Mitglieder offen. Es erwartet, daß es in den kommenden Jahren weitere Einladungen an Staaten aussprechen wird, die willens und fähig sind, die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Mitgliedschaft zu übernehmen, insofern die Nato feststellt, daß die Aufnahme dieser Staaten den allgemeinen politischen und strategischen Interessen des Bündnisses dienen, seine Wirksamkeit und seinen Zusammenhalt stärken und die europäische Sicherheit und Stabilität insgesamt verbessern würde. Zu diesem Zweck hat die Nato im Rahmen ihrer allgemeinen Beziehungen zu den beitrittswilligen Staaten ein Aktivitätenprogramm entwickelt, das diesen Ländern bei ihren Vorbereitungen auf eine mögliche künftige Mitgliedschaft helfen soll. Kein europäischer demokratischer Staat, dessen Aufnahme die Ziele des Vertrags erfüllen würde, wird von dieser Erwägung ausgeschlossen.

Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung

40. Die auf die Unterstützung der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung gerichtete Politik des Bündnisses wird auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der sicherheitspolitischen Ziele der Allianz spielen. Die Bündnispartner streben nach der Verbesserung von Sicherheit und Stabilität auf dem geringstmöglichen Streitkräfteniveau, das mit der Fähigkeit des Bündnisses zur Gewährleistung der kollektiven Verteidigung und zur Erfüllung der ganzen Bandbreite seiner Aufgaben vereinbar ist. Das Bündnis wird auch weiterhin sicherstellen, daß - als wichtiger Teil seines breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes - Verteidigung mit den Zielen der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung im Einklang bleibt. Das Bündnis wird auch weiterhin aktiv zur Fortentwicklung von Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nichtverbreitungsübereinkommen sowie zu vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen beitragen. Die Bündnispartner nehmen ihre besondere Rolle bei der Förderung eines breiter angelegten, umfassenderen und besser verifizierbaren internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsprozesses ernst. Das Bündnis wird seine politischen Bemühungen um die Verringerung von Gefahren, die sich aus der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel ergeben, verstärken. Das wichtigste nichtverbreitungspolitische Ziel des Bündnisses und seiner Mitglieder besteht darin, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, oder, sollte sie dennoch stattfinden, durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. Das Bündnis mißt der fortdauernden Geltung und der vollständigen Umsetzung des KSE-Vertrags durch alle Vertragsstaaten als wesentliches Element der Gewährleistung der Stabilität des euro-atlantischen Raums große Bedeutung bei.