fuenfundzwanzig jahre deutsch-franzoesischer freundschaftsvertrag - jubilaeumsfeierlichkeiten in paris am 22. januar 1988

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bundeskanzler dr. helmut kohl weilte anlaesslich der
feierlichkeiten zum 25. jahrestag der unterzeichnung des
vertrages ueber die deutsch-franzoesische
zusammenarbeit am 22. januar 1963 durch den praesidenten der
franzoesischen republik, general charles de gaulle, und
bundeskanzler dr. konrad adenauer, in paris.

festakt im elyse'e-palast

bundeskanzler dr. helmut kohl hielt bei dem festakt
zum 25. jahrestag des deutsch-franzoesischen vertrages
am 22. januar 1988 in paris folgende ansprache:

herr praesident der republik,
exzellenzen,
meine sehr verehrten damen und herren!

gemeinsam feiern wir heute den 22. januar 1963 als einen
hoehepunkt in der geschichte der deutsch-franzoesischen
beziehungen. ich freue mich besonders, dass das an diesem
ort geschieht. hier im elyse'e-palast besiegelten damals
charles de gaulle und konrad adenauer ein friedenswerk
von aussergewoehnlichem rang.
ich freue mich, dass heute so viele persoenlichkeiten
anwesend sind, die baumeister der deutsch-franzoesischen
freundschaft sind. ich sage dies voller dankbarkeit. wir aus
der juengeren und mittleren generation sollten zu keiner
stunde vergessen, dass die, die vor uns wirkten, den weg
auch zu diesem heutigen tag bereitet haben.
der deutsch-franzoesische vertrag ist manifest unserer
freundschaft. wir wuerdigen ihn als herausragende leistung
grosser staatsmaenner wie als ausdruck des sehnlichen
wunsches unserer voelker.
natuerlich hat es im lauf der letzten 25 jahre auch
augenblicke der ernuechterung gegeben. nicht immer hat der

vertrag halten koennen, was sich seine urheber von ihm
versprochen hatten. es gab auch missverstaendnisse - in
unseren beiden laendern wie bei nachbarn und freunden. so
mancher meinte und meint, vor der errichtung eines
"direktoriums" warnen zu muessen, das der europaeischen einigung
im wege stehen koennte. andere fuerchteten, der vertrag
koenne zu einer entfremdung beider laender von den
vereinigten staaten fuehren.
heute muessen die skeptiker ehrlicherweise eingestehen:
alle ermahnungen und befuerchtungen haben sich als
gegenstandslos erwiesen. mehr denn je ist der vertrag ein
wegweiser fuer die zukunft europas ebenso wie im alltag der
deutsch-franzoesischen beziehungen. seit kurzem richten
wir die aufmerksamkeit verstaerkt auf den bereich der
sicherheitspolitik. wenn wir heute den deutsch-franzoesischen
vertrag auch auf diesem gebiet erfuellen, greifen wir
unmittelbar auf, was konrad adenauer und charles de
gaulle vorgezeichnet haben.
vielleicht ist es daher erst heute moeglich, den vertrag in
seiner ganzen tragweite zu wuerdigen. sie eroeffnet sich uns
eindrucksvoll zur geltung kommen:
erstens: das im laufe vieler jahrhunderte gewachsene
band unserer historischen und kulturellen
gemeinsamkeiten,
weitens: das immer enger werdende miteinander von
deutschen und franzosen in den jahren nach 1945, nach
den bitteren erfahrungen dieses jahrhunderts, und
drittens: die gemeinsame verpflichtung auf das werk der
europaeischen einigung.
i.
seit jeher hat eine wechselvolle geschichte die geschicke
der deutschen und franzosen miteinander verflochten - im
ringen um die politische gestalt europas ebenso wie im
fruchtbaren kulturellen austausch.
solcher austausch schuf den grundstock eines reichen
gemeinsamen erbes, und dieses erbe hat seinerseits eine
tiefe gemeinsamkeit in den grundwerten gestiftet - darin
liegt seine bleibende politische bedeutung.
unsere beiden laender finden ihre gemeinsamen wurzeln
im frankenreich karls des grossen, beide schoepfen aus
denselben geistigen quellen. wer wollte sich zum beispiel
anmassen, den grossen kirchenlehrer albertus magnus -
geboren in deutschland und lange jahre lehrer an der
sorbonne - als einen repraesentanten spezifisch
franzoesischen oder deutschen denkens auszugeben?
nicht nur im mittelalter, in allen phasen der geschichte
waren die gemeinsamkeiten zwischen deutschen und
franzosen groesser, als es die ideologen der angeblichen
"erbfeindschaft" spaeter wahrhaben wollten.
das gilt gerade auch fuer das zeitalter der aufklaerung -
namentlich auf dem gebiet der literatur und der
philosophie. wir tun gut daran, uns dies zu vergegenwaertigen,
denn noch immer gilt es, der versuchung des
irrationalismus zu widerstehen.
von paris aus trat damals der glaube an die humane, an die
humanisierende kraft der vernunft seinen siegeszug an.
geistige wegbereiter wie voltaire stiessen in deutschland
nicht nur auf gelehrige zuhoerer, sondern auch auf
kongeniale denker.
von einem von ihnen, dem grossen philosophen immanuel
kant, stammt das wort: "bei den deutschen schlaegt das
genie mehr in die wurzel, bei den franzosen mehr in die
bluete." bei aller skepsis, mit der wir heute solchen
vergleichen angeblicher nationalcharaktere begegnen: in diesem
bild verbirgt sich hinter dem vermeintlichen gegensatz auch
der hinweis auf das fruchtbare zusammenspiel.
der deutsch-franzoesische vertrag steht in der tradition
unserer gemeinsamen geschichte. zwei nachbarlaender,
"dazu geschaffen, einander zu ergaenzen" - wie charles de
gaulle es einmal ganz bewusst angesichts der graeber von
verdun ausdrueckte -, haben aus ihrem gemeinsamen weg
durch die jahrhunderte, auch aus irrungen und wirrungen
die konsequenz gezogen: sie begreifen sich als
schicksalsgemeinschaft und fuehren ihre grossen geistigen,
kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen
reichtuemer zusammen.
selbst in zeiten der entfremdung und sogar in den
dunkelsten jahren der deutsch-franzoesischen geschichte gab es
immer auch anteilnahme und verstaendnis der voelker
fuereinander. aristide briand und gustav stresemann stehen auf
politischem gebiet ebenso fuer den geist wechselseitiger
zuwendung wie jean giraudoux und thomas mann auf
literarischem.
kultureller austausch kann - ich glaube: wird - frieden
und verstaendnis stiften. auch heute ist er unentbehrliche
grundlage fuer eine dauerhafte freundschaft zwischen
unseren voelkern wie fuer das gelingen unserer
zusammenarbeit.
zur freundschaft gehoeren bereitschaft und bemuehen, den
anderen aus dessen eigenen gegebenheiten heraus
verstehen zu wollen. zu recht haben deshalb die kulturellen
beziehungen sowie gerade der jugendaustausch einen so
hohen rang im deutsch-franzoesischen vertrag.
premierminister chirac und ich haben im september vergangenen
jahres beim deutsch-franzoesischen jugendtreffen in
ludwigsburg bekraeftigt, welch entscheidende bedeutung
dem jugendaustausch fuer die gemeinsame zukunft unserer
beiden laender zukommt.
in den vergangenen 25 jahren haben ueber fuenf millionen
junge deutsche und franzosen am austauschprogramm
des deutsch-franzoesischen jugendwerks teilgenommen und
so ein netz von freundschaften geknuepft. auch
partnerschaften von laendern, provinzen und staedten und eine
fuelle gesellschaftlicher kontakte haben zahlreiche
bindungen geschaffen. allen, die daran mitgewirkt haben,
moechte ich fuer ihren grossartigen einsatz von herzen
danken.
doch der kulturelle auftrag des deutsch-franzoesischen
vertrags ist insgesamt noch lange nicht erfuellt. nicht nur
bei der sprache gibt es immer noch zu viel unkenntnis.
um so wichtiger ist es heute, versaeumtes nachzuholen. mit
dem kulturgipfel in frankfurt 1986 sind wir ein wesentliches
stueck vorangekommen. auf diesem weg muessen wir
fortschreiten, denn so staerken wir auch das fundament fuer
unsere politische zusammenarbeit.

ii.
der elyse'e-vertrag hat dieser zusammenarbeit ein
programm gegeben und sie organisiert. bahnbrechend war die
verpflichtung zur regelmaessigen konsultation. sie nahm alle
nachfolgenden regierungen der franzoesischen republik
und der bundesrepublik deutschland in die - wie ich denke:
praegende - disziplin eines staendigen dialogs. dieses
instrumentarium hat sich gerade auch in schwierigen zeiten
bewaehrt - vor allem als garant fuer die kontinuitaet in unseren
beziehungen. sein wert kann nicht hoch genug
eingeschaetzt werden.
ich moechte diese gelegenheit nutzen, vor allem den
repraesentanten der medien zu sagen: gerade weil wir bei
unseren alle sechs monate stattfindenden konsultationen nicht
immer etwas bahnbrechendes beschliessen, bieten wir ein
beispiel fuer eine neue normalitaet, die in wahrheit eine
historische sensation ist.
paul claudel sprach einmal von der notwendigkeit, die
strassburger eide zu erneuern. mit dem deutsch-franzoesischen
vertrag haben wir mehr getan: wir haben eine immer
enger werdende gemeinschaft des vertrauens in
europaeischer perspektive geschaffen.
der vertrag vom 22. januar 1963 hat damals zugleich die
aussoehnung zwischen unseren beiden voelkern im
bewusstsein und in den herzen der menschen verankert. er
besiegelte ein werk, das noch 1945 den meisten fast
unvorstellbar erschien - und doch war schon damals die hand zur
versoehnung ausgestreckt. so schrieb, noch ehe in europa
die waffen schwiegen, albert camus seine "briefe an einen
deutschen freund" und wirkte damit als literarischer
vorbote der aussoehnung - und letztlich auch dessen, was wir
heute bewegen.
ein solch mutiges zeugnis der menschlichkeit war damals
noch vielen unverstaendlich - nach allem, was gerade
geschehen war.
wielm hausenstein hat diese hypothek in seinen "pariser
erinnerungen" so beschrieben: "ungezaehlte familien in
paris gedachten eines toten, eines misshandelten, eines
deportierten. es musste in weiten kreisen mindestens mit
einer abgrundtiefen abneigung gegen alles deutsche
gerechnet werden . . ."
wir gedenken am heutigen tag daher besonders dankbar
jener maenner und frauen, die vor diesem dunklen
hintergrund unermuedlich fuer die versoehnung unserer voelker
gewirkt haben. ich nenne robert schuman und jean
monnet, die das wagnis des schuman-planes eingingen
und damit einen entscheidenden durchbruch erzielten. ich
nenne jean du rivau und emmanuel mounier, carlo
schmid und walter hallstein.
gemeinsam mit vielen anderen - einige von ihnen sind hier
im saal - trugen sie massgeblich dazu bei, dass das werk der
aussoehnung gelingen konnte - und dass es schneller
vollendet wurde, als die meisten fuer moeglich gehalten haetten.
bereits 1954 bestand es einen entscheidenden test, als
konrad adenauer und pierre mende"s-france sich auf das
saar-statut verstaendigten. so bezeichnete adenauer den
23. oktober 1954, den tag der unterzeichnung der pariser
vertraege, als eigentlichen "tag der aussoehnung zwischen
frankreich und deutschland".
es schmaelert nicht die verdienste all dieser persoenlichkeiten
um unsere verstaendigung, wenn wir offen aussprechen, dass
nach 1945 - anders als zwischen den weltkriegen - auch
die politischen voraussetzungen dafuer guenstig waren.
neben dem sehnlichen wunsch nach frieden trat die
erkenntnis, dass deutsche und franzosen ihre freiheit nur
noch gemeinsam zu sichern und zu verteidigen vermochten
- gegen das beharrliche bemuehen der sowjetunion, ihre
einflusssphaere in europa immer weiter auszudehnen. mit
entscheidend war schliesslich die tatsache, dass zwei
wesentliche voraussetzungen fuer eine verstaendigung erfuellt
waren:
erstens: die errichtung einer stabilen demokratie im
freien teil deutschlands. erst der erfolgreiche aufbau dieser
freiheitlichen ordnung hat die versoehnung moeglich
gemacht. nach 150 jahren war damit die kluft, die sich im
politischen denken zwischen frankreich und deutschland
aufgetan hatte, endlich geschlossen. in der begegnung
freier buerger aus freien laendern konnte vertrauen wachsen.
zweitens: der beginn des europaeischen einigungswerkes
die europaeischen institutionen boten den rahmen, in
dem sich die deutsch-franzoesische verstaendigung
vollziehen konnte. sie haben als uebergreifende friedensordnung
gewirkt, in der voelker zusammenwachsen konnten.
vergessen wir dies niemals, wenn wir heute ueber oft schleppende
und muehsame entscheidungsprozesse in der gemeinschaft
klagen.
es ist wichtig, sich diese beiden voraussetzungen immer
wieder ins gedaechtnis zu rufen. sie verweisen auf
zusammenhaenge, die fuer die bundesrepublik deutschland zu
einem teil ihrer staatsraison geworden sind:
-ich spreche zum einen von dem unaufloeslichen
zusammenhang zwischen der freiheit unseres landes und
seiner zugehoerigkeit zum westlichen buendnis. wir stehen an
der seite frankreichs und der anderen westlichen
demokratien, weil dort unser geistiger und politischer standort
ist.
ich betone das gerade auch im hinblick auf manche
sorgen - vielleicht sind es nur stimmen - in frankreich.
nach den erfahrungen dieses jahrhunderts steht fuer die
ueberwaeltigende mehrheit der deutschen im freien teil
ihres vaterlandes fest, dass das buendnis mit den freien
voelkern unwiderruflich ist - und dass vor allem die enge
freundschaft mit frankreich unserer nation den weg in
eine gute, in eine friedliche zukunft weist.
-ein weiterer zusammenhang besteht zwischen der
deutsch-franzoesischen freundschaft und der europaeischen
einigung. so wie europa den notwendigen rahmen
fuer die deutsch-franzoesische aussoehnung bot, so war und ist
diese verstaendigung auch voraussetzung, grundlage und
bleibender antrieb fuer den europaeischen einigungsprozess.
iii.
so bekraeftigt der elyse'e-vertrag konsequenterweise, "dass
die verstaerkung der zusammenarbeit zwischen den beiden
laendern einen unerlaesslichen schritt auf dem wege zu dem
vereinigten europa bedeutet, welches das ziel beider
voelker ist".
es ist erklaerter inhalt des vertrags, dass deutsche und
franzosen eine besondere europaeische verantwortung
uebernehmen und auf dem weg zur europaeischen union
gemeinsam als treibende kraft wirken. es ist wahr: nicht
immer nach 1963 wurde dieser europaeische auftrag mit dem
notwendigen engagement erfuellt.
seit einigen jahren aber nehmen deutsche und franzosen
diese verpflichtung wieder in vollem umfang wahr. die
schaffung des europaeischen waehrungssystems war ein
solcher neubeginn. auf diesem wege muessen und wollen
wir weitergehen.
zahlreiche deutsch-franzoesische initiativen sind seither
gefolgt, die der europaeischen einigung neuen auftrieb
gegeben haben. ich erwaehne hier vor allem die
technologieinitiative eureka und die einheitliche europaeische akte.
damit haben wir uns ehrgeizige ziele gesetzt, die ueber den
tag weit hinausweisen.
lange und muehsame verhandlungen lassen sich nicht
vermeiden, wenn zwoelf staaten komplizierte entscheidungen
treffen muessen, und es ist oft schwierig, kompromisse zu
finden. wir alle wissen, dass wir die aktuellen finanz- und
agrarprobleme loesen muessen, wenn die gemeinschaft
zukunft haben soll.
aber wir wissen auch: dieses bild von europa kann kaum
begeistern und die herzen - nicht zuletzt der jungen
generation - gewinnen. dafuer brauchen wir eine vision - und
mehr denn je muss eine solche vision das werk der
deutsch-franzoesischen zusammenarbeit sein:
wir muessen angesichts der realitaeten unserer welt eine
gemeinsame europaeische sicherheitspolitik schaffen. die
bruecke ueber den atlantik zu unseren amerikanischen
freunden wird auf dauer nur dann halten koennen, wenn sie auf
beiden seiten auf festgefuegten pfeilern ruht.
wir ziehen mit unseren politischen entscheidungen auch die
konsequenz aus einer grundlegenden praemisse des
deutsch-franzoesischen vertrags. frankreich und die
bundesrepublik deutschland koennen nur gemeinsam
sicherheit finden.
die vielen franzoesischen soldaten, die in der bundesrepublik
deutschland dienst tun, leisten einen unverzichtbaren
beitrag fuer freiheit und sicherheit unserer beiden
laender. ich moechte ihnen dafuer herzlich danken.
wir muessen das territorium unserer beiden laender als
einen geschlossenen verteidigungsraum begreifen, als eine
einheit, die wir nur gemeinsam schuetzen koennen - oder
ueberhaupt nicht.
wir haben heute die vereinbarung ueber die schaffung eines
deutsch-franzoesischen verteidigungs- und sicherheitsrates
unterzeichnet. sie ist ein weithin sichtbarer ausdruck der
frankreich und deutschland verbindenden
schicksalsgemeinschaft.
mit dieser vereinbarung bekraeftigen frankreich und die
bundesrepublik deutschland ihre entschlossenheit, im
einklang mit ihren vertraglichen verpflichtungen in der weu
und der nato ihre sicherheit und ihre freiheit gemeinsam
zu verteidigen.
jetzt gilt es, mit grossem ernst an die aufgaben
heranzugehen, die wir uns gestellt haben: dazu gehoert
insbesondere der beschluss,
-gemeinsame konzeptionen auf dem gebiet von
verteidigung und sicherheit auszuarbeiten sowie
-eine enge abstimmung in allen die sicherheit europas
angehenden fragen einschliesslich denen von
ruestungskontrolle und abruestung sicherzustellen.
dabei sind wir uns bewusst, dass es in der praxis nicht immer
einfach sein wird, diesen beschluss auszufuehren. aber
gerade an diesen aufgaben fuehrt kein weg vorbei, wenn wir
das von staatspraesident mitterrand gepraegte leitbild von
unserer schicksalsgemeinschaft in die tat umsetzen
wollen.
wir haben den zeitpunkt fuer diese auch institutionell
greifbare verstaerkung der sicherheitspolitischen
zusammenarbeit zwischen frankreich und deutschland nicht ohne
bedacht gewaehlt.
in die politik zwischen west und ost ist bewegung
gekommen. ihre chancen wollen wir wahrnehmen. wir waeren
aber schlecht beraten, wenn wir uns von stimmungen
mitreissen liessen, statt nuechtern unsere gemeinsamen
interessen in den dialog zwischen west und ost
einzubringen.
wir - franzosen und deutsche - wollen fortschritte in der
abruestung und ruestungskontrolle, aber auf keinen fall um
den preis unserer sicherheit. ziel unserer politik ist und
bleibt die verhinderung eines jeden krieges in europa,
nuklear wie konventionell.
auf der tagesordnung stehen nicht nur abruestung und
ruestungskontrolle. wenn mehr vertrauen und stabilitaet
zwischen west und ost entstehen sollen, muessen auch
die politischen und ideologischen ursachen des west-ost-
konflikts abgebaut werden.
wir sind bereit, hierzu einen konstruktiven beitrag zu leisten,
und ich glaube, dass frankreich und deutschland sich
entschliessen sollten, die jetzt vor uns liegende phase der
ostpolitik aktiv und - wo immer moeglich - in staerkerem masse
gemeinsam mitzugestalten. ein solcher gemeinsamer
aufbruch wuerde deutlich machen, dass unsere beiden laender in
einem kernbereich ihrer aussenpolitik zusammenstehen und
sich nicht auseinanderdividieren lassen.
wie auch immer die historischen stichworte lauten, es darf
nie wieder dahin kommen, dass einer von uns in versuchung
gefuehrt wird, seine aussenpolitischen interessen zu lasten
des anderen zu verfolgen.
am heutigen tag haben wir auch einen beschluss ueber die
aufstellung eines deutsch-franzoesischen truppenverbandes
gefaellt. damit ist eine keimzelle geschaffen, die sich
weiterentwickeln kann - ein kristallisationspunkt fuer eine
deutsch-franzoesische sicherheitsgemeinschaft. am ende
dieses weges muss eine gemeinsame europaeische
verteidigung stehen, wenn moeglich mit einer europaeischen armee -
unter einschluss unserer europaeischen freunde und in
vertrauensvoller partnerschaft mit den vereinigten staaten von
amerika.
auch die schaffung einer wirtschafts- und waehrungsunion
wird massgeblich von der deutsch-franzoesischen
zusammenarbeit abhaengen. ein entscheidender schritt dazu wird
sein, bis 1992 in der europaeischen gemeinschaft den
binnenmarkt zu verwirklichen. die bundesrepublik deutschland
ist bereit - und ich denke, auch unsere franzoesischen
freunde sind es -, hier die notwendigen entscheidungen zu
treffen, auch wenn sie opfer kosten.
dabei kommt es einerseits darauf an, alle noch stoerenden
handelsbarrieren zu beseitigen. andererseits muessen
unsere industrien diesen markt noch mehr als bisher als
eine chance zur zusammenarbeit nutzen.
der binnenmarkt wird seine dynamik nur voll entfalten
koennen, wenn die europaeischen staaten ihre wirtschafts-
und finanzpolitik sehr viel staerker koordinieren. dabei
muessen wirtschaftliche konvergenz und waehrungspolitische
disziplin einander ergaenzen.
wir haben gerade in letzter zeit immer wieder die erfahrung
gemacht, dass kein land wirtschafts- und finanzpolitisch auf
sich allein gestellt ist und seinen weg allein gehen kann.
nur wenn wir unsere volkswirtschaften zum vorteil unserer
laender noch besser koordinieren, werden wir mit den
vielfaeltigen belastungen fertig werden, die aus gegenseitigen
abhaengigkeiten resultieren. wie so oft in europaeischen
fragen, haben frankreich und deutschland auch in diesem
bereich eine wichtige aufgabe uebernommen.
die vereinbarung ueber einen deutsch-franzoesischen
finanz- und wirtschaftsrat entspringt dem berechtigten
wunsch nach einer groesseren harmonisierung der
wirtschaftspolitiken beider laender und ihrer position in
internationalen finanz- und wirtschaftsfragen.
dieser neue impuls soll dazu beitragen, den nationalen
egoismus zu ueberwinden und praktische solidaritaet - auf
der grundlage gemeinsamer interessen - zu verwirklichen.
damit wollen wir auch ein beispiel fuer andere setzen - und
ich hoffe, dass sich moeglichst viele andere in europa diesem
beispiel anschliessen werden.
zu unserer vision von europa gehoert schliesslich auch der
aufbau einer gesamteuropaeischen friedensordnung - einer
friedensordnung, in der die menschen in gemeinsamer
freiheit und auf der grundlage der menschenrechte
zusammenfinden koennen. nur so koennen wir die teilung europas,
nur so koennen wir auch die teilung deutschlands wirklich
ueberwinden - und ich weiss, dass diese teilung in den augen
vieler franzosen nicht weniger widernatuerlich ist als in den
augen der deutschen.
gerade wir deutschen haben in unserer geschichte
zahlreiche erfahrungen mit foederalistischen strukturen gemacht,
die heute wieder sehr aktuell sind. der kern der deutschen
wie der europaeischen frage ist und bleibt die freiheit.
dieselbe freiheit, die als leitidee deutschen und franzosen
gemeinsam ist und die sie zusammengefuehrt hat, wollen wir
fuer das gesamte europa. wir tragen verantwortung fuer die
ideale der freiheitlichen demokratie und fuer die wahrung der
menschenrechte - in europa und weltweit. vereinen wir
unsere bemuehungen, um so dieser verantwortung gerecht
zu werden.
deutsche und franzosen muessen gemeinsam den kern
einer europaeischen union bilden - einer union, die sich
nicht einfach als gemeinsamer markt begreift, sondern als
gemeinschaft von werten einer freiheitlichen, rechts- und
sozialstaatlichen demokratie. wir muessen faehig sein,
unsere interessen in immer staerkerem masse zu buendeln und
als gemeinschaft des handelns aufzutreten.
wir laden unsere europaeischen partner herzlich ein, an
diesem werk mitzuarbeiten - aber wir werden uns nicht
davon abbringen lassen, diese union voranzubringen und
sie gemeinsam mit jenen zu vollenden, die daran mitwirken
wollen.
ich bin zutiefst davon ueberzeugt, dass es heute - zwoelf jahre
vor dem ende dieses jahrhunderts, das in zwei weltkriegen
millionen tote und so viel not, leid und traenen sah - der
historische auftrag an unsere generation ist, nach der
verwirklichung dieser europaeischen idee zu streben. nur so
koennen wir frieden und freiheit fuer unsere laender und
voelker, fuer unseren kontinent auf dauer sichern.
dieser anstrengung werden wir uns stellen, so wie wir es
uns vor 25 jahren im deutsch-franzoesischen vertrag
versprochen haben. deutsche und franzosen wollen
gemeinsam eine zukunft in freiheit gestalten - im bewusstsein
geschichtlicher erfahrungen und unserer verantwortung fuer
europa und fuer die generationen, die nach uns kommen.
es lebe die deutsch-franzoesische freundschaft, es lebe
europa.

zeremonie und zeichnung der protokolle

in einer feierlichen zeremonie fand im elyse'e-palast die
zeichnung der zusatzprotokolle zum vertrag vom
22. januar 1963 statt.

deutsch-franzoesischer verteidigungs- und sicherheitsrat

protokoll zum vertrag vom 22. januar 1963 zwischen der
bundesrepublik deutschland und der franzoesischen republik
ueber die deutsch-franzoesische zusammenarbeit
die bundesrepublik deutschland und die franzoesische
republik
-ueberzeugt, dass das europaeische einigungswerk
unvollstaendig bleiben wird, solange es nicht auch
sicherheit und verteidigung umfasst,
-entschlossen, zu diesem zweck ihre zusammenarbeit
auf der grundlage des vertrags vom 22. januar 1963
ueber die deutsch-franzoesische zusammenarbeit, dessen
verwirklichung insbesondere durch die erklaerung vom
22. oktober 1982 und 28. februar 1986 verdeutlicht
wurde, auszuweiten und zu intensivieren,
-ueberzeugt von der notwendigkeit, in uebereinstimmung
mit der erklaerung der minister der mitgliedstaaten der
westeuropaeischen union vom 27. oktober 1987 in den
haag eine europaeische identitaet auf dem gebiet der
verteidigung und der sicherheit zu entwickeln, durch die im
einklang mit den verpflichtungen zur solidaritaet, die sie
im geaenderten bruesseler vertrag sowie im
nordatlantikvertrag eingegangen sind, die schicksalsgemeinschaft,
die beide laender verbindet, wirksam zum ausdruck
gebracht wird,
-gewillt, dafuer zu sorgen, dass im einklang mit artikel v
des geaenderten bruesseler vertrags ihre entschlossenheit,
alle vertragsstaaten dieses vertrags an ihren grenzen zu
verteidigen, sichtbar und mit den erforderlichen mitteln
untermauert wird,
-ueberzeugt, dass die strategie der abschreckung und
verteidigung, auf der ihre sicherheit beruht und die jeden
krieg verhueten soll, sich weiterhin auf eine geeignete
zusammensetzung nuklearer und konventioneller
streitkraefte stuetzen muss,
-entschlossen, gemeinsam mit ihren uebrigen partnern
und unter beruecksichtigung ihrer eigenen optionen im
nordatlantischen buendnis einen angemessenen
militaerischen beitrag aufrechtzuerhalten, mit dem jeder angriff
oder einschuechterungsversuch in europa verhuetet
werden kann,
-ueberzeugt, dass alle voelker unseres kontinents das
gleiche recht auf ein leben in frieden und freiheit haben
und dass die staerkung beider voraussetzung ist fuer
fortschritte auf dem weg zu einer gerechten und dauerhaften
friedensordnung in ganz europa,
-entschlossen, sicherzustellen, dass ihre
zusammenarbeit diesen zielen dient,
-im bewusstsein ihrer gemeinsamen
sicherheitsinteressen und entschlossen, ihre auffassungen
in allen die verteidigung und sicherheit europas beruehrenden
fragen einander anzunaehern,
sind zu diesem zweck wie folgt uebereingekommen:
artikel 1
um der beide laender verbindenden schicksalsgemeinschaft zum
ausdruck zu verleihen und ihre zuammenarbeit auf
dem gebiet der verteidigung und der sicherheit
weiterzuentwickeln, wird in uebereinstimmung mit den zielen und
bestimmungen des vertrags vom 22. januar 1963 zwischen
der bundesrepublik deutschland und der franzoesischen
republik ueber die deutsch-franzoesische zusammenarbeit
ein deutsch-franzoesischer verteidigungs- und sicherheitsrat
geschaffen.
artikel 2
der rat besteht aus den staats- und regierungschefs und
den aussen- und verteidigungsministern. der
generalinspekteur der bundeswehr und der generalstabschef der
streitkraefte nehmen kraft amtes teil.
das ratskomitee besteht aus den aussen- und
verteidigungsministern. hohe beamte und soldaten, die fuer die
bilaterale zusammenarbeit auf dem gebiet der verteidigung
und der sicherheit verantwortlich sind, koennen zur
teilnahme an seiner arbeit aufgefordert werden.
artikel 3
der deutsch-franzoesische verteidigungs- und sicherheitsrat
tritt mindestens zweimal im jahr abwechselnd in der
bundesrepublik deutschland und in frankreich zusammen.
seine arbeit wird vom ratskomitee vorbereitet, das sich auf
den deutsch-franzoesischen ausschuss fuer verteidigung und
sicherheit abstuetzt.
artikel 4
die arbeit des deutsch-franzoesischen verteidigungs- und
sicherheitsrats hat insbesondere folgendes zum gegenstand:
-ausarbeitung gemeinsamer konzeptionen auf dem
gebiet der verteidigung und der sicherheit,
-sicherstellung einer zunehmenden abstimmung
zwischen beiden staaten in allen die sicherheit europas
angehenden fragen, einschliesslich des gebiets der
ruestungskontrolle und der abruestung,
-beschlussfassung hinsichtlich der gemischten
militaereinheiten, die im gegenseitigen einvernehmen aufgestellt
werden,
-beschlussfassung im hinblick auf gemeinsame manoever,
auf die ausbildung von militaerpersonal sowie auf
unterstuetzungsvereinbarungen, mit denen die faehigkeit der
streitkraefte beider laender gestaerkt wird, sowohl im
frieden als auch im krisen- oder verteidigungsfall
zusammenzuarbeiten,
-verbesserung der interoperabilitaet der ausruestung beider
streitkraefte,
-entwicklung und vertiefung der
ruestungszusammenarbeit unter beruecksichtigung der notwendigkeit,
zur sicherung der gemeinsamen verteidigung ein
angemessenes industrielles und technologisches potential in
europa aufrechtzuerhalten und zu staerken.

artikel 5
das sekretariat des deutsch-franzoesischen verteidigungs-
und sicherheitsrats sowie des ratskomitees wird von
vertretern beider staaten geleitet. der sitz des sekretariats
wird in paris eingerichtet.
artikel 6
dieses protokoll wird dem vertrag vom 22. januar 1963
zwischen der bundesrepublik deutschland und der
franzoesischen republik ueber die deutsch-franzoesische
zusammenarbeit beigefuegt und ist bestandteil dieses vertrags.
es tritt in kraft, sobald jede der beiden regierungen
der anderen mitgeteilt hat, dass die dazu erforderlichen
innerstaatlichen voraussetzungen erfuellt sind.
geschehen zu paris am 22. januar 1988 in zwei urschriften,
jede in deutscher und in franzoesischer sprache, wobei jeder
wortlaut gleichermassen verbindlich ist.
fuer die bundesrepublik deutschland
fuer die franzoesische republik
der bundeskanzler
der bundesminister des auswaertigen
der bundesminister der verteidigung
der praesident der franzoesischen republik
der premierminister
der minister
der auswaertigen angelegenheiten
der minister der verteidigung

deutsch-franzoesischer finanz- und wirtschaftsrat

protokoll zum vertrag vom 22. januar 1963 zwischen der
bundesrepublik deutschland und der franzoesischen republik
ueber die deutsch-franzoesische zusammenarbeit
die bundesrepublik deutschland und die franzoesische
republik

-in dem bewusstsein der solidaritaet, die beide voelker
hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen entwicklung miteinander
verbindet, wie dies in der gemeinsamen erklaerung vom
22. januar 1963 zu dem vertrag gleichen datums ueber
die deutsch-franzoesische zusammenarbeit betont wird,
-in der ueberzeugung, dass eine verstaerkung der
zusammenarbeit zwischen den beiden staaten zur
verwirklichung der europaeischen wirtschafts- und
waehrungsunion beitraegt,
sind zu diesem zweck wie folgt uebereingekommen:
artikel 1
es wird ein deutsch-franzoesischer finanz- und
wirtschaftsrat geschaffen mit der zielsetzung, die zusammenarbeit
zwischen beiden laendern zu verstaerken und noch enger zu
gestalten, ihre wirtschaftliche politik moeglichst weitgehend
zu harmonisieren und ihre positionen zu internationalen
finanz- und wirtschaftsfragen anzunaehern.
artikel 2
dem rat gehoeren die minister der finanzen und fuer
wirtschaft der bundesrepublik deutschland, der wirtschafts-
und finanzminister der franzoesischen republik sowie die
praesidenten der beiden zentralbanken an.

artikel 3
der rat tritt viermal im jahr zusammen, und zwar
abwechselnd in der bundesrepublik deutschland und in frankreich.
er bemueht sich um absprachen in allen fragen, die seiner
ansicht nach in den zustaendigkeitsbereich der dem rat
angehoerenden minister fallen.
er berichtet dem bundeskanzler, dem praesidenten der
franzoesischen republik sowie dem premierminister der
franzoesischen regierung bei jedem deutsch-franzoesischen
gipfeltreffen ueber seine taetigkeit.
er kann der deutschen und franzoesischen regierung alle
fragen vorlegen, die eine entscheidung seitens der beiden
regierungen erfordern.
artikel 4
dem deutsch-franzoesischen finanz- und wirtschaftsrat sind
folgende aufgaben zugewiesen:
-er eroertert jedes jahr die grundlinien der nationalen
haushalte vor ihrer verabschiedung durch die
regierungen und die parlamente.
-er eroertert regelmaessig die wirtschaftslage und die
wirtschaftspolitik beider laender mit dem ziel einer moeglichst
weitgehenden abstimmung.
-er eroertert regelmaessig die waehrungspolitik beider
laender im nationalen, europaeischen und internationalen
bereich mit dem ziel einer moeglichst weitgehenden
abstimmung.
-er stimmt soweit wie moeglich die positionen der beiden
laender bezueglich der internationalen verhandlungen ueber
wirtschaftsfragen ab.
artikel 5
der rat wird die einrichtung eines sekretariats zur
vorbereitung der sitzungen beschliessen.
artikel 6
dieser vertrag gilt auch fuer das land berlin, sofern nicht die
regierung der bundesrepublik deutschland gegenueber der
regierung der franzoesischen republik innerhalb von drei
monaten nach inkrafttreten des vertrages eine gegenteilige
erklaerung abgibt.
artikel 7
dieses protokoll wird dem vertrag vom 22. januar 1963
zwischen der bundesrepublik deutschland und der
franzoesischen republik ueber die deutsch-franzoesische
zusammenarbeit beigefuegt und ist bestandteil dieses
vertrags.
es tritt in kraft, sobald jede der beiden regierungen der
anderen mitgeteilt hat, dass die dazu erforderlichen
innerstaatlichen voraussetzungen erfuellt sind.
geschehen zu paris am 22. januar 1988 in zwei urschriften,
jede in deutscher und in franzoesischer sprache, wobei jeder
wortlaut gleichermassen verbindlich ist.
fuer die bundesrepublik deutschland fuer die franzoesische republik