- Bulletin 121-90
- 10. Oktober 1990
die regierungen der franzoesischen republik, der union
der sozialistischen sowjetrepubliken, des vereinigten
koenigreichs grossbritannien und nordirland und der
vereinigten staaten von amerika,
vertreten durch ihre aussenminister, die am 1. oktober
1990 in new york zusammengetroffen sind,
unter beruecksichtigung des am 12. september 1990
in moskau unterzeichneten vertrags ueber die abschliessende
regelung in bezug auf deutschland, der die beendigung
ihrer rechte und verantwortlichkeiten in bezug auf berlin
und deutschland als ganzes festlegt,
erklaeren, dass die wirksamkeit ihrer rechte und
verantwortlichkeiten in bezug auf berlin und deutschland
als ganzes mit wirkung vom zeitpunkt der vereinigung
deutschlands bis zum inkrafttreten des vertrags ueber die
abschliessende regelung in bezug auf deutschland ausgesetzt
wird. als ergebnis werden die wirksamkeit der entsprechenden,
damit zusammenhaengenden vierseitigen vereinbarungen,
beschluesse und praktiken und die taetigkeit aller
entsprechenden einrichtungen der vier maechte ab dem zeitpunkt
der vereinigung deutschlands ebenfalls ausgesetzt.
die regierung der bundesrepublik deutschland, vertreten
durch ihren aussenminister, und die regierung der
deutschen demokratischen republik, vertreten durch ihren
minister fuer bildung und wissenschaft, nehmen diese
erklaerung zur kenntnis.