Rede des Bundesministers der Finanzen, Peer Steinbrück,

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Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!

Dieses Haushaltsbegleitgesetz setzt genau das um, was die Koalition über den Koalitionsvertrag angekündigt hat. Daran ist nichts Neues. Es ist absolut transparent. Ich setze an den Anfang, dass wir seit einem halben Jahr wissen, dass dieses Haushaltsbegleitgesetz eines Tages kommt, und zwar als ein wichtiger Bestandteil, um eine ausgesprochen problematische Haushaltslage in den Griff zu bekommen. Wir wollen auf der einen Seite mit unserer Strategie Wachstum und Beschäftigung fördern, den rechtlichen Rahmen gerade auch für die mittelständische Industrie verbessern, strukturelle Reformen durchsetzen und auf der anderen Seite die öffentlichen Haushalte konsolidieren.

Der Begriff "Etikettenschwindel", mit dem Sie, Frau Flach, Ihre Rede begonnen haben, wirkt auf Sie zurück. Sie glauben, dem Publikum weismachen zu können, dass man eine Diät ohne Anstrengungen durchziehen könne. Das läuft aber nicht.

Nein, Sie als FDP glauben sogar, dass Sie den Menschen versprechen können, trotz der angespannten Haushaltslage könne man darüber hinaus noch Steuern senken, man könne die öffentlichen Haushalte konsolidieren, ohne Maßnahmen auf der Einnahmeseite durchzuführen. Dies ist zumindest eine Selbsttäuschung. So weit, zu sagen, dass Sie die anderen täuschen, will ich gar nicht gehen.

Sie versuchen, den Menschen weiszumachen, dass man den Kuchen essen und ihn gleichzeitig behalten kann. Das funktioniert nicht. Die in Ihren Vorschlägen enthaltenen Zahlen sind übrigens ein schlagendes Beispiel dafür. Die in Ihrem Vorschlag enthaltene Summe von 7 Milliarden Euro macht gerade ein Fünftel dessen aus, was wir zur nachhaltigen strukturellen Verbesserung des Bundeshaushaltes brauchen.

Ein selbst anklagendes Beispiel haben Sie innerhalb einer halben Stunde bei zwei unterschiedlichen Tagesordnungspunkten gebracht: Als es um den Einsatz im Kongo ging, hat Ihre Fraktionskollegin davon geredet, dass die 56 Millionen Euro, die dafür etatisiert werden müssen, auf den Einzelplan oben draufgelegt werden müssen. In Ihrem Beitrag zum Haushaltsbegleitgesetz werfen Sie mir nun vor, wie ich das, was der Kollege Jung zusätzlich schultern muss, finanzpolitisch umsetze. Das lässt sich an Doppelbödigkeit nicht übertreffen.

Herr Gysi, ich will Sie – vermutlich erfolglos – noch einmal darauf hinweisen, dass Steuersysteme inzwischen international miteinander konkurrieren. Das werde ich Ihnen wahrscheinlich nie vermitteln können. Ich will damit sagen: Ihre Partei, meine Partei, die Union oder die FDP können zehnmal beschließen, dass deutsche Unternehmen in Deutschland Steuern zahlen sollen und Steuerverluste in Deutschland nicht steuermindernd zur Geltung bringen sollen. Darüber entscheiden wir gar nicht. Darüber entscheidet allein ein attraktives, kluges, in sich schlüssiges Steuersystem.

Ich bin darauf angewiesen, dass ich in Deutschland im Bereich der Unternehmensbesteuerung ein Steuersystem zustande bringe, das sich im Vergleich zu dem in Österreich, in den Niederlanden oder in England sehen lassen kann. Die Steuereinnahmen dürfen selbstverständlich nicht, im Sinne eines negativen Wettbewerbs, auf null gedreht werden. Das Steuersystem muss aber in der Tat attraktiv genug sein, damit deutsche Unternehmen ihre Gewinne hier versteuern und ihre Verluste hier nicht steuermindernd zur Geltung bringen. Das ist meine Aufgabe. Mit populistischen Hinweisen, wie Sie sie vortragen, komme ich nicht weiter. Das gleiche gilt für Ihren Hinweis auf die Vermögenssituation in Deutschland: Zehn Prozent besitzen 50 Prozent; das stelle ich gar nicht in Abrede. Ihr Bild wäre aber vollständiger, wenn Sie darauf hinweisen würden, dass zehn beziehungsweise 15 Prozent der Steuerzahler 50 bis 60 Prozent des Steueraufkommens in Deutschland erbringen. Das haben Sie in Ihrem Beitrag vergessen.

Was Sie in Ihrem Beitrag nicht vergessen, sondern definitiv falsch dargestellt haben, ist der Hinweis, dass die Beiträge zur Altersversorgung versicherungssteuerpflichtig sind. Das ist ein absoluter Irrtum. Ich hoffe, Sie korrigieren ihn; denn er könnte zu einer maßgeblichen Irritation vieler beitragen. Auf Beiträge zur Altersversorgung ist keine Versicherungssteuer zu leisten.

Frau Hajduk, Sie wissen genau – wir haben schon mehrere Male darüber gesprochen; ich habe manchmal den Eindruck, dass diese Diskussionen letztlich doch ermüdend, weil ergebnislos sind –, warum die große Koalition in diesem Jahr eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 38 Milliarden Euro vornimmt: weil wir den sich aufhellenden Konjunkturhimmel unterstützen wollen. Wenn wir schon in diesem Jahr die Nettokreditaufnahme auf die Regelgrenze, die bei ungefähr 22 oder 23 Milliarden Euro liegt, beschränken würden, müssten wir dem Kreislauf 16 Milliarden Euro entziehen, was automatisch Auswirkungen auf das hätte, was Sie und ich für richtig halten, nämlich die Konjunktur zu unterstützen.

Diese einfache volkswirtschaftliche Logik wird im Haushaltsausschuss gleichermaßen häufig von beiden Seiten ausgetauscht, im Plenum erstaunlicherweise nicht. Ich kriege es nicht zusammen, warum sich der Erkenntnisfortschritt im Haushaltsausschuss so stark von dem in plenaren Debatten unterscheidet.

Dasselbe gilt für die Frage, warum wir es 2007 anders machen: 2007 machen wir es anders, weil wir nicht zum sechsten Mal das Stabilitätskriterium nach dem Maastricht-Vertrag verletzen können und weil wir glauben, die Regelgrenze des Art. 115 im Sinne der Vertrauensbildung einhalten zu müssen. Vertrauensbildung hat übrigens auch Auswirkungen auf das Ausgabeverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet, dass wir die Nettokreditaufnahme im nächsten Jahr von 38 Milliarden Euro um 16 bis 17 Milliarden Euro reduzieren müssen. Das schaffe ich allein durch Ausgabenkürzungen nicht, sondern nur durch zusätzliche Einnahmen.

Ich kenne bisher kein anderes Muster, das weniger Nachteile hätte, das schmerzfrei wäre. Es gibt keine schmerzfreie Operation in diesem Zusammenhang. Das zu behaupten, ist Populismus. Diesem Populismus geben viele Politiker erkennbar die Hand. In meinen ersten sechs, sieben Monaten als Finanzminister habe ich die Erfahrung gemacht – das sage ich ganz freimütig –, dass alle über das Konsolidierungsziel reden, aber niemand bereit ist, dies in der Praxis umzusetzen.

In der Öffentlichkeit wird, auch mit Blick auf die nachfolgenden Generationen – viele jüngere Besucher sind heute anwesend –, die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gefordert. Es wird gesagt, es wäre richtig, das Verschuldenstempo zu reduzieren, die Schulden eines Tages vielleicht sogar abzubauen, weil der Kapitaldienst bei den jungen Menschen liegt. Tatsächlich gilt aber, dass jede Maßnahme, die wir in diesem Zusammenhang ergreifen, öffentlich genauso umstritten ist.

Daher gibt es in ein und derselben Berichterstattung, in ein und derselben politischen Auseinandersetzung Widersprüche. Allein am heutigen Tage habe ich gehört: "Steinbrück soll das Rentenloch stopfen!" – so ein Verbandsvertreter aus dem Bereich der Rentenversicherung. Meine Antwort ist: Wieso kommt er nicht auf die Idee, einen eigenen Vorschlag zu machen, wie man das Rentenloch stopfen könnte?

Warum also führen wir keine Diskussion über die Einsparungsvorschläge, die uns die jeweiligen Sozialversicherungsträger mitgeben? Als ob das eine irrwitzige Arbeitsteilung ist: namentlich der Finanzminister ist alleine dafür verantwortlich! Eine weitere Überschrift von heute: "Steinbrück droht neues Milliardenloch". In derselben Zeitung wird jede meiner Maßnahmen kritisiert, mit der das Milliardenloch gestopft werden soll.

Jede Opposition – lieber Herr Westerwelle, Sie werden nach mir sprechen – kann mich immer nach Art eines Hase-und-Igel-Rennens überbieten. Man kann immer sagen, was man noch obendrauf legen und was man unten wegnehmen könnte. Allein, Sie müssen nicht die Beweislast übernehmen. Das muss derjenige tun, der in der Regierung ist.

Ich habe im Wahlkampf gesagt, dass ich eine Mehrwertsteuererhöhung in dieser Phase für konjunkturpolitisch schädlich halte. Ich sehe aber, dass dieser Nachteil abzuwägen ist gegen andere Nachteile. Der jetzige Nachteil ist, dass ohne eine solche Maßnahme die öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland – nicht nur der Bundeshaushalt, sondern auch die Länderhaushalte und die kommunalen Haushalte – zerrissen werden. Wir laufen in eine Schuldenfalle hinein, aus der wir ohne solche Maßnahmen auf der Einnahmeseite nicht mehr herauskommen können. Eine der entscheidenden Maßnahmen auf der Einnahmeseite ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Diese Debatte, die zwischen Montag und Freitag stattfindet, mache ich nicht mehr mit. Am Montag wird mir von den Grünen gesagt, ich müsse mit der Verschuldung herunter. Am Dienstag sagen mir einige, ich müsse auch mit den Steuern herunter. Das sagt vor allem die FDP. Wie gesagt: Am Montag sagen mir alle, ich solle mit der Neuverschuldung heruntergehen. Am Dienstag sagt die FDP, man könne mit den Steuern heruntergehen.

Das ist natürlich unmöglich. Am Mittwoch sagt mir insbesondere Herr Lafontaine, ich müsse mit den Steuern heraufgehen. Am Donnerstag sagt mir jemand, ich müsse mit den Ausgaben heruntergehen. Am Freitag sagt mir jemand, ich müsse in bestimmten Bereichen mit den Ausgaben hochgehen. Am Samstag schließlich wird mir gesagt, es gebe kein präzises haushaltspolitisches Konzept. – So läuft die Debatte nicht mehr. So funktioniert das nicht mehr.

Wir sind angewiesen auf die Umsetzung dieses Haushaltsbegleitgesetzes, um insbesondere im nächsten Jahr die Regelgrenze des Art. 115 Grundgesetz und das Maastricht-Kriterium einzuhalten. Ich halte daran fest. Dies ist von konstitutiver Bedeutung für die Haushaltspolitik der Bundesregierung. Ich bin mir ziemlich sicher: Wenn wir diese beiden Ziele nicht erreichen sollten, sind diejenigen, die heute das Haushaltsbegleitgesetz kritisieren, die Ersten, die uns ans Kreuz nageln, weil wir die Grenzen des Art. 115 und das Maastricht-Kriterium nicht einhalten – Sie von der Opposition an erster Stelle!

Ich glaube, dass in den Beratungen des Haushaltsausschusses, insbesondere durch die Stellungnahmen einer Reihe von Professoren in der Anhörung, sehr deutlich geworden ist, dass wir im Bundeshaushalt nicht allein durch ausgabenseitige Maßnahmen vorankommen.

Ihre Leichtfüßigkeit in diesem Punkt ist schon erstaunlich. Denn in Ihren Beiträgen spielt die Tatsache keine Rolle, dass die Bundesbank in Bestätigung des Kurses meines Vorgängers darauf hinweist, dass wir auf der Einnahmeseite ein strukturelles Problem haben. Was wir jetzt tun, soll ein Beitrag sein, aus dieser strukturellen Unterfinanzierung herauszukommen.

Ich weiß, dass die Menschen durch viele Meldungen verwirrt werden. Sie lesen in der Zeitung, dass mir die Steuermehreinnahmen im Augenblick wie Sterntaler in die Schürze fallen. Alle haben das Gefühl, wenn man 8 Milliarden Euro mehr einnimmt, dass man dann auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer verzichten kann. Damit es denjenigen, die uns zusehen und zuhören, klar wird, sage ich: Bei den 8 Milliarden Euro handelt es sich um eine Mehreinnahme aufgrund einer Steuerschätzung für alle Gebietskörperschaften in der Bundesrepublik Deutschland, also für Bund, Länder und Kommunen. Der tatsächliche Mehrbetrag für den Bundeshaushalt gegenüber dem, was wir unseren Haushaltsplanungen bisher zugrunde gelegt haben, beträgt 1,5 Milliarden Euro. Das ist weit von dem entfernt, was ich auf der Einnahmeseite brauche, und wird durch erhebliche Haushaltsrisiken begleitet. Von diesen Haushaltsrisiken, auf die ich mich einstellen muss, ist nur gelegentlich die Rede. Das größte Haushaltsrisiko, mit dem ich es zu tun habe, ist die Dynamik von Hartz IV.

Die zweite große Schwierigkeit, mit der ich es zu tun habe, ist die Entwicklung in der Rentenversicherung. Das heißt, ein Haushalts- und Finanzminister, der diese 1,5 Milliarden Euro zum Anlass nehmen würde, eine Entwarnung auszurufen, der würde mit Blick auf die Risiken, die wir haben, unverantwortlich handeln.

Frau Hajduk, was Sie in Ihrem Beitrag zur Krankenversicherung ausgeführt haben, ist selten so stark strukturkonservierend gewesen. Das, was Sie gesagt haben, war ein Plädoyer dafür, dass man alles so lassen solle, wie es ist. Man darf den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht kürzen, am liebsten soll man ihn sogar erhöhen. Ich vermute einmal, dass Sie dasselbe auch über die Zuschüsse zur Rentenversicherung sagen. Folgte man dem, was Sie hier darstellen, würde der Haushalt nur immer weiter verkarsten, immer weniger zukunftsorientiert und müsste immer stärker auf die Problematik, die wir bei den sozialen Sicherungssystemen haben, zentriert werden.

Ich bin dafür, dass wir uns vor dem Hintergrund der Demografie und der Tatsache, dass uns die Finanzierungsgrundlagen wegbrechen, der Problematik mit den sozialen Sicherungssystemen stellen. Insofern ist die erkennbare Tendenz – die Erhöhung der Mehrwertsteuer erlaubt eine Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung; damit sinken die Bruttoarbeitskosten in Deutschland um zwei Prozentpunkte – sicher anders zu bewerten, als Sie das getan haben. Diese Entwicklung ist zumindest ein Einstieg in die schrittweise Absenkung der Bruttoarbeitskosten in Deutschland; ganz abgesehen davon, dass auch die Verteilungswirkungen ganz andere sind, wenn die Arbeit in Deutschland preiswerter wird.

Zum Schluss will ich zwei Dinge der vorgenommenen Änderungen herausstellen. Erstens: Ich bitte Sie sehr stark, die Bundesregierung zu unterstützen, Regionalisierungsmittel in der veranschlagten Höhe einzusparen. Der Revisionszeitpunkt ist verschoben worden, aber ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie nicht erneut versuchen würden, die Beträge, die dort in Rede stehen, zu reduzieren. Ich wiederhole sehr vorsichtig: Wir haben viele Anhaltspunkte dafür, dass diese Regionalisierungsmittel von den Ländern nicht entsprechend dem, was im Regionalisierungsgesetz vorgesehen ist, weitergereicht oder eingesetzt werden. Damit drücke ich mich sehr zurückhaltend aus. Ich halte das, was wir dort festgelegt haben, für absolut zumutbar.

Meine zweite Bitte ist – dieser Appell richtet sich an die Koalitionsfraktionen –, dass wir auch in den weiteren Beratungen über andere steuerpolitische Gesetze sehr darauf achten, dass das Finanztableau, das wir einmal verabredet haben, nicht weiter erodiert. Je mehr es einer Erosion preisgegeben wird, um an der einen oder anderen Stelle einen Konsens herzustellen, desto größer wird die Problematik für 2007, den Haushalt endlich innerhalb der Regelgrenzen des Art. 115 Grundgesetz zu halten.

An der einen oder anderen Stelle habe ich, auch als Ergebnis eines Lernprozesses, gesagt: Man wird das so nicht halten können. – Ich bitte aber darum, dass auch von denjenigen, die nicht im Haushalts- und Finanzausschuss sitzen, sehr konstruktiv darauf geachtet wird, dass dieser Rahmen nicht völlig aufgelöst wird, weil diese Koalition ihre Nagelprobe, den Haushalt 2007 den Regelgrenzen der Verfassung und den Maastricht-Auflagen entsprechend vorzulegen, sonst nicht wird erfüllen können.

Abschließend will ich auf Folgendes hinweisen: Das, was wir mit diesem Haushaltsbegleitgesetz und übrigens auch mit anderen steuerpolitischen Maßnahmen tun, ist nicht nur für die Einnahmeseite des Bundes, sondern auch für die anderen Gebietskörperschaften wichtig. Durch das, was wir beschlossen haben und beschließen werden, werden die Länder und die Kommunen über 38 Milliarden Euro mehr zur Verfügung haben. Dies ist für die Lage der kommunalen Haushalte von entscheidender Bedeutung. Auch die Länder werden dies dringend brauchen; denn elf von 16 Ländern sind inzwischen ebenfalls nicht mehr in der Lage, ihre Haushalte den jeweiligen Landesverfassungen entsprechend und ohne Beschädigung der Regelgrenze aufzustellen.

Deshalb ist mein Appell an die weitestgehend abwesenden Mitglieder der Bundesratsbank – sehr geehrter Herr Minister Breuer, immerhin ist der Vertreter von Nordrhein-Westfalen da –, dass man dort nicht doppelbödig auftritt, nach dem Motto: Im Bundesrat werde ich vielleicht gegen das Haushaltsbegleitgesetz stimmen, die damit verbundenen Mehreinnahmen hätte ich aber gerne. – So läuft das nicht.

Das beobachte ich sehr genau und ich werde meine diesbezüglichen Ausführungen im Bundesrat noch etwas klarer halten, als ich dies in meinem Schlussappell im Rahmen dieser Haushaltsdebatte getan habe.