asylbewerber im jahr 1989 - erklaerung des bundesministers des innern

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der bundesminister des innern, dr. wolfgang
schaeuble, gab anlaesslich der vorlage der jahresbilanz
der asylbewerberzahlen am 4. januar 1990 folgende
erklaerung ab:

im jahr 1989 haben 121318 auslaender in der bundesrepublik
deutschland asyl beantragt. das ist gegenueber 1988,
als 103076 asylbewerber gezaehlt wurden, eine erhebliche
zunahme und zugleich der bisher hoechste zugang innerhalb
eines jahres.
hauptherkunftslaender der asylsuchenden waren wie im
vorjahr (die vorjahreszahlen in klammern):

polen 26092 (29023) personen
tuerkei 20020 (14873) personen
jugoslawien 19423 (20812) personen
sri lanka 7758 (3383) personen
libanon 6240 (4233) personen
iran 5768 (7867) personen

fast die haelfte der asylbewerber (44,0 v. h.) kamen 1989
aus den osteuropaeischen staaten sowie aus jugoslawien
(1988: 54,8 v. h.).
1989 hat das bundesamt fuer die anerkennung auslaendischer
fluechtlinge ueber die antraege von 120610 personen
entschieden. anerkannt wurden 5991 personen. die
anerkennungsquote ist mit 5,0 prozent im jahre 1989 weiter
gesunken (1988: 8,6 v. h.). fuer die hauptherkunftslaender
betraegt die quote: polen 1,1 prozent, tuerkei 4,3 prozent,
jugoslawien 0,4 prozent.
die weitere zunahme des asylbewerberzugangs gegenueber
dem vorjahr kommt nicht unerwartet. sie ist eine folge des
allgemein wachsenden reiseverkehrs, der insbesondere in
anbetracht des wirtschaftlichen gefaelles zwischen der
bundesrepublik deutschland und den herkunftslaendern anreiz
gibt, sich durch stellung eines asylantrags einen laengeren
aufenthalt im bundesgebiet zu verschaffen. sie hat aber
auch ihre ursache in den weltweit zu verzeichnenden
fluechtlings- und wanderungsbewegungen, die - erleichtert
durch moderne massentransportmittel - bis nach europa
und in die bundesrepublik deutschland reichen.
dies macht erforderlich, fluechtlingspolitik nicht nur als
innere angelegenheit eines staates, sondern als weltweite
aufgabe zu betrachten und loesungsansaetze nicht nur im
eigenen land, sondern auch in den herkunftsregionen der
fluechtlinge zu suchen.
in dem hohen anteil von asylbewerbern, die nicht als
asylberechtigte anerkannt werden koennen, liegt das eigentliche
problem. so verstaendlich die gruende dieser menschen im
einzelnen auch sein moegen, die asylgewaehrung ist auf die
politisch verfolgten beschraenkt. das asylrecht darf nicht
zum instrument der unkontrollierten und unsteuerbaren
einreise und einwanderung umfunktioniert werden. sie wuerde
die aufnahmebereitschaft unserer buerger ueberfordern, es
gibt grenzen der integrationsfaehigkeit jeder gesellschaft.
sie wuerde auch den umstand ignorieren, dass bei uns, im
dichtest besiedelten der groesseren flaechenstaaten europas,
bereits ueber 4 1/2 millionen auslaender leben. sie wuerde
schliesslich der tatsache nicht gerecht, dass wir
verantwortung fuer deutsche tragen, die zu uns kommen, weil
sie hier in freiheit leben wollen.
es ist gegenwaertig eine unserer vordringlichsten aufgaben,
uns um diese deutsche zu kuemmern und die
voraussetzungen fuer ihre rasche eingliederung zu schaffen.
die bundesrepublik deutschland ist ein
auslaenderfreundliches land. sie soll es bleiben. diesem ziel
dient die begrenzung des weiteren zuzugs ebenso wie die
integration der hier lebenden auslaender, wie es der von der
bundesregierung beschlossene gesetzentwurf zur neuregelung
des auslaenderrechts vorsieht. wir brauchen eine
berechenbare ordnung fuer ein gutes zusammenleben
von deutschen und auslaendern.
einer vernuenftigen auslaenderpolitik dient auch ein
sachgerechtes asylverfahren. dessen anliegen muss es sein, dass
derjenige, der tatsaechlich politisch verfolgt ist, moeglichst
rasch anerkannt wird, dass aber auch umgekehrt der antrag
desjenigen, der nicht verfolgt ist, ebenso rasch abgelehnt
wird. dabei liegt es auch im interesse der betroffenen, dass
sie bald klarheit erhalten, ob sie bleiben duerfen oder nicht.

hierzu wurden im vergangenen jahr wichtige
entscheidungen getroffen und durch massnahmen umgesetzt.
durch erhebliche personelle verstaerkung des bundesamtes
(von 310 stellen in 1985 auf 850 stellen in 1989) konnte
erreicht werden, dass beim bundesamt die zahl der
entscheidungen (fuer 120610 personen) die der zugaenge
(121318 personen) nahezu erreicht hat.
zur weiteren verfahrensbeschleunigung hat die konferenz
der innenminister von bund und laendern im juni
vergangenen jahres eine enge zusammenarbeit zwischen zentralen
auslaenderbehoerden und aussenstellen des bundesamtes
beschlossen. diese massnahmen, die ab oktober letzten
jahres angelaufen sind, schlagen sich in der jahresstatistik
noch nicht nieder. es ist jedoch damit zu rechnen, dass die
beschleunigungsmassnahmen in der ersten jahreshaelfte
1990 greifen, und insbesondere offensichtlich unbegruendete
asylbegehren wesentlich schneller als bisher zum abschluss
kommen.
dabei sind ausreiseverpflichtungen von den laendern zuegig
und konsequent durchzusetzen.
insgesamt erwarte ich, dass die beschleunigung des
asylverfahrens verbunden mit einer konsequenten
aufenthaltsbeendigung im ablehnungsfall sich auch auf den
asylbewerberzugang auswirken wird.