- Bulletin 03-96
- 12. Januar 1996
Bundespräsident Roman Herzog hat am 3. Januar 1996 den 27.
Januar zum Tag des Gedenkens für die Opfer des
Nationalsozialismus erklärt. Die Proklamation hat folgenden Wortlaut:
1995 jährte sich zum 50. Mal das Ende des Zweiten Weltkrieges und
der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. In diesem Jahr haben
wir uns in besonderer Weise der Opfer des nationalsozialistischen
Rassenwahns und Völkermordes erinnert und der Millionen
Menschen gedacht, die durch das nationalsozialistische Regime
entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden. Symbolhaft für
diesen Terror steht das Konzentrationslager Auschwitz, das am 27.
Januar 1945 befreit wurde und in dem vor allem solche Menschen
litten, die der Nationalsozialismus planmäßig ermordete oder noch
vernichten wollte. Die Erinnerung darf nicht enden; sie muß auch
künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb
wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft
wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem
Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der
Wiederholung entgegenwirken. Ich erkläre den 27. Januar zum Tag
des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.