Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen und Bürger deutlich – denn die Kosten für Energie, Lebensmittel und Mobilität sind gestiegen. Bundestag und Bundesrat haben unter anderem dem Neun-Euro-Ticket und der temporären Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe zugestimmt.
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Die Bundesregierung entlastet die Bürgerinnen und Bürger.
Die Grafik zeigt in gelber und weißer Schrift auf blauem Grund eine Zusammenfassung des zweiten Entlastungspakets:
Foto: Bundesregierung
Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Diese kommen zusätzlich zu den bereits beschlossenen umfangreichen Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket.
Bundestag und Bundesrat beschlossen die Umsetzung folgender, milliardenschwerer Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger:
Die Beschlüsse gehen zurück auf die Einigung des Koalitionsausschusses vom 23. Februar 2022 zum weiteren Umgang mit den hohen Energiekosten.
Zur Umsetzung des zweiten Entlastungspakets für Bürgerinnen und Bürger wurden folgende Gesetze beschlossen oder geändert:
Energiepreispauschale und Familienzuschuss (Kinderbonus) werden mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 umgesetzt. Die Verdoppelung der Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen fließt in das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz ein.
Die Finanzierung des „9 für 90“-Tickets wird mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes gewährleistet und die temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe mit dem Energiesteuersenkungsgesetz.
Die Bundesregierung hatte angesichts steigender Energiepreise bereits einen umfangreichen Katalog von Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen. So steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Es wird ein Heizkostenzuschuss vor allem für Wohngeldempfänger und Studierende mit BAföG gezahlt und die EEG-Umlage für Stromkunden fällt bereits zum 1. Juli 2022 weg.