Regierungspressekonferenz vom 5. Juli 2023

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 5. Juli 2023

Themen: Kabinettssitzung (Bundeshaushalt 2024), Reise des Bundesjustizministers zum Treffen der G7-Justizminister in Japan, Zustellförderung für Printmedien im ländlichen Raum, Anstieg des nationalen CO2-Preises, mögliche Stationierung deutscher Truppen in Rumänien, Reform der Grunderwerbsteuer, Nahostkonflikt, Bitte der Ukraine um eine Zurverfügungstellung von Taurus-Marschflugkörpern, Chinastrategie, Untersuchungsausschuss in Sachen Warburg Bank, Atomprogramm des Iran, Medienberichte über Anschlagspläne auf das Atomkraftwerk Saporischschja, Fortentwicklung des Völkerstrafrechts, Beitrittsperspektive der Ukraine zur Nato, Sommerpressekonferenz des Bundeskanzlers

32 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 5. Juli 2023

Sprecher: StS Hebestreit, Hoh (BMJ), Schäfer (BMFSFJ), Kalwey (BMF), Alexandrin (BMDV), Güttler (BMWK), Stolzenberg (BMUV), Stempfle (BMVg), Wagner (AA)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.


StS Hebestreit: Vielen Dank. - Der Bericht aus dem Kabinett geht heute vergleichsweise schnell, denn der wichtigste Punkt heute war sicherlich der Beschluss des Haushaltes 2024 und für die mittelfristige Finanzplanung bis 2027. Da der Bundesfinanzminister das hier in gut einer Stunde vortragen wird, halte ich meinen Vortrag umso knapper.

Die Bundesregierung ist einen wichtigen Schritt vorangekommen und hat einen soliden, ausgewogenen Bundeshaushalt für 2024 sowie den Finanzplan für die kommenden Jahre heute im Kabinett beschlossen. Sie alle wissen, dass den heutigen Beschlüssen eine umfangreiche Diskussion vorausgegangen ist, in der wir uns auf die Prioritäten verständigt haben.

Erstmals seit 2019 wird dieser Haushalt im Rahmen der regulären Regeln der Schuldenregel zustande kommen. Unser Anspruch ist klar, den Bundeshaushalt zu konsolidieren und zugleich den sozialen Aspekten, der Gestaltung von Transformation und den sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden. Der Bundeshaushalt 2024 soll ein Volumen von 445,7 Milliarden Euro haben. Die Neuverschuldung im Rahmen der regulären Grenze der Schuldenregel wird 16,6 Milliarden Euro betragen - bei gleichzeitig hohen Investitionen.

Die Bundesregierung setzt dabei folgende Schwerpunkte:

Sie investiert massiv zur Absicherung der Energieversorgung und in die Zukunft unseres Landes. Allein aus dem Kernhaushalt sind im nächsten Jahr Investitionen in Höhe von 54 Milliarden Euro vorgesehen. Zum Vergleich: Das sind 40 Prozent mehr als vor der Coronakrise.

Die Regierung stärkt zudem den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Bereiche Sicherheit und Verteidigung und sie treibt die Transformation hin zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft weiter voran.

Um diese Prioritäten setzen zu können, hat die Bundesregierung Ausgaben im Bundeshaushalt auf den Prüfstand gestellt, Einsparpotenziale genutzt und Ausgabenansätze abgesenkt. Angesichts der finanzpolitischen Realitäten wird auch in den kommenden Jahren kein Weg daran vorbeiführen, Ausgaben kritisch zu hinterfragen. Das gilt besonders angesichts der Tatsache, dass im Finanzplan ab 2025 noch Handlungsbedarf ausgewiesen ist. Der Bundeshaushalt muss sich daher strikt an den aktuellen Handlungserfordernissen ausrichten.

So weit mein kurzer Bericht aus dem Kabinett heute.

Hoh: Bundesjustizminister Buschmann reist vom 5. bis 7. Juli zum Treffen der G7-Justizminister nach Japan. Bei dem Treffen in Tokio steht die Unterstützung für die Ukraine beim Wiederaufbau der Justiz im Fokus der Gespräche. Auch wird es um eine stärkere Zusammenarbeit der G7-Staaten bei der Förderung von Rechtsstaatlichkeit gehen. Im Vorfeld des Treffens werden die G7-Justizminister zum ersten Mal mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen aus dem Verband Südostasiatischer Nationen, den ASEAN-Staaten, zu einem gemeinsamen Gespräch zusammenkommen. Mit dem Treffen, welches am 7. Juli stattfindet, soll über die Möglichkeiten der künftigen internationalen rechtlichen Zusammenarbeit gesprochen werden.

Frage: Herr Hebestreit, es gibt viel Kritik daran, dass laut Haushaltsentwurf beim Elterngeld die Einkommensgrenzen gesenkt werden sollen. Wie bewertet der Kanzler das? Steht er hinter diesen Plänen?

StS Hebestreit: Zunächst einmal gilt das Ressortprinzip, und jedes Ressort hat sicherlich klug abgewogen, wo es die nötigen Einsparungen vornimmt. Alles Weitere würde ich dann dem jeweiligen Ressort zur Beurteilung überlassen. Der Bundeskanzler ist sehr überzeugt davon, dass die Bundesregierung einen guten Haushaltsentwurf vorgelegt hat, der diesmal unter besonderen Herausforderungen stand, weil wir eben die Schuldenregel beachten müssen. Nachdem wir einige Jahre hatten, in denen es sehr hohe wirtschaftliche Leistungen und auch Wertschöpfung und dahingehend hohe Steuereinnahmen gegeben hat, gab es jetzt aufgrund der Coronapandemie und aufgrund der Auswirkungen des russischen Überfalls auf die Ukraine und dessen Folgen aber auch mehrere Jahre, in denen wir beim Thema Neuverschuldung deutlich höhere Beträge abrufen konnten. Deshalb ist klar, dass jetzt wieder die regulären Grenzen der Schuldenregel gelten. Das ist etwas, was eine Herausforderung ist, und diese Herausforderung hat die Bundesregierung bestanden.

Zusatzfrage: An das Familienministerium: Inwieweit hat das Finanzministerium dem Familienministerium vorgegeben, beim Elterngeld zu sparen?

Schäfer: Es gab eine klare Vorgabe an das Familienministerium, dass eine jährliche Einsparung von 5 Millionen Euro beim Elterngeld durch eine kostenreduzierende Reform zu erbringen ist.

Frage: An Herrn Hebestreit: Den Brief, den der Kanzler an die Familienministerin geschrieben hat, wird durchaus unterschiedlich interpretiert. Die Familienministerin selbst sieht den Kanzler an ihrer Seite, weil die in dem Brief gestellten Anforderungen, was sie nun vorlegen solle, eindeutig mit der Zielsetzung einer Leistungsverbesserung bei der Kindergrundsicherung verbunden seien. Ist das die Position des Kanzlers, fordert er eine Leistungsverbesserung bei den Leistungen, die am Ende bei den berechtigten Familien ankommen?

StS Hebestreit: Sie werden mich jetzt nicht verführen, Ihnen ein schriftliches Dokument mit der Unterschrift des Bundeskanzlers hier zu interpretieren. Klar ist, dass dieser Brief das klare Bekenntnis enthält, dass die Bundesregierung zum Ende der Sommerpause die Kindergrundsicherung beschließen wird, und der Bundeskanzler bittet die zuständige Ministerin, entlang der geeinten Eckpunkte Alternativen zu entwickeln, auf dass man sich dann im Rahmen der üblichen Kabinettsbefassung darauf einigt. Nicht mehr und nicht weniger steht in diesem Schreiben.

Zusatzfrage: Ich frage ja deswegen nach, weil die Familienministerin in ihrem Interview, das vermutlich alle gesehen haben, ungefähr drei- bis viermal darauf hingewiesen hat, dass für sie das entscheidende Wort eben die Leistungsverbesserung sei. Deswegen interessiert mich schon: Ist es korrekt zitiert und interpretiert, dass die Leistungsverbesserung für die bedürftigen Kinder beziehungsweise deren Familien ein zentrales Ziel des Kanzlers ist?

StS Hebestreit: Ich glaube, der Kanzler hat das, was er sagen wollte, in diesem Brief hinterlegt, und der ist Ihnen mindestens so gut bekannt wie das Interview der Bundesfamilienministerin.

Frage: Nur damit wir das noch einmal offiziell haben: Frau Kalwey, möchte Ihr Ministerium bestreiten oder dementieren, was das Familienministerium gerade in Bezug auf die Aufforderung Ihres Hauses, beim Elterngeld zu kürzen, gesagt hat? Wir haben es hier ja auch schriftlich.

Kalwey: Was haben Sie schriftlich?

Zusatz: Den Brief an Herrn Gatzer, an das Familienministerium, und Herr Schäfer hat das gerade ja auch noch ausgeführt. Möchten Sie das dementieren oder bestreiten?

Kalwey: Ich äußere mich hier nicht zu Briefen. Wir haben uns hier, glaube ich - - -

Zusatz: Darum beziehe ich mich ja auf Herrn Schäfer.

Kalwey: Ja, aber lassen Sie mich doch vielleicht einfach kurz ausreden. Ich will Ihnen nur gerne sagen, dass ich mich zu irgendwelchen Schreiben, die irgendwo kursieren, nicht äußere. Wir haben hier in der Bundespressekonferenz mehrfach den Prozess erläutert. Wir haben gesagt, dass alle Ressorts aufgefordert waren, ihren Beitrag zu leisten und dass die Ressorts frei waren, in eigenem Ermessen Prioritäten zu setzen. Es war so, dass es im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs eine Forderung gab, die dynamische Steigerung der Kosten des Elterngeldes zu stoppen.

Zusatzfrage : Herr Schäfer hat uns ja gerade noch einmal gesagt, dass das Familienministerium nicht frei war, sondern explizit aufgefordert wurde, beim Elterngeld 500 Millionen Euro pro Jahr einzusparen. Das möchten Sie jetzt auch nicht dementieren?

Kalwey: Mit meinem letzten Satz habe ich, glaube ich, Ihre Frage beantwortet.

Frage: Nur eine Verständnisfrage: Bedeutet eine „Leistungsverbesserung“ mehr Geld für arme Kinder in Deutschland?

StS Hebestreit: Das ist jetzt auf den Brief des Bundeskanzlers und auf die Aussagen der Familienministerin bezogen. Da würde ich sagen: Die Kindergrundsicherung ist ein Projekt, das diese Regierung und diese Koalition seit vielen Monaten betreibt. Das ist eine Grundlage beziehungsweise ein Faktor, der auch im Koalitionsvertrag niedergelegt ist. Es gibt verschiedene Ideen dazu. Es gibt erste Eckpunkte, die miteinander geeint wurden, und jetzt geht es um die Ausgestaltung dessen im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel, über die wir hier in den letzten Wochen und Monaten ja ausführlich gesprochen haben. Da liegt es jetzt zunächst einmal an der zuständigen Ressortministerin, einen Entwurf vorzulegen, der dann im Rahmen der üblichen Kabinettsbefassung mit allen anderen Beteiligten diskutiert wird.

Das ist das Verfahren, um das es jetzt geht. Wie gesagt, es gibt die Eckpunkte als eine Art Vorfestlegung, und alles andere wird sich dann in den nächsten Wochen zu Ihrer und zu unserer Freude darstellen.

Zusatzfrage: Eine Leistungsverbesserung könnte ja auch darin bestehen, dass die Leistungen alle zusammengelegt werden und das vereinfacht wird, sodass mehr Kinder davon profitieren?

StS Hebestreit: Das wäre jetzt die Antwort auf eine Interpretationsfrage, zu der der Kollege mich schon verleiten wollte.

Um das noch einmal deutlich zu machen: Die Kindergrundsicherung ist ein wichtiges Projekt. Es geht da um den Kampf gegen Kinderarmut und um den zentralen Faktor, dass wir familienpolitische Leistungen und kinderpolitische Leistungen haben, die bisher nicht ausreichend genutzt werden. Das heißt, Familien haben Anspruch auf soziale Leistungen und können diesen Anspruch nicht einlösen. Das wollen wir verbessern. Das heißt, es geht jetzt nicht um eine zusätzliche Leistung, sondern um eine Leistung, die vorhanden ist, aber nicht genutzt wird. Es geht ja darum, den einzelnen Jungen, das einzelne Mädchen vor Armut zu bewahren oder aus der Armut zu befreien. Das ist ein Ansatz der Kindergrundsicherung. Das muss man aber als ein Gesamtkonzept sehen.

Im ursprünglichen Konzept, das vor einigen Monaten beziehungsweise noch im Rahmen der Koalitionsbildung diskutiert worden ist, waren auch massive Leistungserhöhungen enthalten, was den Kinderzuschlag, den Kinderfreibetrag und auch das Kindergeld angeht. Diese Erhöhungen hat es gegeben, das haben Sie alle mitbekommen. Insofern muss man sich jetzt genau diesen Mix an Maßnahmen angucken, und das tut jetzt die Familienministerin, um zu sehen: Wo kann man nachsteuern, wo kann man Erleichterungen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen? Darum geht es uns im Augenblick.

Frage: Herr Hebestreit, in einer wesentlichen Grundsatzfrage geht es ja darum, ob die Leistungen, die derzeit eher in einer Art Holschuld von Eltern abgerufen werden, strukturell zukünftig in eine Bringschuld des Staates umgewandelt werden, was die Situation für die Empfangsberechtigten deutlich verbessern würde, vermutlich aber auch das Ausgabenvolumen erhöhen würde. Ist der Kanzler bereit, strukturell von der Holschuld in eine Bringschuld der Leistungen bei der Kindergrundsicherung zu wechseln?

StS Hebestreit: Ich glaube, die beiden Begriffe sind mir zu plakativ oder zu gefährlich, um den einen oder den anderen hier selber in den Mund zu nehmen. Das, was ich dem Kollegen eben geantwortet habe, ist im Prinzip etwas weniger elaboriert ausgedrückt gewesen als das, was Sie mir jetzt nahelegen.

Klar ist, dass wir versuchen, die vorhandenen Leistungen für jeden und für jede abrufbarer und handhabbarer zu machen. Das ist nicht trivial, denn der Staat macht das ja in der Regel nicht aus bösem Willen, dass Leute gewisse Anträge ausfüllen müssen, gewisse Belege beibringen sollen. Trotzdem ist das ein System, das gerade in puncto Digitalisierung, aber auch im Hinblick auf die Frage „Wie kann man es erleichtern?“ - - - Es gibt auch viele Familien, die, was die Deutschkenntnisse angeht, nicht so fluid sind. Deswegen müssen wir uns angucken - und das ist ein Teil der Kindergrundsicherungsüberlegungen -, wie man diese Anträge erleichtert, sodass man einen Anspruch, den man hat, tatsächlich einlösen kann.

Darum geht es jetzt. Aber auch da sage ich noch einmal: Es ist jetzt Aufgabe der zuständigen Stellen, sich da etwas zu überlegen, und das tun die mit viel Herzblut und Mühe und unter hohem Druck. Ich denke, zum Ende der Sommerpause werden wir das hier dann wieder miteinander diskutieren können, und zwar wahrscheinlich auf Grundlage eines Gesetzentwurfes, der dann all die Fragen, die Sie hier berechtigterweise stellen und auf die im Augenblick Antworten gesucht werden, beantwortet.

Frage: Weil Herr Hebestreit gerade von gefährlichen Begriffen gesprochen hat: Bringschuld und Holschuld sind die Begriffe der Familienministerin.

StS Hebestreit: Das heißt ja nicht, dass ich diese Begriffe für den Bundeskanzler benutzen sollte, um damit dann all das, was Sie damit verbinden, indirekt zu bestätigen.

Frage: An das Finanzministerium, vielleicht aber auch an das Kanzleramt, das, soweit ich das weiß, für das Gebiet Presseförderung zuständig ist: Es gab ja lange eine Diskussion, ob es eine Presseförderung beziehungsweise Zustellförderung im ländlichen Raum gibt. Ist die im Haushalt jetzt verankert oder nicht?

StS Hebestreit: Da haben Sie mich völlig auf dem falschen Fuß erwischt. Ich weiß, dass das ein Thema war, aber so tief bin ich jetzt nicht eingestiegen, dass ich Ihnen das „off the top of my head“ beantworten kann. Ich weiß noch nicht einmal, wie genau die Zuständigkeiten da aussehen. Ich weiß, dass es verschiedene Überlegungen gab. Das muss ich Ihnen nachreichen, Frau Buschow.

Zusatz: Wenn es diese Zustellförderung geben sollte, dann wäre natürlich auch schön zu wissen, in welcher Höhe und in welcher Form.

StS Hebestreit: Ich befürchte, Sie werden da nicht die Einzige sein, die das wissen will.

Vorsitzender Feldhoff: Wenn Frau Kalwey auch nichts weiß, könnten wir Herrn Gatzer fragen, der weiß nämlich alles. Der kommt aber erst in einer Stunde.

StS Hebestreit: Aber diese Stunde warten wir ab, und mit dem Satz „Werner Gatzer weiß alles“ wird er diese Frage sicherlich gut beantworten.

Frage: Es geht um die Deutsche Bahn. Herr Alexandrin, im Koalitionsausschuss ist Ende März festgestellt worden, dass die Deutsche Bahn einen Investitionsbedarf von 45 Milliarden Euro habe, und dieser solle, soweit darstellbar, auch gedeckt werden. Jetzt ist dem Haushaltsentwurf sowie dem Finanzplan zu entnehmen, dass diese 45 Milliarden Euro bei Weitem nicht erreicht werden. Wie steht Minister Wissing jetzt zu der Kritik, die unter anderem von den Grünen und auch von vielen Verbänden kommt, dass diese 45 Milliarden Euro nicht erreicht werden?

Alexandrin: Vielen Dank für die Gelegenheit, an dieser Stelle einmal die Zahlen, die hier durch den Raum fliegen, auseinanderzuklamüsern.

Ich fange einmal mit den von Ihnen genannten 45 Milliarden Euro an: Diese 45 Milliarden Euro sind nicht der Finanzbedarf der DB, sondern sie sind der Finanzmehrbedarf, den die Deutsche Bahn durch den Investitionsstau hat, der durch eine Minderfinanzierung der Schiene über die letzten Jahrzehnte entstanden ist. Wenn Sie sich diesen Haushalt anschauen, dann sehen Sie, dass wir einen ganz, ganz starken Fokus auf die Schiene - den Ausbau und den Erhalt der Schiene - gelegt haben.

Denn klar ist, dass wir all die Probleme, die wir momentan im Bahnnetz haben, nur dann beseitigen können, wenn wir jetzt massiv in die Sanierung des sogenannten Kernnetzes investieren, weil hier eben die größte Auswirkung zu verzeichnen ist. Das sind die Korridore, durch die die meisten Verkehre gehen; das heißt, wenn wir die nicht in der Kürze der Zeit in den Griff bekommen, dann werden sich auch all die Probleme nicht lösen. Deswegen werden wir alle unsere Bemühungen in die Sanierung dieses Kernnetzes stecken. Dafür stehen für 2024 ausreichende Mittel zur Verfügung. Wenn Sie sich den Haushalt angucken, dann sehen Sie, dass wir in der Mittelfristplanung aktuell 60 Milliarden Euro für die Schiene zu verzeichnen haben. Das ist eine enorme Menge, die unter anderem auch dafür sorgen sollte, dass wir hier auch die nötige Planungssicherheit für die Bauindustrie hinbekommen. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, wie wir weitere Mittel zur Deckung dieses ursprünglich festgestellten Investitionsmehrbedarfs im weiteren Verfahren sichern können.

Was die Investitionen in die Hochleistungskorridore angeht, so haben wir für 2024 insbesondere die Riedbahn, also den Korridor zwischen Frankfurt am Main und Mannheim, vor uns. Jeder siebte Fernverkehrszug durchläuft diesen Korridor. Hier werden wir in 2024 unsere bisherige Baustrategie ändern. Bisher hat man immer unter dem rollenden Rad gebaut. Das reicht nicht mehr aus, wie wir jetzt feststellen müssen; vielmehr ist es so weit, dass wir einzelne Korridore komplett sperren müssen. Daher wird es bei der Riedbahn in der zweiten Jahreshälfte 2024 so weit sein, dass dieser Korridor für fünf Monate komplett gesperrt wird, um dann komplett generalsaniert und modernisiert zu werden, sodass wir dort danach quasi eine Neubaustrecke haben, die dem Verkehr wieder zur Verfügung stehen wird. Davon erhoffen wir uns im weiteren Verlauf - es gibt 42 dieser Korridore - sehr große Auswirkungen und Verbesserungen in puncto Qualität und Kapazität im Netz.

Zusatzfrage: In der Kabinettsvorlage von Montag stand, es solle geprüft werden, ob weitere 15 Milliarden Euro für die Deutsche Bahn aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen sollen. Dieser KTF ist ja schon sehr überzeichnet beziehungsweise es gibt viele, die an diesen Fonds heran wollen. Ist das noch aktuell? Soll geprüft werden, ob diese 15 Milliarden Euro aus dem KTF kommen?

Alexandrin: Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen: Es gibt das klare Bekenntnis des Koalitionsausschusses dazu, der ja zunächst einmal diesen Mehrbedarf festgestellt hat. Wenn Sie sich die heutige Kabinettsvorlage anschauen, dann sehen Sie darin auch noch einmal den Satz, dass man in diesem Zusammenhang prüfen wird, wie wir weitere Mittel zur Deckung dieses Investitionsmehrbedarfs, also zum Abbau des Investitionsrückstaus, sichern können, und das werden wir tun.

Frage: Herr Hebestreit, generell zur Haltung des Kanzlers: Es gibt gute Gründe, die Schuldenbremse nicht einzuhalten. Ich kann einmal zitieren, dass es berechtigte Ausnahmen gibt. Ausnahmen gibt es bei „Naturkatastrophen oder“ sogenannten „außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“. Darauf bezog man sich immer bei der Coronapandemie und beim Krieg. Man könnte sagen, dass die Klimakrise eine Naturkatastrophe ist, die aufgehalten werden muss.

Warum macht der Kanzler dabei mit, dass die Schuldenbremse eingehalten werden muss? Denn man könnte ja mit der einfachen Mehrheit der Ampel die Ausnahmesituation verlängern.

StS Hebestreit: Ich denke, weil er davon überzeugt ist, dass es eine verfassungsrechtliche Klarheit gibt, dass die Schuldenregel gilt, dass es wenige Ausnahmen gibt und dass wir nach vier Jahren mit exorbitant hohen Verschuldungsraten jetzt wieder auf den normalen Pfad zurückkommen - er ist nachhaltig und auskömmlich -, damit wir uns auch die nächsten Aufgaben, die wir zu schultern haben, leisten können. Ich denke, alle weiteren Fragen, was das letztlich bedeutet, wenn wir das nicht tun würden, wird Ihnen in knapp einer Stunde der Bundesfinanzminister hier sehr genau auslegen können.

Insofern ist das, denke ich, eine Diskussion, die mehrfach geführt wurde, auch schon hier an dieser Stelle, auch mit dem Bundeskanzler. Ihn haben Sie dazu, glaube ich, auch schon häufiger befragt. Insoweit habe ich Ihnen dazu keinen neuen Stand mitzuteilen.

Zusatz : Aber in der Verfassung stehen auch die Ausnahmen, die man ziehen könnte, um - - -

StS Hebestreit: Genau. Die haben wir genau viermal in den letzten vier Jahren gezogen, und dieses Jahr ziehen wir sie nicht.

Frage: Ich habe eine Frage an das Klimaschutzministerium. Im Koalitionsvertrag steht, dass man dadurch mehr Haushaltsspielräume erreichen will, dass klima- und umweltschädliche Subventionen abgebaut werden. Sie liegen nach Berechnungen des Bundesumweltamtes bei ungefähr 60 Milliarden Euro pro Jahr.

Wo finden wir das in diesem Haushaltsentwurf, beziehungsweise warum finden wir es nicht?

Güttler: Dazu kann ich mich jetzt nicht äußern. Wenn wir dazu etwas nachreichen können, dann tun wir das.

Zusatzfrage: Dann frage ich noch das Bundesumweltministerium: Sind Sie enttäuscht darüber, dass sich hier keine explizite Kürzung bei klima- und umweltschädlichen Subventionen findet?

Stolzenberg: Es ist richtig, dass das Umweltbundesamt in unserem Fachbereich liegt. Aber die Zuständigkeit für dieses Thema liegt beim Bundesfinanzministerium. Darauf hat der Sprecher in den vergangenen Sitzungen bereits hingewiesen und über das Projekt informiert.

Zusatzfrage: Darf ich dann das Finanzministerium bitten, zu erklären, warum sich diese explizite Verabredung des Koalitionsvertrages nicht im Haushaltsentwurf wiederfindet? Im Koalitionsvertrag steht, dass Haushaltsspielräume auch dadurch erweitert werden sollen, dass klima- und umweltschädliche Subventionen gestrichen werden. Dies findet sich jedenfalls nach meiner Kenntnis in diesem Haushaltsentwurf nicht. Warum wird die Vorgabe des Koalitionsvertrages nicht eingehalten?

Kalwey: Dazu haben wir uns an dieser Stelle tatsächlich bereits mehrfach geäußert. Es wird einen Subventionsbericht geben. Soweit ich informiert bin, wird er im August vorgestellt werden. Der Prozess, ihn aufzustellen und Subventionen zu überprüfen, läuft gerade. In dem Subventionsbericht wird das zusammengefasst und dann vorgestellt.

Zusatzfrage: Aber Sie bestreiten nicht, dass es klima- und umweltschädliche Subventionen gibt, oder?

Kalwey: Es gibt einen Subventionsbericht, in dem solche Subventionen ausgewiesen sind.

Frage : Wäre es nicht schlauer gewesen, diese Subventionen im Vorfeld der Haushaltsaufstellung zu identifizieren und dann eventuell zu streichen? Denn sie müssen ja alle weg.

Kalwey: Ich würde mich jetzt nicht dazu hinreißen lassen, zu sagen, was schlauer gewesen wäre. Klar ist: Es gab ein Haushaltsaufstellungsverfahren. Das Ergebnis dieses Haushaltsaufstellungsverfahrens sehen wir heute. Es wird nachher vorgestellt werden. So ist das Ergebnis.

Frage: Herr Stempfle, wie zufrieden ist der Verteidigungsminister mit dem Haushalt?

Stempfle: Danke für die Frage. Grundsätzlich haben wir schon darauf hingewiesen, dass sich der Finanzminister noch zu den Details äußert. Von unserer Seite aus ergeben die Beschlüsse jetzt erst einmal, dass wir im nächsten Jahr 1,7 Milliarden Euro mehr bekommen.

Auf der einen Seite trägt das den Aufgaben, die die Soldatinnen und Soldaten in Bezug auf Landes- und Bündnisverteidigung haben, Rechnung. Auf der anderen Seite ist auch klar, dass es dabei in den nächsten Jahren nicht bleiben kann. Die Truppe muss modernisiert und besser ausgerüstet werden. Wir haben jetzt das Sondervermögen, das wir ausschöpfen können. Davon profitieren wir erst einmal. Aber dann wird sicherlich auch die Zeit kommen, in der es ausgeschöpft sein wird. Dann werden wir sehen müssen, wie es dann weitergehen wird.

Zusatzfrage: Das Zweiprozentziel der Nato wird auch nur durch das Sondervermögen erreicht. Was passiert, wenn das Sondervermögen aufgebraucht ist?

Stempfle: Das müssen die nächsten Planungen zeigen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir sagen: Wir haben das Ziel, ab 2024 die zwei Prozent zu erreichen. In der Nationalen Sicherheitsstrategie ist vorgegeben, dass wir das im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren schaffen. An dieses Ziel halten wir uns.

Frage : Herr Stempfle, wissen Sie, wie viel von dem Sondervermögen bislang ausgegeben wurde beziehungsweise fest verplant ist? Anders gefragt: Wie lange wird das Sondervermögen reichen?

Stempfle: Grob kann ich das sagen. Die letzten Zahlen, die ich im Kopf habe, besagen, dass wir ungefähr eine Milliarde Euro ausgegeben haben und dass ungefähr ein Drittel, über 30 Prozent, gebunden ist. Bis zum Ende des Jahres werden zwei Drittel vertraglich gebunden sein.

Wann das Sondervermögen ausgeschöpft sein wird, kann ich noch nicht konkret sagen. Wir müssen einfach schauen, wie das in den nächsten Jahren läuft.

Frage: Meine Frage geht an das Finanzministerium. Trifft es zu, dass eine Einigung darüber erzielt wurde, dass der nationale CO2-Preis zum Jahreswechsel deutlich stärker ansteigen soll als bislang geplant, also von aktuell 30 Euro nicht auf 35 Euro, sondern gleich auf 45 Euro?

Kalwey: Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Das beträfe auch die Einnahmen für den KTF. Dazu würde ich gern an die Kollegin vom Wirtschaftsministerium verweisen.

Güttler: Der KTF als Sondervermögen liegt auch in der Federführung des Bundesfinanzministeriums.

Zusatzfrage: Können Sie sich einigen?

Güttler: Fragen zum Bundeshaushalt insgesamt würde ich bei den Kollegen aus dem Finanzministerium sehen, die ja die entsprechende Kabinettvorlage vorgelegt haben und auch für notwendige Änderungen des Bundeshaushaltssicherungsgesetzes zuständig sind.

Kalwey: Ich würde vorschlagen, dass wir das intern klären und dann nachreichen.

Zusatzfrage: Dann will ich beim Umweltministerium nachfragen. Für die Ausgabe der Zertifikate ist, denke ich, das Umweltbundesamt zuständig, also Ihr Bereich. Wissen Sie etwas darüber, dass der Preis zum Jahreswechsel auf 45 Euro ansteigen soll?

Stolzenberg: Auch da helfe ich gern beim Überblick. Das Umweltbundesamt kümmert sich natürlich auch um Klimaschutz. Aber die Klimaschutzfragen ressortieren eben beim BMWK und daher auch die Ansprechpartner dafür. Da haben wir keine Handhabe.

StS Hebestreit: Ich denke, dass ich für die Bundesregierung versprechen kann, dass wir zeitnah nicht nur die Zuständigkeit, sondern auch die Antwort auf Ihre Frage klären.

Frage: Meine Frage geht an Herrn Hebestreit und vielleicht das Verteidigungsministerium. Der rumänische Ministerpräsident hat bei der gestrigen Pressekonferenz mit dem Kanzler angeregt, deutsche Truppen in Rumänien zu stationieren. Werden Sie dem Wunsch nachkommen, oder gibt es Überlegungen in diese Richtung?

StS Hebestreit: Es stimmt, dass der neue rumänische Ministerpräsident diesen Wunsch auf die Nachfrage eines Ihrer Kollegen auf der Pressekonferenz geäußert hat. Den Wunsch haben wir erst einmal zur Kenntnis genommen. Sie wissen, dass sich die Bundeswehr gerade - ich meine, es war in der vergangenen Woche - klar commitet hat, was Litauen und eine Kampfbrigade angeht. Gleichzeitig befinden wir uns mit unseren Partnern in der Nato dabei, die Stärkung der Ostflanke weiter voranzutreiben. Aber für konkretere Überlegungen, sowohl, was die Bundeswehrpräsenz in einem weiteren Land angeht, als auch, wie es sich insgesamt mit der Stärkung der Ostflanke ausgeht, wäre es zu früh. Über weitere Planungen der Bundeswehr kann ich hier nicht berichten. Es war, glaube ich, ein Wunsch, der uns vorher zumindest nicht begegnet war.

Stempfle: Ich kann mich dem anschließen. Vielleicht darf ich noch sagen, dass der rumänische Verteidigungsminister einer der Ersten war, die bei Minister Pistorius zu Gast waren. Sie haben natürlich einen engen Austausch und auch damals schon gesagt, dass sie eng kooperieren wollen. Es gibt diverse Vorhaben, zum Beispiel eine intensive Übungskooperation. Es gibt also dauerhafte Gespräche.

Ansonsten ist zu sagen, dass es immer die „Framework nations“ und die „Host nations“ gibt. Wir sind jetzt die „Framework nation“ für Litauen. Frankreich ist die „Framework nation“ für Rumänien. Deswegen sehen wir uns jetzt nicht verpflichtet, dort eine feste Brigade hinzustellen.

Frage: Wie weit sind die Pläne, den Ländern mehr Freiheiten bei der Grunderwerbsteuer zu geben? Meine Frage geht an das Bundesfinanzministerium. Gab es dazu schon konkrete Gespräche mit den Ländern?

Kalwey: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass es einen ersten Austausch mit den Ländern gibt. Ende Juni wurde ein Diskussionsentwurf für ein Gesetz seitens der Arbeitsebene des BMF an die Länder versandt. Dies ist ein erster Schritt, um in einen Dialog mit den Ländern zu treten. Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer. Damit wird das Ziel verfolgt, durch eine Freibetragsregelung den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern. Diese Flexibilisierung soll dann an eine weitere Besteuerung sogenannter „share deals“ gekoppelt sein.

Das ist, wie gesagt, erst einmal ein Diskussionsentwurf, der auf Arbeitsebene erstellt wurde. Weitere Details sind abzuwarten.

Zusatzfrage: Ist zu erwarten, dass Menschen, die Häuser oder Wohnungen kaufen, möglicherweise Geld sparen können, weil die Grunderwerbsteuer sinken oder ganz wegfallen kann?

Kalwey: Das hängt am Ende natürlich von der konkreten Ausgestaltung ab. Ich würde Sie dazu einfach um Geduld bitten. Das ist, wie gesagt, ein erster Schritt, um in den Dialog mit den Ländern zu treten.

Frage : Herr Wagner, die Lage im Nahen Osten, in Israel und Palästina, eskaliert. Gestern gab es eine Amokfahrt eines Palästinensers in Tel Aviv. Es gab Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen, während die israelische Armee Luftangriffe in der besetzten Westbank geflogen hat. Es gab eine Bodeninitiative in der Westbank, die heute beendet wird. Es war die größte seit über 20 Jahren.

Die UN hat die Luftangriffe auf dicht besiedelte Wohngebiete bereits verurteilt. Tut dies auch die Bundesregierung?

Wagner: Sie wissen, dass wir die Entwicklungen in Nahost - wir haben in den letzten Tagen darüber auch hier mehrfach gesprochen - mit einiger Sorge beobachten. Wir haben dazu gestern - das haben Sie vielleicht zur Kenntnis genommen - auch eine Presseerklärung herausgegeben. Diese könnte ich hier verlesen, aber ich will Sie vielleicht einfach darauf verweisen. Heute Morgen erfolgten - das war nicht in Ihrer Aufzählung - auch noch Raketenangriffe aus Gaza auf Israel, die wir natürlich auch ausdrücklich verurteilen.

Zusatz : Das habe ich gerade gesagt!

Wagner: Sorry! Dann habe ich das überhört. - Insofern würde ich Sie jetzt auf das Statement verweisen.

Ich will aber natürlich schon auch noch einmal sagen, dass wir mit Blick auf die Situation und die Spannungen vor Ort natürlich an alle, die dort Verantwortung tragen, appellieren, ihre Schritte zu gehen, um zu einer Deeskalation beizutragen.

Zusatz : Sie verurteilen die Raketenangriffe aus dem Gazastreifen, aber nicht die Luftangriffe auf dicht besiedeltes Wohngebiet in der Westbank.

Wagner: Jetzt lese ich doch die Pressemitteilung vor, damit wir da klar sind. Wir haben sie gestern herausgegeben. Darin hieß es:

„Bei der seit zwei Tagen andauernden israelischen Militäroperation im Flüchtlingslager Dschenin muss das völkerrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Der Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten muss immer oberstes Gebot sein und ein adäquater Zugang für humanitäre Helfer und Helferinnen sichergestellt werden. Alle, die in dieser Situation Verantwortung tragen, sollten jetzt größtmögliche Anstrengungen unternehmen, die angespannte Sicherheitslage zu beruhigen und weitere Gewalt zu verhindern. Ohne eine politische Lösung für den Konflikt wird es nicht gelingen, den Ursachen der Gewalt zu begegnen.“

Zusatz : Sie verurteilen die Raketenangriffe aus dem Gazastreifen, aber weisen nur auf das Völkerrecht hin, wenn es um die Luftangriffe auf dicht besiedeltes Wohngebiet in der Westbank geht. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Wagner: Ja, weil es sich auch um zwei unterschiedliche Sachverhalte handelt. Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Wir haben das Ausmaß dieses Militäreinsatzes natürlich zur Kenntnis genommen. Sie kennen aber unsere Haltung. Israel hat das Recht, sich wie jeder andere Staat der Welt gegen Terror zu schützen. Dabei muss der Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten oberstes Gebot sein.

Frage: Der Sprecher von Guterres hat gesagt, diese Angriffe, explizit die auf das Flüchtlingslager in Dschenin, seien inakzeptabel. Das ist eine Vokabel der Verurteilung. Teilen Sie diese Bewertung?

Wagner: Was ich dazu gesagt habe - das schließt an die Frage von dem Kollegen an -, habe ich gesagt, und ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe.

Zusatzfrage: Hat die Bundesregierung die israelische Regierung aufgefordert, diese inakzeptablen Angriffe einzustellen?

Wagner: Auch dafür gilt das, was ich hier schon öfter wiederholt habe. Wir stehen natürlich in einem engen Austausch mit den israelischen Partnern und thematisieren dabei auch unsere grundsätzliche Haltung. Ich habe gerade schon gesagt, welche humanitären Prinzipien es zu wahren gilt.

Frage : Sie hatten gerade gesagt, dass Israel das Recht habe, sich vor Terror zu schützen. Bezieht sich das jetzt auf die Westbank? Denn im besetzten Gebiet hat die besetzte Bevölkerung ja völkerrechtlich das Recht, das auch die Bundesregierung immer wieder angemahnt hat, sich gegen die Besatzer zu wehren. Bezeichnen Sie das als Terrorismus?

Wagner: Ich steige jetzt nicht in völkerrechtliche Debatten mit Ihnen ein. Ich - - -

Zusatzfrage : Sie haben den Begriff „Terror“ benutzt. Was meinen Sie damit?

Wagner: Ich habe gesagt, dass wir diese Militäroperation natürlich beobachten und zur Kenntnis genommen haben und dass gilt, dass Israel das Recht hat, sich zu verteidigen.

Zusatz: Ja, aber Sie haben das auf Terror bezogen. Dann muss es ja Terror in der Westbank gegeben haben.

Wagner: Darüber müssten Sie die israelische Seite befragen.

Zusatz : Ich befrage Sie! Die israelische Seite behauptet, dass es Terrorismus sei. Das ist natürlich ein politischer Begriff. Aber es gibt einen völkerrechtlichen, auf den Sie sich immer wieder beziehen. Sie sagen ja selbst, die Israelis seien eine Besatzungsmacht. Es gibt völkerrechtlich das Recht, sich gegen eine Besatzungsmacht zu wehren. Ich will diese Gewalt nicht verteidigen, aber das ist etwas anderes als Terrorismus.

Wagner: Ich weiß, dass diese Debatte auch Ihre sozialen Kanäle gerade in ganzer Intensität beschäftigt. Ich würde jetzt aber ungern mit Ihnen - - - Das, was ich im Namen des Auswärtigen Amts der Bundesregierung zu diesem Militäreinsatz zu sagen hatte, habe ich gesagt, und es steht für sich.

Frage: Meine Frage geht wahrscheinlich an den Regierungssprecher und das Verteidigungsministerium. Ende Mai hat das Verteidigungsministerium bestätigt, dass es eine Anfrage aus der Ukraine nach Taurus-Marschflugkörpern gibt. Gibt es inzwischen eine Antwort darauf? Wenn ja, wie ist sie ausgefallen? Wenn es noch keine Antwort gibt, wann wird es sie geben?

Wie viele der rund 600 Taurus-Marschflugkörper sind einsatzbereit?

StS Hebestreit: Ich kann, denke ich, alles beantworten.

Zu der Einsatzbereitschaft einzelner Waffensysteme äußern wir uns hier aus guten Gründen nie.

Zu der Frage, ob diese Anfrage beantwortet ist, kann ich sagen: Nein, das befindet sich weiterhin in den Prüfungen.

Zusatzfrage: Ist absehbar, wie lange noch?

StS Hebestreit: Das dauert so lange, wie es dauert.

Frage: Ich befürchte, auch jetzt kommt eine Antwort wie: Es dauert so lange, wie es dauert. - Es geht um die Chinastrategie. Wie ist der Stand? Wird sie noch vor der Sommerpause herauskommen? Wenn nicht, woran hapert es, oder was sind im Moment die Knackpunkte?

StS Hebestreit: Wie Sie sich vorstellen können, arbeiten wir mit hoher Intensität daran. Es sind gar nicht so viele Knackpunkte zu nennen, sondern wir befinden uns jetzt in der letzten Phase, die Dinge zu klären.

Die Sommerpause, es kommt immer darauf an, wann Sie sie ansetzen wollen. Nächste Woche gibt es noch eine Kabinettssitzung. Das wäre ein möglicher Termin. Ansonsten gibt es noch während der Sommerpause und auch danach Sitzungen. Ich bin bekanntlich der Zuversichtsbeauftragte der Bundesregierung. Insofern hoffe ich, dass wir sehr, sehr bald zu einer Lösung kommen werden.

Zusatzfrage: Was denken Sie, welches Zeichen es für die europäische Geschlossenheit aussendet, wenn sich gerade das größte Land und auch das Land, das wirtschaftlich wahrscheinlich am abhängigsten von China ist, so schwer damit tut, sich auf eine Chinastrategie zu einigen?

StS Hebestreit: Jetzt bin ich erst einmal verblüfft. Sie haben ja sicherlich sehr genau unsere Nationale Sicherheitsstrategie gelesen, deren Vorstellung, glaube ich, vier Wochen her ist. Sie enthält ein eigenes Kapitel zum Thema China, das auf viel Widerhall gestoßen ist. Sie wissen, wie die Sprache der G7 zu China ist, die unter maßgeblicher Mitwirkung der Bundesregierung, des Bundeskanzlers zustande gekommen ist. Im Anschluss an die Nationale Sicherheitsstrategie haben wir über die Chinastrategie diskutiert. Die Erstellung der Nationalen Sicherheitsstrategie hat, glaube ich, je nach Rechenweise zwischen 12 und 18 Monate gedauert. Jetzt sind wir bei fünf Wochen. Ich finde, es kann sich niemand beschweren, dass wir uns unnötig Zeit ließen.

Frage: Eine Frage an den Regierungssprecher. Es wird im Deutschen Bundestag zumindest absehbar erst einmal keinen Untersuchungsausschuss zum Thema Warburg Bank geben, in dessen Folge auch der Kanzler hätte gehört werden sollen. Gibt es eine Reaktion aus dem Kanzleramt? Ist der Kanzler erleichtert? Hätte er sich doch gerne den Fragen der Abgeordneten gestellt? Wie ist denn da die Lage? Danke!

StS Hebestreit: Ich glaube, zur Stunde befindet sich der Bundeskanzler gerade im Bundestag in der Regierungsbefragung und steht dort allen möglichen Fragen Rede und Antwort. Ansonsten ist das eine Sache des Parlaments. Da gebührt es sich, sich als Bundesregierung nicht mit Kommentaren in dieses Feld zu begeben. Daran will ich mich auch halten.

Zusatzfrage: Nur der Vollständigkeit halber: Hat das Kanzleramt Einfluss auf den Entscheidungsprozess im Parlament genommen?

StS Hebestreit: Ich wüsste nicht, wie das Kanzleramt da hätte Einfluss nehmen sollen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Wagner in Bezug auf den JCPOA. Manche Medien behaupten, dass die E3 im Oktober zum ersten Mal gegen den JCPOA vorgehen und die Sanktionen hinsichtlich ballistischer Raketen des Iran verlängern werden. Ich möchte gerne wissen, ob Sie das bestätigen können.

Ich kann die Frage anders formulieren: Ich möchte gerne wissen, welche Strategie Europa und besonders Deutschland verfolgt, um zu verhindern, dass iranische Drohnen und möglicherweise iranische ballistische Raketen nach Moskau geliefert werden.

Wagner: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Sie wissen, dass wir permanent mit unseren E3-Partnern, also Großbritannien und Frankreich, im Kontakt und in Abstimmung stehen, wie wir gegenüber dem Iran vorgehen. Ich glaube, ich habe hier schon einmal ausgeführt, dass Fakt ist, dass Iran seine nuklearen Aktivitäten in den letzten Monaten und Jahren erheblich ausgebaut hat und das iranische Nuklearprogramm JCPOA-widrig inzwischen so weit entwickelt ist wie nie. Wir als E3 haben die Verpflichtungen und Vorgaben, die sich aus den einschlägigen UN-Resolutionen ergeben, immer erfüllt. Es ist in der Tat so, dass am 18. Oktober sozusagen einzelne Beschränkungen in diesen Resolutionen auslaufen. Wie wir damit umgehen, ist im Moment noch Gegenstand von Gesprächen innerhalb der E3.

Frage: Herr Hebestreit, Moskau und Kiew bezichtigen sich gegenseitig eines mittelbar bevorstehenden Angriffs auf das Atomkraftwerk Saporischschja. Wie ernst nimmt die Bundesregierung dies? Wie viele Sorgen machen Sie sich?

StS Hebestreit: Die Bundesregierung guckt schon seit geraumer Zeit sehr besorgt auf die Lage am Kernkraftwerk Saporischschja und hat die beiden Kriegsparteien massiv aufgefordert, jegliche Kampfhandlungen um dieses Kraftwerk einzustellen und den sicheren Betrieb des Kraftwerks zu ermöglichen. Alle Berichte, die es dazu von den verschiedenen Seiten gibt, haben wir zur Kenntnis genommen, können sie aber aus eigener Anschauung oder mit eigenen Kenntnissen nicht verifizieren.

Zusatzfrage: Herr Stolzenberg, gibt es in irgendeiner Art Vorbereitungen für den Ernstfall?

Stolzenberg: Ich glaube, wir können nicht oft genug wiederholen, zu sagen, dass niemand ein Interesse daran haben kann, dass Kampfhandlungen in der Nähe von Atomanlagen stattfinden. Die Folgen treffen in erster Linie natürlich erst einmal die angrenzenden Länder.

Aktuell sind uns keine erhöhten Strahlungswerte bekannt. Wir haben das natürlich mit dem Bundesamt für Strahlenschutz im Blick. Trotz allem ist unser Appell ganz klar, nämlich dass Atomanlagen aus kriegerischen Handlungen herausgehalten werden sollten. Das ist einfach viel zu gefährlich und verantwortungslos.

Wagner: Vielleicht kann ich noch ergänzen, weil ein Punkt hinsichtlich der Differenzierung wirklich wichtig ist: Es ist natürlich Russland, das dieses Atomkraftwerk militärisch besetzt hält. Das ist vollkommen inakzeptabel und unverantwortlich. Um die Sicherheit dieses Atomkraftwerks zu steigern, gibt es einen sehr einfachen Weg, nämlich indem sich Russland aus diesem Atomkraftwerk zurückzieht.

Frage: Eine Frage an Herrn Hoh, weil sich der Bundesjustizminister, zumindest, was ich sozialmedial gesehen habe, für die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts stark macht und unter anderem gesagt hat: Völkerrechtsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben, egal, ob sie in Damaskus oder Kiew verübt werden. Bezieht er sich mit diesem Satz nur auf die Kriege in Syrien oder in der Ukraine, oder ist das ein universeller Anspruch?

Hoh: Ehrlich gesagt kann ich dazu nur sagen, dass die Worte des Ministers für sich stehen und er zwar die zwei Städte genannt hat, aber das natürlich nicht abschließend ist.

Zusatz: Ich verstehe das Völkerstrafrecht so, dass es universell zu verstehen ist. Mich würde auch interessieren, was er genau meint, wenn er sagt, dass er Opferrechte stärken, Strafbarkeitslücken schließen und die Breitenwirkung von völkerrechtlichen Urteilen verbessern will. Wir haben eben ein anderes Thema gehabt, bei dem es um Völkerrechtsverbrechen ging.

Hoh: Wir haben im Februar ein Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vorgelegt. Das wissen Sie ja wahrscheinlich. Aus diesen Eckpunkten haben wir nun einen Referentenentwurf geschrieben, der am 3. Juli in die Ressortabstimmung gegangen ist. Der Entwurf zielt darauf ab, diese Strafbarkeitslücken zu schließen, Opferrechte zu stärken und die Breitenwirkung des völkerstrafrechtlichen Urteils zu verbessern. Ich weiß nicht, ob das Ihre Frage beantwortet.

Zusatz : Ich wollte eigentlich nur grundsätzlich wissen, ob das, was er fordert, universell gemeint ist, damit sich quasi zum Beispiel auch die Palästinenser angesprochen fühlen können.

Hoh: Das ist universell gemeint. Ich habe vorhin versucht, das zu sagen.

Frage: Herr Hebestreit, können Sie mit Blick auf den Nato-Gipfel nächste Woche die Position des Kanzlers zusammenfassen, was eine mögliche Beitrittsperspektive der Ukraine zur Nato anbelangt und wie unter deutscher Beteiligung mögliche Sicherheitsgarantien für das Land aussehen können?

StS Hebestreit: Ich glaube, das möchte ich an dieser Stelle nicht. Ich kann darauf verweisen, dass dem Bundeskanzler vergangene Woche bei einer Pressekonferenz im Kanzleramt eine ähnliche Frage gestellt wurde und es dort dazu all die Antworten gab.

Klar ist, dass wir die Ukraine – das hat der Bundeskanzler immer wieder deutlich gemacht – in der jetzigen Phase so massiv unterstützen, wie es irgend geht, damit sie ihre territoriale Integrität und Souveränität verteidigen kann. Damit werden wir auch nicht nachlassen. Ansonsten ist den Gesprächen, die am Dienstag und Mittwoch in Vilnius stattfinden, hier nicht vorzugreifen. Klar ist, dass die Unterstützung für die Ukraine auf Dauer angelegt sein muss, damit wir ihnen auch langfristig helfen können.

Frage : Kurze Frage an den Regierungssprecher. Ich bitte um Nachsicht, falls das Thema in den letzten Wochen schon behandelt wurde. Gibt es eine Sommerpressekonferenz mit dem Kanzler? Wissen Sie das schon? Wenn ja, jetzt oder später?

StS Hebestreit: Heute gibt es keine, aber es gibt eine Sommerpressekonferenz. Der Termin wird Ihnen auch alsbald mitgeteilt. Da möchte ich aber der Bundespressekonferenz nicht vorgreifen. Sie wissen ja: Am Freitag der Vorwoche informieren wir immer über die Termine des Bundeskanzlers der dann nächsten Woche.