Bundeskanzler Olaf Scholz zu Beginn einer Kabinettsitzung neben Wirtschaftsminister Robert Habeck.

Berlin, 19. Oktober 2022: Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes hat die Bundesregierung am Mittwoch im Kabinett die Voraussetzungen für den befristeten Weiterbetrieb der drei noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke bis längstens zum 15. April 2023 beschlossen.

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