Im Kabinett beschlossen
Betroffene von schweren Straftaten sollen im Verfahren vor Gericht leichter professionelle Unterstützung durch psychosoziale Begleitung erhalten können. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten auf den Weg gebracht.
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Betroffene von Straftaten sollen leichteren Zugang zu qualifizierter Betreuung und Unterstützung während eines Strafverfahrens erhalten.
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Ein Strafverfahren kann für Menschen, die eine schwere Straftat erlitten haben, belastend sein. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Begleitung von Opfern schwerer Straftaten. Sie umfasst, dass Betroffene während des gesamten Strafverfahrens qualifiziert betreut, informiert und unterstützt werden.
Schutz für Kinder und Opfer häuslicher Gewalt
Ein Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung existiert bereits seit neun Jahren. Jetzt soll er überarbeitet werden. Ziel ist, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche die Begleitung ohne Antrag erhalten können.
Zudem sollen Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Denn dieser Opfergruppe steht trotz ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit bislang weder ein Anspruch auf Beiordnung einer Nebenklagevertretung noch einer psychosozialen Prozessbegleitung zu.