Der Sozialstaat soll effizienter werden

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Kommission legt Bericht vor     Der Sozialstaat soll effizienter werden

Weniger Papierkram, leichtere Antragstellung, schnellere Entscheidungen: Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ihren Bericht Bundessozialministerin Bärbel Bas vorgelegt. Er enthält 26 Empfehlungen für die Bundesregierung, wie das Sozialsystem reformiert werden kann.

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Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, steht während der Übergabe des Berichts der Kommission zur Sozialstaatsreform mit den Kommissionsmitgliedern im Arbeitsministerium.

Die Kommission ist mit Delegierten von Bund, Ländern und der kommunalen Spitzenverbände besetzt und wird vom Bundesarbeitsministerium geleitet. 

Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Deutschland verfügt über einen starken Sozialstaat. Dieser sichert solidarisch Lebensrisiken ab, stellt menschenwürdige Lebensbedingungen sicher und verringert soziale Ungleichheiten. Doch im Laufe der Jahre ist das Sozialsystem immer komplexer geworden. Prozesse in der Verwaltung sind häufig aufwendig und langsam, Behörden oft überlastet und manche Abläufe intransparent.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat nun ihren Bericht an Bundessozialministerin Bärbel Bas übergeben. Darin macht sie Vorschläge, wie der deutsche Sozialstaat effizienter, bürgerfreundlicher und transparenter werden kann. Außerdem empfiehlt die Kommission Maßnahmen zur Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung. 

Die Vorschläge der Kommission:

  • Ein einheitliches Sozialleistungssystem soll die verschiedenen Zuständigkeiten zusammenführen. Bürgerinnen und Bürger sollen einheitliche Anlaufstellen vorfinden.
  • Arbeit soll sich lohnen: Bei Vollzeit- und vollzeitnaher Erwerbstätigkeit soll künftig weniger Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden.
  • Zusätzliche Rechtsvereinfachungen wie Pauschalierungen, Bagatellgrenzen und einheitlichere Begriffe sollen zur Verständlichkeit beitragen und die Beschäftigten in den Verwaltungen entlasten. Diese können sich dann stärker darauf konzentrieren, Menschen in Arbeit zu bringen.
  • Die Verwaltung soll modernisiert und digitalisiert werden: Sozialleistungen sollen künftig über ein einheitliches Portal beantragt werden können. Die Sozialbehörden sollen Informationen austauschen können. KI-Anwendungen sollen verstärkt zum Einsatz kommen, um Verwaltungsprozesse zu automatisieren. 

Auftrag aus dem Koalitionsvertrag

Die Bundesregierung hatte die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) am 1. September 2025 eingesetzt. Ihr Auftrag an das Gremium lautete, zügig Empfehlungen für Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung sozialstaatlicher Strukturen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung zu erarbeiten. Dabei sollte das soziale Schutzniveau gewahrt bleiben. Der Fokus lag auf steuerfinanzierten Leistungen wie zum Beispiel Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung. Die Kommission empfiehlt, die Vorschläge rasch umzusetzen, um schon bald spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen.

Geleitet wurde die Kommission vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Weitere Mitglieder waren Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden.