Im Bundestag beschlossen
Der deutsche Spitzensport soll wieder zur Weltspitze gehören. Dafür hat die Bundesregierung nun erstmalig ein Gesetz beschlossen, das Förderungsbedingungen und weitere Maßnahmen regelt. Der Bundestag hat zugestimmt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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Die Bundesregierung möchte Athletinnen und Athleten fördern, um den deutschen Sport noch leistungsfähiger zu machen.
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Um in internationalen Wettbewerben nachhaltig noch erfolgreicher zu werden, bedarf es im deutschen Spitzensport einer umfassenden gesetzlichen Neuausrichtung. Diese Neuausrichtung hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Nach langen Verhandlungen mit dem Sport hat das Bundeskabinett nun das neue Sportfördergesetz auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 über das Sportfördergesetz abgestimmt und mit kleinen Änderungen angenommen. Die Beratung im Bundesrat steht noch aus.
Das Gesetz geht notwendige Reformschritte an und definiert erstmalig Ziele, Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen der Sportförderung. Damit ist der Weg frei, um den deutschen Spitzensport wieder an die Weltspitze zu führen.
Deutschland möchte wieder national und international sportlich erfolgreicher werden. Die Leistungsfähigkeit des Sports soll weiter geschärft werden. Zudem wird die aufgebaute Bürokratie zurückgefahren und besonders die Spitzensportförderung bürokratieärmer und transparenter gestaltet werden.
Mit dem Gesetz entsteht Planungssicherheit, weil man die Förderung des Leistungssportes niederschreibt und nicht immer neu aushandeln muss, wie es vorher beim Beginn einer jeden neuen Legislaturperiode der Fall war. Es gibt mit dem Gesetz auch die Möglichkeit der unmittelbaren Förderung von erfolgs- und potenzialreichen Athletinnen und Athleten, damit man diese beruflich und persönlich unterstützt. Die Prozesse sollen einfacher und schneller vergeben werden. Dafür sollen die Prozesse auch digitaler gestaltet werden.
Die Spitzensport-Agentur ist der zentrale Ansprechpartner bei der Spitzensportförderung und wird ihren Sitz in Leipzig haben. Sie wird von einem Stiftungsrat und einem Vorstand geführt. Der Stiftungsrat setzt sich aus nunmehr zehn Mitgliedern des Sports und der Politik zusammen; der Vorstand aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern. Die Spitzensport-Agentur soll ihre Arbeit ab 2027 aufnehmen.
Die Spitzensport-Agentur wird eine Vielzahl von Aufgaben erhalten:
Verbandsförderung: Unterstützung von olympischen und paralympischen Verbänden sowie perspektivisch auch nicht-olympischen Verbänden.
Individuelle Athletenförderung: Fokus auf besonders erfolgs- und potenzialreiche Athletinnen und Athleten.
Wissenschaftliche Unterstützung: Förderung wissenschaftlicher Maßnahmen zur Leistungssteigerung.
Stützpunktsystem: Förderung und gegebenenfalls auch Neuausrichtung von Olympia- und Bundesstützpunkten.
Kaderfestlegung: Bestimmung der Bundeskaderanzahl und sportartübergreifende Kaderkriterien.
Den Athletinnen und Athleten sollen beste Rahmenbedingungen geboten werden, um Spitzenleistungen zu erzielen. Das geschieht zum einen durch eine individuelle Förderung (sogenanntes „Individualbudget“). So können Athletinnen und Athleten beruflich und persönlich unterstützt werden, damit sie sich auf die sportliche Entwicklung konzentrieren können. Zum anderen wird durch den Sportfachbeirat als Beratungsgremium direkt auf die Perspektive der Athletinnen und Athleten eingegangen. Außerdem wird erstmalig das Vorgehen gegen jede Form von interpersonaler Gewalt als Fördervoraussetzung verankert.
Nein, die Spitzensport-Agentur gilt als einziger Ansprechpartner insbesondere für die Bundessportfachverbände. Die Förderung und Prozesse sollen bei der Agentur gebündelt werden. Es gibt also gerade weniger Verwaltung und mehr eigene sportfachliche Expertise.
Nein, es gibt keine komplette Einstellung der Bundesförderung für weniger erfolgreiche Disziplinen. Die Verbände sollen die Möglichkeit haben, Nachwuchs zu generieren.
Ja, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurden einige Änderungen im Gesetzentwurf festgelegt. So wird wird der Stiftungsrat als zentrale Aufsichtsgremium der Spitzensport-Agentur auf zehn Mitglieder aufgestockt, um dem organisierten Sport (DOSB) mehr Mitspracherecht einzuräumen. Der Deutsche Olympische Sportbund entsendet vier Sitze (inklusive eines Athletenvertreters). Hintergrund ist, dass mit Athletinnen und Athleten und nicht nur über sie entschieden werden solle. So können Sportlerinnen und Sportler selbst Verbesserungen einfordern.