Im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für Investitionen in den klimafreundlichen Ausbau von Wärmenetzen verbessern und zugleich Verbraucherrechte sowie die Preistransparenz stärken. Das Kabinett hat die Eckpunkte für ein neues Wärmenetzpaket beschlossen.
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Mit dem Umbau zu einem klimaneutralen Wärmemarkt dürfte der Anteil der Haushalte mit Nah- oder Fernwärme steigen.
Foto: IMAGO/Rainer Weisflog
Die Bundesregierung will den klimafreundlichen Aus-, Um- und Neubau von Wärmenetzen erleichtern. Über Wärmenetze kann klimaneutrale Wärme etwa aus Geothermie, von Großwärmepumpen sowie aus Abwärme wirtschaftlich erschlossen werden.
Fern- und Nahwärmenetze können vor allem in Stadtquartieren eine Option sein. Dort wo sie sich wirtschaftlich betreiben lassen oder wenn Wärmepumpen nicht geeignet sind. Aktuell beziehen rund 15 Prozent der Haushalte Nah- oder Fernwärme. Mit dem zunehmenden Umbau zu einem klimaneutralen Wärmemarkt dürfte dieser Anteil steigen.
Klimafreundliche Wärmenetze und Verbraucherrechte stärken
Versorgungsunternehmen sollen ihre Investitionen in Wärmenetze künftig durch angemessene Preisanpassungen angemessen refinanzieren können. Zugleich sollen Verbraucherrechte und Preistransparenz gestärkt werden.
"Ein moderner und kohärenter Rechtsrahmen bedeutet verlässliche Bedingungen für Investitionen, damit stellen wir einen fairen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Versorgern her, so Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche.
Auf der Basis der im Kabinett beschlossenen Eckpunkte erarbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zügig ein neues Wärmenetzgesetz. Die aktuellen Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) sollen novelliert und in einem neuen Wärmenetzgesetz zusammengeführt werden. Das Kabinett hat zunächst Eckpunkte für dieses Wärmenetzpaket beschlossen.
Die wesentlichen Eckpunkte
- Transparente und verständliche Preisänderungsklauseln: Die Anforderungen an Preisänderungsklauseln werden mit dem Ziel konkretisiert, Transparenz, Verständlichkeit und Vorhersehbarkeit für die Kundinnen und Kunden zu stärken. Wärmeversorgungsunternehmen erhalten zudem die Möglichkeit, neben dem bisherigen Verfahren zur Festlegung von Preisänderungsklauseln auch eine Ausrichtung an den tatsächlichen Kosten vorzusehen.
- Recht auf Leistungsanpassung nach Energieberatung: Wenn Wärmeversorger Effizienzmaßnahmen durchführen oder erneuerbare Energien einsetzen, sollen Kundinnen und Kunden künftig nach einer Energieberatung Leistungsanpassungen verlangen können. Bei überdimensionierten Leistungen sollen sie innerhalb der ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit Anpassungen verlangen können.
- Sonderkündigungsrecht: Ein Sonderkündigungsrecht der Kunden wird eingeführt für die Fälle, in denen das Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Im Gegenzug erhält das Unternehmen einen Anspruch auf Ersatz der kundenspezifischen Investitionen in den Fernwärmeanschluss.
- Schlichtungsstelle: Im Verantwortungsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums soll künftig eine Schlichtungsstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher eingerichtet werden.
- Preistransparenzplattform: Alle Wärmeversorger sollen künftig auf einer neuen Preistransparenzplattform ihre Preise, Tarifstrukturen und weitere Angaben veröffentlichen.
- Preisaufsicht stärken: Eine Bundesbehörde soll künftig bundesweit als ex-post-Preisaufsicht wahrnehmen. Wärmeversorger sollen künftig Preis- und zentrale Kostenbestandteile in regelmäßigen Abständen, bei Anpassungen sowie auf Anforderung offenlegen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, geplante Investitionen, Netzausbauvorhaben und Preisanpassungen prüfen und vorabgenehmigen zu lassen.
- Anpassung des Kostenneutralitätsgebots: Um Investitionen zur Umstellung auf klimafreundliche Wärmenetzversorgung zu erleichtern, sollen Vermieter künftig einen Teil ihrer Investitionskosten zur Modernisierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen auf Mieterinnen und Mieter umlegen können. Die Umlage soll auf monatlich 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt werden. Dies soll künftig insbesondere auch beim Wechsel von Gasetagenheizungen auf Fern- oder Nahwärmeversorgung gelten.
Was ist bei Fernwärme zu beachten? Ausführliche Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Kommunale Wärmeplanung läuft
Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes werden derzeit in ganz Deutschland Wärmepläne erstellt. Rund zwei Drittel der rund 10.700 Städte und Gemeinden hat mit der Wärmeplanung begonnen oder diese bereits abgeschlossen (Stand: August 2026). Die vom Kabinett am 7. Mai 2026 beschlossene Novelle soll die Wärmeplanung für kleine Kommunen deutlich vereinfachen und zu beschleunigen.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz. Damit können Eigentümerinnen und Eigentümer selbst entscheiden, welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung fördert weiterhin klimafreundliche Heizungen.