Im Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Es macht die elektronische Patientenakte alltagstauglicher, stabilisiert die digitale Infrastruktur und eröffnet Versicherten neue Wege in die Versorgung.
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Mehr Sicherheit, weniger Aufwand und schnellere Hilfe im Gesundheitswesen: Das soll das Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen ermöglichen.
Foto: Getty Images/Franziska & Tom Werner
Digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept sind bereits eingeführt. Im Alltag stoßen Versicherte, Praxen und Apotheken aber noch zu oft auf technische Hürden, unterschiedliche Datenformate und Systemausfälle. Der nun im Kabinett beschlossene Entwurf des GeDIG soll genau hier Abhilfe schaffen.
Die Neuregelung soll bestehende digitale Angebote verlässlicher und nutzerfreundlicher machen, Versorgungslücken schließen und die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass Gesundheitsdaten sicher dort ankommen, wo sie gebraucht werden – in der Arztpraxis, in der Apotheke und im Notfall. Zugleich setzt Deutschland die EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) um und macht Gesundheitsdaten europaweit nutzbar.
Was sich für Versicherte verbessert
- Mehr Sicherheit im Notfall: Über die elektronische Patientenkurzakte können Notfallteams künftig direkt auf wichtige medizinische Informationen zugreifen.
- Weniger Aufwand im Alltag: Ein Kartentausch bei Umzug entfällt, der Zuzahlungsstatus lässt sich online abfragen, und Apotheken können den Medikationsplan direkt aktualisieren.
- Bessere Übersicht über die eigene Gesundheit: Eine verpflichtende digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion wird Teil der elektronischen Patientenakte.
- Schnellerer Zugang zur Versorgung: Neue digitale Wege – etwa die elektronische Überweisung, eine digitale Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs und eine bessere Verzahnung mit der 116 117 – ergänzen künftig Hausarztbesuch und Telefonvermittlung.
- Mehr Datenschutz und Selbstbestimmung: Vertretungsrechte lassen sich unabhängig von der ePA-App regeln, und ein Widerspruchsverfahren mit eigenem Register stärkt die Kontrolle über die eigenen Daten.
- Weniger Fehlerquellen: Die Übertragung medizinischer Daten per Fax wird abgeschafft; einheitliche, interoperable Datenformate verringern Missverständnisse zwischen Praxen, Kliniken und Kassen.
Die wichtigsten Maßnahmen
Elektronische Patientenakte: Kassen erhalten mehr Spielraum für eigene digitale Zusatzangebote, die elektronische Patientenakte wird weiter ausgebaut, und Apotheken erhalten über das E-Rezept einen eingeschränkten Zugriff.
Telematikinfrastruktur: Die gematik erhält eine stärker steuernde Rolle mit einer neuen Betreiberfunktion sowie erweiterten Befugnissen zur Gefahrenabwehr, um die Betriebsstabilität zu erhöhen.
Digitale Anwendungen: E-Rezept und E-Rechnung werden praxistauglicher, die eGK und die digitale Identität einfacher nutzbar, unsichere Übertragungswege wie Fax abgeschafft.
Primärversorgung: Elektronische Überweisung, digitale Ersteinschätzung und eine engere Verzahnung mit der 116 117 schaffen zusätzliche, niedrigschwellige Zugänge zur Versorgung.
Interoperabilität: Leistungserbringer und IT-Hersteller werden zu kompatiblen, austauschbaren Datenformaten verpflichtet; das KIG erhält erweiterte Aufgaben.
Forschung und Versorgung: Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit wird gestärkt, Kassen erhalten mehr Möglichkeiten zur datengestützten Versorgung und dürfen neue Ansätze in befristeten Reallaboren erproben.
Europäischer Gesundheitsdatenraum: Für einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten in der Versorgung erhalten die gematik und das Bundesgesundheitsministerium (als „Stelle für digitale Gesundheit“, Digital Health Authority) sowie das BSI als Marktüberwachungsbehörde und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) klar definierte Aufgaben. Der grenzüberschreitende Datenaustausch soll weitgehend über die elektronische Patientenakte erfolgen.
Weitere Informationen zum Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.