Digitalisierung
Die Bundesregierung will mit digitalem Führerschein und smarter Parkraumbewirtschaftung den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern erleichtern. Außerdem wird der Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße künftig verboten.
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Den Kartenführerschein soll es bald auch als digitale Variante für das Mobiltelefon geben, wie hier im Projektbeispiel zu sehen.
Foto: picture alliance/dpa/Christoph Dernbach
Die Bundesregierung will Bürokratie massiv abbauen und Bürgerinnen, Bürger, Verwaltung und Wirtschaft deutlich entlasten. Die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten und eine smarte Parkraumbewirtschaftung sind Teil einer Reihe von Maßnahmen, die den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern spürbar erleichtern sollen.
Digitaler Führerschein geplant
Künftig sollen Fahrzeugdokumente, wie der Führerschein, bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Dafür hat die Bundesregierung die Grundlagen geschaffen. Dies erleichtert künftig beispielsweise die Nutzung von Mobilitätsangeboten, wie etwa Carsharing. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft, um die technische Bereitstellung des digitalen Führerscheins zu ermöglichen. Ziel ist laut Bundesverkehrsministerium, den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen.
Der digitale Führerschein ergänzt den klassischen Führerschein – dieser bleibt weiterhin gültig. Er ist ein Projekt der Modernisierungsagenda Bund, um den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern.
Parkraumbewirtschaftung wird digitalisiert
Die Parkraumbewirtschaftung wird zudem digitalisiert . Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung um, was in anderen europäischen Ländern bereits gängige Praxis ist. Die Kommunen erhalten damit auch mehr Spielräume für Lösungen beim Parkraummanagement, da sie durch Digitalisierung mehr Daten über Auslastung, Parkdauer und Nutzerverhalten erhalten können.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das künftig: kein Ticketziehen mehr, da beispielsweise Kennzeichenscanner Parkvorgänge automatisch erfassen können. Die Bezahlung kann bequem per App oder QR-Code erfolgen.
Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße verboten
Die Bundesregierung will zudem die Straßenverkehrssicherheit erhöhen: Sie hat deshalb beschlossen, dass der sogenannte Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße künftig verboten wird. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Das Kabinett hat am 5. November 2025 die Gesetzesänderung beschlossen. Der Bundestag stimmte dem Gesetzesentwurf am 26. März 2026 zu. Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung am 8. Mai 2026. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverkehrsministerium.