Weitere Verschärfung
Die EU-Staaten haben sich auf ein 14. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Mit ihm sendet die Europäische Union ein weiteres Signal der Entschlossenheit an Russland.
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Die EU hat angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ein weiteres Sanktionspaket beschlossen. Darauf einigten sich die EU-Außenministerinnen und -minister am 24. Juni. Das 14. Sanktionspaket zielt insbesondere darauf ab, gegen die Umgehung von bereits bestehenden Sanktionen besser vorgehen zu können. Darüber hinaus sieht es Auflagen für russisches Flüssigerdgas (LNG) vor. Politische Parteien, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen dürfen keine Finanzmittel aus Russland mehr annehmen, und gegen 69 Personen und 47 Einrichtungen wurden Sanktionen verhängt.
Eindämmung von Sanktionsumgehungen
Das neue Sanktionspaket betrifft insbesondere Unternehmen, die durch Finanztransaktionen und Lieferungen verbotener EU-Waren gegen die bestehenden Sanktionen verstoßen haben. Unter den neu gelisteten Unternehmen befindet sich beispielsweise auch eines, das daran beteiligt war, den Transport von Waffen von Nordkorea nach Russland zu ermöglichen und damit EU-Sanktionen zu umgehen. Weiterhin werden auch russische Rüstungsunternehmen gelistet.
Auflagen für russisches Flüssigerdgas
Zukünftig wird es insbesondere verboten sein, russisches LNG in europäischen Häfen zum Weitertransport in Länder außerhalb der EU umzuladen. Zudem werden russische LNG-Exportprojekte mit einem Investitions- und Bereitstellungsverbot belegt.
Ausgeweitete Sanktionsliste
Die Sanktionen betreffen inzwischen über 2.200 Personen, Unternehmen und Institutionen. Zu den neu in die Sanktionsliste aufgenommenen Personen gehören: mehrere Geschäftsleute, Propagandisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Angehörige der Armee und der Justiz, Personen, die für die Deportation ukrainischer Kinder verantwortlich sind, sowie Angehörige des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation, die an der religiösen Verfolgung auf der illegal annektierten Krim beteiligt sind, und der Regierung.
Sie unterliegen einem Reiseverbot in oder durch die EU, ihre Vermögenswerte werden eingefroren und EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen ihnen keine Gelder zur Verfügung stellen.
Auf der Seite des Europäischen Rates finden Sie einen ausführlichen Überblick über die EU-Sanktionen gegen Russland und einen Überblick über die Auswirkungen der Sanktionen auf die russische Wirtschaft.
Die Europäische Union hat anlässlich des zweiten Jahrestages des völkerrechtswidrigen Angriffes Russlands auf die Ukraine ein neues Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Damit werden die Vermögen von weiteren knapp 200 Personen, Unternehmen und Institutionen in der EU eingefroren. In diesem Zusammenhang soll auch die russische Drohnenproduktion erheblich sanktioniert werden.
Militärische Stärkung Russlands aus der EU unterbinden
Von den aktuellen Sanktionen sind Unternehmen betroffen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung von dessen Verteidigungs- und Sicherheitssektor beitragen. Ein Verkauf militärisch nutzbarer Güter an sie aus der EU wird damit unterbunden. Ziel ist es, den Druck auf die Betroffenen weiterhin hoch zu halten, um die Kriegsmaschinerie von Wladimir Putin weiter zu schwächen.
Lange Sanktionsliste
Der am 24. Februar 2024 in Kraft getretene Beschluss stellt die größte Erweiterung der Sanktionsliste bisher dar: Neben 106 Einzelpersonen wurden auch 88 Einrichtungen in die EU-Sanktionsliste aufgenommen, die nun mehr als 2.000 Einträge enthält.
- Ein Fokus der Sanktionen liegt weiterhin auf dem russischen Militär- und Verteidigungssektor. Jüngst aufgenommen wurden mehr als 140 Unternehmen und Einzelpersonen aus dem Bereich der Militärindustrie: Sie konzentrieren sich auf die Produktion von Raketen, Drohnen, Flugabwehrsystemen, Militärfahrzeugen, High-Tech-Komponenten für Waffen und andere militärische Ausrüstung.
- Kernanliegen der EU ist eine weitere Eindämmung der Sanktionsumgehungen, daher wurden in die neue Listung auch zehn russische Unternehmen und Einzelpersonen aufgenommen, die sich daran beteiligen, Rüstungsgüter aus Nordkorea nach Russland zu bringen. Auch der nordkoreanische Verteidigungsminister und mehrere belarussische Unternehmen und Einzelpersonen, die die russischen Streitkräfte unterstützen, sind dort nun aufgeführt.
Weitere Handelseinschränkungen
Die neuen Sanktionen sollen Russland daran hindern, sensible Komponenten für Entwicklung und Bau von Kampfdrohnen zu erwerben. Es werden nun auch Unternehmen gelistet, die Russland mit wichtigen Drohnenkomponenten versorgen, und es werden Sanktionen in bestimmten Sektoren verhängt, um Schlupflöcher zu stopfen und die Kriegsführung mit Drohnen zu erschweren.
Insgesamt wurden 27 weitere Unternehmen aus Russland und Drittländern in die Liste aufgenommen. Diese Firmen arbeiten eng mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex zusammen. Für diese Unternehmen gelten nun strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten.
Bereits im Dezember 2023 wurden die Sanktionen gegen Russland verschärft. Kern des 12. Sanktionspakets waren Ein- und Ausfuhrverbote, etwa das Verbot der Ausfuhr russischen Diamanten nach Europa. Ferner wurden die Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze stärker überwacht. Die Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten wurden verschärft und harte Maßnahmen gegen Unternehmen aus Dritt-Staaten ergriffen, die Sanktionen umgehen. Schließlich wurde die 12. Sanktionsliste erweitert. Vermögenswerte von über 140 natürlichen und juristischen Personen wurden eingefroren.
Die Bundesregierung unterstützt die EU-Sanktionen gegen Russland vollumfänglich und setzt sich dafür ein, dass die EU-Mitgliedstaaten weiterhin gemeinsam und entschlossen auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die völkerrechtswidrigen Annexionen ukrainischer Regionen reagieren.
Schwerpunkte des 12. Sanktionspaketes waren:
- Ein Importverbot auf russische Diamanten ab dem 1. Januar 2024 (entsprechend einer Vereinbarung auf G7-Ebene).
- Maßnahmen zur besseren Durchsetzung des Ölpreisdeckels.
- Ein Importverbot für LPG-Produkte nach einer 12-monatigen Übergangsfrist.
- Eine „No-Russia-Clause“, mit der Exporteure ihren Abnehmern vertraglich eine Verbringung kritischer Hochtechnologiegüter nach Russland verbieten müssen.
- Ein Importverbot für Rohmaterialien zur Stahlproduktion.
- Weitere Exportverbote für Dual-Use- und Hochtechnologiegüter.
- Eine Pflicht zur Notifizierung von Finanztransfers von Russland kontrollierten EU-Unternehmen in Drittstaaten.
- Klarstellungen, dass privat von Russland in die EU verbrachte Güter (insb. Pkw) nicht den Sanktionen unterliegen.
- Listung von weiteren 61 Personen und 86 Entitäten. Damit wurden bisher insgesamt 1.645 Personen und 335 Entitäten gelistet:
Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie ausführliche Informationen zum zwölftem Sanktionspaket.
Die EU hat gemeinsam mit ihren internationalen Partnern in den vergangenen Monaten bereits massive Sanktionen in den Bereichen Finanzen, Energie, Transport, Beschränkungen gegen Personen und Einrichtungen sowie Visabeschränkung beschlossen. Die bisherigen Sanktionen hier im Überblick:
Finanzsektor:
- Die russischen Banken wurden vom SWIFT-System ausgeschlossen. Das bedeutet ganz konkret: Diese Institute wurden von den internationalen Finanzströmen abgeklemmt; sie können faktisch am internationalen Zahlungsverkehr nicht mehr teilnehmen, was ihr globales Agieren massiv einschränkt.
- Die EU hat die Transaktionen der russischen Zentralbank verboten und alle ihre Vermögenswerte eingefroren sowie die Vermögenswerte russischer Oligarchen ins Visier genommen. Der russischen Zentralbank wurden zudem weitreichende Beschränkungen für den Zugriff auf ihre Devisenreserven in der EU auferlegt.
- Ganz konkret heißt das: Mehr als 70 Prozent des russischen Bankenmarktes und wichtige staatliche Unternehmen sind – auch im Verteidigungsbereich – von den wichtigsten Kapitalmärkten abgeschnitten.
- Die Vermögenswerte von russischen IT-Unternehmen, die dem russischen Geheimdienst kritische Technologien und Software zur Verfügung stellen, werden eingefroren.
- Zwei Banken, die in den besetzten Gebieten tätig sind, wurden mit Sanktionen belegt.
Um die massiven Sanktionen vollständig und lückenlos umzusetzen, hat die Bundesregierung eine Taskforce eingesetzt. Diese Taskforce wird in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen geleitet. Die EU hat ebenfalls eine Taskforce eingerichtet.
Energiesektor:
- Es wurden insbesondere Exportverbote verhängt, die es Russland unmöglich machen, seine Ölraffinerien zu modernisieren.
- Ganz konkret heißt das: Die Ausfuhren von raffiniertem Öl in die EU brachten Russland 24 Milliarden Euro im Jahr 2019. Russland ist daher extrem abhängig von diesen Zulieferungen.
- Weiterhin wurde ein Importverbot für russische Kohle beschlossen.
- Die EU ein Embargo gegen per Schiff transportiertes russisches Öl (mit Übergangsfristen) verhängt.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Ölpreisobergrenze wurden geschaffen.
- Es wird nicht mehr möglich sein, russisches Öl über Pipelines nach Deutschland und Polen einzuführen.
Transportsektor:
- Der EU-Luftraum wurde für alle in russischem Besitz befindlichen, in Russland registrierten oder von Russland kontrollierten Flugzeuge geschlossen. Diese Flugzeuge sind nicht mehr in der Lage, im Gebiet der EU zu landen, zu starten oder es zu überfliegen.
- Der Export, Verkauf und Lieferung oder Weitergabe von Flugzeugen und Ausrüstung an russische Fluggesellschaften ist verboten – zusätzlich alle damit verbundenen Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen.
- Ganz konkret heißt das: Drei Viertel der russischen Verkehrsflugzeug-Flotte wurden in der EU, den USA und Kanada gebaut. Das bedeutet, dass Russland nicht in der Lage sein wird, seine Flotte nach internationalen Standards fortzuführen.
- Auch die Direktausfuhr von Motoren für Drohnen nach Russland und in Drittländer, die Drohnen nach Russland liefern könnten, ist verboten.
- Zudem sind in den EU-Ländern sowohl Häfen als auch Schleusen für russische Schiffe gesperrt. Ausnahmen gelten unter anderem für Schiffe, die pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Lebensmittel transportieren.
- Die EU hat russischen Kraftverkehrsunternehmen die Einreise in die EU untersagt; Ausnahmen gibt es unter anderem für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.
- Zum Gütertransit zwischen der Region Kaliningrad und Russland hat die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlicht.
- Die Sanktionen beinhalten ein vollständiges Verbot für Lastkraftwagen mit russischen Anhängern und Sattelanhängern, Güter in die EU zu befördern.
- Schiffe, die Transfers von Schiff zu Schiff durchführen und mutmaßlich gegen das russische Öleinfuhrverbot oder die Preisobergrenze der G7-Koalition verstoßen, wird der Zugang zu EU-Häfen verboten.
Industriesektor:
- Der Zugang Russlands zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern wurde beschränkt.
- Die Sanktionen umfassen auch ein Importverbot von Stahlerzeugnissen, Holz, Zement und anderen Produkten, die wichtige Einnahmequellen für Russland darstellen.
- Exportverbote für chemische Grundstoffe und Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden können.
- Das Verbot des Exports von Dual-Use- und Advanced Tech-Güter wurde ausgeweitet, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten. Bei Dual-Use-Gütern handelt es sich um Güter, die zu zivilen, aber auch militärischen Zwecken genutzt werden könnten.
- Das Importverbot für Güter mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt wurde ausgeweitet. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi.
- Die Umgehungen von Sanktionen werden mit einem neuen Instrument bekämpft. Das Instrument ermöglicht es der EU, den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter mit Sanktionen belegter Güter und Technologien zu beschränken.
- Das Durchfuhrverbot auf bestimmte sensible Güter (zum Beispiel Hoch-Technologien, luftverkehrsbezogene Materialien), die über Russland aus der EU in Drittländer ausgeführt werden wird ausgeweitet:
Visavergabe:
- Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute haben ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union verloren.
Individuelle Einschränkung von Personen und Einrichtungen:
Die beschlossenen Sanktionen richten sich zusätzlich auch gegen zahlreiche Individuen und Einrichtungen in Russland und im Ausland, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen oder zu verantworten haben. Das betrifft auch Staatspräsident Putin und Außenminister Lawrow, Mitglieder des russischen Nationalen Sicherheitsrates, Duma-Abgeordnete, Kreml-Sprecher Peskow, Vertreter des Militärs und zahlreiche Oligarchen. Unter Berücksichtigung früherer Sanktionen gegen Einzelpersonen, die nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 verhängt wurden, hat die EU rund 1.800 Organisationen Einzelpersonen mit Sanktionen belegt. Eine Übersicht bietet der Europäische Rat.
Weitere Informationen rund um die Europapolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Europa.