Neues Sanktionspaket gegen Russland

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Weitere Verschärfung  Neues Sanktionspaket gegen Russland

Die EU-Staaten haben sich auf ein 14. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Mit ihm sendet die Europäische Union ein weiteres Signal der Entschlossenheit an Russland.

8 Min. Lesedauer

Das Brandenburger Tor wird mit den Farben der ukrainischen Flagge angeleuchtet

Deutschland und die EU stehen fest an der Seite der Ukraine: Das Brandenburger Tor in Berlin erstrahlt in den Nationalfarben des Landes.

Foto: Stefanie Loos

Die EU hat angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ein weiteres Sanktionspaket beschlossen. Darauf einigten sich die EU-Außenministerinnen und -minister am 24. Juni. Das 14. Sanktionspaket zielt insbesondere darauf ab, gegen die Umgehung von bereits bestehenden Sanktionen besser vorgehen zu können. Darüber hinaus sieht es Auflagen für russisches Flüssigerdgas (LNG) vor. Politische Parteien, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen dürfen keine Finanzmittel aus Russland mehr annehmen, und gegen 69 Personen und 47 Einrichtungen wurden Sanktionen verhängt.

Eindämmung von Sanktionsumgehungen

Das neue Sanktionspaket betrifft insbesondere Unternehmen, die durch Finanztransaktionen und Lieferungen verbotener EU-Waren gegen die bestehenden Sanktionen verstoßen haben. Unter den neu gelisteten Unternehmen befindet sich beispielsweise auch eines, das daran beteiligt war, den Transport von Waffen von Nordkorea nach Russland zu ermöglichen und damit EU-Sanktionen zu umgehen. Weiterhin werden auch russische Rüstungsunternehmen gelistet.

Auflagen für russisches Flüssigerdgas

Zukünftig wird es insbesondere verboten sein, russisches LNG in europäischen Häfen zum Weitertransport in Länder außerhalb der EU umzuladen. Zudem werden russische LNG-Exportprojekte mit einem Investitions- und Bereitstellungsverbot belegt.

Ausgeweitete Sanktionsliste

Die Sanktionen betreffen inzwischen über 2.200 Personen, Unternehmen und Institutionen. Zu den neu in die Sanktionsliste aufgenommenen Personen gehören: mehrere Geschäftsleute, Propagandisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Angehörige der Armee und der Justiz, Personen, die für die Deportation ukrainischer Kinder verantwortlich sind, sowie Angehörige des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation, die an der religiösen Verfolgung auf der illegal annektierten Krim beteiligt sind, und der Regierung.

Sie unterliegen einem Reiseverbot in oder durch die EU, ihre Vermögenswerte werden eingefroren und EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen ihnen keine Gelder zur Verfügung stellen. 

Auf der Seite des Europäischen Rates finden Sie einen ausführlichen Überblick über die EU-Sanktionen  gegen Russland und einen Überblick über die Auswirkungen der Sanktionen  auf die russische Wirtschaft.

Weitere Informationen rund um die Europapolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Europa .