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Europawahl 2024 Europa hat gewählt

Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben das neue Europäische Parlament für die Periode 2024 bis 2029 gewählt. Wie die 96 Abgeordneten aus Deutschland im EU-Parlament verteilt sind und wie sich die Wahl auf die Personalien der EU-Kommission auswirkt, lesen Sie hier.

2 Min. Lesedauer

Nach der Europawahl

Die Menschen in der EU haben zwischen dem 6. und 9. Juni über die Zusammensetzung eines neues EU-Parlamentes abgestimmt.

Foto: mauritius images / Zoonar GmbH / Alamy

Mit einer Wahlbeteiligung von 64,8 Prozent in Deutschland haben in diesem Jahr deutlich mehr Menschen an der Europawahl teilgenommen als bei der letzten Europawahl 2019. Dabei haben auch viele junge Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Dieses Jahr durften in Deutschland erstmals Jugendliche ab 16 Jahren wählen.

Das neu gewählte Europäische Parlament besteht aus 720 Abgeordneten. Davon kommen mit 96 Abgeordneten die meisten aus Deutschland. Danach folgen Frankreich mit 81, Italien mit 76 und Spanien mit 61 Abgeordneten. Die genauen Ergebnisse der Wahl in Deutschland und den anderen EU-Staaten lassen sich auf den Seiten des Europäischen Parlamentes finden.

So geht es nach der Wahl weiter

Die erste konstituierende Sitzung des Europäischen Parlaments fand am 16. Juli 2024 statt. Die Abgeordneten wählten hier nicht nur Roberta Metsola erneut zur Parlamentspräsidentin, sondern bildeten darüber hinaus neue Fraktionen.

Entsprechend ihrer politischen Orientierung schließen sich die gewählten Abgeordneten zu Fraktionen zusammen: SPD-Mitglieder etwa zur „Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten“ (S&D), Mitglieder der FDP zu „Renew Europe“, die Grünen zu „Die Grünen/Europäische Freie Allianz“ und Mitglieder von CDU/CSU zur „Europäischen Volkspartei“ (EVP). Innerhalb der Fraktionen können sich die Abgeordneten zu nationalen Delegationen zusammenschließen.

Besetzung der Spitzenämter

Das Europäische Parlament wählte Ursula von der Leyen am 18. Juli erneut zur Kommissionspräsidentin.

Zuvor hatte der Europäische Rat am 27. Juni  von der Leyen als Kommissionspräsidentin vorgeschlagen, António Costa zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt und Kaja Kallas als Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik ausgewählt. Dazu sagte der Bundeskanzler im Anschluss an den Europäischen Rat: „Das sind gute Personen, die gute Arbeit garantieren und die auch dafür sorgen werden, dass Europa in den nächsten Jahren in ganz herausfordernden Zeiten gut aufgestellt ist.“

Nach dem Vertrag von Lissabon muss der Europäische Rat bei seinem Vorschlag für die Präsidentschaft der Kommission das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen. Der Kommissionspräsident oder die Kommissionspräsidentin muss vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit bestätigt werden.

Beratungen zum Euroäischen Rat in Brüssel

Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Europäischen Rat im Juni in Brüssel.

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Die Kommissionspräsidentin stellt sich dann ein Kommissionsteam zusammen. Die Nominierung der einzelnen Kommissarinnen und Kommissare liegt allerdings bei den Nationalstaaten. Die Kommission als Ganzes muss in einem letzten Schritt vom EU-Parlament gebilligt werden. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Diese Aufgaben hat das neugewählte Europäische Parlament

Zu den Aufgaben des neugewählten Parlaments zählt neben der Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin und der Mitglieder der Europäischen Kommission, auch die Entscheidung über die EU-Haushaltsgelder. Des Weiteren stellt das Europäische Parlament die korrekten Tätigkeiten anderer EU-Institutionen sicher und gestaltet und beschließt neue Gesetze für die Menschen in der EU.

Weitere Informationen rund um die Europapolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Europa .