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Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und -ministern. Zusammen bilden sie das Bundeskabinett (Artikel 62 Grundgesetz). Den Vorsitz im Bundeskabinett führt der Bundeskanzler.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und -ministern. Zusammen bilden sie das Bundeskabinett (Artikel 62 Grundgesetz). Den Vorsitz im Bundeskabinett führt der Bundeskanzler.