Festakt zu 70 Jahren Grundgesetz – Grütters: „Kunst- und Pressefreiheit mit Verve verteidigen“

In ihrer Festrede zum 70-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters den hohen Wert der Kunst- und Pressefreiheit für die Demokratie hervorgehoben. „Jede autoritäre Herrschaft beginnt damit, dass Intellektuelle, Kreative und Künstler buchstäblich mundtot gemacht werden. Der Parlamentarische Rat hat in Artikel 5 die Freiheit der Kunst und der Presse deshalb vor 70 Jahren aus gutem Grund in den Verfassungsrang erhoben. Künstlerische Vielfalt ist auf Dauer stärker als populistische Einfalt“, sagte sie beim Jubiläums-Festakt am heutigen Mittwoch in der Stiftung Bundespräsident Theodor-Heuss-Haus in Stuttgart.

Heute vor 70 Jahren, am 8. Mai 1949, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat in Bonn verabschiedet und am 23. Mai nach Zustimmung der Länder verkündet. „Für eine gute demokratische Zukunft unseres Landes sollten wir die Freiheit der Kunst und die Unabhängigkeit der Presse mit Verve verteidigen“, sagte Grütters. „Umgekehrt braucht Demokratie aber auch Rückhalt. Künstler und Intellektuelle, die sich in der Rolle der Politikverächter gefallen und ihre vielfach sicherlich berechtigte Kritik an den gesellschaftlichen Verhältnissen mit antidemokratischen Ressentiments unterlegen, sägen an dem Ast, auf dem sie sitzen.“

Die Kulturstaatsministerin hob die Rolle des ersten Bundespräsidenten bei der Entstehung des Grundgesetzes hervor. „Es ist auch Theodor Heuss zu verdanken, dass das Grundgesetz den antitotalitären Konsens seiner Verfasserinnen und Verfasser auf den Punkt gebracht hat. Was könnte die zivilisatorische Wende nach den barbarischen Verbrechen in deutschem Namen auf so eindringliche Weise zum Ausdruck bringen wie jener erste Artikel, der bis heute in aller Munde ist: ´Die Würde des Menschen ist unantastbar´.“

Gastgeber für den Festakt war die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, die 1994 als eine von sechs sogenannten Politikergedenkstiftungen des Bundes als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet wurde. Sie wird aus dem Haushalt der Kulturstaatsministerin mit rund 1 Million Euro jährlich finanziert.
Die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus trägt mit ihrer historisch-politischen Vermittlungsarbeit maßgeblich zur demokratischen Bildung bei. Über die jährliche Förderung wird die Stiftung aus dem Kulturetat des Bundes mit insgesamt 2,5 Millionen Euro bei der Sanierung und beim Umbau des Gebäudes und der neuen Dauerausstellung unterstützt. Zudem wird  im Rahmen des neuen Programms ‚Kultur in ländlichen Räumen‘ das Projekt ‚Grundrechtekoffer‘  gefördert, das zur Beschäftigung mit dem Grundgesetz einlädt.“